ℹ️ Kein kommunaler Friedhof: Dieser Friedhof gehört der Evangelisch-Lutherische Kirchgemeinde Harra (Evangelisch-Lutherisch). Die Satzung und Gebühren werden von der Kirchengemeinde festgelegt — nicht von der Gemeindeverwaltung.

Evangelisch-Lutherische Kirchgemeinde Harra

Satzung (Originalwortlaut)

Ortsteile:
Birkenhügel, Blankenberg, Arlas, Blankenstein,
Harra, Kießling, Lemnitzhammer, Neundorf,
Pottiga, Schlegel, Seibis
Jahrgang 2019
Freitag, den 3. Mai 2019
Nummer 04
Amtsblatt
der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig
Inhaltsverzeichnis

Seite
Amtlicher Teil
Bekanntmachung der zugelassenen
Wahlvorschläge für die
Bürgermeisterwahlen in der
Gemeinde Rosenthal am Rennsteig
am 26. Mai 2019
2
Bekanntmachung der zugelassenen
Wahlvorschläge für die Wahl des
Gemeinderates der Gemeinde
Rosenthal am Rennsteig
am 26. Mai 2019
2
Satzungen
1. Änderungssatzung
zur Hauptsatzung der Gemeinde
Rosenthal am Rennsteig
3
Nichtamtlicher Teil
Finanzen informiert
4
Meldeamt informiert
4
Das Hauptamt informiert
Stellenausschreibung
Bauhofmitarbeiter, m/w/d
6
Das Ordnungsamt informiert
Hinweis zur Anmeldung
eines Kindertagesstättenplatzes
6
Veranstaltungen
6
Sonstiges
7
Die nächste Ausgabe des
Amtsblattes
erscheint am 17.05.2019.
Redaktionsschluss ist der 03.05.2019.
Endlich wieder
Frühling

Amtsblatt der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig
Nr. 04/2019
Amtlicher Teil
Bekanntmachungen
Bürgermeisterwahlen in der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig am 26. Mai 2019
Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge
Der Wahlausschuss der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig hat in seiner Sitzung am 23. April 2019 folgende Wahlvorschläge für
die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters in der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig am 26. Mai 2019 als gültig zugelassen, die
hiermit bekanntgegeben werden.
Die letzte Spalte beinhaltet die Antwort des Bewerbers auf die Frage, ob er wissentlich als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter
mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengear-
beitet hat (§ 28 Abs. 2 i.V.m. § 24 Abs. 3 S. 3 Thüringer Kommunalwahlgesetz).
Folgende Wahlvorschläge sind als gültig zugelassen worden:
Listen-
Nr.
Kennwort der
Wählergruppe
Name,
Vorname
Geburts-
jahr
Beruf
Anschrift
Erklärung
Ja
Nein
1
CDU/Bürger für
Rosenthal
Neumüller,
Alex
1990
Betriebswirt
OT Harra Bahnhofstraße 17
07366 Rosenthal am Rennsteig
X
2
Freie Wähler
Rosenthal
Keller, Peter
1956
Bauingenieur
OT Blankenstein Harraer Straße 14
07366 Rosenthal am Rennsteig
X
Es findet eine Verhältniswahl statt.
Rosenthal am Rennsteig, den 24. April 2019
gez. Manfred Jahn
Wahlleiter
Gemeinde Rosenthal am Rennsteig
Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderates am 26. Mai 2019
1.
Der Wahlausschuss der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig hat in seiner Sitzung am 23. April 2019 folgende Wahlvorschläge
für die Wahl des Gemeinderates in der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig als gültig zugelassen, die hiermit bekannt gegeben
werden.
2.
Folgende Wahlvorschläge sind zugelassen wurden:
Listen-
Nr.
Kennwort der Partei
oder Wählergruppe
lfd.
Nr.
Name, Vorname
Geburts-
jahr
Beruf
Anschrift
1
DIE LINKE
1
Kalich, Ralf
1961
Werkschutz-Fachkraft
OT Blankenstein
Schulstr. 9
07366 Rosenthal am Rennsteig
2
Straubel, Horst
1951
Rentner
OT Blankenstein
Schulstr. 13
07366 Rosenthal am Rennsteig
3
Walkowiak, Claus
1946
Rentner
OT Harra
Bahnhofstr. 6
07366 Rosenthal am Rennsteig
4
Kalich, Janek
1986
Koch
OT Blankenstein
Karl-Marx-Str. 18
07366 Rosenthal am Rennsteig
5
Mach, Olaf
1965
Schreiner
OT Blankenberg
Lindenstr. 17
07366 Rosenthal am Rennsteig
2
Alternative für
Deutschland (AfD) -
Bürgerinitiative Ro-
senthal
1
Bohnhardt, Marc
1983
Werkstattleiter
OT Schlegel
Teichstr. 4
07366 Rosenthal am Rennsteig
2
Seidel, Ulrich
1958
BMSR Mechaniker
OT Birkenhügel
Friedensstr. 41
07366 Rosenthal am Rennsteig
3
CDU / Bürger für Ro-
senthal
1
Möller, Sarah
1991
Sozialarbeiterin B. A.
