Gebührenordnung
5 Abschnitte.
§ 4 Grabgebühren
(1) Die Grabgebühren betragen für die Nutzungsdauer von 10 Jahren:
a) Friedhof Schopflach
| Einzelgrab (1) | 540,00 € |
|---|---|
| Familienreihengrab (2) | 680,00 € |
| Familiengrab (2) | 940,00 € |
| Familiengrab (4) | 1.070,00 € |
| Urnengrab mit Grabmal | 510,00 € |
| Urnengrab mit Platte | 410,00 € |
| Anonymes Urnengrab | 240,00 € |
| Baumurne (1) | 440,00 € |
| Urnennischen (2) | 600,00 € |
| Urnennischen (4) | 630,00 € |
b) Alter Friedhof in Puchheim-Bahnhof und Friedhof Puchheim-Ort
| Familienreihengrab (2) | 730,00 € |
|---|---|
| Familiengrab (4) | 1.100,00 € |
| Urnennischen (2) | 600,00 € |
| Urnengrab | 610,00 € |
(2) Für den Wiedererwerb (Verlängerung) des Nutzungsrechtes gelten die in Abs. 1 genannten Gebühren entsprechend.
(3) In Verlängerungsfällen nach § 8 Abs. 3 der Friedhofsatzung I und § 15 Abs. 4 der Friedhofsatzung II (Beisetzung während der noch nicht abgelaufenen Nutzungszeit) in ihren jeweils gültigen Fassungen beträgt die jährliche Grabgebühr ein Zehntel der Gebühr nach Absatz 1 und ist im Voraus zu entrichten.
Bei vorzeitigem Verzicht kann auf Antrag (nach Ablauf der Ruhefrist) die Gebühr für das nicht ausgeübte Nutzungsrecht für volle Nutzungsjahre zurückvergütet werden.
(4) Nach Ablauf der Mindestruhezeit können Urnen im anonymen Urnengrabfeld bestattet
tet werden. Grabgebühren werden in diesem Falle nicht erhoben.
§ 5 Benutzungsgebühren
(1) Benutzungsgebühr für die Leichenhäuser einheitlich für Leichen, Leichenteile, Gebeine und Urnen 170,00 €
(2) Benutzungsgebühr für die Aussegnungshalle und eventuell Heizung 170,00 €
(3) (aufgehoben)
(4) Die Gebühr für die von der Gemeinde erstellten Fundamente beträgt für ein:
a) Einzelgrab 50,00 €
b) Familienreihengrab 50,00 €
c) Familiengrab (2) / (4) 80,00 €
d) Urnengrab 35,00 €
Die Gebühren für die von der Gemeinde erstellten Fundamente sind analog den Grabgebühren (§ 4) bei der Grabverlängerung erneut zur Zahlung fällig.
(5) Für Urnennischenabdeckplatten werden die jeweils der Gemeinde entstehenden Kosten erhoben.
