Gebührenordnung – Schöneiche_bei_Berlin

Vollständige Gebührenordnung für Schöneiche_bei_Berlin.

Gebührenordnung

Gebührentarif (Anlagen)

Erd- und Urnengemeinschaftsgrabstätten in Rasenfeldern ohne Grabkennzeichnung

Erwerb des Nutzungsrechtes für die Dauer von 20 Jahren

Erdgrabstätte 1.600,00 €
Urnengrabstätte 700,00 €

Nutzung der Trauerhalle

Nutzung der Trauerhalle 80,00 €

Gebühren für ein Grab eines verstorbenen Kindes bis zum Alter von 12 Jahren betragen jeweils 25 % der angegebenen Gebühr.

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B) Verwaltungsgebühren

Bearbeitung eines Beisetzungsauftrages 22,50 €
Zuschlag für eine Beisetzung an einem Samstag 87,50 €
Umschreibung eines Nutzungsberechtigten 18,00 €
Suchanfrage 50,00 €
Verlängerung einer Nutzungsdauer 31,50 €
Bearbeitung zur Errichtung oder baulichen Veränderung eines Grabmales 18,00 €
Bearbeitung eines Umbettungsantrages 100,00 €
Terminänderungen einer Beisetzung 18,00 €
Erteilung von Ausnahmegenehmigungen 10,00 €
Zulassung von Gewerbetreibenden 10,00 €

C.) Dienstleistungsgebühren

Ausheben und Schließen von Gräbern
1. Erdgruft 1.000,00 €
2. Urnengruft 200,00 €
Beräumung von Grabstätten
1. Entfernung und Entsorgung von Einfassung sowie Begradigung und Auffüllung 7,00 €/0,25 h
2. Entfernung und Entsorgung der baulichen Anlage 7,00 €/0,25 h
3. Entfernung und Entsorgung von Bepflanzung 7,00 €/0,25 h
Beräumung von Grabstätten zum Erstellen der Gruft
1. Entfernung von baulichen Anlagen 7,00 €/0,25 h
2. Entfernen von Bepflanzung 7,00 €/0,25 h
Montage von Namensschilder an der Stele 0,00 €

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Reihengrabstätten für Erd- oder Urnenbeisetzungen

Erwerb des Nutzungsrechts für die Dauer von 20 Jahre

Erdreihengrabstätte 970,00 €
Urnenreihengrabstätte 600,00 €

Verlängerung bei Erdwahlgrabstätten und Urnenwahlgrabstätten

Erdwahlgrabstätte Die Gebühr beträgt ein Fünfundzwanzigstel der oben aufgeführten Beträge pro Jahr der Verlängerung
Urnenwahlgrabstätte Die Gebühr beträgt ein Zwanzigstel der oben aufgeführten Beträge pro Jahr der Verlängerung

Wahlgrabstätten für Erdbestattungen

Erwerb des Nutzungsrechtes für die Dauer von 25 Jahren

Einzelwahlgrabstätte 1.350,00 €
Mehrfachwahlgrabstätte zweistellig 2.000,00 €
jede weitere 250,00 €

Wahlgrabstätten für Urnenbeisetzungen / Baumgräber

Erwerb des Nutzungsrechtes für die Dauer von 25 Jahren

Beisetzungen für bis zu vier Urnen 950,00 €

Original-Gebührenordnung als PDF

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