Ev. Kirchengemeinde Ortrand
Die Kirchengemeinde stellt bisher keine digitalen Satzungs-Dokumente bereit. Wir nehmen amtliche Beschlüsse gerne entgegen — Kontakt.
Gebührenordnung (Originalwortlaut)
Amtsblatt für das
Amt Ortrand
36. Jahrgang 04.04.2026 Ausgabe 04/2026
gesiegelt von:
Amt Ortrand
am: 02.04.2026
mit:
Amtsblatt für das Amt Ortrand 2 04.04.2026
• BaustellenUpdates von gemeindeeigenen Baumaßnahmen
Inhaltsverzeichnis • Informationen des Amtsseniorenrates
• Nachrufe
Amtliche Bekanntmachungen
• Sonstiges
o Sprechzeiten der Bürgermeister
• Amt Ortrand
o Fundsachen
o Beschlüsse aus der Amtsausschusssitzung vom 09.03.2026
o Räume zu vermieten!
o Haushaltssatzung des Amtes Ortrand für das Haushaltsjahr 2026
o Termine Amtsblatt
o Informationen Rücksichtsvoll parken – Sicherheit, Barrierefreiheit
o Der Gewerbeverein lädt zum Jubiläumsbrunch ein
und klare Regeln im Amt Ortrand
• Veranstaltungstipps im Amtsgebiet Ortrand
• Gemeinde Tettau
o Friedhofssatzung für den kommunalen Friedhof der Gemeinde
Tettau
• Gemeinde Frauendorf
o Beschlüsse aus der Sitzung der Gemeindevertretung Frauendorf Mehr Informationen finden Sie auf:
vom 10.03.2026 www.instagram.com/amt_ortrand/
o Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für Realsteuern der
Gemeinde Frauendorf (Hebesatzsatzung)
oder www.amtortrand.de
• Bauland im Amtsbereich Ortrand
• Stadt Ortrand
o Bekanntmachung der Ev. Kirchengemeinde Ortrand
Nichtamtliche Bekanntmachungen
• Amt Ortrand
o Beratungs und Unterstützungsangebote auf einen Blick www.amt-ortrand.de www.facebook.com/ www.instagram.com/
• Sprechzeiten öffentlicher Stellen im Amt Ortrand amtortrand amt_ortrand
o Willkommen im Leben!
• Stadt Ortrand
o Bürgermeisterbrief
o Kita „Regenbogen“ Unvergessliche Momente beim OmaOpa
Nachmittag
o KarlEduard v. Lingenthal Oberschule Ortrand mit integrierter
GrundschuleEuropaschule Ein unvergessliches Schulkonzert;
Sie möchten das Amtsblatt
o
Zamper zamper König und Helau
Ausstellung von HansJürgen Schöbel im Ortrander Schradenmu
für das Amt Ortrand
o
seum
22. Stadt und Musikfest am 1. und 2. Mai
kostenfrei als digitales Abo
• Gemeinde Lindenau bestellen?
o Save the Date MallorcaFeeling mitten in Lindenau
• Gemeinde Kroppen
o Einladung der Jagdgenossenschaft Scannen Sie dazu den
o DRK Tagespflege Kroppen – Faschingsfeier mit ZeitreiseFlair; QR-Code oder senden
Aufklärung und Austausch: Ein gelungener Nachmittag mit der Poli
zei
Sie eine E-Mail an
• Gemeinde Frauendorf [email protected]
o KSC ASAHI Spremberg e.V. – Frauendorferin unter den Top 5
Impressum Amtsblatt für das Amt Ortrand GottfriedSchenkerStraße 1 Im Rahmen der Herstellung dieses
Druckproduktes wurde ein finanzieller
Herausgeber: Amt Ortrand 09244 Lichtenau Beitrag an das Klimaprojekt
„Windenergie, Marokko“ zertifiziert
Amtsdirektor Niko Gebel Telefon: 037208 8760 nach GoldStandard geleistet.
Altmarkt 1, 01990 Ortrand EMail: anzeigen@riedelverlag.de Mehr Informationen finden Sie hier:
www.klima-druck.de/bilanz/?id=26227011
Verantwortlich für den amtlichen Teil: Amtsdirektor Niko Gebel EMail: info@riedelverlag.de
Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Amtsdirektor Niko Gebel www.riedelverlag.de
(v. i. S. d. P.),
Redaktion: Amt Ortrand, Katja Lesche, Telefon: 035755 605217, Aktuelle Druckauflage: 2.500
EMail: k.lesche@amtortrand.de Es gilt die Anzeigenpreisliste 2026.
Die Redaktion behält sich das Recht vor, zur Verfügung gestellte
Beiträge zu bearbeiten (red). Ein Anspruch auf die Veröffentlichung Das „Amtsblatt für das Amt Ortrand“ ist kostenfrei durch Mitnahme
eingereichter Beiträge besteht nicht. an den Auslagestellen erhältlich oder auf der Homepage des Verlages
Verantwortlich für den Anzeigenteil, Gesamtherstellung und oder über einen Newsletterversand vom Verlag.
Vertrieb:
Riedel GmbH & CO. KG, Verlag für Kommunal und Bürgerzeitungen Das Amtsblatt ist zusätzlich im Einzelbezug kostenpflichtig über den
Mitteldeutschland, Verantwortlich: Hannes Riedel Verlag bestellbar (Postversand).
04.04.2026 3 Amtsblatt für das Amt Ortrand
Amtliche Bekanntmachungen
Amt
Beschlüsse aus der Sitzung des Amtsausschusses vom 09.03.2026
öffentlicher Teil • Der Amtsausschuss beschließt die 5. Änderungssatzung zur Haupt
satzung vom 19.02.2020 sowie deren ortsübliche Bekanntmachung.
• Der Amtsausschuss des Amtes Ortrand beschließt die Haushaltssat • Der Amtsausschuss des Amtes Ortrand beschließt im Grundsatz die
zung des Amtes Ortrand für das Haushaltsjahr 2026 gemäß Anlage. Umsetzung des Investitionspaktes Feuerwehr 2026–2030 zur
• Der Amtsausschuss des Amtes Ortrand wählt für fünf Jahre (2026 – schrittweisen Erneuerung und strategischen Weiterentwicklung des
2030) Frau Elisa Nicklisch, wohnhaft in 01945 Kroppen, als Schieds Fahrzeugbestandes der Ortswehren im Amtsgebiet.
person für die Schiedsstelle des Amtes Ortrand. Nach Ablauf dieser Die Verwaltung wird beauftragt
Wahlperiode ist eine Wiederwahl möglich. Die monatliche 1. die Maßnahme in der mittelfristigen Finanzplanung verbindlich
Aufwandsentschädigung der Schiedsstelle beträgt 100,00 Euro. zu verankern,
• Der Amtsausschuss des Amtes Ortrand beschließt über das Konzept 2. Fördermittelanträge fristgerecht vorzubereiten und einzurei
zur Einführung neuer Dienstgradabzeichen und Dienst/Schutzklei chen,
dung bei der Feuerwehr des Amtes Ortrand gemäß Bekleidungser 3. die technischen Planungen und Ausschreibungen vorzubereiten,
lass Feuerwehr (BEFw) vom 13.11.2024. 4. die jeweiligen Einzelvergaben dem Amtsausschuss zur
Beschlussfassung vorzulegen.
Haushaltssatzung des Amtes Ortrand für das HHJ 2026
Gemäß § 69 i. V. m. § 65 der Brandenburgischen Kommunalverfassung wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom 09.02.2026 folgende Haus
haltssatzung erlassen:
§1 §2
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird wie folgt festge Ein Haushaltssicherungskonzept ist nicht aufzustellen.
setzt:
§ 31
Festsetzung EUR 2026 Der Hebesatz der allgemeinen Amtsumlage beträgt für das Haushalts
jahr 2026 32,99 v. H. der Umlagegrundlage.
1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der
§4
Erträge 3.493.850 € Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionsauszahlun
Aufwendungen 3.355.650 € gen und Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen werden
nicht festgesetzt.
davon:
ordentliche Erträge 3.493.850 € §5
ordentliche Aufwendungen 3.355.650 € Ein Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitio
nen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird nicht festgesetzt.
außerordentliche Erträge 0€
außerordentliche Aufwendungen 0€ §6
1. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlas
Gesamtergebnis 138.200 € sen ist, werden bei:
a) der Entstehung eines Fehlbetrages im laufenden Haushaltsjahr
2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der auf 50.000 EUR und
b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwen
Einzahlungen 3.417.850 € dungen oder Einzelauszahlungen auf 100.000 EUR festgesetzt.
Auszahlungen 3.226.650 € 2. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendun
gen als für das Amt Ortrand von wesentlicher Bedeutung angesehen
davon: werden, wird auf 10.000 EUR festgesetzt.
3. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 3.417.850 € der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Finanz
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 3.088.450 € haushalt einzeln darzustellen sind, wird auf 20.000 EUR festgesetzt.
4. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige
Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit 0€ Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung des
Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 108.200 € Amtsausschusses bedürfen, wird auf 20.000 EUR festgesetzt. Eine
Information an die Mitglieder des Amtsausschusses soll bereits ab
Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 0€ 10.000 Euro erfolgen.
Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 30.000 €
§7
Veränderung des Bestandes an Finanzmitteln 191.200 € Alle Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die auf Grundlage von
Amtsblatt für das Amt Ortrand 4 04.04.2026
vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen zu leisten sind, sind Bekanntmachung der Haushaltssatzung
nicht als erheblich im Sinne des §72 Kommunalverfassung des Landes
Brandenburg anzusehen, das heißt, sie bedürfen keiner Entscheidung Hiermit wird gemäß § 69 Abs. 5 BbgKVerf darauf hingewiesen, dass
durch den Amtsausschuss. jeder Bürger das Recht hat, Einsicht in die Haushaltssatzung zu nehmen.
Gleiches gilt für Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, wenn sie aus Die Haushaltssatzung liegt zusammen mit den Anlagen ab sofort
zweckbestimmten Entgelten, Spenden, Zuweisungen oder Zuschüssen während der Sprechzeiten
gedeckt werden, bis zur Höhe dieser Erträge/Einzahlungen und für alle
Aufwendungen, die sich auf innere Verrechnung beziehen. Dienstag 9.00–11.30 Uhr und 13.00–17.30 Uhr
Zahlungsunwirksame über und außerplanmäßige Aufwendungen Donnerstag 9.00–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr
gelten ebenfalls grundsätzlich als unerheblich.
in der Amtsverwaltung Ortrand, Altmarkt 1, Zimmer 103 öffentlich aus.
aufgestellt: 04.02.2026 festgestellt: 05.02.2026
1
J. PruntschZieger N. Gebel Bei umlagefinanzierten Haushalten erfolgt alternativ die Festset
Kämmerin Hauptverwaltungsbeamter zung der Umlage in v. H.
Ortrand, den 10.02.2026 N. Gebel, Hauptverwaltungsbeamter
Rücksichtsvoll parken –
Sicherheit, Barrierefreiheit und klare Regeln im Amt Ortrand
In den Ortsteilen und Gemeinden des Amtes Ortrand erreichen die Behinderung oder längerer Dauer erhöht sich der Betrag. Ebenso wird
Verwaltung wiederholt Hinweise zur angespannten Parksituation. das Halten oder Parken in „zweiter Reihe“ geahndet. Bereits das unzu
Neben einem allgemein hohen Parkdruck werden dabei insbesondere lässige Halten kann 55 € kosten. Bei Behinderung, Gefährdung oder
Fälle gemeldet, in denen Fahrzeuge Gehwege einengen, Ein und Sachbeschädigung steigen die Regelsätze deutlich. Auch das unberech
Ausfahrten blockieren, in „zweiter Reihe“ halten oder parken oder tigte Parken auf ausgewiesenen Schwerbehindertenparkplätzen wird
Rettungswege beeinträchtigen und Halt und Parkverbote komplett mit 55 € sanktioniert.
ignorieren. Solche Verstöße sind keine Bagatellen. Sie gefährden die Wichtig ist zudem: viele Parkverstöße können als Verwarnung (bis 55 €)
Sicherheit, erschweren die Arbeit von Feuerwehr und Rettungsdienst geahndet werden. Bei schwereren Konstellationen – insbesondere bei
und beeinträchtigen die Mobilität von Fußgängern – besonders von Behinderung, Gefährdung oder Sachschaden – ist regelmäßig ein
Kindern, Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Behinderung. Bußgeldverfahren möglich und erforderlich. In sicherheitskritischen
Wir erinnern deshalb an die geltenden Regeln der Straßenverkehrs Bereichen (z. B. Feuerwehrzufahrten) kann außerdem eine Umsetzung
Ordnung (StVO). Wer sein Fahrzeug verbotswidrig abstellt, muss mit oder das Abschleppen des Fahrzeugs in Betracht kommen.
Verwarnungsgeldern oder Bußgeldern rechnen. Besonders sensibel sind Die Amtsverwaltung Ortrand führt in den nächsten Wochen lageorien
Bereiche, die für den Schutz von Leben und Gesundheit entscheidend tiert und stichprobenhafte Kontrollen im ruhenden Verkehr durch. Ziel
sind. Vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten ist das ist keine „Abkassierung“, sondern die Wiederherstellung sicherer und
Halten unzulässig; das gilt erst recht für das Parken. Feuerwehrzufahr fairer Verhältnisse im öffentlichen Raum. Wir bitten alle Verkehrsteil
ten und Aufstellflächen müssen im Einsatzfall jederzeit frei sein. Auch nehmenden um Unterstützung. Nutzen Sie nach Möglichkeit ausgewie
nach bauordnungsrechtlichen Vorgaben sind Zufahrten, Aufstell und sene Stellflächen, achten Sie auf Beschilderung und Markierungen
Bewegungsflächen für Feuerwehrfahrzeuge zu kennzeichnen und stän (insbesondere Halt und Parkverbote), halten Sie Zufahrten und Gehwe
dig freizuhalten. ge frei und vermeiden Sie das Halten in zweiter Reihe – auch „nur kurz“.
Ein weiterer Schwerpunkt betrifft Gehwege. Diese sind dem Fußverkehr Rücksichtsvoll zu parken ist ein Beitrag zur Sicherheit und zur Barriere
vorbehalten. Parken auf Gehwegen ist nur dort zulässig, wo es freiheit für alle.
ausdrücklich erlaubt bzw. angeordnet ist. Wer unzulässig auf Geh oder
Radwegen parkt, muss mit einem Regelsatz von 55 € rechnen; bei Hauptamt, Amt Ortrand
Tettau
Friedhofssatzung für den kommunalen Friedhof der Gemeinde Tettau
Auf der Grundlage des § 3 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 05. März 2024 (GVBl.I/24, [Nr. 10], S.,ber. [Nr. 38])
zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.April 2025 (GVBI.I/25, [Nr. 8] in Verbindung mit § 34 des Gesetz über das Leichen, Bestattungs und Fried
hofswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Bestattungsgesetz BbgBestG) vom 7. November 2001 (GVBl.I/01, [Nr. 16], S.226) zuletzt
geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 05.März 2024 (GVBl.I/24, [Nr. 9], S.8) sowie der §§ 1, 2, 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetz für das
Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBl.I/04, [Nr. 08], S.174) zuletzt geändert durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 21. Juni 2024 (GVBl.I/24, [Nr. 31]) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Tettau in der Sitzung am 03.12.2025 folgende Satzung
beschlossen:
INHALTSVERZEICHNIS II. Ordnungsvorschriften
§ 4 Öffnungszeiten
I. Allgemeine Vorschriften § 5 Verhalten auf dem Friedhof
§ 1 Zweckbestimmung und Zuordnung § 6 Gewerbliche Tätigkeiten
§ 2 Geltungsbereich III. Bestattungsvorschriften
§ 3 Schließung und Aufhebung von Friedhöfen § 7 Anmeldung
04.04.2026 5 Amtsblatt für das Amt Ortrand
§ 8 Beschaffenheit von Särgen, Urnen und Ausstattungselementen Friedhofsteil eingeräumt oder eine Rückzahlung der auf die restliche
§ 9 Bestattungen Laufzeit entfallenden Gebühren geleistet.
§ 10 Feierhallen und Abschiedsraum (3) Durch die Aufhebung geht die Eigenschaft des Friedhofs als Ruhe
§ 11 Ausheben und Schließen der Gräber stätte der Toten verloren. Im Falle einer Aufhebung vor Ablauf der
§ 12 Ruhezeiten Mindestruhezeit der letzten Bestattung auf Grund zwingender
§ 13 Umbettungen Gründe des öffentlichen Interesses werden den Nutzungsberechtig
IV. Grabstätten ten für die restliche Dauer der Nutzungsrechte entsprechende
§ 14 Arten von Grabstätten Rechte auf einem anderen Friedhofsteil oder einem anderen Fried
§ 15 Verleihung von Nutzungsrechten hof eingeräumt. Die Verstorbenen sind in diesem Fall auf Kosten der
§ 16 Erlöschen von Nutzungsrechten Gemeinde Tettau in die neuen Grabstätten umzubetten.
§ 17 Erdreihengräber (4) Die Schließung und die Aufhebung eines Friedhofsteils oder eines
§ 18 Erdreihendoppelgräber (Familiengräber) Friedhofs bedürfen der Genehmigung der zuständigen Behörde und
§ 19 Urnenreihengräber einer Beschlussfassung der Gemeindevertreter. Schließung und
§ 20 Urnengemeinschaftsgrabstätte ohne Grabkennzeichnung Aufhebung werden öffentlich bekannt gemacht.
§ 21 Urnengemeinschaftsgrabstätte mit Grabkennzeichnung
§ 22 Ehrengrabstätten II. Ordnungsvorschriften
§ 23 Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft
V. Gestaltung von Grabstätten § 4 Öffnungszeiten
§ 24 Allgemeine Grundsätze (1) Der Friedhof ist ganzjährig während der Tageshelligkeit für den
§ 25 Gestaltung von Grabmalen Besucher geöffnet.
