Bereitstellung einer Wahlgrabstelle (Verlängerung des Nutzungsrechtes möglich)
a) Einzelwahlgrabstelle für 20 Jahre 200,00 €
b) Doppelwahlgrabstelle für 20 Jahre 400,00 €
c) Familienwahlgrabstelle für 20 Jahre / je m$^{2}$ 100,00 €
d) Urnenwahlgrabstelle für 15 Jahre 100,00 €
bei Nachkauf einer Grabstelle bei nicht abgelaufener Ruhefrist, ist gemäß Nr. 2 anteilig die Gebühr auf die noch verbleibenden Jahre anzurechnen
Verlängerung des Nutzungsrechtes von 5 Jahren
a) Einzelwahlgrabstelle 50,00 €
b) Doppelwahlgrabstelle 100,00 €
c) Familienwahlgrabstelle 25,00 €
d) Urnenwahlgrabstelle 35,00 €
Bereitstellung einer anonymen Urnengrabstelle (Urnengemeinschaftsgrabstelle) für 15 Jahre, inkl. Gebühren für Unterhaltung 100,00 €
Bereitstellung einer halbanonymen Urnenreihengrabstelle für 15 Jahre, inkl. Gebühren für Unterhaltung 140,00 €
Benutzung der Trauerhalle
a) im Ortsteil Großziethen, Friedhofsweg 160,00 €
b) im Ortsteil Waltersdorf, Diepenseer Straße 160,00 €
c) im Ortsteil Schönefeld, Kirchstraße 160,00 €
d) im Ortsteil Waßmannsdorf, Am Friedhof 10,00 €
e) im bewohnten Gemeindeteil Rotberg, Platz der Einheit 1 10,00 €
Zulassung gewerblicher Tätigkeiten
7.1. Genehmigung zur Errichtung von Grabmalen, Fundamenten und sonstigen baulichen Anlagen
a) je Grabmal und Fundament 10,00 €
b) je sonstige bauliche Anlage 10,00 €
7.2. für sonstige gewerbliche Tätigkeiten je Fall 10,00 €
Unterhaltung der Friedhofanlage pro Jahr (Bei Neu- und Nachkauf werden die Unterhaltungskosten für die gesamte Laufzeit berechnet. Auf Antrag – gilt nur für Buchstabe c) – kann eine Ratenzahlung vereinbart werden, wenn der Gemeinde eine Einzugsermächtigung erteilt wird.