Gebührenordnung – Rathenow

Vollständige Gebührenordnung für Rathenow.

Gebührenordnung

6 Abschnitte.

§ 1 Paragraph 1

Gebührenpflicht

Für die Inanspruchnahme der Einrichtungen und Anlagen der städtischen Friedhöfe

Weinberg Rathenow West Neufriedrichsdorf Ortsteil Göttlin Ortsteil Steckelsdorf

erhebt die Stadt Rathenow Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung.

§ 2 Paragraph 2

Gebührenschuldner

(1) Gebührenschuldner ist a) wer die Inanspruchnahme der Einrichtungen und Anlagen der städtischen Friedhöfe beantragt oder veranlasst hat, b) wer nach dem Gesetz die Bestattungskosten zu tragen hat. (2) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.

§ 3 Paragraph 3

Gebührensätze

Die Höhe der jeweiligen Gebühr ergibt sich aus der Anlage dieser Gebührenordnung.

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§ 4 Paragraph 4

Entstehung und Fälligkeit der Gebührenschuld

(1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistung. Bei Grabnutzungsrechten entsteht die Gebührenschuld mit der Erteilung oder Verlängerung des Nutzungsrechtes.

(2) Die Gebühren werden 4 Wochen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.

§ 5 Paragraph 5

Gebührenerstattung

Wird auf eine Grabstätte vor Ablauf des Nutzungsrechtes verzichtet (z.B. Umbettung oder Einebnung nach Ablauf der Ruhezeit) oder das Nutzungsrecht entzogen, so werden die bei Überlassung des Nutzungsrechtes gezahlten Gebühren nicht, auch nicht teilweise, zurückerstattet.

§ 6 zur Friedhofsgebührensatzung

Inkrafttreten

Die Gebührenordnung tritt zum 01.01.2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung für die Friedhöfe der Stadt Rathenow vom 08.10.2020 außer Kraft.

Rathenow, den 13.11.2025

Jörg Zietemann Bürgermeister

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Anlage

01.01.2026

**zur Friedhofsgebührensatzung

für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Rathenow - Weinberg, Rathenow-West,
Neufriedrichsdorf, Ortsteil Göttlin und Ortsteil Steckelsdorf**

Bezeichnung Gebühr in €
1.0 Nutzungsgebühr für Reihengrabstätten
1.1 Verstorbene unter 5 Jahre 1.902,72
1.2 Verstorbene über 5 Jahre 3.055,08
2.0 Nutzungsgebühr Wahlgrabstätten
2.1.0 Wahlgrabstätte 01 Hecke 5.250,35
2.1.1 Verlängerung Wahlgrabstätte 01 Hecke pro Jahr zzgl. Bearbeitungsgebühr 195,82
2.1.2 Anfertigen Grabstelle je Urne 117,77
2.2.0 Wahlgrabstätte 01 A eigene Einfassung 4.196,56
2.2.1 Verlängerung 01 A eigene Einfassung pro Jahr zzgl. Bearbeitungsgebühr 143,14
2.2.2 Anfertigen Grabstelle je Urne 117,77
2.3.0 Wahlgrabstätte 02 Hecke 7.089,81
2.3.1 Verlängerung Wahlgrabstätte 02 Hecke pro Jahr zzgl. Bearbeitungsgebühr 287,80
2.3.2 Anfertigen Grabstelle für 2. Sarg 1.177,71
2.3.3 Anfertigen Grabstelle je Urne 117,77
2.4.0 Wahlgrabstätte 02 A eigene Einfassung 5.432,02
2.4.1 Verlängerung 02 A eigene Einfassung pro Jahr zzgl. Bearbeitungsgebühr 204,90
2.4.2 Anfertigen Grabstelle für 2. Sarg 1.177,71
2.4.3 Anfertigen Grabstelle je Urne 117,77
3.0 Nutzungsgebühr Urnenwahlgrabstätten
3.1 Urnenwahlgrabstätte 1.188,03
3.1.2 Verlängerung Urnenwahlgrabstätte pro Jahr zzgl. Bearbeitungsgebühr 59,88
4.0 Nutzungsgebühr Urnengemeinschaftsanlagen
4.1 Urnengemeinschaftsanlage anonym 873,09
4.2 Urnengemeinschaftsanlage namentlich 1.023,12
4.2.1 Verlängerung Urnengemeinschaftsanlage namentlich pro Jahr zzgl. Bearbeitungsgebühr 55,84

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Anlage

01.01.2026

**zur Friedhofsgebührensatzung

für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Rathenow - Weinberg, Rathenow-West,
Neufriedrichsdorf, Ortsteil Göttlin und Ortsteil Steckelsdorf**

Bezeichnung Gebühr in €
5.0 Nutzung der Trauerhallen mit musikalischer Umrahmung
5.1 Friedhof Weinberg 210,73
5.2 Friedhöfe West, Neufriedrichsdorf, Göttlin, Steckelsdorf 109,69
6.0 Nutzung der Trauerhalle ohne musikalische Umrahmung
6.1 Friedhof Weinberg 187,12
6.2 Friedhöfe West, Neufriedrichsdorf, Göttlin, Steckelsdorf 86,35
7.0 Sonstige Gebühren
7.1 Kosten anonymer ordnungsbehördlicher Bestattung 185,59
7.2 Urnenausbettung zzgl. Postgebühr 117,77
7.3 Postgebühr für Urnenversand 14,68
7.4 Urnenumbettung innerhalb Friedhöfe Stadt Rathenow 235,54
7.5 Stundensatz für zusätzliche Leistungen 58,89
7.6 Bearbeitungsgebühr Verlängerung Grabstätte 47,23
7.7 Zuschlag für Samstagsbeisetzungen für Erdbestattung 226,69
7.8 Zuschlag für Samstagsbeisetzung für Feuerbestattungen 85,01
7.9 Gebühr für die Aufstellung und Abräumung eines Grabmals bis zu einem Höchstmaß von 0,60 m 59,76
7.10 Gebühr für die Aufstellung und Abräumung eines Grabmals Ab einer Höhe von 0,61 m 99,80

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Original-Gebührenordnung als PDF

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