Gebührenordnung – Schlangen

Vollständige Gebührenordnung für Schlangen.

Gebührenordnung

0 Abschnitte.

Gebührentarif (Anlagen)

Erteilung einer Zustimmung zur Aufstellung von Gedenkzeichen und sonstigen baulichen Anlagen

Wahlgrab 29 €
Reihengrab 29 €

Umbettungen

a) für die Exhumierung
Erwachsene 1070,31 €
Kinder 710,94 €
Urne 351,56 €
b) für das Umbetten einer Leiche in ein Grab auf demselben Friedhof
Erwachsene 1.922,50 €
Kinder 1.283,75 €
Urne 421,25 €

Notwendige neue Särge sind vom Auftraggeber zu stellen.

Umschreibung von Nutzungsberechtigten bei Wahlgräbern.

Gebühren für die Ziffern 5 - 9 werden nach der Verwaltungsgebührensatzung und dem Gebührentarif der Gemeinde Schlangen erhoben.

Vorzeitiges Abräumen der Grabstelle und einsäen incl. Entsorgung des Grabsteines

Wahlgrab 110,00 €
Urnenwahlgrab 78,30 €
Reihengrab 78,30 €
Urnenreihengrab 63,00 €

C. Sonstige Leistungen

Andere nicht im Voraus bestimmbare Leistungen werden nach Materialverbrauch und Lohnaufwand (Mittellohn nach TVÖD) berechnet.

D. Verwaltungsgebühren

Zuschlag für Überstunden

I. Gebühr für die Annahme eines Verstorbenen außerhalb der Arbeitszeit

a) an Sonn- und Feiertagen 38 €
b) an Werktagen 22 €

II. Gebühr für die Bestattung außerhalb der Arbeitszeiten

a) an Werktagen außer Samstagen 77,50 €
b) an Samstagen 237,50 €

Bei Einlieferung nach Unfällen oder auf ärztliche Anordnung entfällt diese Gebühr.

Original-Gebührenordnung als PDF

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