Gebührenordnung – Redwitz_a.d.Rodach

Vollständige Gebührenordnung für Redwitz_a.d.Rodach.

Gebührenordnung

4 Abschnitte.

§ 4 Grabgebühren

(1) Für die Überlassung von Grabstätten auf dem Friedhof in Redwitz a.d. Rodach werden folgende Gebühren erhoben:

a) für ein neues Einzelgrab auf 20 Jahre 205,00 € Verlängerung um 20 Jahre 205,00 € Mindestverlängerung um 10 Jahre 103,00 € b) für ein Familiengrab auf 20 Jahre 307,00 € Verlängerung um 20 Jahre 307,00 € Mindestverlängerung um 10 Jahre 154,00 € c) für ein neues Kindergrab auf 15 Jahre 116,00 € Verlängerung um 15 Jahre 116,00 € Mindestverlängerung um 10 Jahre 77,00 € d) für ein neues Urnengrab auf 20 Jahre 205,00 € Verlängerung um 20 Jahre 205,00 € Mindestverlängerung um 10 Jahre 103,00 € e) für eine Urnennische auf 15 Jahre 480,00 € Verlängerung um 15 Jahre 480,00 € Mindestverlängerung um 10 Jahre 320,00 € f) für Friedhofsunterhalt und Verwaltung auf 20 Jahre 150,00 € Verlängerung um 20 Jahre 150,00 € Mindestverlängerung um 10 Jahre 75,00 € g) für Friedhofsunterhalt und Verwaltung auf 15 Jahre 113,00 € Verlängerung um 15 Jahre 113,00 € Mindestverlängerung um 10 Jahre 75,00 €

(2) Für die Überlassung von Grabstätten auf den Friedhöfen in Mannsgereuth und Unterlangenstadt werden folgende Gebühren erhoben:

a) für ein neues Einzelgrab auf 25 Jahre 256,00 € Verlängerung um 25 Jahre 256,00 € Mindestverlängerung um 10 Jahre 103,00 € b) für ein Familiengrab auf 25 Jahre 384,00 € Verlängerung um 25 Jahre 384,00 € Mindestverlängerung um 10 Jahre 154,00 € c) für ein neues Kindergrab auf 15 Jahre 116,00 € Verlängerung um 15 Jahre 116,00 € Mindestverlängerung um 10 Jahre 77,00 €

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d) für ein neues Urnengrab auf 25 Jahre 256,00 €
Verlängerung um 25 Jahre 256,00 €
Mindestverlängerung um 10 Jahre 103,00 €
e) für Friedhofsunterhalt und Verwaltung auf 25 Jahre 190,00 €
Verlängerung um 25 Jahre 190,00 €
Mindestverlängerung um 10 Jahre 75,00 €
f) für Friedhofsunterhalt und Verwaltung auf 15 Jahre 113,00 €
Verlängerung um 15 Jahre 113,00 €
Mindestverlängerung um 10 Jahre 75,00 €
g) für eine Urnennische auf 15 Jahre 480,00 €
Verlängerung um 15 Jahre 480,00 €
Mindestverlängerung um 10 Jahre 320,00 €

(3) Für die Beseitigung bzw. Einebnung der Grabstätten werden folgende Gebühren erhoben, falls die Beseitigung bzw. Einebnung durch die Gemeinde erfolgt:

a) für Gräber mit Grabstein ohne Einfassung und ohne Platte

Einzelgräber und Urnengräber 80,00 €
Doppelgräber 140,00 €

b) für Gräber mit Grabstein und Einfassung

Einzelgräber und Urnengräber 200,00 €
Doppelgräber und Urnengräber 260,00 €

§ 5 Benutzungsgebühren

(1) Die Benutzungsgebühr für das Leichenhaus in Redwitz a.d. Rodach zur Aufbewahrung einer Leiche, ohne Rücksicht auf das Alter der verstorbenen Person, beträgt: 50,00 €

(2) Benutzungsgebühr für die Leichenhäuser Mannsgereuth und Unterlangenstadt zur Aufbewahrung einer Leiche, ohne Rücksicht auf das Alter der verstorbenen Person, beträgt: 26,00 €

(3) Die Benutzungsgebühr für die vorübergehende Aufbewahrung einer Leiche beträgt 26,00 €

§ 6 Verwaltungsgebühren

(1) Die Gebühr für die Genehmigung zur Errichtung eines Grabmals sowie einer Einfassung beträgt: 26,00 €

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DRITTER TEIL

Schlussbestimmungen

§ 7 In-Kraft-Treten

(1) Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntgabe in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung der Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Redwitz a.d. Rodach vom 04.06.1999, zuletzt geändert durch Satzung vom 03. März 2003 (2. Änderungssatzung) außer Kraft.

Redwitz a.d. Rodach, 07.11.2005

Mrosek

  1. Bürgermeister

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