§ 26 Grabmalantrag (2) Das Betreten des Friedhofes oder einzelner Friedhofsteile kann aus
§ 27 Aufstellen von Grabmalen besonderem Anlass während bestimmter Zeiträume für die allge
§ 28 Grabeinfassungen meine Nutzung oder für Einzelpersonen untersagt werden.
§ 29 Unterhaltung, Verkehrssicherungspflicht
§ 30 Entfernung und Beseitigung von Grabmalen § 5 Verhalten auf dem Friedhof
VI. Grabpflege (1) Jeder hat sich auf dem Friedhof der Würde des Ortes entsprechend
§ 31 Gärtnerische Grabgestaltung und –pflege zu verhalten. Die Anordnungen des Friedhofspersonals sind zu
§ 32 Vernachlässigung der Grabpflege befolgen.
VII. Schlussvorschriften (2) Kinder unter 10 Jahren dürfen den Friedhof nur in Begleitung
§ 33 Alte Rechte Erwachsener betreten.
§ 34 Haftung (3) Auf den Friedhöfen ist insbesondere nicht gestattet:
§ 35 Gebühren a) an Sonn und Feiertagen oder in der Nähe einer Bestattung
§ 36 Ordnungswidrigkeiten ruhestörende Arbeiten auszuführen,
§ 37 Ersatzvornahme b) Äußerungen und Handlungen vorzunehmen, mit denen Glau
§ 38 InKraftTreten/Außer KraftTreten bensbekenntnisse oder politische Gesinnungen anderer verach
tet oder verunglimpft werden können,
I. Allgemeine Vorschriften c) öffentliche Versammlungen und Aufzüge durchzuführen,
d) Uniformen, Uniformteile oder gleichartige Kleidungsstücke als
§ 1 Zweckbestimmung und Zuordnung Ausdruck gemeinsamer politischer Gesinnung zu tragen; ausge
(1) Die Gemeinde Tettau betreibt den Friedhof, Leichenhalle und Feier nommen sind Uniformen des öffentlichen Dienstes,
halle als öffentliche Einrichtungen. Der kommunale Friedhof dient e) die Wege mit Fahrzeugen oder Sport und Freizeitgeräten aller
der Bestattung aller Einwohner der Gemeinde Tettau und der in der Art zu befahren; ausgenommen sind Kinderwagen, Handwagen,
Gemeinde Tettau verstorbenen oder tot aufgefundenen Personen Behindertenmobile sowie Fahrzeuge der Gemeinde Tettau und
ohne oder mit unbekanntem Wohnsitz sowie anderer verstorbener der für den Friedhof zugelassenen Gewerbetreibenden,
Personen bei besonderem berechtigten Interesse. Die Entscheidung f) den Friedhof und seine Einrichtungen und Anlagen zu verunrei
hierüber trifft die Friedhofsverwaltung der Gemeinde Tettau (im nigen oder zu beschädigen,
Folgenden: Friedhofsverwaltung). g) auf Grab und Vegetationsflächen Pflanzenschutz und Unkraut
(2) Friedhöfe sind Orte der Einkehr und Besinnung, der Grabpflege und bekämpfungsmittel anzuwenden,
des persönlichen Gedenkens an die Verstorbenen. h) im Interesse des Umwelt und Naturschutzes dürfen nur Kränze,
(3) Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Vorschriften über die Gestecke, Gebinde, Blumen und Verpackungsmaterial aus
Bestattung auch für die Beisetzung von Aschen. verrottbarem biologisch abbaubarem Material verwendet
werden; ausgenommen sind Grabvasen und Gießkannen,
§ 2 Geltungsbereich i) Abraum und Abfälle außerhalb der dafür vorgesehenen Stellen
Diese Satzung gilt für den in der Gemeinde Tettau gelegenen und vom abzulagern; Grünabfälle und Restmüll müssen in den dafür
Amt Ortrand verwalteten kommunalen Friedhof. vorgesehen Gefäßen getrennt entsorgt werden. Soweit Gefäße
zur Trennung anderer Stoffe angeboten werden, ist auch hier
§ 3 Schließung und Aufhebung des Friedhofes (Entwidmung) eine getrennte Entsorgung vorzunehmen,
(1) Jeder Friedhof kann bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses ganz j) zu rauchen oder alkoholische Getränke zu konsumieren,
oder teilweise für weitere Bestattungen oder auch für einzelne k) Waren aller Art, insbesondere Kränze und Blumen sowie
Bestattungs oder Grabstättenarten gesperrt (Schließung) oder gewerbliche Dienste anzubieten oder diesbezüglich zu werben,
nach seiner Schließung einer anderen Nutzung (Aufhebung) zuge Druck oder Werbeschriften zu verteilen,
führt werden. l) gewerbsmäßig zu filmen oder zu fotografieren,
(2) Durch die Schließung wird die Möglichkeit des Erwerbs und der m) zu lärmen und zu spielen,
Verlängerung von Nutzungsrechten ausgeschlossen. Soweit n) Hunde mit sich zu führen oder sonstige Tiere mitzubringen;
Nutzungsrechte, die bis zum Zeitpunkt der Schließung ausgeübt ausgenommen sind Blindenhunde.
worden sind, bestehen, werden dem Nutzungsberechtigten auf (4) Totengedenkfeiern und andere nicht mit einer Bestattung zusam
Antrag Nutzungsrechte auf einem anderen Friedhof oder anderen menhängende Veranstaltungen bedürfen der Zustimmung der
Amtsblatt für das Amt Ortrand 6 04.04.2026
Friedhofsverwaltung und sind spätestens vier Wochen vorher III. Allgemeine Bestattungsvorschriften
schriftlich anzumelden.
(5) Die Gemeinde Tettau kann Ausnahmen von den Verboten des § 7 Anmeldung
Absatz 3 zulassen, soweit sie mit dem Friedhofszweck und der (1) Bestattungen sind unverzüglich nach Feststellung des Todes bei der
Friedhofssatzung vereinbar sind. Friedhofsverwaltung anzumelden. Bei der Anmeldung sind vom
Bestattungspflichtigen oder dessen Beauftragten die Bescheinigung
§ 6 Gewerbliche Arbeiten über den Sterbefall und ein schriftlicher Auftrag zur Durchführung
(1) Bildhauer, Steinmetze, Gärtner und sonstige Gewerbetreibende der Bestattung vorzulegen.
bedürfen für Tätigkeiten auf den Friedhöfen der vorherigen Zulas (2) Wird eine Bestattung in einer früher erworbenen Wahlgrabstätte
sung durch die Stadt, die gleichzeitig den Umfang der Tätigkeiten nach §§ 18 und 20 dieser Satzung beantragt, ist das entsprechende
festlegt. Nutzungsrecht nachzuweisen.
(2) Zuzulassen sind Gewerbetreibende, die (3) Die Friedhofsverwaltung setzt in Abstimmung mit den Hinterbliebe
a) in fachlicher, betrieblicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig nen Ort und Zeit der Bestattung fest. Wünsche der Angehörigen
sind und werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Bestattungen werden von
b) selbst oder deren fachliche Vertreter die Meisterprüfung abge montags bis samstags mit Ausnahme von Feiertagen durchgeführt.
legt haben oder in die Handwerksrolle eingetragen sind oder Über Ausnahmen entscheidet die Friedhofsverwaltung auf Antrag.
über eine gleichwertige Qualifikation verfügen (4) Die Erdbestattung oder Einäscherung ist innerhalb von zehn Tagen
c) eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung nachweisen nach Feststellung des Todes durchzuführen. Die untere Gesundheits
können. behörde kann im Einzelfall die Frist verlängern, sofern gesundheitliche
(3) Auf Verlangen der Friedhofsverwaltung hat der Gewerbetreibende oder hygienische Bedenken nicht entgegenstehen, oder die Frist nach
für die Ausübung seiner Tätigkeit einen ausreichenden Versiche Satz 1 aus Gründen der Hygiene verkürzen. Der Satz gilt nicht für die in
rungsschutz nachzuweisen. § 6 Abs. 3 Brandenburgisches Bestattungsgesetz genannten Todesfälle.
