Gebührenordnung – Singen_(Hohentwiel)

Vollständige Gebührenordnung für Singen_(Hohentwiel).

Gebührenordnung

2 Abschnitte.

§ 1 Gebührenverzeichnis zur Friedhofssatzung

Änderungen

Das zur Friedhofssatzung zugehörige Gebührenverzeichnis wird wie folgt neu gefasst (Punkt „F. Gebühren Krematorium“):

Gebührenverzeichnis zur Friedhofssatzung

der Stadt Singen (Hohentwiel)

Gebührentatbestand Gebühr
A. Verwaltungsgebühren
Prüfung eines Antrages auf Errichtung, etc. eines Grabmales und von Einfassungen, Grabausstattungen und sonstigen baulichen Anlagen 75,00 €
Prüfung eines Antrages auf gewerbliche Betätigung auf den Friedhöfen 170,00 €
Prüfung eines Antrages auf Erlaubnis zur Feuerbestattung 50,00 €
Vornahme einer Leichenschau (falls keine Kremation im Krematorium Singen) 50,00 €
Gemeinschaftsgrabstätte Urnenwahlgrab:
a) Abholung, Anbringen der Inschrift u. Wiederversetzen eines Grabmales 700,00 €
b) Anbringen einer weiteren Inschrift gleichzeitig mit der Erstaufstellung eines Grabmales 280,00 €
B. Benutzungsgebühren
Kleine Trauerhalle Singen und Trauerhallen in den Ortsteilen 180,00 €
Große Trauerhalle Singen 250,00 €
Aufbahrungsraum mit Kühlzelle (1 Woche) 120,00 €
Ab 8. Tag pro jedem weiteren Tag 50,00 €
C. Gebühren für Bestattungen / Beisetzungen
Bestattung / Beisetzung
Verstorbener bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 350,00 €
Verstorbener bis zum vollendeten 10. Lebensjahr 650,00 €
Verstorbener ab dem vollendeten 10. Lebensjahr 900,00 €
Tieferbettung zusätzlich 200,00 €
Tot- und Fehlgeburt 180,00 €
Urne (mit Trauerfeier) 390,00 €
Urne (ohne Trauerfeier) 250,00 €
Weitere Urne gleichzeitig (zusätzlich zur Urnenbeisetzungsgebühr) 60,00 €
Grabkammer 900,00 €
Ausgrabung
Leiche 3.000,00 €
Urne 300,00 €
Wiederbestattung / -beisetzung
Leiche in dasselbe Grab 400,00 €
Leiche (bis zum vollendeten 10. Lebensjahr) in ein anderes Grab 500,00 €
Leiche (ab dem vollendeten 10. Lebensjahr) in ein anderes Grab 750,00 €
Urne 200,00 €
D. Gebühren für Grabverfügungen/Grabnutzungen
Reihengrabstätte (25 Jahre Ruhezeit) 900,00 €
Urnenreihengrabstätte (15 Jahre Ruhezeit) 490,00 €
Wahlgrabstätte, pro Stelle (25 Jahre Nutzungszeit) 2.500,00 €
Wahlgrabstätte mit 1,70 m Länge (25 Jahre Nutzungszeit) 2.500,00 €
Urnenwahlgrabstätte (15 Jahre Nutzungszeit) 1.400,00 €
Urnenwahnlische für 2 Urnen (15 Jahre Nutzungszeit) 700,00 €
Urnenwahnlische für 4 Urnen (15 Jahre Nutzungszeit) 1.400,00 €
Grabkammer (15 Jahre Nutzungszeit) 2.800,00 €
Kindergrab (15 Jahre Nutzungszeit) 200,00 €
Gemeinschaftsgrabstätte Urnenreihengrab (15 Jahre Ruhezeit) 1.600,00 €
Gemeinschaftsgrabstätte Urnenwahlgrab (15 Jahre Nutzungszeit) 3.000,00 €
Gemeinschaftsgrabstätte Reihengrab (25 Jahre Ruhezeit) 4.000,00 €
Gemeinschaftsgrabstätte Wahlgrab (25 Jahre Nutzungszeit) 6.400,00 €
Gemeinschaftsgrabstätte Baumreihengrab (15 Jahre Ruhezeit) 850,00 €
Gemeinschaftsgrabstätte Baumwahlgrab (15 Jahre Nutzungszeit) 1.500,00 €
Gemeinschaftsgrabstätte Rasenreihengrab (25 Jahre Ruhezeit) 1.400,00 €
Gemeinschaftsgrabstätte Rasenwahlgrab (25 Jahre Nutzungszeit) 3.000,00 €
Anonyme Erdreihengrabstätte (25 Jahre Ruhezeit) 900,00 €
Anonyme Urnenreihengrabstätte (15 Jahre Ruhezeit) 490,00 €
Anonyme Grabstätte für Tot- und Fehlgeburten (15 Jahre Ruhezeit) 200,00 €
G r a b v e r l ä n g e r u n g (monatl. Abrechnung – Gebührensatz je Monat)
Wahlgrabstätte, je Stelle 8,33 €
Wahlgrabstätte mit 1,70 m Länge, je Stelle 8,33 €
Rasenwahlgrabstätte 8,33 €
Urnenwahlgrabstätte 7,78 €
Urnenwahnlische für 2 Urnen 3,89 €
Urnenwahnlische für 4 Urnen 7,78 €
Grabkammer 9,33 €
Kindergrab 2,00 €
Gemeinschaftsgrabstätte Urnenwahlgrab 16,67 €
Gemeinschaftsgrabstätte Wahlgrab 21,33 €
Gemeinschaftsgrabstätte Baumwahlgrab 8,33 €
Gemeinschaftsgrabstätte Rasenwahlgrab 10,00 €
E. Sonstige Leistungen
Bestattungsdienste (allgemeine Verwaltungsgebühr für Tätigkeiten im Rahmen des Friedhofes) 50,00 € pro angefangener Stunde
Trittplatten für Grabzwischenwege
Reihen-/Wahlgrabstätte pro Stelle 175,00 €
Urnenreihen-/Urnenwahl- und Kindergrabstätte 140,00 €
F. Gebühren Krematorium
zzgl. gesetzl. MwSt.
Kremation bis zum vollendeten 10. Lebensjahr 212,18 €
Kremation ab dem vollendeten 10. Lebensjahr 424,37 €
Urnenversand 50,42 €

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Singen (Hohentwiel), den 04.05.2023

Oberbürgermeister

Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zu Stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

  1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Bei der Bekanntmachung der Satzung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hinzuweisen.

Original-Gebührenordnung als PDF

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