Gebührenordnung – Osnabrück

Vollständige Gebührenordnung für Osnabrück.

Gebührenordnung

4 Abschnitte.

§ 1 Gegenstand und Höhe der Gebühren

Gegenstand und Höhe der Gebühren

Für die Benutzung der städtischen Friedhöfe und des Krematoriums werden Gebühren erhoben. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem in der Anlage ausgewiesenen Tarif. Die Anlage ist Bestandteil der Satzung.

Gebührentarife, die unter die Mehrwertsteuerpflicht fallen, werden mit Nettobetrag angegeben. Im Gebührenbescheid wird der Bruttobetrag mit dem aktuell gültigen Mehrwertsteuersatz berechnet.

Der Gebührentarif gilt für das Wirtschaftsjahr 2026.

§ 2 Gebührenschuldner

Gebührenschuldner

(1) Zur Zahlung der Gebühren ist verpflichtet, wer

  1. ein Nutzungsrecht an einer Grabstelle erwirbt oder verlängert,
  2. Leistungen nach dieser Satzung beantragt oder veranlasst hat, oder durch sie unmittelbar begünstigt wird. (2) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.

§ 3 Entrichten der Gebühren

Entrichten der Gebühren

Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung. Als Beginn der Inanspruchnahme der Grabstätte wird der Zeitpunkt bestimmt, zu dem das Nutzungsrecht begründet oder verlängert wird. Die Gebühren für die Nutzung der Grabstätte werden bei der Begründung oder Verlängerung des Nutzungsrechts für die gesamte Nutzungszeit erhoben. Die zu erhebenden Gebühren werden einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.

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§ 4 Inkrafttreten

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der Stadt Osnabrück über die Erhebung von Friedhofsgebühren – Friedhofsgebührensatzung – für das Wirtschaftsjahr 2025 außer Kraft.

Diese Satzung gilt für das Wirtschaftsjahr 2026 und darüber hinaus solange, bis sie durch eine neue Satzung ersetzt wird.

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Anlage zur Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Stadt Osnabrück für das Wirtschaftsjahr 2026

G E B Ü H R E N T A R I F

Die nachstehenden Gebühren gelten für alle Friedhöfe der Stadt Osnabrück.

Art der Leistung €

1.0 Bestattungsgebühren

1.1 Bestattung in einer Reihengrabstelle:

1.1.1 Erdbestattung für Verstorbene im Alter über 6 Jahre 375,00

1.1.2 Erdbestattung für Totgeborene und Fehlgeborene 51,00

1.1.3 Erdbestattung ohne Sarg (Zusatzgebühr) 535,00

1.1.4 Urnenbestattung 100,00

1.2 Bestattung in einer Wahlgrabstätte:

1.2.1 Erdbestattung für Verstorbene im Alter über 6 Jahre 450,00

1.2.2 Erdbestattung für Verstorbene im Alter bis zu 6 Jahren 82,00

1.2.3 Erdbestattung für Totgeborene und Fehlgeborene 51,00

1.2.4 Erdbestattung ohne Sarg (Zusatzgebühr) 535,00

1.2.5 Urnenbestattung 100,00

1.2.6 Für die Gebühren unter 1.1 und 1.2. werden geleistet:

Bei Erdbestattungen:

Ausheben und Wiederverfüllen des Grabes, Dekoration der Kränze am Grab, Verwaltungsaufwand

Bei Urnenbestattungen:

Bestattung der Urne, Ausheben und Wiederverfüllen des Grabes, Transport der Kränze nach der Trauerfeier bis zum Grab. Dekoration der Kränze am Grab, Verwaltungsaufwand

1.2.7 Zuschlag für Bestattungen an Samstagen 100,00

1.2.8 nur einfache Gebührenerhebung bei gleichzeitiger Bestattung von zwei Verstorbenen übereinander in einer Erdwahlgrabstätte

1.2.9 Bei Tieferbettung im Zusammenhang mit einer Bestattung reduzieren sich die Gebühren zu 1.2.1 und 1.2.2 um 50 %.

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1.3Feuerbestattung

1.3.1 für Verstorbene im Alter über 6 Jahren inkl. Lieferung der Aschenkapsel und Aufbewahrung von Sarg und Urne 214,28 (zzgl. MwSt)
1.3.2 für Verstorbene im Alter bis zu 6 Jahren inkl. Lieferung der Aschenkapsel und Aufbewahrung von Sarg und Urne 126,05 (zzgl. MwSt)
1.3.3 Lieferung einer Aschenkapsel 6,72 (zzgl. MwSt)