(4) Die Gewerbetreibenden und ihre Bediensteten haben die Friedhofs
satzung und die dazu ergangenen Regelungen zu beachten. Die § 8 Beschaffenheit von Särgen, Urnen und Ausstattungselementen
Gewerbetreibenden haften für alle Schäden, die sie oder ihre Ange (1) Erd und Feuerbestattungen sind in Särgen vorzunehmen. Die Särge
stellten im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit auf den Friedhöfen müssen festgefügt und abgedichtet sein, so dass jedes Durchsickern
schuldhaft verursachen. von Flüssigkeit ausgeschlossen ist. Die Särge, die Sargausstattung
(5) Alle Arbeiten sind unter Wahrung der Ruhe und Würde des Fried und die Bekleidung der Leichen müssen aus leicht vergänglichen,
hofs auszuführen. Während Bestattungsfeierlichkeiten sind ruhe umweltfreundlichen Stoffen bestehen und den gültigen VDIRichtli
störende Arbeiten einzustellen. Gewerbliche Arbeiten dürfen nur an nien entsprechen. Auch Überurnen müssen aus leicht abbaubarem,
Werktagen – Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 7:00 Uhr und umweltfreundlichem Material bestehen. Särge sollen höchstens
18:00 Uhr ausgeführt werden. Die Gemeinde Tettau kann Ausnah 2,05 m lang, 0,75 m breit und 0,85 m hoch sein.
men zulassen, soweit sie mit dem Friedhofszweck und der Fried (2) Werden die Anforderungen an die Särge und Urnen nicht erfüllt, kann
hofssatzung vereinbar sind. Gewerbliche Arbeiten auf den Friedhö die Friedhofsverwaltung eine Bestattung/Beisetzung ablehnen oder
fen können für bestimmte Tage und Tageszeiten untersagt oder in besonderen Fällen auf Antrag eine Ausnahme genehmigen.
eingeschränkt werden. Die für die Arbeiten erforderlichen Werkzeu
ge und Materialien dürfen auf den Friedhöfen nur vorübergehend § 9 Bestattungen
und nur an Stellen gelagert werden, an denen sie nicht behindern. (1) Urnenbeisetzungen und Erdbestattungen werden vom Antragsteller
Nach Beendigung der Arbeiten ist umgehend der Arbeits und beauftragten Bestattungsunternehmen ausgeführt. Dieses sichert
Lagerplatz wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. auch den Transport der Särge und Urnen ab. Die Gräber werden
Abraum muss auf die vorgesehenen Lagerplätze gebracht oder von gemäß § 11 dieser Satzung geöffnet und geschlossen.
dem Friedhofsgelände entfernt werden. (2) Gewünschte Ausnahmen des Antragstellers sind mit dem Bestat
(6) Die Gewerbetreibenden und ihre Angestellten haben die Friedhofs tungsinstitut in Absprache mit der Friedhofsverwaltung abzustimmen.
satzung und von der Gemeinde Tettau erteilte Auflagen und Anord
nungen des Friedhofspersonals zu beachten. § 10 Feierhallen und Abschiedsraum
(8) Gewerbetreibende, die für Arbeiten auf den Friedhöfen zugelassen (1) Auf Wunsch werden Särge und Urnen für die Trauerfeier in einer
sind, dürfen die Hauptwege des Friedhofes bei der Ausführung ihrer Feierhalle aufgebahrt. Ist eine solche Einrichtung nicht vorhanden
Arbeiten mit geeigneten Fahrzeugen – in der Regel mit nicht mehr oder wird die Benutzung nicht gewünscht, kann die Trauerfeier am
als 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht – auf den dafür freigegebenen Grabe abgehalten werden. Das Aufstellen eines Sarges in einer
Wegen befahren. Die Fahrgeschwindigkeit darf 10 km/h nicht über Feierhalle ist ausgeschlossen, wenn zwingende Gründe des öffentli
steigen. Fahrzeuge sind so abzustellen, dass sie niemanden behin chen Interesses es erfordern.
dern. Nach Arbeitsschluss sind sie wieder vom Friedhof zu entfer (2) Die Ausschmückung und Beleuchtung der Feierhalle kann in
nen. Für die Arbeitsfahrzeuge wird eine Genehmigung im Rahmen Absprache mit der Friedhofsverwaltung durch eine zugelassene
der gewerblichen Zulassung erteilt. Die Zulassung eines Fahrzeuges Firma oder die Hinterbliebenen vorgenommen werden.
kann von bestimmten Auflagen abhängig gemacht werden (z. B.: (3) Gedenkreden können von Geistlichen, weltlichen Rednern und
max. Größe, Gewicht, umweltfreundliche Motoren etc.). Die Erlaub Laienrednern gehalten werden.
nis zum Befahren von Friedhofswegen gilt nicht an Samstagen, (4) Soll die Feier länger als 30 Minuten dauern, ist dieses der Friedhofs
Sonn und Feiertagen. Das Befahren der Wege kann aus besonde verwaltung vorab mitzuteilen.
rem Grund untersagt werden.
(9) Gewerbetreibenden, die trotz schriftlicher Abmahnung wiederholt § 11 Ausheben und Schließen der Gräber
oder schwerwiegend gegen die Vorschriften der Friedhofssatzung (1) Die Gräber werden durch das vom Antragsteller beauftragte Bestat
verstoßen oder bei denen die Voraussetzungen des Absatzes 2 ganz tungsinstitut für die Bestattung vorbereitet und geschlossen.
oder teilweise nicht mehr vorliegen, kann die Zulassung auf Zeit (2) Beim Grabaushub können Nachbargräber durch Überbauung mit
oder auf Dauer entzogen werden. Vorher kann die berufsständische Erdcontainern, Laufdielen oder sonstigem Zubehör in Anspruch
Organisation gehört werden. genommen werden. Für dabei entstandene Schäden an der über
bauten Grabstätte haftet das beauftragte Bestattungsinstitut.
(3) Sofern zur Durchsetzung dieser Arbeiten das Abräumen bereits
04.04.2026 7 Amtsblatt für das Amt Ortrand
vorhandener Grabmäler, Einfriedungen, Einfassungen, Grababde e) Urnengemeinschaftsgrabstätte ohne Grabkennzeichnung
ckungen oder sonstiger baulicher Anlagen erforderlich ist, ist das gemäß § 21 dieser Satzung,
Abräumen von den Nutzungsberechtigten oder den Antragstellern f) Urnengemeinschaftsgrabstätte mit Grabkennzeichnung gemäß
auf eigene Kosten zu veranlassen. Kommt der vorgenannte Personen § 22 dieser Satzung,
kreis nach Aufforderung dieser Verpflichtung nicht nach, ist die Fried g) Ehrengräber gemäß § 23 dieser Satzung,
hofsverwaltung berechtigt, die Durchführung dieser Arbeiten auf h) Gräber der Opfer von Kriegs und Gewaltherrschaft gemäß § 24
Kosten der Nutzungsberechtigten oder Antragsteller zu veranlassen. dieser Satzung.
(4) Die Tiefe der Gräber beträgt vom Erdoberflächenniveau bis zur
Oberkante des Sarges mindestens 0,90 m, bis zur Oberkante der § 15 Verleihung von Nutzungsrechten
Urne mindestens 0,50 m. (1) Eine Grabstätte darf nur belegt werden, wenn die Dauer eines beste
(5) Die Gräber für Erdbestattungen müssen durch mindestens 0,50 m henden Nutzungsrechts (Nutzungszeit) der Ruhezeit entspricht.
starke Erdwände voneinander getrennt sein. (2) Falls ein Grab wiederbelegt werden soll, darf eine Bestattung nicht
durchgeführt werden, wenn festgestellt wird, dass
§ 12 Ruhezeiten a) eine dort bereits bestattete Leiche nicht oder nicht ausreichend
(1) Die Ruhezeit für Erdbestattungen beträgt 20 Jahre und für Urnen verwest ist,
beisetzungen 15 Jahre. b) die Standsicherheit oder die Lebensfähigkeit eines erhaltens
(2) Die Ruhezeit für Kriegsgräber gemäß dem Gesetz über die Erhaltung werten Baumes durch Abgrabung des Wurzelwerks nicht mehr
der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft (Gräbergesetz gewährleistet wäre. In diesem Falle wird eine andere Grabstätte
GräbG). Gräbergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom gleicher Art zur Verfügung gestellt. Die Kosten für eine eventuel
16. Januar 2012 (BGBl. I S. 98), zuletzt geändert durch Artikel 3 le Umsetzung des Gedenkzeichens sowie des Grabinventars
Absatz 2 des Gesetzes vom 4. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2257; trägt der Nutzungsberechtigte, soweit diese Kosten durch ihn
2019 I 496), ist unbegrenzt. verursacht worden sind.
(3) Für Reihengräber wird ein Nutzungsrecht (Nutzungszeit) von
§ 13 Umbettungen 20 Jahren bei Erdbestattungen und 15 Jahren bei Urnenbeisetzungen
(1) Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden. verliehen. Dieses Nutzungsrecht kann nur einmal verlängert werden.
(2) Ausgrabungen und Umbettungen von Leichen und Urnen vor Ablauf (4) Das Nutzungsrecht an Familiengrabstätten kann zu Lebzeiten verge
der Ruhezeit dürfen nur vorgenommen werden, wenn ein wichtiger ben und mehrmals verlängert werden. Bei Familiengrabstätten wird
Grund die Störung der Totenruhe rechtfertigt. ein Nutzungsrecht von 25 Jahren erworben.
(3) Ausgrabungen und Umbettungen erfolgen nur auf schriftlichen (5) Der Antrag auf Verleihung oder Verlängerung von Nutzungsrechten
Antrag oder richterliche Anordnung. Dem Antrag zur Umbettung ist ist bei der Friedhofsverwaltung zu stellen. Nutzungsberechtigte
der Nachweis beizufügen, dass eine andere Grabstätte zur Verfü haben jede Änderung ihrer Anschrift mitzuteilen. Für einen Schaden,
gung steht. Antragsberechtigt ist der Nutzungsberechtigte oder der aus der Unterlassung einer solchen Mitteilung entsteht, ist die
derjenige, an den das Nutzungsrecht vergeben wurde. Gemeinde Tettau nicht ersatzpflichtig.
