Gebührenordnung – Petershagen

Vollständige Gebührenordnung für Petershagen.

Gebührenordnung

4 Abschnitte.

§ 1 Paragraph 1

Gebührentatbestand

Für die Inanspruchnahme der städtischen Friedhöfe und deren Einrichtungen sowie für Amtshandlungen und sonstige Leistungen der Friedhofsverwaltung werden Gebühren nach Maßgabe dieser Gebührensatzung und des anliegenden Gebührentarifs, der Bestandteil dieser Satzung ist, erhoben.

§ 2 Paragraph 2

Gebührenpflichtige

(1) Gebührenpflichtig ist derjenige, der die gebührenpflichtigen Leistungen der Friedhofsverwaltung in Anspruch nimmt. (2) Mehrere Gebührenpflichtige sind Gesamtschuldner.

§ 3 Paragraph 3

Heranziehung und Fälligkeit

(1) Die Gebührenfestsetzung erfolgt durch Gebührenbescheid, der mit dem Bescheid über Grundbesitzabgaben und andere Abgaben verbunden sein kann. (2) Die Gebühr ist einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. Erfolgt die Anforderung mittels Bescheid über Grundbesitzabgaben und andere Abgaben, so gilt die dort ausgewiesene Fälligkeit.

§ 4 Gebührentarif

In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt am 01.01.2004 in Kraft. Gleichzeitig treten die Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Petershagen vom 15.12.1980 und die dazu erlassenen Änderungssatzungen außer Kraft.

7.2

**Gebührentarif

zur Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen
der Stadt Petershagen**

(in der Fassung der Änderung vom 31.03.2017 ********)

Tarif.-Nr. Art der Leistung Gebühr
1. Nutzungsgebühr für Reihengrabstätten
1.1 Reihengrabstätte für Erdbestattungen 135,00 Euro
1.2 Urnen-Reihengrabstätte 67,50 Euro
1.3 Pflegefreie Reihengrabstätte für Erdbestattungen 1.260,00 Euro
1.4 Pflegefreie Urnen-Reihengrabstätte 1.135,00 Euro
1.5 Anonyme Urnen-Reihengrabstätte 842,00 Euro
1.6 Natur- oder Baumgrab, Urnenreihengrabstätte 1.278,00 Euro
1.7 Pflegefreie Reihengrabstätte mit Wahlmöglichkeit für Grabmal 1.460,00 Euro
2. Nutzungsgebühren für Wahlgrabstätten
2.1 Wahlgrabstätte für Erdbestattungen je Grabstelle 180,00 Euro
2.2 Urnen-Wahlgrabstätte je Grabstelle 90,00 Euro
2.3 Verlängerung der Nutzungszeit einer Wahlgrabstätte für Erdbestattungen je Grabstelle und Jahr 4,50 Euro
2.4 Verlängerung der Nutzungszeit einer Urnen-Wahlgrabstätte je Grabstelle und Jahr 2,25 Euro
2.5 Natur- oder Baumgrab, Urnenwahlgrabstätte 1.570,00 Euro
2.5.1 Ausgleichsgebühr bei notwendiger Verlängerung der Nutzungszeit einer Natur- oder Baumwahlgrabstätte je Jahr für eine Grabstätte 38,00 Euro
2.6 Partnergrabstätte Erdbestattung (für zwei Begräbnisse) 5.000,00 Euro
2.6.1 Ausgleichsgebühr bei notwendiger Verlängerung der Nutzungszeit einer Partnergrabstätte für Erdbestattungen je Jahr für zwei Grabstätten 79,00 Euro
2.7 Partnergrabstätte Urne (für zwei Begräbnisse) 3.390,00 Euro
2.7.1 Ausgleichsgebühr bei notwendiger Verlängerung der Nutzungszeit einer Partnergrabstätte für Urnenbestattungen je Jahr für zwei Grabstätten 66,00 Euro
2.8 Pflegefreie Wahlgrabstätte mit Wahlmöglichkeit für Grabmal 1.730,00 Euro
2.8.1 Ausgleichsgebühr bei notwendiger Verlängerung der Nutzungszeit einer Wahlgrabstätte mit Wahlmöglichkeit für Grabmal je Jahr für eine Grabstätte 39,00 Euro
3. Friedhofsunterhaltungsgebühr je Grabstelle und Jahr 27,00 Euro
In den Tarifen 1.3 bis 1.6 und 2.5, 2.6, 2.7 ist die Friedhofsunterhaltungsgebühr bereits enthalten.

7.2

Tarif.-Nr. Art der Leistung Gebühr
4. Bestattungsgebühren
4.1 Erdbestattung von Verstorbenen vom 6. Lebensjahr an 479,00 Euro
4.2 Erdbestattung von Verstorbenen bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres sowie von Tot- und Fehlgeburten 151,00 Euro
4.3 Urnenbestattung 137,00 Euro
In den Gebühren nach Tarif-Nr. 4.1 bis 4.3 sind das Herrichten und Wiederverfüllen des Grabes und - mit Ausnahme der anonymen Urnenbestattung - auch der Transport der Kränze von der Friedhofskapelle zur Grabstelle enthalten. In den Gebühren nach Tarif-Nr. 4.1 und 4.2 ist zusätzlich die Gestellung des Leichenwagens enthalten.
5. Benutzungsgebühren
5.1 Benutzung der Friedhofskapelle für Trauerfeier 500,00 Euro
5.2 Alleinige Benutzung der Aufbahrungsräume ohne Trauerfeier, je Tag 39,00 Euro
5.3 Alleinige Benutzung des Sargwagens ohne Trauerfeier 25,00 Euro
5.4 Kapellenreinigung bei Leistungen nach Tarif-Nr. 5.2 oder 5.3 30,00 Euro
6. Gebühren für Um- und Ausbettungen
6.1 Umbettung eines Verstorbenen vom 6. Lebensjahr an 1.374,00 Euro
6.2 Umbettung eines Verstorbenen bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres sowie von Tot- und Fehlgeburten 681,00 Euro
6.3 Umbettung einer Urne 288,00 Euro
6.4 Ausbettung eines Verstorbenen vom 6. Lebensjahr an 1.047,00 Euro
6.5 Ausbettung eines Verstorbenen bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres sowie von Tot- und Fehlgeburten 537,00 Euro
6.6 Ausbettung einer Urne 242,00 Euro
7. Gebühren für Verwaltungsarbeiten
7.1 im Rahmen einer Bestattung-, Aus- oder Umbettung 157,00 Euro
7.2 im Rahmen einer alleinigen Aufbahrungsraum- oder Kapellenbenutzung 125,00 Euro
7.3 für die Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung von Grabmalen 63,00 Euro
8. Ausgleichzahlung für die Erhöhung der Pflege der allgemeinen Friedhofsfläche bei Rücknahme einer Grabstätte vor Ablauf der Ruhezeit/Nutzungszeit, wenn die Rückgabe durch die bzw. den Grabnutzungsberechtigte/n erfolgt je angefangenes Jahr bis zum Ablauf der Ruhe- bzw. Nutzungszeit 7,00 Euro
Die Gebühr wird für die gesamte verbleibende Zeit festgesetzt und ist im Voraus zu entrichten.

7.2

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen (GO NW.) gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) die Bürgermeisterin hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Petershagen vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Petershagen, 12. Dezember 2003

Schmitz-Neuland Bürgermeisterin

Original-Gebührenordnung als PDF

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