OT Blankenberg
Lindenstr. 16 a
07366 Rosenthal am Rennsteig
2
Wirth, Sebastian
1983
Tischler
OT Neundorf
Dorfbachweg 9
07366 Rosenthal am Rennsteig
3
Neumüller, Alex
1990
Betriebswirt
OT Harra
Bahnhofstr. 17
07366 Rosenthal am Rennsteig
4
Brendel, Edelgard
1946
Lehrerin/
Rentnerin
OT Schlegel
Seibiser Str. 14
07366 Rosenthal am Rennsteig

Amtsblatt der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig
Nr. 04/2019
5
Straubel, Peter
1973
Anlagenfahrer
OT Blankenstein
Absangerstr. 8
07366 Rosenthal am Rennsteig
6
Sell, Florian
1980
kfm. Angestellter
OT Blankenberg
August-Bebel-Str. 6
07366 Rosenthal am Rennsteig
7
Hörl, Marco
1979
Kfz-Techniker-Meister
OT Neundorf
An der Kuppel 6
07366 Rosenthal am Rennsteig
8
Fröhlich, Thomas
1959
Zahnarzt
OT Harra
Lobensteiner Str. 64
07366 Rosenthal am Rennsteig
9
Krauß, Martin
1984
Tischlermeister
OT Neundorf
Bayrische Str. 45
07366 Rosenthal am Rennsteig
10
Wirth, Helmut
1955
Rentner
OT Harra
Spratzberg 5
07366 Rosenthal am Rennsteig
4
Freie Wähler Rosenthal 1
Däumer, Harald
1961
Diplom-Ingenieur
OT Blankenstein
Anton-Wiede-Str. 9
07366 Rosenthal am Rennsteig
2
Schwanitz, Jörg
1973
Elektrotechnikermeister OT Blankenstein
Absangerstr. 7
07366 Rosenthal am Rennsteig
3
Strößner, Steffen
1966
Schweißfachmann
OT Birkenhügel
Birkenweg 2
07366 Rosenthal am Rennsteig
4
Brandt, Patrick
1984
stellv. Speditionsleiter
OT Blankenberg
Grabenstr. 3
07366 Rosenthal am Rennsteig
5
Horn, Susanne
1974
Betriebswirtin
OT Birkenhügel
Friedensstr. 26
07366 Rosenthal am Rennsteig
6
Sell, Wolfgang
1954
EDV-Fachberater
OT Pottiga
Sparnberger Str. 14
07366 Rosenthal am Rennsteig
7
Wurzbacher, Stefan
1977
Qualitätsfachkraft
OT Blankenberg
Ferdinand-Flinsch-Str. 12
07366 Rosenthal am Rennsteig
Rosenthal am Rennsteig, den 24. April 2019
gez. Manfred Jahn
Wahlleiter
Satzungen
1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung
Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemein-
de- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - Thür-
KO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der
Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74ff.) hat
der Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig in der
Sitzung am 13. März 2019 die folgende 1. Änderungssatzung zur
Hauptsatzung vom 12.02.2019 beschlossen:
§ 1
Änderungen
1. § 8 (Entschädigungen) erhält folgende Fassung:
(1) Die Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre ehrenamtliche
Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Ge-
meinderats und seiner Ausschüsse als Entschädigung nach Maß-
gabe der Thüringer Entschädigungsverordnung ein Sitzungsgeld
von 30,00 Euro für die notwendige, nachgewiesene Teilnahme
an Sitzungen des Gemeinderats oder eines Ausschusses, in
dem sie Mitglied sind. Nimmt ein Gemeinderatsmitglied an einem
Tag an mehreren Sitzungen teil, steht ihm gleichwohl für diesen
Tag nur ein Sitzungsgeld zu.
(2) Gemeinderatsmitglieder, die Arbeiter oder Angestellte sind,
haben außerdem Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen
Verdienstausfalls und der notwendigen Auslagen. Selbstständig
Tätige erhalten eine Pauschalentschädigung von 10,00 Euro je
volle Stunde für den Verdienstausfall, der durch Zeitversäumnis
in ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden ist. Sonstige Mitglieder
des Gemeinderats, die nicht erwerbstätig sind, jedoch einen
Mehrpersonenhaushalt von mindestens drei Personen führen,
erhalten eine Pauschalentschädigung von 10,00 Euro je volle
Stunde. Die Ersatzleistungen nach diesem Absatz werden nur
auf Antrag sowie für höchstens acht Stunden pro Tag und auch
nur bis 19.00 Uhr gewährt.
(3) Für eine notwendige auswärtige Tätigkeit werden Reisekos-
ten nach dem Thüringer Reisekostengesetz gezahlt.
(4) Für ehrenamtlich Tätige, die nicht Gemeinderatsmitglieder
sind, gelten die Regelungen hinsichtlich des Sitzungsgeldes,
des Verdienstausfalls bzw. der Pauschalentschädigung und der
Reisekosten (Abs. 1, 2 und 3) entsprechend.
(5) Die Mitglieder des Wahlausschusses erhalten für die Teilnah-
me an den Sitzungen und die Mitglieder des Wahlvorstandes bei
der Durchführung der Wahlen am Wahltag sowie erforderlichen-
falls für den folgenden Tag eine pauschale Entschädigung von
50,00 Euro.
(6) Für die Wahrnehmung besonderer Funktionen und die hier-
durch entstehenden höheren Belastungen und Aufwendungen
erhalten eine zusätzliche monatliche Entschädigung:
der Vorsitzende eines Ausschusses von 50,00 Euro.
