Gebührenordnung
7 Abschnitte.
§ 4 1.2 Gemeinschaftsanlagen für Partner (Pflege erfolgt im Auftrag der Friedhofsverwaltung)
Grabnutzungsgebühren
(1) Grabstättengebühren:
1.1 Gemeinschaftsanlage (Pflege erfolgt im Auftrag der Friedhofsverwaltung)
| 1.1.1 | Grabstelle auf der Urnengemeinschaftsanlage (UGA) - Anonyme Beisetzung einschl. Bestattungs-, Pflege- und Unterhaltungsgebühr | 678,91 € |
|---|---|---|
| 1.1.1a | Namensnennung an der Namenstafel einschl. Verwaltungsgebühr zuzüglich Gravur | 67,29 € |
| 1.1.2 | Grabstelle auf der UGA bei Beisetzung im Beisein der Angehörigen einschl. Bestattungs-, Pflege- und Unterhaltungsgebühr | 902,25 € |
| 1.1.2a | Namensnennung an der Namenstafel einschl. Verwaltungsgebühr zuzüglich Gravur | 67,29 € |
| 1.1.3 | Grabstelle auf der UGA bei Beisetzung im Beisein der Angehörigen mit namentlicher Kennzeichnung der Grabstelle einschließlich Bestattungs-, Pflege- und Unterhaltungsgebühr | 902,25 € |
| 1.1.4 | Grabstelle auf der Urnengemeinschaftsgrabstätte mit Namenstafel und Beisetzung im Beisein der Angehörigen einschl. Bestattungs-, Pflege- und Unterhaltungsgebühr (zzgl. Gravur Namenstafel und Verwaltungsgebühr) | 999,27 € |
| 1.1.5 | Grabstelle in der Kleinen Urnengesellschaft mit Beisetzung im Beisein der Angehörigen einschl. Bestattungs-, Pflege- und Unterhaltungsgebühr | 1.843,90 € |
| 1.1.6 | Grab auf dem Gemeinschaftsgrabfeld für Sargbestattungen (SGA) einschl. Bestattungs-, Pflege- und Unterhaltungsgebühr | 2.438,28 € |
| 1.1.6a | Namensnennung an der Namenstafel einschl. Verwaltungsgebühr zuzüglich Gravur | 67,29 € |
Friedhofsgebührensatzung mit der ersten Änderung
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1.2 Gemeinschaftsanlagen für Partner (Pflege erfolgt im Auftrag der Friedhofsverwaltung)
Die Beisetzungsgebühr wird separat berechnet.
| 1.2.1 | Urnenwahlgrabstätte in der Gemeinschaftsanlage (Partnergräber) einschließlich Beisetzung im Beisein der Angehörigen und einschl. Pflege- und Unterhaltungsgebühr | 1.979,48 € |
|---|
1.3 Grabstättengebühren für individuelle Gräber
(Pflege durch Angehörige oder deren Beauftragte)
Die Beisetzungsgebühr wird separat berechnet.
| 1.3.1 | Urnenreihenstelle | 710,35 € |
|---|---|---|
| 1.3.2 | Urnenwahlgrab, einfach | 947,14 € |
| 1.3.3 | Urnenwahlgrab, doppelt | 1.069,26 € |
| 1.3.4 | Urnenwahlgrab für Mensch-Tier-Bestattung | 1.069,26 € |
| 1.3.5 | Erdreihengrab | 1.353,99 € |
| 1.3.6 | Kindergrab | 801,95 € |
| 1.3.7 | Erdwahlgrab, einstellig | 1.777,44 € |
| 1.3.8 | Erdwahlgrab, zweistellig | 2.452,34 € |
| 1.3.9 | für jede weitere Erdwahlstelle | 1.226,17 € |
(2) Verlängerungsgebühren für Wahlgrabstätten pro Jahr:
Je Verlängerung wird eine Verwaltungsgebühr erhoben.