2.0Benutzungsgebühren

2.1 Benutzung der Trauerhalle einschließlich Aufbahrung für eine Trauerfeier für eine Dauer von 45 Minuten 235,00
Damit werden abgegolten: Benutzung des Aufbahrungsraumes, Benutzung der Trauerhalle, Überführung des Sarges vom Aufbewahrungsraum zur Trauerhalle, würdige Ausschmückung des Raumes
2.2 Benutzung des Aufbahrungsraumes und anschließende Bestattung ohne Benutzung der Trauerhalle 93,00
2.3 Benutzung der Trauerhalle gemäß 2.1, jedoch ohne Benutzung des Aufbahrungsraumes 142,00
2.4 Benutzung eines Abschiedsraumes für eine Dauer von 2 Stunden (einschl. Vor- und Nachbereitung) 60,00
2.5 Benutzung des Raumes für die Waschung von Verstorbenen 60,00
2.6 Benutzung der Räume für Kühlung oder Tiefkühlung 50,00
2.7 Nutzung der Kühlanlage (zusätzlich zur Pos. 2.1, 2.2 oder 2.6), je Kalendertag 15,00
2.8 Nutzung der Tiefkühlanlage (zusätzlich zur Pos. 2.6), je Kalendertag 20,00
Der Kalendertag der Beisetzung auf einem Friedhof der Stadt Osnabrück bzw. der Übergabe an das Krematorium wird nicht gezählt (Pos. 2.7 und 2.8)
2.9 Zuschlag für Nutzung Aufbahrungsraum, Kühlraum oder Tief- kühlung ohne weitere Inanspruchnahme von Leistungen der Friedhöfe der Stadt Osnabrück oder des Krematoriums (zusätzlich zu den Pos. 2.6, 2.7 und 2.8), je Kalendertag 17,00
2.10 Zuschlag für die Benutzung der Trauerhallen und Abschieds- räume an Samstagen 100,00
2.11 Für die Gebührenpositionen 2.6 bis 2.9 wird im Leistungsbereich des Krematoriums der aktuell gültige Mehrwertsteuersatz erhoben. Der Leistungsbereich der Friedhöfe ist steuerfrei.
2.12 Benutzung des Raums für Angehörige bei der Übergabe an das Feuer 42,02 (zzgl. MwSt)

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3.0 Gebühren für den Erwerb oder die Verlängerung von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten

Die Gebührenberechnung richtet sich nach der Anzahl der eingeräumten Grabstellen übereinander und/oder nebeneinander.

3.1 Erdwahlgrabstätten für die Erdbestattung, je Grabstelle je Jahr 74,00
3.2 Erdwahlgrabstätten in landschaftlicher Lage je Grabstelle von 10 qm je Jahr 315,00
3.3 Erdwahlgrabstätten in gestalteten Flächen, je Grabstelle je Jahr 74,00
3.3.1 Grabpflege einer Erdwahlgrabstätte in gestalteten Flächen mit einer oder zwei übereinanderliegenden Grabstellen, je Jahr Ab der dritten Grabstelle erhöht sich die Gebühr entsprechend. 92,44 (zzgl. MwSt)
3.3.2 Grabstele für eine Erdwahlgrabstätte in gestalteten Flächen 1.680,67 (zzgl. MwSt)
3.3.3 Kissenstein für eine Erdwahlgrabstätte in gestalteten Flächen 1.470,59 (zzgl. MwSt)
3.4 Urnenwahlgrabstätten, je Grabstelle je Jahr 52,00
3.5 Urnenwahlgrabstätten als Wiesengrab, je Grabstelle je Jahr 100,00
3.5.1 Grabplatte für eine Urnenwahlgrabstätte als Wiesengrab 144,54 (zzgl. MwSt)
3.6 Urnenwahlgrabstätten in gestalteten Flächen, je Grabstelle je Jahr 52,00
3.6.1 Grabpflege für eine Urnenwahlgrabstätte in gestalteten Flächen mit zwei Grabstellen, je Jahr 29,41 (zzgl. MwSt)
3.6.2 Grabstele für eine Urnenwahlgrabstätte in gestalteten Flächen 1.638,66 (zzgl. MwSt)
3.6.3 Kissenstein für eine Urnenwahlgrabstätte in gestalteten Flächen 1.470,59 (zzgl. MwSt)
3.6.4 Anteilige Kosten für 4-er Grabstele auf einer Urnenwahlgrabstätte in gestalteten Flächen 1.193,28 (zzgl. MwSt)
3.7 Für die Vergabe eines Nutzungsrechtes an Wahlgrabstätten vor der ersten Bestattung wird ein um 20 % verminderter Gebührensatz berechnet. Mit der ersten Bestattung tritt der volle Gebührensatz, der zum Zeitpunkt der Beisetzung gilt, in Kraft.
3.8 Überschreitet die Ruhezeit das Nutzungsrecht, wird eine anteilsmäßige Gebühr berechnet für die über die Dauer des Nutzungsrechtes hinausgehende Zeit.
3.9 Für die Verlängerung von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten auf dem Sutthauser Friedhof, Abteilung „Alter katholischer Teil“ wird die Hälfte der Gebühr der Ziffern 3.1 bis 3.4 berechnet.
3.10 Kinderwahlgrabstätten für Verstorbene im Alter bis 6 Jahren, je Grabstelle je Jahr 22,00