2. § 11 (Sprachform, Inkrafttreten und Außerkrafttreten) er-
hält folgende Fassung:
(1) Die in dieser Hauptsatzung verwendeten personenbezoge-
nen Bezeichnungen gelten für die weibliche, männliche und di-
verse Sprachform.
(2) Die Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Be-
kanntmachung in Kraft.

Amtsblatt der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig
Nr. 04/2019
Dorfbachweg 13
ab 01.04.2019
EG links 50,65 m²
Kaltmiete: 5,11 €/m² zuzüglich BK
Dorfbachweg 20
ab 01.06.2019
OG Links 67,41 m²
Kaltmiete: 4,35 €/m² zuzüglich BK
Ortsteil Pottiga:
Schulstraße 4
ab Juni 2019
DG links 57,60 m²
Kaltmiete: 4,20 €/m² zuzüglich BK
OG links 76,90 m²
Kaltmiete: 4,29 €/m² zuzüglich BK
Eigentumswohnungen zum Verkauf
Die Gemeinde Rosenthal am Rennsteig verkauft 3 Eigentums-
wohnungen aus ihrem Bestand (vermietet) im OT Neundorf,
Dorfbachweg 18/20 (8 Wohneinheiten insgesamt).
Dorfbachweg 18
EG links Wohnung 1, Keller 9 und 10 - 57,33 m² Wohnfläche
112,5/1000 Miteigentumsanteile
Dorfbachweg 20
EG rechts Wohnung 6, Keller 4 und 5 - 57,39 m² Wohnfläche
113/1000 Miteigentumsanteile
OG links Wohnung 7, Keller 2 und 3 - 67,41 m² Wohnfläche
132/1000 Miteigentumsanteile
Sind Sie am Erwerb einer vorgenannten Eigentumswohnung in-
teressiert, oder haben Sie Fragen dazu, dann melden Sie sich
bitte bei der Gemeindeverwaltung Rosenthal am Rennsteig, OT
Blankenstein Rennsteig 2 in 07366 Rosenthal am Rennsteig bei
Frau Gäbelein, unter der Rufnummer 036642 296018.
Bauplätze!
In folgenden Ortsteilen der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig
stehen vollerschlossene Bauparzellen für Bauinteressenten zur
Verfügung.
Neundorf
Baugebiet „An der Kuppel“
Preis: 46,02 €/m²
Schlegel
Baugebiet „In den Beunten“
Preis: 35,79 €/m²
Harra
Baugebiet „An der Not“
Preis: 47,55 €/m²
Blankenberg
Baugebiet „Flurweg“
Preis: 39,00 €/m²
Pottiga
Baugebiet „Waldstraße“
Preis: 32,38 €/m²
Preis: 27,27 €/m²
Steuerfestsetzung ab dem Jahr 2019
Zur Festsetzung der zu zahlenden Steuer ab 2019 ergehen an
alle Steuerpflichtige Neubescheide.
Durch die Gemeindeneugliederung und die damit verbundenen
Änderungen im Anwenderprogramm Haushalts-Kassen und
Rechnungswesen können die Neubescheide voraussichtlich erst
im Mai/Juni verschickt werden. Wir bitten um das Verständnis al-
ler Steuerpflichtigen.
gez. Gäbelein
Finanzen
Das Einwohnermeldeamt informiert
Geburtstagsjubiläen Mai 2019
OT Birkenhügel
04.05.
17.05.
Rainer Baumann
Erika Kessel
zum 70. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
OT Blankenberg
02.05.
23.05.
24.05.
30.05.
Inge Heimer
Anni Preuß
Georg Grallert
Ursula Richter
zum 80. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
OT Blankenstein
20.05.
Hans-Gerhard Adlung
zum 75. Geburtstag
22.05.
Willi Stöcker
zum 80. Geburtstag
24.05.
Christa Metzner
zum 75. Geburtstag
(3)
a)
Die Hauptsatzung der Gemeinde Birkenhügel mit Ausferti-
gungsdatum vom 22.01.2004, deren 1. Änderungssatzung vom
03.05.2007, deren 2. Änderungssatzung vom 16.04.2010 sowie
deren 3. Änderungssatzung vom 04.11.2016 treten außer Kraft.
b)
Die Hauptsatzung der Gemeinde Blankenberg mit Ausfer-
tigungsdatum vom 05.04.2005, deren 1. Änderungssat-
zung vom 19.09.2005, deren 2. Änderungssatzung vom
22.02.2007, deren 3. Änderungssatzung vom 27.04.2010,
deren 4. Änderungssatzung vom 27.11.2014 sowie deren 5.
Änderungssatzung vom 13.09.2016 treten außer Kraft.
c)
Die Hauptsatzung der Gemeinde Blankenstein mit Aus-
fertigungsdatum vom 23.02.2004, deren 1. Änderungssat-
zung vom 06.11.2006, deren 2. Änderungssatzung vom
07.12.2006, deren 3. Änderungssatzung vom 24.11.2009,
deren 4. Änderungssatzung vom 08.06.2010, deren 5. Ände-
rungssatzung vom 19.04.2013 sowie deren 6. Änderungssat-
zung vom 13.09.2016 treten außer Kraft.
d)
Die Hauptsatzung der Gemeinde Harra mit Ausfertigungs-
datum vom 26.11.2003, deren 1. Änderungssatzung vom
19.10.2004, deren 2. Änderungssatzung vom 04.07.2007,
deren 3. Änderungssatzung vom 08.04.2010, deren 4. Ände-
rungssatzung vom 17.06.2010 sowie deren 5. Änderungssat-
zung vom 08.11.2016 treten außer Kraft.
