Gebührenordnung
8 Abschnitte.
§ 1 Paragraph 1
Gebührenpflicht
Zur Deckung ihres Aufwandes für das Friedhofs- und Bestattungswesen erhebt die Stadt Pforzheim Benutzungsgebühren sowie Verwaltungsgebühren nach Maßgabe dieser Satzung und des angeschlossenen Gebührenverzeichnisses.
§ 2 Paragraph 2
Gebührenschuldner
(1) Zur Zahlung der Verwaltungsgebühren ist verpflichtet,
- wer die Amtshandlung veranlasst oder in wessen Interesse sie vorgenommen wird,
- wer die Gebührenschuld der Gemeinde gegenüber durch schriftliche Erklärung übernommen hat oder für die Gebührenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet. (2) Zur Zahlung der Benutzungsgebühr ist verpflichtet,
- wer die Benutzung der Bestattungseinrichtung beantragt hat,
- wer die Gebührenschuld der Stadt Pforzheim gegenüber durch schriftliche Erklärung übernommen hat,
- wer nach dem Bestattungsgesetz Baden-Württemberg bestattungspflichtig ist. (3) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner. (4) Die Leistungen der Friedhofsverwaltung, für die nach dem als Anlage zu dieser Satzung beigefügten Gebührenverzeichnis Verwaltungsgebühren erhoben werden, können davon abhängig gemacht werden, dass die anfallenden Gebühren ganz oder teilweise vorausgezahlt werden oder für sie Sicherheit geleistet wird.
§ 3 Paragraph 3
Entstehung und Fälligkeit der Gebühren
(1) Die Gebührenschuld entsteht
- bei Verwaltungsgebühren mit der Beendigung der Amtshandlung,
- bei Benutzungsgebühren mit der Inanspruchnahme der Bestattungseinrichtungen und bei Grabnutzungsgebühren mit der Verleihung des Nutzungsrechts. (2) Die Verwaltungsgebühren und die Benutzungsgebühren werden einen Monat nach Bekanntgabe der Gebührenfestsetzung fällig.
§ 4 Paragraph 4
Verwaltungs- und Benutzungsgebühren
(1) Die Höhe der Verwaltungs- und Benutzungsgebühren richtet sich nach dem als Anlage zu dieser Satzung beigefügten Gebührenverzeichnis. Benutzungsgebühren werden als Grabnutzungsgebühren und Bestattungsgebühren erhoben. (2) Ergänzend findet die Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren - Verwaltungsgebührensatzung - in der jeweiligen Fassung entsprechend Anwendung.
§ 5 Paragraph 5
Grabnutzungsgebühren
(1) Die Gebührensätze für Wahlgräber beziehen sich auf jeweils eine Grabstätte. Bei mehrstelligen Grabplätzen ist das Nutzungsrecht auf einen einheitlichen Ablaufzeitpunkt zu erwerben. (2) Wird nach Ablauf der Ruhezeit auf eine Wahlgrabstätte verzichtet, werden die nicht verbrauchten Nutzungsrechtsgebühren auf Antrag erstattet. Vom Erstattungsbetrag wird eine Verwaltungsgebühr von 40,00 € in Abzug gebracht. Beträge unter 20,00 € werden nicht erstattet. (3) Bei der Rückgabe von Reihengräbern erfolgt keine Kostenerstattung (Exhumierung, Umbettung).
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§ 6 Paragraph 6
Bestattungsgebühren
(1) Die im Gebührenverzeichnis aufgeführten Gebühren für Erd- und Feuerbestattungen enthalten folgende Leistungen:
a) die Überführung von der Friedhofskapelle zum Grab innerhalb desselben Friedhofes (höchstens 4 Träger), b) bei Feuerbestattung die Überführung von der Kapelle/Leichenhalle des Hauptfriedhofs zum Krematorium, c) das Öffnen und Schließen des Grabes, d) das Einsenken des Sarges oder der Urne in das Grab, bzw. das Beisetzen der Urne in die Urnennische, e) das Verbringen der Kränze und Blumen, f) die in diesem Zusammenhang anfallende Tätigkeit der Verwaltung.
(2) Für Leistungen, die in Absatz (1) nicht enthalten sind, werden Zuschläge nach Maßgabe des Gebührenverzeichnisses erhoben.
§ 7 Paragraph 7
Ausgrabungen, Umbettungen
(1) Die im Gebührenverzeichnis aufgeführten Gebühren für Ausgrabungen und Umbettungen enthalten folgende Leistungen:
a) bei Ausgrabungen
- Öffnen des Grabes
- Entnahme des Sarges oder der Urne
- Schließen des Grabes b) bei Umbettungen
- Leistungen nach a)
- Öffnen des neuen Grabes
- Beisetzen des Sarges oder der Urne
- Schließen des neuen Grabes
§ 8 Gebührenverzeichnis
Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt am 01.05.2008 in Kraft.
(2) Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung vom 01.01.2000 (mit allen späteren Änderungen) außer Kraft.