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4.0 Gebühren für die Überlassung von Nutzungsrechten an Reihengrabstellen

4.1 Erdreihengrabstellen

4.1.1 Erdreihengrabstellen für Erwachsene (im Alter über 6 Jahren) 1.550,00
4.1.2 Erdreihengrabstellen als Wiesengrab 1.895,00
4.1.3 Grabstein für eine Erdreihengrabstelle als Wiesengrab 605,04 (zzgl. MwSt)

4.2 Urnenreihengrabstellen

4.2.1 Urnenreihengrabstellen 1.010,00
4.2.2 Urnenreihengrabstellen im anonymen Feld 1.375,00
4.2.3 Urnenreihengrabstellen als Gemeinschaftsgrabanlage 1.280,00
4.2.4 Anteilige Kosten für Grabstein und Namensnennung auf einer Urnenreihengrabstelle in der Gemeinschaftsgrabanlage 403,36 (zzgl. MwSt)
4.2.5 Urnenreihengrabstellen in großen Gemeinschaftsgrabanlagen 1.010,00
4.2.6 Grabpflege und Namensnennung auf Grabstele der großen Gemeinschaftsgrabanlage 344,54 (zzgl. MwSt)
4.2.7 Urnenreihengrabstellen im Baumhain 1.196,00
4.2.8 Grabpflege und Namensnennung auf Grabstele im Baumhain 231,09 (zzgl. MwSt)

4.3 Gemeinschaftsgrabanlagen als Reihengrabstellen für Erd- und Urnenbestattungen

4.3.1 für Fehlgeborene 150,00

5.0 Gebühren für Tief- und Ausbettungen

5.1 Tief- und Ausbetten auf städtischen Friedhöfen:

5.1.1 für Verstorbene im Alter über 6 Jahren 1.200,00
5.1.2 für Verstorbene im Alter bis zu 6 Jahren 480,00
5.1.3 Urnen 110,00

5.2 Bei gleichzeitiger Ausbettung von zwei übereinander gebetteten Verstorbenen wird die anderthalbfache Gebühr erhoben.

5.3 Für Einbettungen sind die unter 1.0 festgesetzten Gebühren zu entrichten. Findet gleichzeitig eine Bestattung statt, wird für die Einbettung keine Gebühr erhoben.

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6.0 Verwaltungsgebühren und Gebühren für sonstige Leistungen

6.1 Dokumentation und Abgabe oder Versand einer Urne
6.1.1 Überbringen/Abgabe einer Urne mit anschließender Bestattung auf einem Friedhof der Stadt Osnabrück 10,93 (zzgl. MwSt)
6.1.2 Urnenversand national 57,98 (zzgl. MwSt)
6.1.3 Urnenversand international, Vorbereitung des Versandes und Dokumentation 16,81 (zzgl. MwSt)
6.1.4 Urnenversand international, Versandkosten nach Verfügbarkeit und aktueller Preisliste des Versandunternehmens Abrechnung nach aktueller Preisliste des Versandunternehmens
6.1.5 Abgabe einer Urne an Bestattungsunternehmen mit anschließender Bestattung auf einem nicht städtischen Friedhof 15,13 (zzgl. MwSt)
6.2 Änderungsgenehmigung von stehenden Grabmalen, sofern der Entwurf oder die Ausführung von den Bestimmungen der geltenden Friedhofs- satzung abweichen 41,00
6.3 Änderungsgenehmigung von liegenden Grabmalen und Änderungsan- trägen von Grabmalen, sofern der Entwurf und die Ausführung von den Bestimmungen der geltenden Friedhofssatzung abweichen 26,00
6.4 Ausstellen einer Graberwerbsersatzurkunde 20,00
6.5 Genehmigung von sonstigen Anträgen in Friedhofsangelegenheiten 25,00
6.6 Abräumen von Wahlgrabstätten und Reihengrabstellen bis 9 qm Fläche 68,91 (zzgl. MwSt)
6.7 Lieferung und Einbau eines Rahmens aus Metall inklusive des hierdurch entstehenden Mehraufwands für die Pflege der Rasenflächen für folgende Grabarten: 3.5 Urnenwahlgrabstätten als Wiesengrab, 4.1.2 Erdreihen- grabstellen als Wiesengrab, Urnenreihengrabstellen als Wiesengrab 142,86 (zzgl. MwSt)

Original-Gebührenordnung als PDF

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