e)
Die Hauptsatzung der Gemeinde Neundorf mit Ausferti-
gungsdatum vom 01.09.2003, deren 1. Änderungssatzung
vom 04.03.2004 sowie deren 2. Änderungssatzung vom
23.01.2007 treten außer Kraft.
f)
Die Hauptsatzung der Gemeinde Pottiga mit Ausferti-
gungsdatum vom 22.04.2003, deren 1. Änderungssatzung
vom 22.02.2007 sowie deren 2. Änderungssatzung vom
13.10.2015 treten außer Kraft.
g)
Die Hauptsatzung der Gemeinde Schlegel mit Ausferti-
gungsdatum vom 29.12.2004, deren 1. Änderungssatzung
vom 23.01.2007 sowie deren 2. Änderungssatzung vom
17.11.2009 treten außer Kraft.
h)
Die Hauptsatzung der Verwaltungsgemeinschaft Saale-
Rennsteig mit Ausfertigungsdatum vom 22.04.2003, deren
1. Änderungssatzung vom 19.05.2004 sowie deren 2. Ände-
rungssatzung vom 29.03.2016 treten außer Kraft.
§ 2
Inkrafttreten
Die Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Be-
kanntmachung in Kraft.
Rosenthal am Rennsteig, 18. April 2019
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvor-
schriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung
betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht
werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu
machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von
einem Jahr nach Dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so
sind diese Verstöße unbeachtlich.
Finanzen informiert
Kommunale Wohnungen zur Vermietung
Ortsteil Neundorf:
Köseleweg 10
DG rechts 51,16 m²
Kaltmiete: 4,35 €/m² zuzüglich BK
EG rechts 47,40 m²
Kaltmiete: 4,35 €/m² zuzüglich BK

Amtsblatt der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig
Nr. 04/2019
Es wird darauf hingewiesen, dass alle beim Einwohnermeldeamt
eingehenden Mitteilungen über Eheschließungen bzw. Ehejubi-
läen veröffentlicht werden, sofern der Veröffentlichung nicht oder
nicht rechtzeitig widersprochen wurde.
BITTE BEACHTEN !!!
Neuausstellung von Dokumenten
Werte Bürgerinnen und Bürger,
aus gegeben Anlass weisen wir darauf hin, dass eine Neuaus-
stellung von Dokumenten (Reisepass, Bundespersonalausweis,
Kinderreisepass) nur noch mit Vorlage von Geburts- bzw. Eheur-
kunde erfolgt.
Bitte bringen Sie diese bei der Beantragung mit, ansonsten kann
keine Neuausstellung von Dokumenten erfolgen.
gez. i.A. Peter
Einwohnermeldeamt
BITTE BEACHTEN !!!
Bei Zuzug vorzulegende Unterlagen bezogen auf die
anzumeldenden Personen
·
alle vorhandenen Dokumente
(Kinderausweis, Personalausweis, Reisepass)
·
Geburtsurkunde
·
Eheurkunde
·
Scheidungsurteil
·
Vaterschaftsanerkennung
·
Sorgerechtserklärung
·
Zustimmungserklärung des nicht mitzuziehenden Elternteils
bei gemeinsamem Sorgerecht
·
Wohnungsgeberbestätigung/-bescheinigung nach § 19
Bundesmeldegesetz (BMG)
gez. i.A. Peter
Einwohnermeldeamt
Informationen durch die Meldebehörde
Laut § 1 ThürPAuswG unterliegen Deutsche, die das 16. Lebens-
jahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterlie-
gen, der Ausweispflicht.
Das heißt, dass jeder Deutsche ab dem 16. Lebensjahr in Besitz
eines gültigen Dokumentes (Bundespersonalausweis oder Rei-
sepass) sein muss.
Durch das Meldeamt wird darauf hingewiesen, dass die Doku-
mente nur eine begrenzte Gültigkeit von maximal 10 Jahren be-
sitzen (abhängig vom Alter bei der Beantragung).
Wer es unterlässt, für sich einen Ausweis ausstellen zu lassen,
obwohl er der Ausweispflicht unterliegt, begeht eine Ordnungs-
widrigkeit und kann mit einer Geldbuße belegt werden.
Bei der Erst- bzw. Neubeantragung sind die Geburts- oder
Eheurkunde und das alte Dokument vorzulegen.
Die Gebühren für das neue Dokument werden bei der Antrag-
stellung fällig.
Auskünfte dazu erteilt das Meldeamt der Gemeinde Rosenthal
am Rennsteig unter der Rufnummer 036642/296014 zu den
Sprechzeiten.
Mo.
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Die.
09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mi.
geschlossen
Do.
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr.
08:00 Uhr - 11:00 Uhr
i.A. Peter
Einwohnermeldeamt
OT Harra
04.05.
Marianne Melzer
zum 90. Geburtstag
15.05.
Otmar Habermann
zum 70. Geburtstag
26.05.
Maria Preiß
zum 90. Geburtstag
27.05.
Brigitte Schirmer
zum 85. Geburtstag
OT Kießling
30.05.
Helmut Köcher
zum 70. Geburtstag
OT Schlegel
08.05.
Jenny Grießbach
zum 95. Geburtstag
14.05.
Doris Noetzel
zum 75. Geburtstag
31.05.