(4) Ausgrabungen und Umbettungen werden durch ein beauftragtes (6) Die Rechtsnachfolge in das Nutzungsrecht tritt im Todesfall ein. Sie
Bestattungsunternehmen durchgeführt. Die Friedhofsverwaltung kann testamentarisch oder vorab als Erklärung gegenüber der Gemein
bestimmt den Zeitpunkt der Umbettung. de Tettau bestimmt werden. Falls der Nutzungsberechtigte keine
(5) Ausgrabungen und Umbettungen von Leichen bedürfen der vorhe Bestimmung über die Rechtsnachfolge getroffen hat, sind seine voll
rigen Zustimmung der unteren Gesundheitsbehörde. jährigen Angehörigen in folgender Reihenfolge nutzungsberechtigt
(6) Umbettungen von Leichen im Zeitraum von zwei Wochen bis zu a) der Ehegatte bzw. der gleichgeschlechtliche Lebenspartner,
sechs Monaten nach der Beisetzung sind unzulässig, sofern die b) die Kinder,
Ausgrabung nicht richterlich angeordnet ist. c) die Eltern,
(7) Mit einer Umbettung beginnt keine neue Ruhezeit. d) die Geschwister,
e) die Enkelkinder,
IV. Grabstätten f) die Großeltern,
In den Fällen b f ist die jeweils älteste Person nutzungsberechtigt.
§ 14 Arten von Grabstätten Das Nutzungsrecht kann aber auch bereits zu Lebzeiten des
(1) Die Grabstätten bleiben Eigentum der Gemeinde Tettau. An ihnen Nutzungsberechtigten auf eine andere Person übertragen werden.
können nur Rechte nach den Bestimmungen dieser Satzung erwor
ben werden. Es besteht kein Anspruch auf Verleihung des Nutzungs § 16 Erlöschen von Nutzungsrechten
rechts oder auf Zuteilung einer bestimmten Grabstätte oder auf die (1) Das Nutzungsrecht erlischt, wenn die Zeit abgelaufen ist, für die es
Unveränderlichkeit deren Umgebung. verliehen worden ist, oder wenn der Nutzungsberechtigte auf das
(2) Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich die Pflicht zur Anlage und zur Nutzungsrecht verzichtet. Ein Verzicht an unbelegten Grabstätten
Pflege der Grabstätte. ist jederzeit, an teilbelegten Grabstätten erst nach Ablauf der letzten
(3) Bestehen über das Nutzungsrecht an einer Grabstätte oder über Ruhezeit möglich.
deren Verwendung oder Gestaltung Meinungsverschiedenheiten (2) Das Nutzungsrecht kann entzogen werden, wenn die Grabstätten
zwischen den Berechtigten, so kann die Friedhofverwaltung bis zum trotz Aufforderung nicht den Vorschriften entsprechend angelegt ist
Nachweis einer Einigung oder rechtskräftigen gerichtlichen oder ihre Pflege vernachlässigt wird. Sind die Anschriften der
Entscheidung jede Benutzung der Grabstätte untersagen und Nutzungsberechtigten nicht zu ermitteln oder mögliche Nutzungsbe
Zwischenregelungen treffen. rechtigte unbekannt, so genügt eine öffentliche Bekanntmachung.
(4) Grundsätzlich werden Grabstätten nur im Sterbefall zur Verfügung (3) Bei Verzicht oder Entzug des Nutzungsrechtes besteht kein
gestellt. Anspruch auf Rückzahlung bereits entrichteter Grabstättennut
(5) Es sind folgende Arten von Grabstätten zu unterscheiden: zungsgebühren.
a) Erdreihengräber gemäß § 17 dieser Satzung (4) Auf den Ablauf von Nutzungsrechten wird, sofern keine individuelle
b) Erdreihendoppelgrabstätten (Familiengräber) gemäß § 18 dieser Mitteilung an den jeweiligen Nutzungsberechtigten erfolgt, durch
Satzung Veröffentlichung im Amtsblatt für die Gemeinde Tettau und durch
c) Urnenreihengräber gemäß § 19 dieser Satzung öffentlichen Aushang am jeweiligen Friedhof hingewiesen.
d) Urnendoppelreihengräber gemäß § 20 dieser Satzung (5) Bei Erlöschen eines Nutzungsrechtes haben die vormals Nutzungs
Amtsblatt für das Amt Ortrand 8 04.04.2026
berechtigten drei Monate nach Bekanntmachung das Recht und die zung der Urne erfolgt in einer dafür vorgesehenen Versenkvorrich
Pflicht, die Grabmäler, Fundamente und sonstige oberirdische Grab tung. Nach der Beisetzung erfolgt durch den beauftragten Bestatter
ausstattung zu entfernen bzw. entfernen zu lassen. die Versenkung der Urne am vorgesehenen Bestattungsplatz.
(6) Über die Wiederverwendung/Wiederbelegung abgelaufener Grab (5) Über die Wiederbelegung von Gemeinschaftsanlagen nach Ablauf
felder entscheidet die Friedhofsverwaltung. der Ruhezeit entscheidet die Friedhofsverwaltung.
§ 17 Erdreihengräber § 21 Urnengemeinschaftsgrabstätten (mit namentlicher Kennzeichnung)
(1) Erdreihengräber sind einstellige Grabstätten für Körperbestattun (1) Für die Beisetzung von Urnen werden für die Dauer der Ruhezeit
gen. Die Gräber werden der Reihe nach belegt und im Todesfall nur Urnengemeinschaftsgrabstätten bereitgestellt, in denen die Lage
für die Dauer der Ruhezeit des Verstorbenen zur Nutzung vergeben. der einzelnen Urne nicht kenntlich gemacht wird. Ein Wiedererwerb
(2) In einem Erdreihengrab darf nur ein Verstorbener bestattet werden. des Nutzungsrechtes ist nicht möglich.
Die Beisetzung einer Urne ist nicht gestattet. (2) In einer Urnengemeinschaftsgrabstätte werden Urnen der Reihe
(3) Die Grabstellen haben grundsätzlich folgende Größen: nach beigesetzt. Es ist nicht gestattet, die Lage einer Urne durch
a) für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr eine Grabbepflanzung oder Aufstellung eines Gedenkzeichens
Länge: 1,30 m / Breite: 0,80 m kenntlich zu machen.
b) für alle anderen Verstorbenen (3) An der Mauer der Grabstätte sind Schrifttafel vorgesehen, die mit
Länge: 2,20 m / Breite: 0,80 m dem Namen und Vornamen des Verstorbenen, Geburts und Sterbe
Unvermeidbare Übergrößen sind der Friedhofverwaltung bei jahr beschriftet werden. Die Beschriftung der Schrifttafeln durch
Anmeldung anzuzeigen. einen Steinmetzbetrieb wird jährlich vor dem Totensonntag durch
die Friedhofsverwaltung veranlasst. Die anfallenden Kosten tragen
§ 18 Erdreihendoppelgrabstätten (Familiengrabstätten) die Angehörigen.
(1) Familiengräber sind mehrstellige Grabanlagen für Erdbestattungen (4) Blumen, Kränze und Gebinde o.ä. sind ausschließlich an der
und Urnen. In einer Erdreihendoppelgrabstätte ist es möglich, Gemeinschaftsstelle bzw. an den Blumenringen der Anlage, soweit
2 Erdbestattungen und 4 Urnenbeisetzungen vorzunehmen. vorhanden, abzulegen. Die Bepflanzung und die Pflege der Grab
(2) Särge können nur in einfacher Tiefe bestattet werden. Die Urnen stätte obliegt ausschließlich der Gemeinde. Es sind keine dauerhaft
beisetzungen dürfen nur neben einer Erdbeisetzung bzw. in einer bepflanzten Gefäße sowie kein dauerhafter Grabschmuck zugelas
nicht belegten Erdgrabstelle erfolgen. sen. Diese werden durch den Bauhof entfernt, um eine Pflege der
(3) Ein Nutzungsrecht kann bereits zu Lebzeiten verliehen werden; auf Urnengemeinschaftsanlage zu gewährleisten.
Antrag für die Dauer von 25 Jahren (Nutzungszeit). Gemäß der (5) Während der Beisetzung der Urne und nachfolgend beim Besuch
Ruhezeit des Letztbestatteten muss die entsprechende Verlänge der Anlage ist das Betreten der Rasenfläche untersagt. Die Beiset
rung des Nutzungsrechts der Erdreihendoppelgrabstätte erworben zung der Urne erfolgt in einer dafür vorgesehenen Versenkvorrich
werden. Das Nutzungsrecht an einer Erdreihendoppelgrabstätte tung. Nach der Beisetzung erfolgt durch den beauftragten Bestatter
kann in der Regel wieder erworben werden und ist auf Antrag die Versenkung der Urne am vorgesehenen Bestattungsplatz.
spätestens 3 Monate nach Ablauf der Nutzungszeit möglich. Nicht (6) Über die Wiederbelegung von Gemeinschaftsanlagen nach Ablauf
verlängerte, abgelaufene Familiengräber können von der Friedhofs der Ruhezeit entscheidet die Friedhofsverwaltung.
verwaltung neu vergeben werden.
