Gebührenordnung – Schönefeld

Vollständige Gebührenordnung für Schönefeld.

Gebührenordnung

1 Abschnitte.

§ 5 Gebühren

    1. Bereitstellung einer Wahlgrabstelle (Verlängerung des Nutzungsrechtes möglich)
    2. a) Einzelwahlgrabstelle für 20 Jahre 200,00 €
    3. b) Doppelwahlgrabstelle für 20 Jahre 400,00 €
    4. c) Familienwahlgrabstelle für 20 Jahre / je m$^{2}$ 100,00 €
    5. d) Urnenwahlgrabstelle für 15 Jahre 100,00 €
    1. bei Nachkauf einer Grabstelle bei nicht abgelaufener Ruhefrist, ist gemäß Nr. 2 anteilig die Gebühr auf die noch verbleibenden Jahre anzurechnen
    1. Verlängerung des Nutzungsrechtes von 5 Jahren
    2. a) Einzelwahlgrabstelle 50,00 €
    3. b) Doppelwahlgrabstelle 100,00 €
    4. c) Familienwahlgrabstelle 25,00 €
    5. d) Urnenwahlgrabstelle 35,00 €
    1. Bereitstellung einer anonymen Urnengrabstelle (Urnengemeinschaftsgrabstelle) für 15 Jahre, inkl. Gebühren für Unterhaltung 100,00 €
    1. Bereitstellung einer halbanonymen Urnenreihengrabstelle für 15 Jahre, inkl. Gebühren für Unterhaltung 140,00 €
    1. Benutzung der Trauerhalle
    2. a) im Ortsteil Großziethen, Friedhofsweg 160,00 €
    3. b) im Ortsteil Waltersdorf, Diepenseer Straße 160,00 €
    4. c) im Ortsteil Schönefeld, Kirchstraße 160,00 €
    5. d) im Ortsteil Waßmannsdorf, Am Friedhof 10,00 €
    6. e) im bewohnten Gemeindeteil Rotberg, Platz der Einheit 1 10,00 €
    1. Zulassung gewerblicher Tätigkeiten
    2. 7.1. Genehmigung zur Errichtung von Grabmalen, Fundamenten und sonstigen baulichen Anlagen
      1. a) je Grabmal und Fundament 10,00 €
      2. b) je sonstige bauliche Anlage 10,00 €
    3. 7.2. für sonstige gewerbliche Tätigkeiten je Fall 10,00 €
    1. Unterhaltung der Friedhofanlage pro Jahr (Bei Neu- und Nachkauf werden die Unterhaltungskosten für die gesamte Laufzeit berechnet. Auf Antrag – gilt nur für Buchstabe c) – kann eine Ratenzahlung vereinbart werden, wenn der Gemeinde eine Einzugsermächtigung erteilt wird.
a) Einzelwahlgrabstelle 10,00 €
b) Doppelwahlgrabstelle 20,00 €
c) Erb- und Familiengrabstelle je m² 5,00 €
d) Urnenwahl- und Kindergrabstelle 4,00 €

Genehmigung zu Umbettungen

a) Umbettungen von Särgen 25,00 €
b) Umbettungen von Urnen 15,00 €

Original-Gebührenordnung als PDF

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