Gebührenordnung – Schülp_b._Rendsburg

Vollständige Gebührenordnung für Schülp_b._Rendsburg.

Gebührenordnung

1 Abschnitte.

§ 2 Gebühren für den Erwerb des Grabnutzungsrechtes

Gebühren für den Erwerb des Grabnutzungsrechtes

(1) Die Benutzungsgebühren für den Erwerb des Nutzungsrechtes betragen für eine

  1. Reihengrabstelle (eine Grabbreite)
a) für Kinder bis zu 5 Jahre 240,00 €
für Kinder bis zu 5 Jahre in Rasenlage 450,00 €
b) für Personen über 5 Jahre 420,00 €
für Personen über 5 Jahre in Rasenlage 750,00 €
  1. Familiengrabstelle je Grabbreite

420,00 €

  1. a) Urnengrab

300,00 €

b) Urnengrab in Rasenlage

540,00 €

(2) Kinder unter einem Jahr und Totgeburten sowie Urnen können bei ausreichender Nutzungszeit in den Gräbern beigesetzt werden, in denen Angehörige beigesetzt sind. Die Benutzungsgebühr beträgt in diesen Fällen 240,00 €.

(3) Die Gebühr für die Verlängerung des Grabnutzungsrechtes beträgt je Grabbreite und Jahr der Verlängerung 1/30 bzw. 1/20 (Urnen) der Nutzungsgebühr.

(4) Wird eine Grabstelle vor Ablauf der Ruhefrist von der Gemeinde zurückgenommen, werden für jedes angefangene Jahr der noch verbleibenden Ruhefrist 1/30 bzw. 1/20 (Urnen) der entsprechenden Gebühr nach § 2 Abs. 1 bis 3 dieser Satzung erhoben.

**Artikel II

Inkrafttreten**

Die II. Nachtragssatzung zur Friedhofsgebührensatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.

Schülp b. Rendsburg, 02.03.2017

Veröffentlicht!

Amt Jevenstedt

Gemeinde Schülp b. Rendsburg

Der Amtsdirektor

Wolfgang Wachholz

Im Auftrag

Bürgermeister

Carina Sievers

Original-Gebührenordnung als PDF

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