(4) Familiengrabstätten werden nur im Rahmen der zur Verfügung § 22 Ehrengrabstätten
stehenden Flächen vergeben. Das Ausmauern von Reihendoppel Die Zuerkennung, Anlage und Unterhaltung von Ehrengrabstätten oder
grabstätten ist nicht zulässig. Ehrengrabfeldern bleibt im Einzelfall der Beschlussfassung der Gemein
devertretung Tettau vorbehalten.
§ 19 Urnenreihengrabstätten
(1) Urnenreihengräber sind Grabstätten für eine Urnenbeisetzung, mit bis § 23 Gräber der Opfer von Krieg- und Gewaltherrschaft
zu zwei Urnen. Die Gräber werden der Reihe nach belegt und im Todes (1) Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft unterliegen,
fall für die Dauer der Ruhezeit zur Nutzung (15 Jahren) vergeben. sofern sie in besonderen Anlagen einbezogen sind, den geltenden
(2) Gemäß der Ruhezeit der zweiten Urne muss die entsprechende Bestimmungen über Kriegsgräber; Gesetz über die Erhaltung der
Verlängerung des Nutzungsrechts an der Urnenreihengrabstätte Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft (Gräbergesetz).
erworben werden. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist nur (2) Für die Unterhaltung und Pflege ist die Gemeinde Tettau verantwortlich.
einmal möglich. (3) Veränderungen dieser Grabstellen durch individuelles Einbringen
von Grabzeichen, Pflanzungen und anderer Gegenstände, die einer
§ 20 Urnengemeinschaftsgrabstätten (ohne namentliche Kennzeichnung) einheitlichen Gestaltung entgegenstehen, sind unzulässig.
(1) Für die Beisetzung von Urnen werden für die Dauer der Ruhezeit
Urnengemeinschaftsgrabstätten bereitgestellt, in denen die Lage V. Gestaltung der Grabstätten
der einzelnen Urne nicht kenntlich gemacht wird. Ein Wiedererwerb
des Nutzungsrechtes ist nicht möglich. § 24 Allgemeine Grundsätze
(2) In einer Urnengemeinschaftsgrabstätte werden Urnen der Reihe (1) Jede Grabstätte ist so zu gestalten und an die Umgebung anzupas
nach beigesetzt. Es ist nicht gestattet, die Lage einer Urne durch sen, dass die Würde des Friedhofs in seinen einzelnen Teilen und in
eine Grabbepflanzung oder Aufstellung eines Gedenkzeichens seiner Gesamtheit gewahrt bleibt.
kenntlich zu machen. (2) Der Baumbestand auf dem Friedhof steht unter besonderem Schutz. Es
(3) Blumen, Kränze und Gebinde o.ä. sind ausschließlich an der gilt die Satzung des Amtes Ortrand zum Schutz von Bäumen, Hecken,
Gemeinschaftsstelle bzw. an den Blumenringen der Anlage, soweit Sträuchern und Feldgehölzen in der jeweils geltenden Fassung.
vorhanden, abzulegen. Die Bepflanzung und die Pflege der Grab
stätte obliegt ausschließlich der Gemeinde. Es sind keine dauerhaft § 25 Gestaltung von Grabmalen
bepflanzten Gefäße sowie kein dauerhafter Grabschmuck zugelas (1) Auf jede Grabstätte darf nur ein Grabstein gestellt bzw. gelegt
sen. Diese werden durch den Bauhof entfernt, um eine Pflege der werden. Die Gemeinde Tettau kann weitergehende Anforderungen
Urnengemeinschaftsanlage zu gewährleisten. verfügen, wenn dies aus Gründen der Standsicherheit erforderlich ist.
(4) Während der Beisetzung der Urne und nachfolgend beim Besuch (2) Grabmale dürfen nur aus künstlerisch bearbeitetem Naturstein,
der Anlage ist das Betreten der Rasenfläche untersagt. Die Beiset Holz und Metall hergestellt werden. Findlinge oder findlingsähnliche
04.04.2026 9 Amtsblatt für das Amt Ortrand
Grabmahle sind nicht zulässig. Die Grabmale sind so herzustellen, zu protokollieren. Die Abnahmeprüfung von Grabmalanlagen ist
dass von ihnen keine Gefahr für Personen ausgehen kann. durch einen Steinmetzmeister, eine sachkundige Person oder durch
(3) Die Verwendung von aufdringlichen Farben sowie das Anbringen eine Person mit gleichwertiger Ausbildung durchzuführen. Mit der
provokativer Zeichen oder Grabmalinschriften sind untersagt. Abnahmebescheinigung ist zu bestätigen, dass die Grabmalanlage
(4) Stehende Grabmäler sollten eine der Größe der Grabstelle angemes entsprechend den Planunterlagen ausgeführt wurde bzw. welche
sene Abmessung erhalten. Folgende Größen sind zulässig: Änderungen vorgenommen wurden. Die Dokumentation des Prüf
a) Urnenreihengrabstätten Höhe 0,60 m bis 0,85 m ablaufs und die Abnahmebescheinigung gehören zum Leistungsum
Breite 0,40 m bis 0,50 m fang des Grabmalherstellers und sind dem Auftraggeber und der
b) Erdreihengrabstätten Höhe 0,80 m bis 1,10 m Gemeinde Tettau zu überlassen.
Breite 0,40 m bis 0,50 m (4) Der Gebrauch von Winterschutzhauben, Plastikhüllen oder gleich
c) Familiengrabstätten Höhe 0,90 m bis 1,10 m artigen Gegenständen ist untersagt.
Breite 0,50 m bis 1,00 m
(5) Stehende Grabmäler in Form einer Stele, sollen eine Breite von 0,30 § 28 Grabeinfassungen
0,40m aufweisen und eine Höhe von 0,600,85m. Bei der Gestal (1) Für bestimmte Grabfelder behält sich die Gemeinde Tettau bei
tung der Stele gelten dieselben Anforderungen an Farbe und Materi Verleihung des Nutzungsrechts die Errichtung von Grabeinfassun
al wie bei stehenden Grabmalen/platten. gen vor.
(6) Liegende Grabsteine müssen eine Mindeststärke von 0,10 m (2) In allen übrigen Grabfeldern sind Einfassungen aus Naturstein in der
aufweisen, oder als Tafel von mindestens 0,03 m Stärke auf einem Stärke von 0,04 m 0,06 m durch den Nutzungsberechtigten auf
Sockel fest montiert sein. Grababdeckungen/Grabplatten sind bis zu Antrag möglich. Andere Arten von Einfassungen sind nicht gestattet.
100 % zulässig.
(7) Bei Grabstätten, die sich unmittelbar an der Friedhofseinfriedung § 29 Unterhaltung, Verkehrssicherungspflicht
befinden, werden Instandhaltungsarbeiten an der Friedhofseinfrie (1) Grabmale und sonstige bauliche Grabausstattungen sind ständig in
dung grundsätzlich von der Gemeinde durchgeführt. einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Verantwortlich dafür
(8) Die Friedhofsverwaltung kann weitergehende Auflagen anordnen, sind die Nutzungsberechtigten.
sofern diese aus Gründen der Standsicherheit erforderlich sind. Das (2) Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass die Standsicherheit von Grab
Volumen der Grabmale kann im Einzelfall beschränkt werden. malen, sonstigen baulichen Anlagen oder Teilen davon nicht mehr
gegeben ist, sind die für die Unterhaltung verantwortlichen
§ 26 Grabmalantrag Nutzungsberechtigen verpflichtet, unverzüglich Abhilfe zu schaffen.
(1) Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen bedarf der Bei Gefahr in Verzug kann die Gemeinde Tettau auf Kosten der
vorherigen schriftlichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung, Nutzungsberechtigten Sicherungsmaßnahmen (z.B. Umlegen von
ebenfalls die Errichtung oder Veränderung aller sonstigen baulichen Grabmalen, Absperrungen) treffen. Wird der ordnungswidrige
Anlagen und Grabausstattungen. Holzkreuze/Holztafeln als Zustand trotz schriftlicher Aufforderung der Gemeinde Tettau nicht
Behelfsgrabzeichen sind bis zum Ablauf eines Jahres nach der innerhalb einer festgesetzten Frist beseitigt, ist die Gemeinde Tettau
Beisetzung/ Bestattung zulässig. berechtigt, das Grabmal, sonstige bauliche Anlagen oder Teile davon
(2) Der Grabmalantrag ist unter Verwendung des dafür bestimmten auf Kosten der Nutzungsberechtigten zu entfernen. Entfernte
Vordrucks vom Auftraggeber über den Steinmetz bei der Friedhofs Gegenstände werden drei Monate aufbewahrt.
verwaltung einzureichen. Bestandteil des Antrages ist die zeichneri (3) Die Nutzungsberechtigten sind für jeden Schaden haftbar, der durch
sche Darstellung der geplanten Grabmalanlage einschließlich Anga mangelhafte Standsicherheit von Grabmalen oder Teilen davon oder
ben zu sicherheitsrelevanten Materialkennwerten und Abmessun von Mängeln an sonstigen baulichen Anlagen verursacht wird.
gen. Insbesondere sind folgende Angaben erforderlich:
Grabdenkmal: Material, Höhe, Breite, Dicke § 30 Entfernung und Beseitigung von Grabmalen
Sockel: Material, Höhe, Breite, Dicke (1) Werden Grabmale und bauliche Anlagen einschließlich der Grabeinfas
Einfassung: Material, Länge, Höhe, Dicke sungen ohne schriftliche Einwilligung der Gemeinde Tettau aufgestellt
Skizze im Maßstab 1:10 mit Anordnung der Schrift und Symbole oder nicht ordnungsgemäß errichtet, sind diese von den Nutzungsbe
(3) Die Zustimmung erlischt, wenn das Grabmal oder die sonstige bauli rechtigten, soweit eine Genehmigungsfähigkeit nicht hergestellt
che Anlage nicht binnen eines Jahres nach der Zustimmung errichtet werden kann, zu entfernen. Erfolgt dies nicht, kann die Gemeinde
worden ist. Tettau einen Monat nach Benachrichtigung die Grabmale und bauli
(4) Die Friedhofsverwaltung kann die schriftliche Zustimmung mit chen Anlagen auf Kosten der Nutzungsberechtigten entfernen.
