Gebührenordnung – Pölich

Vollständige Gebührenordnung für Pölich.

Gebührenordnung

4 Abschnitte.

§ 1 Paragraph 1

Allgemeines

Für die Benutzung der Einrichtung des Friedhofswesens und ihrer Anlagen werden Benutzungsgebühren erhoben. Die Gebührensätze ergeben sich aus der Anlage zu dieser Satzung.

§ 2 Paragraph 2

Gebührenschuldner

Gebührenschuldner sind:

  1. bei Erstbestattungen die Personen, die nach bürgerlichem Recht die Bestattungskosten zu tragen haben, und der Antragsteller,
  2. bei Umbettungen und Wiederbestattungen der Antragsteller.

§ 3 Paragraph 3

Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit

  1. Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistungen nach der Friedhofssatzung, bei antragsabhängigen Leistungen mit der Antragstellung.
  2. Die Gebühren werden innerhalb von 30 Tagen nach der Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.

§ 4 Anlage zur Friedhofsgebührensatzung

Inkrafttreten

  1. Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
  2. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung) vom 18.02.2010 einschließlich aller ihrer Nachträge außer Kraft.

Pölich, den 14.10.2014 Ortsgemeinde Pölich

gez. Walter Clüsserath, Ortsbürgermeister

(DS)

Anlage zur Friedhofsgebührensatzung

I. Reihengrabstätten

Überlassung einer Reihengrabstätte an Berechtigte nach der Friedhofssatzung für Verstorbene

a) bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 170,00 €
b) vom vollendeten 5. Lebensjahr ab
aa) in einem Grabfeld mit allgemeinen und besonderen Gestaltungsvorschriften 375,00 €
bb) in einem Grabfeld für Grünfeldbestattungen (ohne Namensplatte) 1.800,00 €

II. Gemischte Grabstellen

a) zusätzliche Beisetzung einer Urne in einem Reihengrab und 1/30 von I.1.b)aa) pro Verlängerungsjahr 145,00 € 12,50 €
b) zusätzliche Beisetzung einer Urne in einem Rasen-Reihengrab und 1/30 von I.1.b)bb) pro Verlängerungsjahr 900,00 € 60,00 €

III. Urnengrabstätten

Original-Gebührenordnung als PDF

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