Gebührenordnung
4 Abschnitte.
§ 1 Gegenstand und Höhe der Gebühren
Gegenstand und Höhe der Gebühren
Für die Benutzung der städtischen Friedhöfe und des Krematoriums werden Gebühren erhoben. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem in der Anlage ausgewiesenen Tarif. Die Anlage ist Bestandteil der Satzung.
Gebührentarife, die unter die Mehrwertsteuerpflicht fallen, werden mit Nettobetrag angegeben. Im Gebührenbescheid wird der Bruttobetrag mit dem aktuell gültigen Mehrwertsteuersatz berechnet.
Der Gebührentarif gilt für das Wirtschaftsjahr 2026.
§ 2 Gebührenschuldner
Gebührenschuldner
(1) Zur Zahlung der Gebühren ist verpflichtet, wer
- ein Nutzungsrecht an einer Grabstelle erwirbt oder verlängert,
- Leistungen nach dieser Satzung beantragt oder veranlasst hat, oder durch sie unmittelbar begünstigt wird. (2) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.
§ 3 Entrichten der Gebühren
Entrichten der Gebühren
Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung. Als Beginn der Inanspruchnahme der Grabstätte wird der Zeitpunkt bestimmt, zu dem das Nutzungsrecht begründet oder verlängert wird. Die Gebühren für die Nutzung der Grabstätte werden bei der Begründung oder Verlängerung des Nutzungsrechts für die gesamte Nutzungszeit erhoben. Die zu erhebenden Gebühren werden einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.
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§ 4 Inkrafttreten
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der Stadt Osnabrück über die Erhebung von Friedhofsgebühren – Friedhofsgebührensatzung – für das Wirtschaftsjahr 2025 außer Kraft.
Diese Satzung gilt für das Wirtschaftsjahr 2026 und darüber hinaus solange, bis sie durch eine neue Satzung ersetzt wird.
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Anlage zur Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Stadt Osnabrück für das Wirtschaftsjahr 2026
G E B Ü H R E N T A R I F
Die nachstehenden Gebühren gelten für alle Friedhöfe der Stadt Osnabrück.
Art der Leistung €
1.0 Bestattungsgebühren
1.1 Bestattung in einer Reihengrabstelle:
1.1.1 Erdbestattung für Verstorbene im Alter über 6 Jahre 375,00
1.1.2 Erdbestattung für Totgeborene und Fehlgeborene 51,00
1.1.3 Erdbestattung ohne Sarg (Zusatzgebühr) 535,00
1.1.4 Urnenbestattung 100,00
1.2 Bestattung in einer Wahlgrabstätte:
1.2.1 Erdbestattung für Verstorbene im Alter über 6 Jahre 450,00
1.2.2 Erdbestattung für Verstorbene im Alter bis zu 6 Jahren 82,00
1.2.3 Erdbestattung für Totgeborene und Fehlgeborene 51,00
1.2.4 Erdbestattung ohne Sarg (Zusatzgebühr) 535,00
1.2.5 Urnenbestattung 100,00
1.2.6 Für die Gebühren unter 1.1 und 1.2. werden geleistet:
Bei Erdbestattungen:
Ausheben und Wiederverfüllen des Grabes, Dekoration der Kränze am Grab, Verwaltungsaufwand
Bei Urnenbestattungen:
Bestattung der Urne, Ausheben und Wiederverfüllen des Grabes, Transport der Kränze nach der Trauerfeier bis zum Grab. Dekoration der Kränze am Grab, Verwaltungsaufwand
1.2.7 Zuschlag für Bestattungen an Samstagen 100,00
1.2.8 nur einfache Gebührenerhebung bei gleichzeitiger Bestattung von zwei Verstorbenen übereinander in einer Erdwahlgrabstätte