Auflagen verbinden. Werden Auflagen nicht erfüllt, kann die Zustim (2) Grabmale und sonstige Anlagen dürfen vor Ablauf der Ruhefrist oder
mung widerrufen werden. des Nutzungsrechtes nur mit schriftlicher Einwilligung der Gemein
de Tettau und, sofern Kulturdenkmale betroffen sind, mit Einwilli
§ 27 Aufstellen von Grabmalen gung der unteren Denkmalschutzbehörde beseitigt werden.
(1) Grabmale dürfen nur von einem zugelassenen Fachmann gemäß § 6 (3) Nach Ablauf der Ruhezeit bei Reihengrabstätten oder nach der
Abs. 1 und 2 dieser Satzung oder einem zu dieser Verrichtung befä Entziehung von Nutzungsrechten an Grabstätten sind innerhalb von
higten Handwerksmeister errichtet, verändert oder wieder aufge 3 Monaten Grabmale und sonstige bauliche Anlagen zu entfernen.
stellt werden. Nach Ablauf der Frist ist die Gemeinde Tettau berechtigt, das Grab
(2) Die Errichtung der Grabmalanlage ist nach den anerkannten Regeln mal oder die sonstigen baulichen Anlagen auf Kosten des Nutzungs
der Baukunst vorzunehmen, so dass Grabmale so zu fundamentie berechtigten zu entfernen.
ren und zu befestigen sind, dass sie nicht umstürzen oder sich
senken können. Dies gilt für sonstige bauliche Anlagen entspre VI. Grabpflege
chend. Grabmale sind mindestens einmal jährlich auf ihre Standfes
tigkeit zu überprüfen. Das Prüfergebnis ist schriftlich festzuhalten. § 31 Gärtnerische Grabgestaltung und -pflege
Nicht standfeste Grabsteine sind zu sichern oder zu entfernen. (1) Zur Unterhaltung der Grabstätte sind die jeweils Nutzungsberechtig
Geprüft wird nach Empfehlung der TA Grabmahl der Deutschen ten verpflichtet. Diese können einen zugelassenen Friedhofsgärtner
Naturstein Akademie e.V. Stand Februar 2019. beauftragen, die Grabstätten nach Maßgabe der Gestaltungsvor
(3) Für alle neu errichteten, wieder versetzten oder reparierten Grab schriften herzurichten, zu schmücken, zu unterhalten und zu pflegen,
malanlagen ist eine Abnahmeprüfung durchzuführen und schriftlich sofern sie diese Arbeiten nicht selbst durchführen. Die Grabstätten
Amtsblatt für das Amt Ortrand 10 04.04.2026
sind, soweit die Witterung dieses nicht ausschließt, innerhalb von a) entgegen § 5 Abs. 3 dieser Satzung auf einem Friedhof
sechs Monaten nach der Beisetzung würdig herzurichten. aa) an Sonn und Feiertagen oder in der Nähe einer Bestattung
(2) Das Grabbeet ist ohne Hügel herzurichten. ruhestörende Arbeiten ausführt,
(3) Die Bepflanzung darf nur innerhalb der Grabfläche erfolgen. Es ab) Äußerungen und Handlungen vornimmt, mit denen Glaubensbe
dürfen nur Pflanzen verwendet werden, die andere Grabstätten und kenntnisse oder politische Gesinnungen anderer verachtet oder
öffentliche Anlagen und Wege nicht beeinträchtigen und eine Über verunglimpft werden können,
bauung mit Erdcontainern, Laufdielen und sonstigem Zubehör bei ac) öffentliche Versammlungen und Aufzüge durchführt,
der Bestattung im Nachbargrab zulassen. Überschreiten Gehölze ad) Uniformen, Uniformteile oder gleichartige Kleidungsstücke als
eine Höhe von 1,20 m oder wachsen sie in der Breite in den Nach Ausdruck gemeinsamer politischer Gesinnung trägt, ausgenom
bargrabstellen bzw. Wegebereich, ist die Gemeinde Tettau berech men sind Uniformen des öffentlichen Dienstes,
tigt, diese auf Kosten des Nutzungsberechtigten entschädigungslos ae) die Wege mit Fahrzeugen oder Sport und Freizeitgeräten aller
und ohne vorherige Information zu entfernen. Art befährt, ausgenommen sind Kinderwagen, Handwagen,
(4) Grabsteine, Einfassungen, eventuelle Trittplatten sowie die Grabbe Behindertenmobile sowie Fahrzeuge der Gemeinde Tettau und
pflanzung müssen in einem ausgewogenen Verhältnis zu den Grab der für den Friedhof zugelassenen Gewerbetreibenden,
flächen stehen. Bänke auf Grabstätten sind unzulässig. af) den Friedhof und seine Einrichtungen und Anlagen verunreinigt
(5) Gräber dürfen mit Sand, Kies, Marmorkies, Splitt oder ähnlichen oder beschädigt,
Materialien bestreut werden, sofern die Streuung eine natürliche ag) auf Grab und Vegetationsflächen Pflanzenschutz oder
Färbung aufweist. Unkrautbekämpfungsmitteln anwendet,
(6) Gegenstände, die der Würde des Friedhofs nicht entsprechen, Gieß ah) Kränze, Gestecke, Gebinde, Blumen und Verpackungsmaterial
kannen und Pflegegeräte dürfen nicht auf der Grabstätte gelagert aus nicht verrottbarem biologisch abbaubarem Material verwen
oder verwahrt werden. Derartige Gegenstände sowie unzulässige det; ausgenommen sind Grabvasen und Gießkannen,
Grabeinfassungen, Bänke oder andere Sitzgelegenheiten hat der ai) Abraum und Abfälle außerhalb der dafür vorgesehenen Stellen
Nutzungsberechtigte auf schriftliche Aufforderung der Gemeinde ablagert; Grünabfälle und Restmüll nicht getrennt in den dafür
Tettau innerhalb einer festgesetzten Frist von vier Wochen zu vorgesehen Gefäßen entsorgt,
entfernen. Ist der Nutzungsberechtigte nicht bekannt, genügen eine aj) Waren aller Art, insbesondere Kränze und Blumen sowie
öffentliche Bekanntmachung und ein Hinweis auf dem Grab. Wird gewerbliche Dienste anbietet oder diesbezüglich wirbt, Druck
die Aufforderung nicht befolgt, können die Gegenstände von der oder Werbeschriften verteilt,
Grabstätte entsorgt werden. ak) gewerbsmäßig filmt oder fotografiert,
al) lärmt und spielt,
§ 32 Vernachlässigung der Grabpflege am) Tiere auf den Friedhof mitzubringen,
Wird ein Grab nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder gepflegt, hat der b) entgegen § 6 der Satzung eine gewerbliche Tätigkeit auf dem
Nutzungsberechtigte auf schriftliche Aufforderung der Gemeinde Friedhof ohne Zulassung ausübt oder gegen die in § 6 dieser
Tettau das Grab innerhalb einer festgesetzten Frist in Ordnung zu brin Satzung festgelegten Vorschriften verstößt,
gen. Ist der Nutzungsberechtigte nicht bekannt, genügen eine öffentli c) entgegen § 8 der Satzung Särge, Sargausstattungselemente oder
che Bekanntmachung und ein Hinweis auf dem Grab. Wird die Auffor Überurnen verwendet, die nicht den Anforderungen entsprechen,
derung nicht befolgt, können Grabstätten von der Gemeinde Tettau auf d) entgegen §§ 26, 27 der Satzung Grabmale, Grabeinfassungen
Kosten des Nutzungsberechtigten abgeräumt, eingeebnet und eingesät und sonstige Grabausstattungselemente ohne Zustimmung oder
werden. von der Zustimmung abweichend errichtet oder verändert bzw.
bei der Aufstellung eines Grabmales dieses nicht vorschriftsmä
IV. Schlussvorschriften ßig fundamentiert oder befestigt,
e) entgegen § 30 der Satzung Grabmale, Einfassungen und sonsti
§ 33 Alte Rechte ge Grabausstattungselemente nicht in einem verkehrssicheren
Bei Grabstätten, die bei Inkrafttreten dieser Satzung bereits zugeteilt oder Zustand hält.
erworben wurden, richten sich Ruhezeit nach den bisherigen Vorschriften. f) entgegen § 32 der Satzung die Grabpflege vernachlässigt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit können mit einer Geldbuße bis 1.000,00 EUR
§ 34 Haftung geahndet werden. Für das Verfahren gelten die Vorschriften des Geset
(1) Der Gemeinde Tettau obliegen keine besonderen Obhuts und zes über Ordnungswidrigkeiten (OwiG) in der jeweils gültigen Fassung.
