Gebührenordnung – Starzach

Vollständige Gebührenordnung für Starzach.

Gebührenordnung

6 Abschnitte.

§ 5 Sonstige Leistungen

Für sonstige Leistungen des Friedhofsträgers, die in dieser Satzung nicht aufgeführt sind, werden gesonderte Vereinbarungen über die Kostenerstattung getroffen. Das für solche Leistungen erhobene Entgelt bestimmt sich nach den tatsächlichen Aufwendungen.

§ 6 Entstehen der Ansprüche und Fälligkeiten

  1. Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistung nach der Friedhofsordnung „FriedWald Starzach“, bei antragsabhängigen Leistungen mit der Antragstellung.
  2. Die Gebühren werden innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids fällig.

§ 7 Stundung, Ermäßigung, Niederschlagung und Erlass

Gebühren können nur durch die Gemeinde Starzach nach den für öffentliche Abgaben geltenden Vorschriften gestundet, ermäßigt, niedergeschlagen oder erlassen werden.

§ 8 Nichtausübung des Nutzungsrechts

Übt ein Nutzungsberechtigter sein durch die Gemeinde Starzach verliehenes Nutzungsrecht an einer Grabstätte nicht aus, so wird die gezahlte Gebühr nicht erstattet.

§ 9 Beitreibung

Sämtliche Gebühren, die nach dieser Gebührensatzung erhoben werden, unterliegen der Beitreibung durch die Gemeinde Starzach im Verwaltungsvollstreckungsverfahren nach den Bestimmungen des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für Baden-Württemberg (Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz - LVwVG) in der jeweils gültigen Fassung.

§ 10 Inkrafttreten

Diese Gebührensatzung tritt am Tage nach Bekanntgabe in Kraft.

Hinweis

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs.4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Starzach, den 30.09.2025

Thomas Noé Bürgermeister

Seite 3 von 3

Original-Gebührenordnung als PDF

← Zur Gemeinde