1.2.9 Bei Tieferbettung im Zusammenhang mit einer Bestattung reduzieren sich die Gebühren zu 1.2.1 und 1.2.2 um 50 %.
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1.3Feuerbestattung
| 1.3.1 | für Verstorbene im Alter über 6 Jahren inkl. Lieferung der Aschenkapsel und Aufbewahrung von Sarg und Urne | 214,28 (zzgl. MwSt) |
|---|---|---|
| 1.3.2 | für Verstorbene im Alter bis zu 6 Jahren inkl. Lieferung der Aschenkapsel und Aufbewahrung von Sarg und Urne | 126,05 (zzgl. MwSt) |
| 1.3.3 | Lieferung einer Aschenkapsel | 6,72 (zzgl. MwSt) |
2.0Benutzungsgebühren
| 2.1 | Benutzung der Trauerhalle einschließlich Aufbahrung für eine Trauerfeier für eine Dauer von 45 Minuten | 235,00 |
|---|---|---|
| Damit werden abgegolten: Benutzung des Aufbahrungsraumes, Benutzung der Trauerhalle, Überführung des Sarges vom Aufbewahrungsraum zur Trauerhalle, würdige Ausschmückung des Raumes | ||
| 2.2 | Benutzung des Aufbahrungsraumes und anschließende Bestattung ohne Benutzung der Trauerhalle | 93,00 |
| 2.3 | Benutzung der Trauerhalle gemäß 2.1, jedoch ohne Benutzung des Aufbahrungsraumes | 142,00 |
| 2.4 | Benutzung eines Abschiedsraumes für eine Dauer von 2 Stunden (einschl. Vor- und Nachbereitung) | 60,00 |
| 2.5 | Benutzung des Raumes für die Waschung von Verstorbenen | 60,00 |
| 2.6 | Benutzung der Räume für Kühlung oder Tiefkühlung | 50,00 |
| 2.7 | Nutzung der Kühlanlage (zusätzlich zur Pos. 2.1, 2.2 oder 2.6), je Kalendertag | 15,00 |
| 2.8 | Nutzung der Tiefkühlanlage (zusätzlich zur Pos. 2.6), je Kalendertag | 20,00 |
| Der Kalendertag der Beisetzung auf einem Friedhof der Stadt Osnabrück bzw. der Übergabe an das Krematorium wird nicht gezählt (Pos. 2.7 und 2.8) | ||
| 2.9 | Zuschlag für Nutzung Aufbahrungsraum, Kühlraum oder Tief- kühlung ohne weitere Inanspruchnahme von Leistungen der Friedhöfe der Stadt Osnabrück oder des Krematoriums (zusätzlich zu den Pos. 2.6, 2.7 und 2.8), je Kalendertag | 17,00 |
| 2.10 | Zuschlag für die Benutzung der Trauerhallen und Abschieds- räume an Samstagen | 100,00 |
| 2.11 | Für die Gebührenpositionen 2.6 bis 2.9 wird im Leistungsbereich des Krematoriums der aktuell gültige Mehrwertsteuersatz erhoben. Der Leistungsbereich der Friedhöfe ist steuerfrei. | |
| 2.12 | Benutzung des Raums für Angehörige bei der Übergabe an das Feuer | 42,02 (zzgl. MwSt) |
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3.0 Gebühren für den Erwerb oder die Verlängerung von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten
Die Gebührenberechnung richtet sich nach der Anzahl der eingeräumten Grabstellen übereinander und/oder nebeneinander.
| 3.1 | Erdwahlgrabstätten für die Erdbestattung, je Grabstelle je Jahr | 74,00 |
|---|---|---|
| 3.2 | Erdwahlgrabstätten in landschaftlicher Lage je Grabstelle von 10 qm je Jahr | 315,00 |
| 3.3 | Erdwahlgrabstätten in gestalteten Flächen, je Grabstelle je Jahr | 74,00 |
| 3.3.1 | Grabpflege einer Erdwahlgrabstätte in gestalteten Flächen mit einer oder zwei übereinanderliegenden Grabstellen, je Jahr Ab der dritten Grabstelle erhöht sich die Gebühr entsprechend. | 92,44 (zzgl. MwSt) |
| 3.3.2 | Grabstele für eine Erdwahlgrabstätte in gestalteten Flächen | 1.680,67 (zzgl. MwSt) |
| 3.3.3 | Kissenstein für eine Erdwahlgrabstätte in gestalteten Flächen | 1.470,59 (zzgl. MwSt) |
| 3.4 | Urnenwahlgrabstätten, je Grabstelle je Jahr | 52,00 |
| 3.5 | Urnenwahlgrabstätten als Wiesengrab, je Grabstelle je Jahr | 100,00 |
| 3.5.1 | Grabplatte für eine Urnenwahlgrabstätte als Wiesengrab | 144,54 (zzgl. MwSt) |
| 3.6 | Urnenwahlgrabstätten in gestalteten Flächen, je Grabstelle je Jahr | 52,00 |
| 3.6.1 | Grabpflege für eine Urnenwahlgrabstätte in gestalteten Flächen mit zwei Grabstellen, je Jahr | 29,41 (zzgl. MwSt) |
| 3.6.2 | Grabstele für eine Urnenwahlgrabstätte in gestalteten Flächen | 1.638,66 (zzgl. MwSt) |
| 3.6.3 | Kissenstein für eine Urnenwahlgrabstätte in gestalteten Flächen | 1.470,59 (zzgl. MwSt) |
| 3.6.4 | Anteilige Kosten für 4-er Grabstele auf einer Urnenwahlgrabstätte in gestalteten Flächen | 1.193,28 (zzgl. MwSt) |
