Gebührenordnung
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Gebührentarif (Anlagen)
Erteilung einer Zustimmung zur Aufstellung von Gedenkzeichen und sonstigen baulichen Anlagen
| Wahlgrab | 29 € |
|---|---|
| Reihengrab | 29 € |
Umbettungen
| a) für die Exhumierung | |
|---|---|
| Erwachsene | 1070,31 € |
| Kinder | 710,94 € |
| Urne | 351,56 € |
| b) für das Umbetten einer Leiche in ein Grab auf demselben Friedhof | |
| Erwachsene | 1.922,50 € |
| Kinder | 1.283,75 € |
| Urne | 421,25 € |
Notwendige neue Särge sind vom Auftraggeber zu stellen.
Umschreibung von Nutzungsberechtigten bei Wahlgräbern.
Gebühren für die Ziffern 5 - 9 werden nach der Verwaltungsgebührensatzung und dem Gebührentarif der Gemeinde Schlangen erhoben.
Vorzeitiges Abräumen der Grabstelle und einsäen incl. Entsorgung des Grabsteines
| Wahlgrab | 110,00 € |
|---|---|
| Urnenwahlgrab | 78,30 € |
| Reihengrab | 78,30 € |
| Urnenreihengrab | 63,00 € |
C. Sonstige Leistungen
Andere nicht im Voraus bestimmbare Leistungen werden nach Materialverbrauch und Lohnaufwand (Mittellohn nach TVÖD) berechnet.
D. Verwaltungsgebühren
Zuschlag für Überstunden
I. Gebühr für die Annahme eines Verstorbenen außerhalb der Arbeitszeit
| a) an Sonn- und Feiertagen | 38 € |
|---|---|
| b) an Werktagen | 22 € |
II. Gebühr für die Bestattung außerhalb der Arbeitszeiten
| a) an Werktagen außer Samstagen | 77,50 € |
|---|---|
| b) an Samstagen | 237,50 € |
Bei Einlieferung nach Unfällen oder auf ärztliche Anordnung entfällt diese Gebühr.