Gebührenordnung – Paderborn

Vollständige Gebührenordnung für Paderborn.

Gebührenordnung

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Gebührentarif (Anlagen)

Gebühren für Reihengrabstätten

1.1 Sargbeisetzungen

1.1.1 für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr (Nutzungszeit 15 Jahre) ohne Erstherrichtung der Grabstätte 301,39 EURO
1.1.2 für Verstorbene vom 6. Lebensjahr an (Nutzungszeit 30 Jahre) 1.350,87 EURO
1.1.3 in einer anonymen Grabstätte für Verstorbene vom 6. Lebensjahr an (Nutzungszeit 30 Jahre) 2.242,53 EURO
1.1.4 Sargbeisetzung in einem Gemeinschaftsfeld (Nutzungszeit 30 Jahre) 2.314,95 EURO
1.1.5 Sargbeisetzung in einem Sondergrabfeld (Nutzungszeit 30 Jahre) 2.580,31 EURO
1.2 Urnenbeisetzungen
1.2.1 für eine Urne (Nutzungszeit 30 Jahre) 1.113,31 EURO
1.2.2 in einem anonymen Urnenreihengrab (Nutzungszeit 30 Jahre) Nettogebühr 767,98 EURO Bruttogebühr 913,90 EURO
1.2.3 Urnenbeisetzung in einem Gemeinschaftsfeld (Nutzungszeit 30 Jahre) 840,40 EURO
1.2.4 Urnenbeisetzung in einem Sondergrabfeld (Nutzungszeit 30 Jahre) 1.147,87 EURO
2. Gebühren für Wahlgrabstätten
2.1 für Sargbeisetzungen je Stelle 2.422,55 EURO
2.2 Gebühren für die Beisetzung in einer Urnenwahlgrabstätte je Stelle 1.446,55 EURO
2.3 Verlängerung von Nutzungsrechten an Familiengrabstätten: Wenn bei einer Bestattung zur Wahrung der Ruhezeit die Nutzungsdauer der Grabstätte nicht mehr ausreicht, muss für die fehlenden Jahre die jeweilige Nutzungsgebühr für alle Grabstellen entrichtet werden; eine Verlängerung ist nur für volle Jahre möglich. je Jahr je Stelle 64,52 EURO
2.4 Verlängerung von Nutzungsrechten an Urnenwahlgrabstätten je Jahr je Stelle 41,69 EURO
2.5 Sargbeisetzung im Friedgarten (Nutzungszeit 30 Jahre) 3.787,83 EURO
2.6 Urnenbeisetzung im Friedgarten/Baumgrab (Nutzungszeit 30 Jahre) 1.395,29 EURO
2.7 Verlängerung von Nutzungsrechten für Sargbei- setzungen im Friedgarten: Wenn bei einer Bestattung zur Wahrung der Ruhe- zeit die Nutzungsdauer der Grabstätte nicht mehr ausreicht, muss für die fehlenden Jahre die jeweilige Nutzungsgebühr für alle Grabstellen entrichtet werden; eine Verlängerung ist nur für volle Jahre möglich. je Jahr je Stelle 119,73 EURO
2.8 Verlängerung von Nutzungsrechten an Urnengrab- stätten im Friedgarten: je Jahr je Stelle 39,98 EURO
III. Gebühr für das Ausbetten von Aschen-Urnen und sargbestatteten Leichnamen
1. für das Ausbetten eines sargbestatteten Leichnams
1.1 von Verstorbenen bis 5 Jahre 649,00 EURO
1.2 von Verstorbenen über 5 Jahre 1.120,00 EURO
1.3 Zuschlag für die Ausgrabung eines Leichnams in den ersten 10 Jahren der Ruhezeit 256,00 EURO
2. für eine Knochenausbettung
2.1 von Verstorbenen bis 5 Jahre nach Ablauf der Ruhezeit 378,00 EURO
2.2 von Verstorbenen über 5 Jahre nach Ablauf der Ruhezeit 568,00 EURO
3. für das Ausbetten eines Aschenrestes 153,00 EURO
4. für Wiederbeisetzungen
4.1 eines Leichnams von Verstorbenen bis 5 Jahren 252,63 EURO
4.2 eines Leichnams von Verstorbenen über 5 Jahren 632,26 EURO
4.3 eines Aschenrestes 210,29 EURO
IV. Gebühren für die Benutzung der Friedhofseinrichtungen
1. Benutzung der Trauerhalle 269,12 EURO
2. Benutzung des Obduktionsraumes 300,00 EURO
3. Benutzung des Obduktionsraumes für die Waschung

einer Leiche

Nettogebühr 102,00 EURO Bruttogebühr 121,38 EURO

V. Gebühren für die Zustimmung oder Ablehnung zu Grabmalen, baulichen Anlagen und sonstigen Grabeinrichtungen

für die Entscheidung des Antrages

  1. bei Kinderreihengräbern (II. 1.1.1) 37,20 EURO
  2. bei sonstigen Reihengrabstätten 55,20 EURO
  3. bei Wahlgrabstätten 55,20 EURO
  4. für die Einfassung einer Grabstätte 37,20 EURO

Werden mehrere Anlagen oder Einrichtungen in das Zustimmungsverfahren einbezogen, so ist die Gebühr nur einmal zu erheben.

VI. Verwaltungsgebühren und Gebühren für sonstige Leistungen

  1. Benutzung der Orgel bzw. des Harmoniums Nettogebühr 18,00 EURO Bruttogebühr 21,42 EURO

  2. Umschreibung des Nutzungsrechtes an Wahlgräbern und Urnenwahlgräbern 20,00 EURO

  3. Anfertigung einer Ersatzurkunde über das Wahlgrabrecht 5,00 EURO

  4. Bearbeitung eines Antrages auf Rückgabe einer Grabstätte vor Ablauf der Nutzungszeit 26,00 EURO

  5. Bearbeitung eines Antrages auf Umbettung 26,00 EURO

  6. für den Versand von Urnen 26,00 EURO

  7. Abräumen von Wahlgrabstätten nach Rückgabe bzw. Ablauf des Nutzungsrechtes bei einem Grabstättenerwerb vor dem 01.01.2006 7.1 für Einzelgrabstätten 349,46 EURO 7.2 für mehrstellige Grabstätten 698,92 EURO 7.3 für Urnenwahlgräber, Sarg- und Urnengräber im Friedgarten 195,99 EURO 7.4 für Wahlgräber und Sarggräber im Sondergrabfeld 486,85 EURO

  8. Beseitigung von Grabbepflanzungen anlässlich einer Beisetzung 26,00 EURO

  9. Fällen von Bäumen und Großsträuchern über 2 m Höhe auf Grabstätten anlässlich einer Beisetzung 102,00 EURO

  10. Gestellung von Grabtrennplatten aus Natursteinen

  • je lfdm. 15,00 EURO
  1. Abstellen des städt. Personals für zusätzliche Leistungen je Person und Stunde 45,91 EURO VII. Abschiedsfeier/Erinnerungsfeier Langenohlkapelle 47,76 EURO

Original-Gebührenordnung als PDF

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