Gebührenordnung – Steinhausen_an_der_Rottu

Vollständige Gebührenordnung für Steinhausen_an_der_Rottu.

Gebührenordnung

1 Abschnitte.

§ 5 Artikel II

Benutzungsgebühren**

Es werden erhoben

    1. für die Überlassung eines Reihengrabes
    2. 1.1 für Personen unter 10 Jahren 190 €
    3. 1.2 für Personen über 10 Jahren 550 €
    1. für die Verleihung von besonderen Grabnutzungsrechten
    2. 2.1 für einstellige Wahlgräber bis 2 Personen 1.100 €
    3. 2.2 für mehrstellige Wahlgräber bis 4 Personen 1.500 €
    4. 2.3 für ein Urnengrab 400 €
    5. 2.4 für eine Urnennische 850 €
    6. 2.5 für den Erwerb eines Nutzungsrechts wie 2.1 und 2.4
    7. 2.6 für eine davon abweichende Nutzungsdauer anteilig nach dem Verhältnis der Nutzungsperiode zur erneuten Nutzungsdauer; angefangene Jahre werden voll gerechnet

Das Grabnutzungsrecht entsteht erst mit der Entrichtung der angesetzten Gebühr.

  1. Soweit die Fundamente und die Einfassungen in einzelnen Friedhofsteilen von der Gemeinde einheitlich hergestellt werden, sind die tatsächlichen Kosten vom Nutzungsberechtigten bzw. Verfügungsberechtigten zu erstatten.

Az: 752.04

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  1. für die Benutzung der Leichenhallen 4.1 Leichenhalle Bellamont, pauschal 50 € 4.2 Leichenhalle Steinhausen a.d.R., pauschal 100 € 4.3 nur Benutzung der Aussegnungshalle, pauschal 30 € 4.4 Nutzung der Kühlvitrine, täglich 15 € 4.5 für die Reinigung, sofern sie von den Angehörigen nicht selbst vorgenommen wird 30 €

Artikel II

Diese Satzung tritt am 01. Januar 2017 in Kraft.

Hinweis:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Ausgefertigt

Steinhausen an der Rottum, den 28. November 2016

Heine, Bürgermeister

Original-Gebührenordnung als PDF

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