Gebührenordnung
4 Abschnitte.
§ 5 Gebührenverzeichnis
Es werden folgende Gebühren erhoben:
| 1. Gebühren für Erwerb und Verlängerung von Nutzungsrechten / Überlassung von Begräbnisplätzen in Gemeinschaftsanlagen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Tarifstelle | Grabart | Pflege durch Fried-hofverwaltung | Nutzungs-/ Überlassungsdauer in Jahren | Gebührensatz | Verlängerungsgebühr/ Jahr |
| 1.1 | Erdbestattungsreihengrab (1 Erdbestattung) | 25 | 643,00 € | Verlängerung nicht möglich | |
| 1.2 | Erdbestattungsreihengrab im Rasen (1 Erdbestattung) | ja | 25 | 965,00 € | Verlängerung nicht möglich |
| 1.3 | Erdbestattungswahlgrab einfach ((je Grabstelle 1 Erdbestattung und bis zu 2 Urnen) | 25 | 2.476,00 € | 99,00 € | |
| 1.3 + | Erdbestattungswahlgrab mehrstellig (jeweiliges Vielfaches der Tarifstelle 1.3) | 25 | jeweiliges Vielfaches der Tarifstelle 1.3 | jeweiliges Vielfaches der Tarifstelle 1.3 | |
| 1.4 | Erdbestattungsreihengrab bis 10 Jahre – Kinderreihengrab (1 Erdbestattung) | 20 | 169,00 € | Verlängerung nicht möglich | |
| 1.5 | Urnenreihengrab (1 Urnenbeisetzung) | 25 | 423,00 € | Verlängerung nicht möglich | |
| 1.6 | Urnenpaargrab (bis zu 2 Urnen) | ja | 25 | 1.523,00 € | 60,00 € |
| 1.7 | Urnenwahlgrab (bis zu 4 Urnen) | 25 | 853,00 € | 34,00 € | |
| 1.8 | Urnengemeinschaftsgrabanlage (1 Urne anonym, Namensnennung mit gesonderter Gebühr möglich ) | ja | 25 | 1.904,00 € | Verlängerung nicht möglich |
| 2. Sonstige Gebühren | ||
|---|---|---|
| Tarifstelle | Leistung | Gebührensatz |
| 2.1 | Nutzung der Trauerhalle Friedhof Schmölln (einschließlich Standarddekoration sowie Nutzung der Musikanlage) | 335,00 € |
| 2.2 | Grabmalgenehmigung eines Grabmals (liegend oder stehend) | 59,00 € |
| 2.3 | Inschrift an der Urnengemeinschaftsanlage | 263,00 € |
| 2.4 | Einfahrgenehmigung für Grabnutzer | 44,00 € |
| 2.5 | Leistungen über Stundenabrechnung Friedhofsarbeiter | 43,00 € |
| 2.6 | Leistungen über Stundenabrechnung Verwaltung | 59,00 € |
| 2.7 | Tagesbenutzungsgebühr Gewerbetreibende | 44,00 € |
| 2.8 | 2-Jahres Nutzungsgebühr Gewerbetreibende | 268,00 € |
§ 6 Rechtsbehelfe/Zwangsmittel
(1) Die Rechtsbehelfe gegen Gebührenbescheide aufgrund dieser Satzung regeln sich nach den Bestimmungen der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der jeweils gültigen Fassung.
(2) Durch die bloße Einlegung eines Rechtsbehelfes gegen die Heranziehung zu Gebühren nach dieser Gebührensatzung wird die Verpflichtung zur fristgemäßen Zahlung nach § 4 Abs. 2 nicht aufgehoben.
(3) Für die zwangsweise Durchsetzung der im Rahmen dieser Satzung erlassenen Gebührenbescheide gelten die Vorschriften des Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes (ThürVwZVG) in der jeweils gültigen Fassung.
§ 7 Gleichstellungsklausel
Alle verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen in dieser Satzung gelten jeweils in der dem Geschlecht zugeordneten Sprachform
§ 8 Paragraph 8
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten die Satzung der Stadt Schmölln über die Erhebung von Friedhofsbenutzungs- und Friedhofsverwaltungsgebühren – Friedhofsgebührensatzung - vom 12. Juni 2015 und die Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Nöbdenitz vom 23. Februar 2010 außer Kraft.
Schmölln, den 28.03.2025
gez. Sven Schrade Bürgermeister
Siegel
Anmerkung: Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Stadt geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
Die öffentliche Bekanntmachung dieser Satzung erfolgte am 02.04.2025 (Bereitstellungstag) durch elektronische Bereitstellung.

Digital unterschrieben von Jacqueline Rödel Datum: 2025.04.02 10:13:19 +02'00'