Gebührenordnung – Spremberg

Vollständige Gebührenordnung für Spremberg.

Gebührenordnung

6 Abschnitte.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Satzung gilt für die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der kommunalen Friedhöfe sowie Leistungen der Friedhofsverwaltung.

Unbeschadet dessen gelten die Regelungen der Eingliederungsverträge fort.

§ 2 Zweck

Die Gebührenerhebung dient zur Deckung der Ausgaben, welche im ursächlichen Zusammenhang mit der Nutzung, Bewirtschaftung der Friedhöfe sowie den Aufwendungen der Friedhofsverwaltung entstehen.

§ 3 Gebührenmaßstab und – höhe

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Art und dem Umfang der Leistungen oder der Benutzung. Diese sind in den Anlagen 1 - 4 dieser Satzung geregelt.

§ 4 Gebührenschuldner

Zur Zahlung der Gebühr ist verpflichtet (Gebührenschuldner), wer die Amtshandlung selbst oder durch Dritte, deren Handeln ihm zuzurechnen ist, veranlasst hat sowie derjenige, zu dessen Gunsten sie vorgenommen, insbesondere eine Genehmigung erteilt wurde.

Von mehreren an einer Angelegenheit Beteiligten ist jeder gebührenpflichtig, soweit die Amtshandlung ihn betrifft.

Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner.

§ 5 Entstehen und Entrichtung der Gebühren

(1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Benutzung der Friedhöfe einschließlich ihrer Einrichtungen oder Beanspruchung der Dienstleistung.

(2) Die Gebühren werden einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig

(3) Die Gebühren unterliegen der Beitreibung im Verwaltungszwang nach den Vorschriften des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes.

§ 6 4.3 Gebühr bei vorzeitiger Aufgabe des Nutzungsrechts

Inkrafttreten/Außer-Kraft-Treten

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 27.03.2013 außer Kraft.

Spremberg/Grodk, den 08.09.2021

Christine Herntier Bürgermeisterin

Anlage 1 zur FrGebSSpb vom 08.09.2021

Allgemeine Gebührensätze

  1. Gebühren für die Aufbewahrung von Leichen und Aschen 1.1 Nutzung des Kühlraumes (Feierhalle Waldfriedhof) pro angebrochenen Tag 35,88 €

  2. Gebühren für die Durchführung von Bestattungen und Trauerfeiern 2.1 Sargbestattung in einem Reihengrab a) Personen über 5 Jahre 327,15 € b) Personen bis 5 Jahre 140,58 € 2.2 Grabvorbereitung Reihengrab 168,93 € 2.3 Sargbestattung in einem Wahlgrab a) Personen über 5 Jahre 380,88 € b) Personen bis 5 Jahre 140,58 € 2.4 Grabvorbereitung Wahlgrab 205,11 € 2.5 Urnenbeisetzung a) Beisetzung an der Grabstelle 42,57 € b) Beisetzung mit Trauerfeier 61,20 € c) Beisetzung an der Grabstelle (mit Trauerrede) 53,10 € 2.6 Vorbereitung der Urnenstelle 29,88 € 2.7 Trauerfeier an der Urne ohne Beisetzung 37,98 € 2.8 Urnenversand Verwaltungskosten zzgl. der gültigen Postgebühr 19,35 € 2.9 Trauerfeier am Sarg a) Trauerfeier am Sarg 47,16 € b) Gebühr für Trägerleistung nach Aufwand (36,36 €/Person/h)

  3. Gebühren für die Ausbettung und Wiederbestattung einer Urne

3.1 Ausbettung und Wiederbestattung 79,27 € 3.2 nur Ausbettung 38,20 € 3.3 nur Wiederbestattung 41,07 € (Urnenversand zzgl. der gültigen Postgebühr)

  1. Gebühren für die Grabräumung und Herrichtung von Grabstätten

4.1 Grabräumung 74,20 € 4.2 Herrichtung nach Aufwand (36,36 €/Person/h)

4.3 Gebühr bei vorzeitiger Aufgabe des Nutzungsrechts

Bei der vorzeitigen Aufgabe des Nutzungsrechtes an einer individuell gepflegten Grabstätte wird eine Ausgleichsgebühr erhoben. Gleichzeitig sind die Grabräumungsgebühren zu entrichten.

Rasenpflege bei vorzeitiger Einebnung (m²/Jahr) 25,78 €/m²

Original-Gebührenordnung als PDF

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