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**Gebührenverzeichnis
zur Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung der Stadt Pforzheim
gültig ab 01.01.2019**
| Gebühren-nummer | Gebührenart | Gebührensatz |
|---|---|---|
| A. Grabnutzungsgebühren | ||
| 1 | Reihengräber (Gebühr für die Dauer der Ruhezeit) | |
| 1.1 | * Erwachsene und Kinder über 10 Jahre (25 Jahre Ruhezeit) | 1.250,00 € |
| 1.2 | * Kinder bis 10 Jahre (Ruhezeit 10 Jahre) | 320,00 € |
| 1.3 | * Urnenreihengrab (Ruhezeit 15 Jahre) | 750,00 € |
| 2 | Urnengemeinschaftsgräber (Gebühr für die Dauer der Ruhezeit) | |
| 2.1 | * Urnengemeinschaftsgrab ( Ruhezeit 15 Jahre) | 690,00 € |
| 2.2 | * Baumgemeinschaftsgrab (Ruhezeit 15 Jahre) | 690,00 € |
| 3 | Wahlgräber (Gebühr für den Erwerb des Nutzrechtes pro Jahr) | |
| 3.1 | Erdbestattungswahlgräber | |
| 3.1.1 | * Kinderwahlgrab | 52,00 € |
| 3.1.2 | * Erdeinzelwahlgrab | 92,00 € |
| 3.1.3 | * Doppelwahlgrab | 102,00 € |
| 3.1.4 | * Dreierwahlgrab | 112,00 € |
| 3.1.5 | * Viererwahlgrab | 122,00 € |
| 3.1.6 | * Fünferwahlgrab | 132,00 € |
| 3.1.7 | * Sechserwahlgrab | 142,00 € |
| 3.2 | Urnenwahlgräber | |
| 3.2.1 | * Urnenwahlgrab (Erdgrab) | 86,00 € |
| 3.2.2 | * Urneneinzelnische | 85,00 € |
| 3.2.3 | * Urnendoppelnische | 85,00 € |
| 3.2.4 | * Urnenböschung | 85,00 € |
| 3.2.5 | * Baumwahlgrab | 130,00 € |
| 4 | Anonyme Gräber | |
| 4.1 | * Urnengrab anonym | 690,00 € |
| 4.2 | * Kindergrab anonym | 220,00 € |
| B. Bestattungsgebühren | ||
| 1 | Erdbestattungsgebühren | |
| 1.1 | * für Personen über 10 Jahre mit Sarg | 905,00 € |
| 1.2 | * für Personen über 10 Jahre ohne Sarg | 1.205,00 € |
| 1.3 | * für Kinder von 1 bis 10 Jahre | 315,00 € |
| 1.4 | * für Kinder bis 1 Jahr, Tot- und Fehlgeburten | 215,00 € |
| 2 | Feuerbestattungsgebühren | |
| 2.1 | * Urnenbeisetzung | 186,00 € |
| 3 | Sonstige Bestattungsgebühren | |
| 3.1 | * Gebühr für Leichenhalle | 84,00 € |
| 3.2 | * Gebühr für normalen Aufbahrungsraum | 126,00 € |
| 3.3 | * Gebühr für großen Aufbahrungsraum Hauptfriedhof | 184,00 € |
| 3.3 | * Gebühr für große Trauerhalle auf dem Hauptfriedhof | 480,00 € |
| 3.4 | * Gebühr für kleine Trauerhalle auf dem Hauptfriedhof | 350,00 € |
| 3.5 | * Gebühr für Trauerhalle auf den Stadtteilfriedhöfen (BR, DW, EU, BÜ, HU, WÜ) | 350,00 € |
| 3.6 | * Gebühr für Trauerhalle auf dem Stadtteilfriedhof Hohenwart | 200,00 € |
| 3.7 | * Gebühr für Waschraum Hauptfriedhof | 173,00 € |
| 3.8 | * Gebühr für zusätzlichen Sargträger | 158,00 € |
| 3.9 | * Gebühr für doppelte Bestattungszeit | 180,00 € |
| 4 | Umbettungen/Ausgrabungen | |
| 4.1 | * Umbettung von Erdbestatteten innerhalb Pforzheimer Friedhöfe | 3.860,00 € |
| 4.2 | * Ausgrabung von Erdbestatteten zur Überführung außerhalb von Pforzheim | 2.955,00 € |
| 4.3 | * Ausgrabung von Erdbestatteten zur anschließenden Einäscherung | 2.955,00 € |
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| 4.4 | * Umbettung von Urnen innerhalb Pforzheimer Friedhöfe | 390,00 € |
|---|---|---|
| 4.5 | * Ausgrabung von Urnen zur Überführung außerhalb von Pforzheim | 204,00 € |
| C. Verwaltungsgebühren | ||
| 1 | Grabmalaufstellungsgebühr | |
| 1.1 | * Gebühr für die Bearbeitung und Genehmigung eines Grabmalantrages bei stehenden Grabmalen | 50,00 € |
| 1.2 | * Gebühr für die Bearbeitung und Genehmigung eines Grabmalantrages bei Urnenwandabdeckplatten | 24,00 € |
| 1.3 | * Gebühr für die Bearbeitung und Genehmigung eines Grabmalantrages bei liegenden Grabmalen | 34,00 € |
| 2 | Sonstige Verwaltungsgebühren | |
| 2.1 | * Gebühr für die Zulassung zur gewerblichen Tätigkeit auf den Pforzheimer Friedhöfen (Dauergenehmigung) | 269,00 € |
| 2.2 | * Gebühr für eine einmalige Zulassung zur gewerblichen Tätigkeit auf den Pforzheimer Friedhöfen | 29,00 € |
| In vorstehendem Gebührenverzeichnis nicht erfasste Leistungen werden nach den im Einzelfall entstehenden Aufwendungen gesondert berechnet |
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