| 3.7 | Für die Vergabe eines Nutzungsrechtes an Wahlgrabstätten vor der ersten Bestattung wird ein um 20 % verminderter Gebührensatz berechnet. Mit der ersten Bestattung tritt der volle Gebührensatz, der zum Zeitpunkt der Beisetzung gilt, in Kraft. | |
| 3.8 | Überschreitet die Ruhezeit das Nutzungsrecht, wird eine anteilsmäßige Gebühr berechnet für die über die Dauer des Nutzungsrechtes hinausgehende Zeit. | |
| 3.9 | Für die Verlängerung von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten auf dem Sutthauser Friedhof, Abteilung „Alter katholischer Teil“ wird die Hälfte der Gebühr der Ziffern 3.1 bis 3.4 berechnet. | |
| 3.10 | Kinderwahlgrabstätten für Verstorbene im Alter bis 6 Jahren, je Grabstelle je Jahr | 22,00 |
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4.0 Gebühren für die Überlassung von Nutzungsrechten an Reihengrabstellen
4.1 Erdreihengrabstellen
| 4.1.1 | Erdreihengrabstellen für Erwachsene (im Alter über 6 Jahren) | 1.550,00 |
|---|---|---|
| 4.1.2 | Erdreihengrabstellen als Wiesengrab | 1.895,00 |
| 4.1.3 | Grabstein für eine Erdreihengrabstelle als Wiesengrab | 605,04 (zzgl. MwSt) |
4.2 Urnenreihengrabstellen
| 4.2.1 | Urnenreihengrabstellen | 1.010,00 |
|---|---|---|
| 4.2.2 | Urnenreihengrabstellen im anonymen Feld | 1.375,00 |
| 4.2.3 | Urnenreihengrabstellen als Gemeinschaftsgrabanlage | 1.280,00 |
| 4.2.4 | Anteilige Kosten für Grabstein und Namensnennung auf einer Urnenreihengrabstelle in der Gemeinschaftsgrabanlage | 403,36 (zzgl. MwSt) |
| 4.2.5 | Urnenreihengrabstellen in großen Gemeinschaftsgrabanlagen | 1.010,00 |
| 4.2.6 | Grabpflege und Namensnennung auf Grabstele der großen Gemeinschaftsgrabanlage | 344,54 (zzgl. MwSt) |
| 4.2.7 | Urnenreihengrabstellen im Baumhain | 1.196,00 |
| 4.2.8 | Grabpflege und Namensnennung auf Grabstele im Baumhain | 231,09 (zzgl. MwSt) |
4.3 Gemeinschaftsgrabanlagen als Reihengrabstellen für Erd- und Urnenbestattungen
| 4.3.1 | für Fehlgeborene | 150,00 |
|---|
5.0 Gebühren für Tief- und Ausbettungen
5.1 Tief- und Ausbetten auf städtischen Friedhöfen:
| 5.1.1 | für Verstorbene im Alter über 6 Jahren | 1.200,00 |
|---|---|---|
| 5.1.2 | für Verstorbene im Alter bis zu 6 Jahren | 480,00 |
| 5.1.3 | Urnen | 110,00 |
5.2 Bei gleichzeitiger Ausbettung von zwei übereinander gebetteten Verstorbenen wird die anderthalbfache Gebühr erhoben.
5.3 Für Einbettungen sind die unter 1.0 festgesetzten Gebühren zu entrichten. Findet gleichzeitig eine Bestattung statt, wird für die Einbettung keine Gebühr erhoben.
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6.0 Verwaltungsgebühren und Gebühren für sonstige Leistungen
| 6.1 | Dokumentation und Abgabe oder Versand einer Urne | |
|---|---|---|
| 6.1.1 | Überbringen/Abgabe einer Urne mit anschließender Bestattung auf einem Friedhof der Stadt Osnabrück | 10,93 (zzgl. MwSt) |
| 6.1.2 | Urnenversand national | 57,98 (zzgl. MwSt) |
| 6.1.3 | Urnenversand international, Vorbereitung des Versandes und Dokumentation | 16,81 (zzgl. MwSt) |
| 6.1.4 | Urnenversand international, Versandkosten nach Verfügbarkeit und aktueller Preisliste des Versandunternehmens | Abrechnung nach aktueller Preisliste des Versandunternehmens |
| 6.1.5 | Abgabe einer Urne an Bestattungsunternehmen mit anschließender Bestattung auf einem nicht städtischen Friedhof | 15,13 (zzgl. MwSt) |
| 6.2 | Änderungsgenehmigung von stehenden Grabmalen, sofern der Entwurf oder die Ausführung von den Bestimmungen der geltenden Friedhofs- satzung abweichen | 41,00 |
| 6.3 | Änderungsgenehmigung von liegenden Grabmalen und Änderungsan- trägen von Grabmalen, sofern der Entwurf und die Ausführung von den Bestimmungen der geltenden Friedhofssatzung abweichen | 26,00 |
| 6.4 | Ausstellen einer Graberwerbsersatzurkunde | 20,00 |
| 6.5 | Genehmigung von sonstigen Anträgen in Friedhofsangelegenheiten | 25,00 |
| 6.6 | Abräumen von Wahlgrabstätten und Reihengrabstellen bis 9 qm Fläche | 68,91 (zzgl. MwSt) |
| 6.7 | Lieferung und Einbau eines Rahmens aus Metall inklusive des hierdurch entstehenden Mehraufwands für die Pflege der Rasenflächen für folgende Grabarten: 3.5 Urnenwahlgrabstätten als Wiesengrab, 4.1.2 Erdreihen- grabstellen als Wiesengrab, Urnenreihengrabstellen als Wiesengrab | 142,86 (zzgl. MwSt) |