Evangelische Kirchengemeinde Rees
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Gebührenordnung (Originalwortlaut)
# Satzung
zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung
für den Friedhof
der Evangelischen Kirchengemeinde Rees
vom 11.05.2022
§ 1
Die Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Evangelischen Kirchengemeinde Rees vom 12.08.2015, zuletzt geändert am 06.05.2020 wird wie folgt geändert:
1. § 4 erhält folgenden Wortlaut:
§ 4
Nutzungsgebühren
(1) Reihengrabstätten mit Nutzungsrecht
a) Erdbestattung von Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr (Ruhezeit 25 Jahre) 663,00 Euro
b) Erdbestattung von Verstorbenen vom vollendeten 5. Lebensjahr an (Ruhezeit 25 Jahre) 934,00 Euro
c) Urnenbeisetzung (Ruhezeit 25 Jahre) 690,00 Euro
(2) Reihengemeinschaftsgrabstätten mit Nutzungsrecht einschließlich Unterhaltung durch die Friedhofsträgerin
a) Erdbestattung (Ruhezeit 25 Jahre) 2.150,00 Euro
b) Urnenbeisetzung (Ruhezeit 25 Jahre) 900,00 Euro
(3) Wahlgrabstätten mit Nutzungsrecht
a) Erdbestattung je Grab (Nutzungszeit 25 Jahre) 1.050,00 Euro
b) Urnenbeisetzung je Grab (Nutzungszeit 25 Jahre) 800,00 Euro
c) Verlängerungsgebühr Erdbestattung je Grab und Jahr 42,00 Euro
d) Verlängerungsgebühr Urnenbeisetzung je Grab und Jahr 32,00 Euro
(4) Wahlgemeinschaftsgrabstätten mit Nutzungsrecht einschließlich Unterhaltung durch die Friedhofsträgerin
a) Erdbestattung je Grab (Nutzungszeit 25 Jahre) 2.150,00 Euro
b) Urnenbeisetzung je Grab (Nutzungszeit 25 Jahre) 900,00 Euro
c) Verlängerungsgebühr Erdbestattung je Grab und Jahr 86,00 Euro
d) Verlängerungsgebühr Urnenbeisetzung je Grab und Jahr 36,00 Euro
# 2. § 5 erhält folgenden Wortlaut
# „§ 5
Friedhofsunterhaltungsgebühren
werden nicht erhoben“
# 3. § 6 erhält folgenden Wortlaut
# „§ 6
Bestattungsgebühren
(1) Grundgebühren
a) Erdbestattung von Verstorbenen bis zum voll. 5. Lebensjahr und Tot- und Fehlgeburten 442,00 Euro
b) Erdbestattung von Verstorbenen vom vollendeten 5. Lebensjahr an 736,00 Euro
c) Urnenbeisetzung 257,00 Euro
d) Einheitliche Grabplatte gem. § 12 Abs. 5 und § 13 Abs. 11 Friedhofssatzung 440,00 Euro"
# 5. § 7 erhält folgenden Wortlaut
# „§ 7
Gebühren für Umbettungen
(1) Ausbettungen
a) Erdbestattungen von Totgeburten und Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr je Grab 1.031,00 Euro
b) Erdbestattungen von Verstorbenen vom vollendeten 5. Lebensjahr an je Grab 1.842,00 Euro
c) Urnenbeisetzungen je Grab 221,00 Euro
(2) Für Wiederbeisetzungen werden Gebühren entsprechend der Bestattungsgebühren
nach § 6 Abs. 1 dieser Satzung erhoben."
**6. § 8 erhält folgenden Wortlaut**
**„§ 8**
**Sonstige Gebühren**
| (1) Zustimmung zur Errichtung und Änderung eines Grabmales | 40,00 Euro |
| --- | --- |
| (2) Unterhaltung einer Grabstätte bis zum Ende der ursprünglichen festgesetzten Nutzungszeit bei Widerruf des Nutzungsrechts je Grab und Jahr für Erdgräber | 40,00 Euro |
| (3) Unterhaltung einer Grabstätte bis zum Ende der ursprünglichen festgesetzten Nutzungszeit bei Widerruf des Nutzungsrechts je Grab und Jahr für Urnengräber | 20,00 Euro |
| (4) Ausstellung von sonstigen Urkunden/Bescheinigungen der Friedhofsverwaltung | 20,00 Euro“ |
Diese Satzung tritt nach der kirchenaufsichtlichen Genehmigung am Tag nach ihrer Veröffentlichung gemäß § 37 der Friedhofssatzung in Kraft.
Rees, den 11.05.2022
Evangelische Kirchengemeinde
Rees
(Unterschriften)
# Genehmigt.
Düsseldorf, den 11.07.2022
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt
Genehmigt
Az.: 47.08.10.02.01
Bezirksregierung
Düsseldorf, den 01.09.2022
Im Auftrag
Erasmus Uleruf