| 2.1 | Urnenwahlgrabstätte in der Gemeinschaftsanlage (Partnergräber) | 98,97 € |
|---|---|---|
| 2.2 | Urnenwahlgrab, einfach | 47,36 € |
| 2.3 | Urnenwahlgrab doppelt | 53,46 € |
| 2.4 | Urnenwahlgrab für Mensch-Tier-Bestattung | 53,46 € |
| 2.5 | Kindergrab | 53,46 € |
| 2.6 | Erdwahlgrab, einstellig | 59,25 € |
| 2.7 | Erdwahlgrab, zweistellig | 81,74 € |
| 2.8 | jede weitere Erdwahlstelle | 40,87 € |
Friedhofsgebührensatzung mit der ersten Änderung
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§ 5 Bestattungs- und Benutzungsgebühren
| (1) | Bestattungsgebühr für eine Erdbestattung | 918,70 € |
|---|---|---|
| Die Gebühr beinhaltet folgende Leistungen: Vorbereiten des Grabes und Schließen, Trägerleistungen, Blumentransport und Beräumung, Formen des Grabes | ||
| (2) | Bestattungsgebühr für einen Kindersarg unter 1,20 m Länge; Leistungen wie in Abs. 1 | 444,63 € |
| (3) | Trägergebühr bei einer Trauerfeier mit Abfahren des Sarges | 244,33 € |
| (4) | Beisetzungsgebühr für eine Urne; Leistungen wie in Abs. 1 | 239,81 € |
| (5) | Benutzung der Feierhalle einschl. Grunddekoration | 270,46 € |
| (6) | Zusatzgebühr für eine Trauerfeier an der UGA | 70,96 € |
| (7) | Benutzung der Kühlzelle pro Tag | entsprechend Nachweis |
| (8) | Aufbahren im Abschiedsraum | 68,53 € |
§ 6 Gebühren für Ausgrabungen
| (1) | Ausgrabung einer Urne aus einer Urnenstelle | 149,28 € |
|---|---|---|
| (2) | Ausgrabung jeder weiteren Urne aus derselben Urnenstelle zum gleichen Zeitpunkt | 74,64 € |
| (3) | Ausgrabung einer Urne aus einem Erdgrab | 172,98 € |
| (4) | Ausgrabung jeder weiteren Urne aus demselben Erdgrab zum gleichen Zeitpunkt | 86,49 € |
| (5) | Ausgrabung von Särgen und Gebeinen | 997,66 € |
§ 7 Verwaltungsgebühren und Auslagen
| (1) | Gräberbuchauszüge, Beisetzungsbescheinigungen (Nachweise der Bestattungsmöglichkeit), Umschreibungen und Zweitschrift oder Nachfertigung einer Graburkunde Die Umschreibung eines Grabnutzungsrechtes auf den überlebenden Ehegatten oder auf einen in den Friedhofsakten eingetragenen Mitnutzungsberechtigten ist gebührenfrei. | 27,09 € |
|---|---|---|
| (2) | Gebühr für die Verlängerung einer Grabstelle | 27,09 € |
| (3) | Sondergenehmigung zum Befahren des Friedhofes für die Dauer eines Jahres (nur für Gewerbetreibende) | 27,09 € |
Friedhofsgebührensatzung mit der ersten Änderung
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(4) Genehmigung für die Errichtung oder Veränderung eines Grabmales einschl. jährliche Kontrolle der Standsicherheit (auch Grabmal auf der UGA mit Angehörigen in Ranies) 54,18 € (5) Versand einer Urne einschließlich Verpackung und Versandkosten (Inland) entsprechend Nachweis (6) Sonstige Leistungen, die nicht in der Gebührensatzung aufgeführt sind, werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen berechnet; je Arbeitsstunde Verwaltung 54,18 € (7) Weitere Leistungen und Arbeitsstunden entsprechend des Nachweises des beauftragten Unternehmens. entsprechend Nachweis
§ 8 Paragraph 8
Billigkeitsmaßnahmen
Ansprüche aus dem Abgabenschuldverhältnis können auf Antrag des Schuldners ganz oder teilweise gestundet werden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Ist deren Einziehung nach Lage des Einzelfalles unbillig, können sie auf Antrag des Schuldners ganz oder zum Teil erlassen werden.
§ 9 Paragraph 9
Gleichstellungsklausel
Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Satzung gelten jeweils für Personen mit männlichem, weiblichem und diversem Geschlecht sowie für Personen ohne Geschlechtsangabe.
§ 10 Paragraph 10
Inkrafttreten/Außerkrafttreten
(…)
Friedhofsgebührensatzung mit der ersten Änderung
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