Gebührenordnung – Rheinbach

Vollständige Gebührenordnung für Rheinbach.

Gebührenordnung

1 Abschnitte.

§ 5 Gebührentarif vom 30.11.2012

Inkrafttreten

Diese Gebührensatzung tritt mit dem Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Friedhofsgebührensatzung der Stadt Rheinbach vom 12.09.1972 außer Kraft.

Inkrafttreten:

Die 1. Änderungssatzung tritt mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft. Die 2. Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die 3. Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die 4. Änderungssatzung tritt am 01.01.1992 in Kraft. Die 5. Änderungssatzung tritt am 01.01.1994 in Kraft. Die 6. Änderungssatzung tritt am 01.07.1995 in Kraft. Die 7. Änderungssatzung tritt am 01.01.1997 in Kraft.

Veröffentlicht in kug, Heft 9/1994

  1. Änderungssatzung veröffentlicht in kug, Heft 8/1978
  2. Änderungssatzung veröffentlicht in kug, Heft 8/1982
  3. Änderungssatzung veröffentlicht in kug, Heft 1/1987
  4. Änderungssatzung veröffentlicht in kug, Heft 1/1992
  5. Änderungssatzung veröffentlicht in kug, Heft 1/1994
  6. Änderungssatzung veröffentlicht in kug, Heft 6b/1995
  7. Änderungssatzung veröffentlicht in kug, Heft 12B/1996

Gebührentarif vom 30.11.2012

zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Rheinbach vom 26.07.1974

Aufgrund des § 1 Abs. 2 der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Rheinbach werden folgende Gebühren festgesetzt:

Gebührengegenstand Gebühren
A Erwerb eines Nutzungsrechtes an Wahlgrabstätten
1. Sarggrabstätte für Verstorbene über 5 Jahre (Nutzungsrecht 30 Jahre) 2.875 €
2. Sarggrabstätte für Verstorbene unter 5 Jahren (Nutzungsrecht 25 Jahre) 1.412 €
3. Urnengrabstätte (Nutzungsrecht 30 Jahre)
3.1 in Mauernische 1.993 €
3.2 in Grabbeet 1.698 €
4. Baumbestattung 1.832 €
5. Wiedererwerb des Nutzungsrechtes 1/30 bzw. 1/25 der Gebühren zu 1. bis 3. pro Jahre des Wiedererwerbs
B Erwerb eines Nutzungsrechtes an Reihengrabstätten
1. Sarggrabstätte für Verstorbene über 5 Jahre (Nutzungsrecht 30 Jahre) 2.347 €
2. Sarggrabstätte für Verstorbene unter 5 Jahren (Nutzungsrecht 25 Jahre) 1.130 €
3. Rasengrabstätte für Verstorbene über 5 Jahre (Nutzungsrecht 30 Jahre) 2.371 €
4. Rasengrabstätte für Verstorbene unter 5 Jahre (Nutzungsrecht 25 Jahre) 1.139 €
5. Urnengrabstätte (Nutzungsrecht 30 Jahre) 1.475 €
6. Rasenurnengrabstätte (Nutzungsrecht 30 Jahre) 1.498 €
7. Aschestreufeld (Nutzungsrecht 30 Jahre) 904 €
C Erwerb eines Nutzungsrechtes an Sondergrabstätten
1. Grabstätte für Totgeburten / Sternenkinder (Nutzungsrecht 10 Jahre) 334 €
D Grabbereitung (anlässlich einer Bestattung)
1. Wahlsarggrabstätte für Verstorbene über 5 Jahre 1.073 €
2. Wahlsarggrabstätte für Verstorbene unter 5 Jahre 526 €
3. Wahlurnengrabstätte in Mauernische 186 €
4. Wahlurnengrabstätte in Grabbeet 245 €
5. Baumbestattung 245 €
6. Reihensarggrabstätte für Verstorbene über 5 Jahre 1.073 €
7. Reihensarggrabstätte für Verstorbene unter 5 Jahre 526 €
8. Reihenrasensarggrabstätte für Verstorbene über 5 Jahre 1.073,00 €
9. Reihenrasensarggrabstätte für Verstorbene unter 5 Jahre 526 €
10. Reihenurnengrabstätte 245 €
11. Reihenrasenurnengrabstätte 245 €
12. Aschestreufeld 166 €
13. Grabstätte für Totgeburten / Sternenkinder 156 €
14. Grabausschmückung (Dekoration) 30 €
Gebührengegenstand Gebühren
15. Zuschlag für Grabbereitung (Schließen des Grabes) außerhalb der Dienstzeit, fällt zusätzlich zur Grabherstellungsgebühr an, für ein
15.1 - Sarggrab 79 €
15.2 - Urnengrabbeet und Baumbestattung 42 €
15.3. - Urnenmauer 35 €
E Ausgrabungen und Umbettungen
1. Ausgrabungen aus
1.1 einer Wahlsarggrabstätte für Verstorbene über 5 Jahre 1.943 €
1.2 einer Wahlsarggrabstätte für Verstorbene unter 5 Jahre 942 €
1.3 einer Wahlurnengrabstätte in Mauernische 123 €
1.4 einer Wahlurnengrabstätte in Grabbeet 196 €
1.5 einer Reihensarggrabstätte für Verstorbene über 5 Jahre 1.825 €
1.6 einer Reihensarggrabstätte für Verstorbene unter 5 Jahre 824 €
1.7 einer Reihenrasensarggrabstätte für Verstorbene über 5 Jahre 1.708 €
1.8 einer Reihenrasensarggrabstätte für Verstorbene unter 5 Jahre 824 €
1.9 einer Reihenurnengrabstätte 196 €
1.10 einer Reihenrasenurnengrabstätte 245 €
1.11 einer Grabstätte für Totgeburten / Sternenkinder 236 €
2. Umbettungen
Die Kosten einer Umbettung setzen sich aus dem jeweiligen Tarif der Ausgrabung und der Grabbereitung des entsprechenden Grabtyps zusammen.
F Benutzung der Leichen- und Trauerhallen
1. Leichenhalle je angefangener Tag 27 €
2. Trauerhalle je Trauerfeier 69 €
G Verwaltungsgebühr für die Genehmigung zur Errichtung von Grabaufbauten
1. Errichtung von Grabmalen / Grababdeckplatten 43 €
2. Errichtung von Einfassungen 23 €
H Verwaltungsgebühr für die Zulassung von Gewerbetreibenden gemäß § 6 Friedhofssatzung
1. für 5 Jahre 179 €
2. für 1 Jahr 35 €
  1. Änderungssatzung zum Gebührentarif veröffentlicht in kug Sonderdruck Nr. 7/2012
  2. Änderungssatzung zum Gebührentarif veröffentlicht in kug Sonderdruck Nr. 6/2014
  3. Änderungssatzung zum Gebührentarif veröffentlicht in kug Nr. 1/2016
  4. Änderungssatzung zum Gebührentarif veröffentlicht in kug Nr. 10/2016
  5. Änderungssatzung zum Gebührentarif veröffentlicht in kug Nr. 1/2017
  6. Änderungssatzung zum Gebührentarif veröffentlicht in kug Nr. 1/2018
  7. Änderungssatzung zum Gebührentarif veröffentlicht in kug Nr. 1/2019
  8. Änderungssatzung zum Gebührentarif veröffentlicht in kug Sonderdruck Nr. 3/2019
  9. Änderungssatzung zum Gebührentarif veröffentlicht in kug Nr. 1/2021
  10. Änderungssatzung zum Gebührentarif veröffentlicht im Internet am 23.12.2021
  11. Änderungssatzung zum Gebührentarif veröffentlicht im Internet am 22.12.2022

Original-Gebührenordnung als PDF

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