§ 6 Verwaltungsgebühren
(1) Allgemeine Verwaltungsgebühr bei Inanspruchnahme der Bestattungseinrichtungen (Bestattung und Exhumierung) 26,00 €
(2) Genehmigung eines Grabmales 26,00 €
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(3) Ablehnung eines Grabmals 20,00 €
(4) Umschreibung oder Änderung des Grabnutzungsrechtes (z.B. Wechsel des Nutzungsberechtigten) soweit nicht bereits nach Abs. 1 Verwaltungsgebühren berechnet werden. 8,00 €
(5) Ausstellung von Bestätigungen und sonstigen Genehmigungen (z.B. Grabinschriften) 5,00 €
§ 7 Bestattungsgebühren
(1) Aufbahrungen, Ausstattung der Aufbahrungs- und Aussegnungshalle (pro Person):
a) Aufbahrung im Leichenhaus, tägliches Öffnen und Schließen des Schauganges während der Aufbahrungsdauer, Annahme von Blumen und Kränzen; Aufbahrung von Verstorbenen bei Überführungen von auswärts oder durch andere Bestattungsfirmen 20,00 €
b) Zuschlag für Leistungen in der Zeit von 20.00 bis 7.00 Uhr kein Zuschlag
c) Zuschlag für Leistungen an Sonn- u. Feiertagen kein Zuschlag
d) Gebühr für die Stellung von Bestattungsgeräten, Aufbahrungs- und Hallenschmuck sowie für die Orgel bei Benutzung der Aussegnungshalle 26,00 €
e) Benutzung Kühlsarkophag 11,00 €
(2) Bestattungsdienste
a) Erdbestattung Alter Friedhof in Puchheim-Bahnhof und Puchheim-Ort (Vorbereitung und Durchführung der Bestattung einschließlich der Grabausschachtung, Stellung von erforderlichem
Bestattungsmaterial, Bereitstellung von Personal während der Trauerfeier, Aufstellen von Sarg- und Grabschmuck, Grab schließen, Anlegen eines provisorischen Grabhügels, Abfuhr von überschüssigem Erdreich):
-
Fehl-, Früh- und Totgeburten 43,00 €
-
Personen bis zum vollendeten 6. Lebensjahr 84,00 €
-
Personen bis zum vollendeten 11. Lebensjahr 133,00 €
-
Personen nach dem vollendeten 11. Lebensjahr 238,00 €
b) Erdbestattung Friedhof Schopflach (Vorbereitung und Durchführung der Bestattung einschließlich der Grabausschachtung, Stellung von erforderlichem Bestattungsmaterial, Bereitstellung von Personal während der Trauerfeier, Aufstellen von Sarg- und Grabschmuck, Grab schließen, Anlegen eines provisorischen Grabhügels, Abfuhr von überschüssigem Erdreich):
-
Fehl-, Früh- und Totgeburten 43,00 €
-
Personen bis zum vollendeten 6. Lebensjahr 74,00 €
-
Personen bis zum vollendeten 11. Lebensjahr 123,00 €
-
Personen nach dem vollendeten 11. Lebensjahr 210,00 €
Bei Beerdigung ohne Trauerfeier ermäßigen sich die Gebühren nach Buchst. a) und b) um 13,- €; bei Beerdigung ohne Trauerfeier und ohne Angehörige ermäßigen sich die genannten Gebühren um 26,- €.
c) Tieferlegung 2,00 m bis 2,30 m 20,00 €
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d) Urnenbeisetzung in einem Erdgrab mit Angehörigen 43,00 € ohne Angehörige 34,00 €
e) Urnenbeisetzung in einer Nische mit Angehörigen 28,00 € ohne Angehörige 20,00 €
(3) Friedhofsdienste (Laufzettel- stellung für Gemeinde, Aushang, Reinigung von Leichenhaus, Aussegnungshalle, Vorhalle, Schließdienst u.a.) 26,00 €
(4) Umbettungen
a) Exhumierung einer Leiche inner- halb der Ruhefrist, Grab öffnen, schließen, aufräumen; 107,00 € je weitere Exhumierung aus demselben Grab 67,00 €
b) Exhumierung von Gebeinen, Grab öffnen, schließen, auf- räumen; 107,00 € je weitere Exhumierung aus demselben Grab 51,00 €
c) Urnenausgrabung aus einem Erdgrab; 37,00 € je weitere Urne 14,00 €
d) Urnenverlegung aus einer Nische 20,00 € je weitere Urne 3,00 €
e) Wiederbestattungen
- von Leichen 146,00 €
- von Gebeinen 84,00 €
- einer Urne in ein Erdgrab 34,00 € je weitere Urne 14,00 €
- einer Urne in eine Nische 20,00 € je weitere Urne 3,00 €
(5) Anonyme Bestattung bei Beisetzung einer Urne 33,00 € je weitere Urne 14,00 €
§ 8 Paragraph 8
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.01.2005 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Friedhofsgebührensat- zung vom 26.03.1999 außer Kraft.
Ausfertigung: 19.11.2004 Inkrafttreten: 01.01.2005 Änderungen: 13.10.2006/01.03.2011