Harald Schrickel
zum 70. Geburtstag
OT Seibis
07.05.
Adolf Glaser
zum 80. Geburtstag
Wir gratulieren recht herzlich und wünschen
allen Jubilaren Glück und Gesundheit
Es wird darauf hingewiesen, dass alle Jubiläen durch das Ein-
wohnermeldeamt hier veröffentlicht werden, sofern der Veröffent-
lichung nicht oder nicht rechtzeitig widersprochen wurde.
Geburten
OT Birkenhügel
07.04.2019
Erik Jörg Achtel
OT Blankenberg
08.04.2019
Emil Gäbelein
Sterbefälle
OT Blankenberg
13.03.2019
Gerhard Richter
im Alter von 80 Jahren
18.03.2019
Roswitha Grüner, geb. Bähr
im Alter von 61 Jahren
25.03.2019
Helga Burger, geb. Knöchel
im Alter von 82 Jahren
08.04.2019
Hilde Fraas, geb. Schmidt
im Alter von 91 Jahren
OT Harra
15.03.2019
Adelheid Steinmüller, geb. Jonczyk
im Alter von 95 Jahren
16.03.2019
Gerda Hüttner, geb. Müller
im Alter von 88 Jahren
Goldene Hochzeit
OT Blankenstein
10.05.2019
Brigitte und Klaus Horack
Wir gratulieren recht herzlich und wünschen
Glück und Gesundheit

Amtsblatt der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig
Nr. 04/2019
Das Ordnungsamt informiert
Hinweis zur Anmeldung eines
Kindertagesstättenplatzes
Rechtsanspruch auf einen Kindertagesstättenplatz nach § 2 Abs.
1 Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz (ThürKitaG) haben
alle Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr, deren Hauptwohn-
sitz sich innerhalb Thüringens befindet.
Im April 2019 beginnen die Bedarfsplanungen für das Kindergar-
tenjahr 2019/2020. Grundlage hierfür bilden die angemeldeten
Kinder im Zeitraum 01.09.2019 - 31.08.2020. Sollten Sie für Ihr
Kind in diesem Zeitraum einen Kita Platz benötigen, bitten wir um
rechtzeitige Anmeldung.
Die Anmeldung für einen Platz in einer Kindertageseinrichtung
ist verbindlich und kann aus organisatorischen Gründen nur ein-
mal für das laufende Kindergartenjahr geändert werden.
Für Rückfragen steht Ihnen das Ordnungsamt der Gemeinde
Rosenthal am Rennsteig, Frau Roßner, unter der Telefon-Num-
mer: 036642 - 2960 16 zur Verfügung.
Veranstaltungen
Veranstaltungstipps April/Mai 2019
Museum RENNSTEIG und MEE(H)R in Blankenstein
Dienstag bis Samstag 13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Montag und Sonntag - geschlossen
04.05.
2. Wander-WM
Pummpälzweg e.V.
07:30 Uhr
08:00 Uhr
Warm-up mit Carolin Pfeffer (CSports -
Fitness & more)
sowie den Pummpälzzwergen
auf dem Selbitzplatz in Blankenstein
Start der Läufer zum XTREM/STAFFEL-
MARSCH
170 km von Blankenstein nach Gumpel-
stadt
04.05.
Kreismeisterschaften für Ordonanzgewehr ZF
300 m
Rennsteigschützen Blankenstein e.V.
auf der Schießanlage Weimar
08.05.
Gruppenabend Briefmarkenfreunde Naila e.V.
Gruppe Blankenstein
Beginn: 19:00 Uhr, Gaststätte Rennsteig
08.05.
Klubnachmittag der Volkssolidarität OG Blan-
kenstein
Beginn: 14:00 Uhr im Klubraum Rennsteigsaal
09.05.
Probieren und Trainieren
Schützenverein Blankenberg 1907.1999 e.V.
von 18:00 - 20:00 Uhr
10.-12.05.
Feuerwehrfest in Schlegel
Freitag
18:30 Uhr
Beginn Festbetrieb mit
Bieranstich
19:00 Uhr
Muckturnier, 1. Preis ½
Stück Wild
Samstag 13:00 Uhr
Festbetrieb
14:00 Uhr
erster Start Wirkungsbe-
reichsausscheid
im Feuerwehrkampfsport
ab Nachmittag Festzeltbe-
trieb mit Kaffee u. Kuchen
sowie Thüringer Speziali-
täten vom Rost
Sonntag
10:00 Uhr
Frühschoppen
13:00 Uhr
Weiterführung Festbetrieb
14:30 Uhr
Kaffee und Kuchen,
dazu spielen die „Weißen-
steiner Musikanten“
und es gibt wieder Thü-
ringer Spezialitäten vom
Rost
Es lädt ein die FFW Schlegel und der Feuerwehr-
verein Schlegel e.V.
Das Hauptamt informiert
Gemeinde Rosenthal am Rennsteig
mit den Ortsteilen
Birkenhügel, Blankenberg, Arlas, Blankenstein, Harra,
Lemnitzhammer, Kießling, Neundorf, Pottiga, Schlegel, Seibis
Stellenausschreibung
Bei der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig (mit ihren 11 Orts-
teilen) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Vollzeitstelle als
Bauhofmitarbeiter, m/w/d
zu besetzen.
