Gebührenordnung – Pantenburg

Vollständige Gebührenordnung für Pantenburg.

Gebührenordnung

4 Abschnitte.

§ 1 Allgemeines

Allgemeines

Für die Benutzung der Einrichtung des Friedhofswesens und ihrer Anlagen werden Benutzungsgebühren erhoben. Die Gebührensätze ergeben sich aus der Anlage zu dieser Satzung.

§ 2 Gebührenschuldner

Gebührenschuldner

Gebührenschuldner sind:

  1. Bei Erstbestattungen die Personen, die nach § 9 Bestattungsgesetz verantwortlich sind, und der Antragsteller,
  2. bei Umbettungen und Wiederbestattungen der Antragsteller.

§ 3 Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit

Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit

(1) Die Gebührenschuld entstehen mit der Inanspruchnahme der Leistungen nach der Friedhofssatzung, bei antragsabhängigen Leistungen mit der Antragstellung. (2) Die Gebühren werden innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids fällig.

§ 4 Inkrafttreten

Inkrafttreten

(1) These Satzung tritt am 01.01.2018 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren vom 20.05.2005 sowie die Änderungssatzung vom 08.05.2015 außer Kraft.

54531 Pantenburg, den 16.01.2018

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Ortsgemeinde Pantenburg

Christoph Lamberty

Ortsbürgermeister

Friedhofsgebührensatzung – Ortsgemeinde Pantenburg

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Anlage zur Friedhofsgebührensatzung

I. Reihengrabstätten

  1. Überlassung einer Reihengrabstätte an Berechtigte nach § 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung 310,00 €
  2. Überlassung einer Urnenreihengrabstätte an Berechtigte nach Nr. 1 310,00 €
  3. Überlassung eines Reihengrabes auf dem Rasengrabfeld an Berechtigte nach Nr. 1 einschließlich Beschaffung und Verlegung der Grabplatte sowie Rasenpflege

3.1 Urnenbestattung (15 Jahre Ruhezeit) 1.250,00 € 3.1 Sargbestattung (30 Jahre Ruhezeit) 2.500,00 €

II. Gemischte Grabstätten

Verleihung eines Nutzungsrechts an Berechtigte nach § 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung für die Zubettung einer Urne in ein bestehendes Reihen- bzw. Wahlgrab innerhalb der Ruhezeit/Nutzungszeit

je Grabstelle 310,00 €

III. Verleihung von Nutzungsrechten an Doppelgrabstätten

  1. Verleihung des Nutzungsrechtes an Berechtigte nach § 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung für

a) eine Doppelgrabstätte 600,00 € b) eine Urnendoppelgrabstätte 600,00 €

  1. Verlängerung des Nutzungsrechts bei späteren Beisetzungen für jedes volle Jahr für

a) eine Doppelgrabstätte 20,00 € b) eine Urnendoppelgrabstätte 20,00 €

  1. Wiederverleihung des Nutzungsrechts nach Ablauf der ersten Nutzungszeit

Für die Wiederverleihung des Nutzungsrechts nach Ablauf der ersten Nutzungszeit werden die gleichen Gebühren wie nach Abschnitt III Nr. 1 erhoben.

IV. Ausheben und Schließen der Gräber

Grabherrichtung bei

a)Reihengräbern 304,64 € b) Doppelgräbern je Grabstelle 416,50 € c) Urnenbestattung 90,00 €

Friedhofsgebührensatzung – Ortsgemeinde Pantenburg

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(Oder mindestens die tatsächlich entstandenen Kosten)

V. Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen

Das Ausgraben und Umbetten von Leichen muss durch gewerbliche Unternehmen vorgenommen werden. Die hierbei entstehenden Kosten sind von den Gebührenschuldnern als Auslagen zu ersetzen.

VI. Benutzung der Leichenhalle

Für die Aufbewahrung einer Leiche

40,00 €

Hinweis:

Die Bestattung von Ortsfremden kann im Einzelfall zugelassen werden. Die Höhe der zusätzlichen Gebühren (Ortsfremdenzuschlag) ist mit den Gebührenschuldnern einzelvertraglich zu regeln.

Friedhofsgebührensatzung – Ortsgemeinde Pantenburg

Original-Gebührenordnung als PDF

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