Gebührenordnung – Pfaffenhofen

Vollständige Gebührenordnung für Pfaffenhofen.

Gebührenordnung

4 Abschnitte.

§ 4 Grabgebühren

(1) Die Grabgebühr beträgt pro Jahr für

a) ein Einzelgrab für Kinder 60,00 €
b) ein Urnenwahlgrab 79,00 €
c) eine Kammer in einer Urnenstele 126,00 €
d) ein Urnengrab in einer Gemeinschaftsgrabanlage 121,00 €
e) ein Urnenbaumgrab 99,00 €

(2) Die Grabgebühr für das Nutzungsrecht an einem Familiengrab beträgt pro Jahr bei erstmaliger Nutzung

a) mit 1 Grabstelle für bis zu 2 Bestattungen 107,00 €
b) mit 2 Grabstellen für bis zu 4 Bestattungen 208,00 €
c) mit 3 Grabstellen für bis zu 6 Bestattungen 283,00 €
d) mit 4 Grabstellen für bis zu 8 Bestattungen 377,00 €
e) mit 5 Grabstellen für bis zu 10 Bestattungen 472,00 €
f) mit 6 Grabstellen für bis zu 12 Bestattungen 566,00 €
g) Priestergrab für bis zu 2 Bestattungen 122,00 €

(3) Eine Verlängerung des Grabnutzungsrechtes ist möglich. Hierfür wird für jedes weitere Jahr im Voraus ein Jahresbeitrag in Höhe der jeweiligen Grabnutzungsgebühr erhoben. Bei einer Verlängerung der Ruhefrist aufgrund einer weiteren Belegung der Grabstätte gilt § 3 Abs. 1 c).

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§ 5 Bestattungsgebühren

(1) Die Gebühr für die Benutzung des Aufbahrungsraums des Leichenhauses beträgt pro angefangenen Benutzungstag 85,00 €
(2) Die Gebühr für die Benutzung der Aussegnungshalle beträgt 93,00 €
(3) Die Gebühr für die Beisetzung beträgt je Bestattung
a) bei Kindern 416,50 €
b) bei einer Erdbestattung im Normalgrab 592,62 €
c) bei einer Erdbestattung im Tiefgrab 652,12 €
d) bei einer Urnenbestattung im Erdgrab 333,20 €
e) bei einer Urnenbestattung in einer Stele bzw. Urnenkammer / Gemeinschaftsgrabanlage 297,50 €
f) Trauerfeier mit Beisetzung einer Urne im Baum-Erdgrab 273,70 €
g) Trauerfeier mit Beisetzung einer Urne im Erdgrab
h) einer Urnengemeinschaftsgrabanlage 333,20 €
(4) Die Gebühr für die Aufbahrung der Leiche in der Leichenhalle beträgt 28,56 €
(5) Die Gebühr für die Verbringung des Sarges in die Leichenhalle beträgt 57,12 €
(6) Die Gebühr für eine Bestattung an einem Samstag beträgt zusätzlich 238,00 €
(7) Ausgrabungen, Umbettungen und Tieferlegungen von Erdgräbern (Sarg) 975,80 €
(8) Ausgrabungen, Umbettungen und Tieferlegungen von Erdgräbern (Urne) 333,20 €
(9) Umbettungen Herausnahmen von Urnen aus Stelen/Columbarien/Urnenkammern 190,40 €
(10) Sonderleistungen je Stunde 57,12 €
(11) Grundgebühr für Verwaltungs- und Gemeinkosten je Bestattung 172,00 €

§ 6 Sonstige Gebühren

(1) Die Gebühr für das Umschreiben eines Grabnutzungsrechts beträgt 20,00 €

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(2) Die Gebühr für die Erlaubnis zum Aufstellen eines Grabmals samt Einfassung beträgt 30,00 € (3) Die Gebühr für die Erteilung sonstiger Zulassungen und Erlaubnisse gem. der Friedhofs- und Bestattungssatzung beträgt 20,00 € (4) Für sonstige Leistungen, die in dieser Satzung nicht aufgeführt sind werden gesonderte Vereinbarungen über die Kostenerstattung getroffen. Das für solche Leistungen erhobene Entgelt bestimmt sich nach den tatsächlichen Aufwendungen. Das gilt auch dann, wenn eine Vereinbarung nicht getroffen wurde.

§ 7 Inkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Friedhofsgebührensatzung vom 28.12.2018 außer Kraft.

Markt Pfaffenhofen a.d.Roth

Pfaffenhofen a.d.Roth, 28.03.2024

gez.

Dr. Sebastian Sparwasser Erster Bürgermeister

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