Ihre Aufgaben:
Erledigung aller im kommunalen Bauhofbereich anfallenden
Tätigkeiten im Gemeindegebiet, wie beispielsweise:
Pflege, Wartung, Instandsetzung und Unterhaltung von kom-
munalen Einrichtungen, Liegenschaften, Grünanlagen, Kin-
derspielplätzen, Freizeit-, Sport- und Abwasseranlagen im
kommunalen Bereich sowie kommunalen Friedhöfen,
Instandhaltung, Sanierung, Reinigung von öffentlichen Stra-
ßen, Wegen und Verkehrsflächen, Winterdienst, Landschafts-,
Gewässer- und Gehölzpflege, Unterstützung bei kommunalen
Veranstaltungen, Durchführung aller sonstig anfallenden Ar-
beiten des Bauhofbereiches
Wir erwarten:
eine erfolgreich abgeschlossene Facharbeiterprüfung im Bereich
Bau/Handwerk mit mindestens fünfjähriger Berufserfahrung,
min. Führerschein der Klassen B/BE/C/CE,
Befähigungsnachweise zum Führen von Baumaschinen (z.B.
Bagger und Radlader) und anderer motorisch angetriebener
Arbeitsmaschinen und -geräte sind erwünscht,
Bereitschaft zum Leisten von Arbeitseinsätzen auch außer-
halb der regulären Arbeitszeiten (z.B. an Wochenenden, Fei-
ertagen, nachts), insbesondere für den Winterdienst, bei Ver-
anstaltungen, bei Notfällen)
Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit, Flexibilität und überdurch-
schnittliche Einsatzbereitschaft,
Bereitschaft zur Qualifizierung und Weiterbildung
Wir bieten einen sicheren Arbeitsplatz und ein interessantes,
abwechslungsreiches Aufgabengebiet.
Die Eingruppierung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öf-
fentlichen Dienst (TVöD).
Die Einstellung erfolgt unbefristet mit einer Probezeit von
sechs Monaten.
Es wird erwartet, dass der/die Bewerber/in den Wohnsitz in
der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig hat bzw. nimmt.
Schriftliche Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Bewer-
bungsschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse und Nachweise über
Berufstätigkeiten) richten Sie bitte bis zum 31.05.2019 an die
Gemeindeverwaltung Rosenthal am Rennsteig
Personalamt
OT Blankenstein
Rennsteig 2, 07366 Rosenthal am Rennsteig.
Digital eingehende Bewerbungen sind aus datenschutzrecht-
lichen Gründen nicht erwünscht und werden daher auch nicht
berücksichtigt.
Aus verwaltungstechnischen Gründen erfolgt keine Eingangs-
bestätigung. Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der
Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Anlagen und
Nachweise zur Bewerbung sind in Kopie einzureichen. Wird
die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen gewünscht, ist
ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag
beizufügen. Alle anderen Bewerbungsunterlagen werden
nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens vernichtet.
Mit der Abgabe ihrer Bewerbung stimmen Bewerber der Spei-
cherung ihrer personenbezogenen Daten, soweit diese im
Rahmen des Auswahlverfahrens benötigt werden, zu. Diese
Daten werden ausschließlich für das Auswahlverfahren ver-
wendet und für die Dauer des Verfahrens gespeichert und
nach Abschluss gelöscht.
gez. Jahn
Beauftragter
der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig

Amtsblatt der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig
Nr. 04/2019
Beratung in Blankenberg zu Pflege/
Versorgung/Demenz
21.05.19 / 18.06.19 / 16.07.19
im Gemeindehaus Blankenberg 17:00 – 18:00 Uhr, Tel. bei
Fragen mobiles Seniorenbüro Hirschberg/Tanna/Gefell Frau
Anne Hofmann 036649 880-38
B90 zwischen den Ortszufahrten in Ri.
Blintendorf und die Autobahn-Anschlussstelle
Bad Lobenstein
In der Zeit vom 24.04.2019 bis zum 13.05.2019 wird der o.g.
Straßenabschnitt für eine Deckensanierung gesperrt.
Der Autobahnanschluss Bad Lobenstein ist in diesem Zeit-
raum aus keiner Richtung befahrbar.
Folgende Umleitungsstrecken werden ausgewiesen:
B90 von Bad Lobenstein in Richtung Autobahn 9 fahrend: ab Ab-
zweig Frössen/Birkenhügel über die Ortslagen Frössen - Göritz
- Ullersreuth in Richtung L1091/Sägewerk zurück auf die B90
Von der A9 kommend: über die Autobahnanschlussstelle Schleiz
- B282 Kreisverkehr Heinrichsruh - L3002 bis OL Gefell - in Rich-
tung Bad Lobenstein bis Abzweig Blintendorf über die Ortslage
Blintendorf zurück auf die B90 in Richtung Bad Lobenstein.
Die Umleitungsstrecken werden als Einbahnstraßen ausgewie-
sen und sind nur in den genannten Fahrtrichtungen benutzbar.
Im Anschluss werden noch Arbeiten unter halbseitigen Sperrun-
gen bis zum 24.05.2019 ausgeführt.
Kursangebote der Volkshochschule
Unter www.vhs-sok.de finden Sie die vollständige Veranstal-
tungsübersicht der Volkshochschule.
