Gebührenordnung
Gebührentarif (Anlagen)
Erd- und Urnengemeinschaftsgrabstätten in Rasenfeldern ohne Grabkennzeichnung
Erwerb des Nutzungsrechtes für die Dauer von 20 Jahren
| Erdgrabstätte | 1.600,00 € |
|---|---|
| Urnengrabstätte | 700,00 € |
Nutzung der Trauerhalle
| Nutzung der Trauerhalle | 80,00 € |
|---|
Gebühren für ein Grab eines verstorbenen Kindes bis zum Alter von 12 Jahren betragen jeweils 25 % der angegebenen Gebühr.
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B) Verwaltungsgebühren
| Bearbeitung eines Beisetzungsauftrages | 22,50 € |
|---|---|
| Zuschlag für eine Beisetzung an einem Samstag | 87,50 € |
| Umschreibung eines Nutzungsberechtigten | 18,00 € |
| Suchanfrage | 50,00 € |
| Verlängerung einer Nutzungsdauer | 31,50 € |
| Bearbeitung zur Errichtung oder baulichen Veränderung eines Grabmales | 18,00 € |
| Bearbeitung eines Umbettungsantrages | 100,00 € |
| Terminänderungen einer Beisetzung | 18,00 € |
| Erteilung von Ausnahmegenehmigungen | 10,00 € |
| Zulassung von Gewerbetreibenden | 10,00 € |
C.) Dienstleistungsgebühren
| Ausheben und Schließen von Gräbern | ||
|---|---|---|
| 1. | Erdgruft | 1.000,00 € |
| 2. | Urnengruft | 200,00 € |
| Beräumung von Grabstätten | ||
| 1. | Entfernung und Entsorgung von Einfassung sowie Begradigung und Auffüllung | 7,00 €/0,25 h |
| 2. | Entfernung und Entsorgung der baulichen Anlage | 7,00 €/0,25 h |
| 3. | Entfernung und Entsorgung von Bepflanzung | 7,00 €/0,25 h |
| Beräumung von Grabstätten zum Erstellen der Gruft | ||
| 1. | Entfernung von baulichen Anlagen | 7,00 €/0,25 h |
| 2. | Entfernen von Bepflanzung | 7,00 €/0,25 h |
| Montage von Namensschilder an der Stele | 0,00 € |
3
Reihengrabstätten für Erd- oder Urnenbeisetzungen
Erwerb des Nutzungsrechts für die Dauer von 20 Jahre
| Erdreihengrabstätte | 970,00 € |
|---|---|
| Urnenreihengrabstätte | 600,00 € |
Verlängerung bei Erdwahlgrabstätten und Urnenwahlgrabstätten
| Erdwahlgrabstätte | Die Gebühr beträgt ein Fünfundzwanzigstel der oben aufgeführten Beträge pro Jahr der Verlängerung |
|---|---|
| Urnenwahlgrabstätte | Die Gebühr beträgt ein Zwanzigstel der oben aufgeführten Beträge pro Jahr der Verlängerung |
Wahlgrabstätten für Erdbestattungen
Erwerb des Nutzungsrechtes für die Dauer von 25 Jahren
| Einzelwahlgrabstätte | 1.350,00 € | |
|---|---|---|
| Mehrfachwahlgrabstätte | zweistellig | 2.000,00 € |
| jede weitere | 250,00 € |
Wahlgrabstätten für Urnenbeisetzungen / Baumgräber
Erwerb des Nutzungsrechtes für die Dauer von 25 Jahren
| Beisetzungen für bis zu vier Urnen | 950,00 € |
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