Wanderungen rund um Schloß Burgk | 19F4-10905
So, 19.05.2019, 10:00 - 16:00 Uhr, 1 Tag, Treffpunkt 10:00 Uhr
Vogelkundliche Exkursion in das Naturschutzgebiet „Teich-
gebiet Dreba-Plothen“ | 19F4-10912
Sa, 04.05.2019, 6:00 - 11:00 Uhr, 1 Tag,Treffpunkt: Plothen,
Parkplatz Ortsmitte
Bessere Fotos mit jeder Kamera - die besten Tipps für gelun-
gene Fotos | 19F4-21102
So, 12.05.2019, 10:00 - 15:00 Uhr, 1 Tag, Schloss Burgk, Semi-
narraum
Schnupperkurs Segeln | 19F4-30206
Sa, 11.05.2019, 09:00 - 12:00 Uhr, 1 Tag, Saalburg-Ebersdorf,
SEZ Kloster, Kloster 1
Kanu für Einsteiger | 19F4-30207
Sa, 04.05.2019, 13:00 - 16:00 Uhr, 1 Tag, Saalburg-Ebersdorf,
SEZ Kloster, Kloster 1
Wanderung: Die bekanntesten Frühlingskräuter in der Lang-
grüner Flur | 19F8-10901
Sa, 18.05.2019, 14:00 - 17:30 Uhr, 1 Tag, Treffpunkt: Langgrün,
Getreidehalle
Anmeldungen sind möglich.
Online:
www.vhs-sok.de/kurse
12.05.
Geführte Tageswanderung
Geschichtliches um Seibis („Marienglück“,
Bauernaufstand u.v.m.)
Mittelschwere Rundwanderung ca. 15 km mit
Rast u. Verpflegung
(nicht im Preis enthalten)
Zeit: 10:00 - 15:00 Uhr
Treffpunkt: Wanderparkplatz „Wegespinne“
Gegen Unkostenbeitrag/Kinder Frei
Voranmeldung erforderlich bis einschließlich
10.05.2019
bei Naturführer Marco Till, Tel.: 036642/23681
(nach 18:00 Uhr)
15.05.
Freizeit- und Seniorentreff in Neundorf
Beginn: 14:00 Uhr
16.05.
Vereinsversammlung der Rennsteigschützen
Blankenstein e.V.
Beginn: 19:30 Uhr
Rennsteigschützen Blankenstein e.V.
17.05.
Projekt „Tanzrausch“ der Grundschule Blan-
kenstein
11:00 Uhr Beginn der Präsentation
18.05.
Wanderung „Auf dem Jagdsteig“ in Blankenberg
Frankenwaldverein OG Blankenberg
18.05.
47. Gutsmuths-Rennsteiglauf
Rennsteiglauf Sportmanagement & Touristik GmbH
jeden
Montag:
ZUMBA für Jedermann mit Jana Weidauer
19:00 - 20:00 Uhr Turnhalle Harra
jeden
Dienstag:
Rennsteigschützen Blankenstein e.V.
18:00 - 20:00 Uhr Trainingsschießen für Jedermann
Schießanlage Blankenstein
Sportverein Blankenberg e.V.
17:00 - 19:00 Uhr Tischtennistraining für Kinder
und Jugendliche
Turnhalle Blankenberg
jeden
Dienstag
und Freitag:
Trainingsschießen für Jedermann
Schützenverein Blankenstein 2000 e.V.
jeden
Donnerstag:
Volkssolidarität Harra
14:00 Uhr ehemalige Schule Harra
Rentnertreff, Kaffee - und Spiele-Nachmittag
jeden
Freitag:
POUND, Rockout, Workout mit Jana Weidauer
18:45 - 19:30 Uhr Turnhalle Harra
Änderungen vorbehalten!
Blankenstein, 24.04.2019
W. Fidyka-Wirth
Touristinformation Rosenthal am Rennsteig
E-Mail: [email protected]
Sonstiges
Sprechzeiten
des Kontaktbereichsbeamten/
der Kontaktbereichsbeamtin
im Ortsteil Blankenstein
immer donnerstags 
13:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Öffnungszeiten:
Montag
09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
Freitag
08:00 - 11:00 Uhr

Amtsblatt der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig
Nr. 04/2019
Anzeigenteil
Friedhofssatzung
für den Friedhof der Evangelisch-Lutherischen-
Kirchgemeinde Harra vom 28.11.2018
Inhaltsübersicht:
Abschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen
§ 1
Leitung und Verwaltung des Friedhofs
§ 2
Friedhofszweck
§ 3
Bestattungsbezirke - zur Zeit unbesetzt
§ 4
Nutzungsbeschränkung, Schließung und Entwidmung
Abschnitt 2: Ordnungsvorschriften
§ 5
Öffnungszeiten
§ 6
Verhalten auf dem Friedhof
§ 7
Grabmal- und Bepflanzungsordnung
§ 8
Gewerbliche Betätigung auf dem Friedhof
Abschnitt 3: Bestattungsvorschriften
§ 9
Anzeigepflicht und Bestattungszeit
§ 10
Kirchliche Bestattungen
§ 11
Särge, Urnen und Trauergebinde
§ 12
Ausheben der Gräber, Grabgewölbe
§ 13
Belegung, Wiederbelegung, Graböffnung
§ 14
Umbettungen
§ 15
Ruhezeiten
Abschnitt 4: Grabstätten
§ 16
Arten von Grabstätten und Nutzungsrechte
§ 17
Reihengrabstätten
§ 18
Wahlgrabstätten
§ 19
Nutzungsrechte an Wahlgrabstätten
§ 20
Benutzung von Wahlgrabstätten
§ 21
Gemeinschaftsgrabanlagen und anonyme Bestattungen
§ 22
Ehrengrabstätten
Abschnitt 5: Gestaltung der Grabstätten
§ 23
Friedhofs- und Belegungsplan, Baumbestand
§ 24
Herrichtung und Instandhaltung der Grabstätten, Ver-
kehrssicherheit
§ 25
Verantwortliche, Pflichten
§ 26
Grabpflegeverträge
§ 27
Grabmale
§ 28
Errichtung und Instandhaltung der Grabmale
§ 29
Verzeichnis geschützter Grabmale und Bauwerke
§ 30
Entfernung von Grabmalen
Abschnitt 6: Bestattungen und Feiern
§ 31
Benutzung von Leichenräumen
§ 32
Bestattungs- und Beisetzungsfeiern
§ 33
Kirche
§ 34
Andere Bestattungsfeiern am Grabe
Abschnitt 7: Schlussbestimmungen
§ 35
Alte Rechte
§ 36
Haftungsausschluss
§ 37
Gebühren
§ 38
Zuwiderhandlungen
§ 39
Öffentliche Bekanntmachungen
§ 40
Rechtsmittel
§ 41
Gleichstellungsklausel
§ 42
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Abschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen
§ 1
Leitung und Verwaltung des Friedhofs
(1) Der Friedhof in Harra steht in der Trägerschaft der Evange-
lisch-Lutherischen Kirchgemeinde Harra.
(2) Die Leitung und Aufsicht liegen beim Gemeindekirchenrat.
Zur Unterstützung der Verwaltung kann der Friedhofsträger ei-
nen Ausschuss einsetzen und mit der Leitung beauftragen. Er
kann sich auch Beauftragter bedienen.
(3) Kirchliche Aufsichtsbehörde ist das Kreiskirchenamt Gera.
(4) Die Aufsichtsbefugnisse der Ordnungs- und Gesundheitsbe-
hörden sowie die Genehmigungsrechte der im Freistaat Thürin-
gen für die Kommunen zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden
bleiben unberührt.
Per E-Mail:
[email protected]
Per Telefon:
03647 448-144
für Pößneck
03663 413026
für Schleiz
Persönlich:
Geschäftsstelle Pößneck Geschäftsstelle Schleiz
Wohlfarthstr. 3-5
Löhmaer Weg 2
07381 Pößneck
07907 Schleiz
Eine Museumsreise
durch den Saale-Orla-Kreis
Seit dem 1. Juli 1994 gibt es den
Saale-Orla-Kreis; seit nunmehr
25 Jahren.
Die Jubiläen der Kreisgründung
und der Gründung der Kreis-
sparkasse Saale-Orla sollen na-
türlich gefeiert werden. Natürlich
mit den Bürgerinnen und Bür-
gern des Saale-Orla-Kreises; mit
Veranstaltungen für alle Genera-
tionen, für die ganze Familie.
Deshalb laden wir Sie zu einer
Museums-Reise ein. Die Stati-
onen: Die Gießerei „Heinrichs-
hütte“, das Museum Burg Ranis,
das Museum642 in Pößneck,
das Museum Schloß Burgk so-
wie das Lutherhaus & Museum
für Stadtgeschichte Neustadt
(Orla). Jedes Haus ist einzigar-
tig. Dennoch gibt es spannende
Verbindungen zwischen den Or-
ten und den Museen. Sie dürfen
gespannt sein.
Vom 28. bis 30. Juni bieten die
fünf Einrichtungen tolle Erlebnisse und besondere Veranstal-
tungen - und das zum symbolischen Eintritts-Preis von je einem
Euro.
Freuen Sie sich auf einen Zunftmarkt an der Gießerei Heinrichs-
hütte, Kinderritterspiele auf der Burg Ranis, sagenhaften Füh-
rungen im Museum642 für Kinder und Familien, Brunch und Or-
gelkonzert auf Schloss Burgk sowie Kaffeekonzert und mehr im
musealen Neustadt an der Orla!
Weitere Informationen unter www.saale-orla-kreis.de und in ge-
druckter Form in den Museen
Impressum
Amtsblatt der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig
Herausgeber und Redaktion: Gemeinde Rosenthal am Rennsteig, OT Blan-
kenstein, Rennsteig 2, 07366 Rosenthal am Rennsteig, Tel.: 03 66 42 / 29 60 0,
Fax: 03 66 42 / 29 60 28
Gesamtherstellung: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43,
98704 Ilmenau OT Langewiesen, [email protected], www.wittich.de,
Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21
Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Daniel Wolf, erreichbar unter Tel.: 0174 /
9240921, E-Mail: [email protected]
Verantwortlich für Anzeigen: David Galandt, LINUS WITTICH Medien KG, In den
Folgen 43, 98704 Langewiesen, [email protected], www.wittich.de,
Tel.: 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax: 0 36 77 / 20 50 - 21; Für die Richtigkeit der Anzeigen
übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen
nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremd-
beilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und
die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw.
Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbab-
weichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit.
Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen.
Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.
Verlagsleiter: Mirko Reise
Erscheinungsweise: In der Regel monatlich, kostenlos an alle Haushaltungen im
Verbreitungsgebiet. Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 €
(inkl. Porto und 7 % MWSt.) beim Verlag bestellen.

Quelle

Evangelisch-Lutherische Kirchgemeinde Harra

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