Überwachungspflichten. Sie haftet insbesondere nicht für Schäden,
die durch höhere Gewalt oder durch satzungswidrige Benutzung der § 37 Ersatzvornahme
Friedhöfe, ihrer Anlagen und Einrichtungen von dritten Personen (1) Wird bei Zuwiderhandlungen gegen Bestimmungen dieser Satzung
oder Tieren verursacht werden. Im Übrigen haftet die Gemeinde ein ordnungswidriger Zustand verursacht, kann dieser nach vorheri
Tettau nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. ger Androhung und nach Ablauf der hierbei gesetzten Frist auf
(2) Verfügungs und Nutzungsberechtigte haften für schuldhaft verur Kosten des Zuwiderhandelnden beseitigt werden.
sachte Schäden, die infolge einer unsachgemäßen oder den (2) Einer vorherigen Androhung mit Fristsetzung bedarf es nicht, wenn
Vorschriften der Satzung widersprechenden Benutzung oder eines die Ersatzvornahme zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr
mangelhaften Zustandes der Grabstätten entstanden sind. notwendig ist.
§ 35 Gebühren § 38 In-Kraft-Treten / Außer-Kraft-Treten
Die Gemeinde Tettau erhebt für die Benutzung der Friedhöfe und ihrer (1) Diese Friedhofsatzung tritt am 01.01.2026 in Kraft.
Einrichtungen sowie für Dienstleistungen, insbesondere bei der Durch (2) Gleichzeitig tritt die Friedhofssatzung für den kommunalen Friedhof
führung von Bestattungen, für die Bearbeitung von Nachforschungsan der Gemeinde Tettau vom 28.07.2015 außer Kraft.
trägen und für Amtshandlungen im Prüf und Genehmigungsverfahren
für Gedenkzeichen und Einfassungen, Gebühren nach der Friedhofsge Ausfertigung:
bührensatzung der Gemeinde Tettau in der jeweils gültigen Fassung. Ortrand, den 18.02.2026 gez. N. Gebel, Amtsdirektor
§ 36 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
04.04.2026 11 Amtsblatt für das Amt Ortrand
Frauendorf
Beschlüsse aus der Sitzung der Gemeindevertretung Frauendorf vom 10.03.2026
öffentlicher Teil nichtöffentlicher Teil
• Die Gemeindevertretung Frauendorf beschließt die Haushaltssat • Die Gemeindevertretung Frauendorf beschließt den Verkauf eines
zung der Gemeinde Frauendorf für den Doppelhaushalt 2026 und Flurstückes in der Flur 8 der Gemarkung Frauendorf.
2027 gemäß Anlage. • Die Gemeindevertretung Frauendorf beschließt den Kauf einer
• Die Gemeindevertretung der Gemeinde Frauendorf beschließt die Geschwindigkeitsmesstafel für die Gemeinde Frauendorf.
1. Änderung der Geschäftsordnung vom 01.08.2024 gemäß Anlage. • Die Gemeindevertretung Frauendorf beschließt die Sanierung des
• Die Gemeindevertreter beschließen WaldwegTeilstückes Frauendorf Richtung Bärhaus.
1. die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für Realsteuern • Die Gemeindevertretung der Gemeinde Frauendorf beschließt die
der Gemeinde Frauendorf (Hebesatzsatzung) zur rückwirkenden Einräumung einer Dienstbarkeit zur Verlegung einer Leitung auf
Inkraftsetzung zum 01.01.2025 sowie einer kommunalen Teilfläche im Zusammenhang mit der Errichtung
2. die Satzung ortsüblich bekanntzumachen. einer Photovoltaikanlage.
• Die Gemeindevertretung Frauendorf beschließt, die Amtsverwal • Die Gemeindevertretung der Gemeinde Frauendorf beschließt die
tung zu beauftragen, einen LEADERAntrag für den geplanten Stellung eines Fördermittelantrags für das Vorhaben Sportzentrum
Erweiterungsbau am Sportplatz zu stellen. Frauendorf.
• Die Gemeindevertretung Frauendorf beschließt die Vergabe von
Vermessungsleistungen – am Sportplatz/Frauendorf an das Vermes
sungsbüro Dr. Ruge Schwarzheide.
Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für Realsteuern
der Gemeinde Frauendorf (Hebesatzsatzung)
Auf Grundlage von §§ 3 Abs. 1, 28 Abs. 2 Nr. 9 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (Brandenburgische Kommunalverfassung BbgKVerf)
vom 5. März 2024 (GVBl.I/24, [Nr. 10], S., ber. [Nr. 38]), geändert durch Gesetz vom 2. April 2025 (GVBl.I/25, [Nr. 8]), §§ 1 bis 3 Kommunalabgaben
gesetz für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBl.I/04, [Nr. 08], S.174), zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Juni 2024 (GVBl.I/24, [Nr. 31]), § 25 Grundsteuergesetz (GrStG) vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert
durch Artikel 32 des Gesetzes vom 2. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 387), § 16 Gewerbesteuergesetz (GewStG) in der Fassung der Bekanntma
chung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 28. Februar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 69) hat die
Gemeindevertretung der Gemeinde Frauendorf in ihrer Sitzung am 10.03.2026 die folgende Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für Real
steuern der Gemeinde Frauendorf (Hebesatzsatzung) beschlossen:
§ 1 Hebesätze § 2 Inkrafttreten
Die Hebesätze für die Erhebung der Realsteuern werden ab dem Haus Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft.
haltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer ausgefertigt:
a) für die Betriebe der Land und Forstwirtschaft
(Grundsteuer A) 290 v.H. Ortrand, den 20.03.2026
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01558 Großenhain
oder Herr R. Heinze unter 035755605326 telefonisch zur Verfügung.
Telefon: 035255150 2525 Mail: richterj@meissenimmo.de
Bei Interesse bitte per EMail an a.richter@amtortrand.de anfragen.
Mobil: 01727304588 Internet: www.meissenimmo.de
Bekanntmachungen
Bekanntmachung der Ev. Kirchengemeinde Ortrand
Der Gemeindekirchenrat der Ev. Kirchengemeinde Ortrand hat in seiner Sitzung am 19.02.2026 beschlossen, die Friedhofsgebührenordnung vom
07.05.2018, zuletzt geändert am 17.07.2025, für den Friedhof Ortrand in folgenden Tarifstellen zu ändern:
3. Bestattungsgebühren
3.1 Erdbestattungen bei einer
3.1.1 unterirdische Bestattung in einer Erdwahl oder Erdreihengrabstätte € 695,46
3.1.2 unterirdische Bestattung in einer Erdreihengrabstätte für Kinder vor Vollendung 5. Lebensjahres € 422,73
Der Gemeindekirchenrat der Evangelischen Kirchengemeinde Ortrand
Ortrand, den 19.02.2026
04.04.2026 13 Amtsblatt für das Amt Ortrand
Nichtamtlicher Teil
Amt
Beratungs und Unterstützungs Sprechzeiten
angebote auf einen Blick n Sprechzeiten der Amtsverwaltung Ortrand
n Hilfe in Notfällen
Dienstag: 09:00 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 17:30 Uhr
Donnerstag: 09:00 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 16:30 Uhr
In Notfällen können durch die Bürger folgende Stellen benachrichtigt
werden:
Alternativ sind Termine nach telefonischer Vereinbarung auch außer
halb der Sprechzeiten unter der Telefonnummer 0357556050 möglich
bundesweit gültige Rufnummer
für den ärztlichen Bereitschaftsdienst 116117
n Sprechzeiten der Führerscheinstelle – Ansprechpartnerin K. Jedan
Polizeidienststelle Lauchhammer (03574) 7650
Polizeidienststelle Senftenberg (03573) 880
Dienstag: 13:00 bis 18:00 Uhr
Polizei 110
Donnerstag: 13:00 bis 17:00 Uhr
Notruf 112
Wasserverband Lausitz (03573) 8030
n Sprechzeiten des Amtsarchivs – Ansprechpartnerin S. Biermann
EMB Energie Brandenburg GmbH (0331) 7495330
MITNETZ Strom (0800) 2305070
Dienstag: 09:00 bis 10:30 Uhr
Außerhalb der Sprechzeiten wenden Sie sich bitte an 035755605217
n Sprechzeiten und Beratung von Frauen für Frauen
n Sprechzeiten der Schiedsstelle des Amtes Ortrand
Ort: Vereinshaus am Kirchplatz 6 in Ortrand
Ab sofort finden die Sprechzeiten nach telefonischer Terminabsprache
Die Beratung findet am 2. Donnerstag im Monat von 9.00 bis 11.00 Uhr
statt.
statt.
Frau Herzog Tel: 035755 51247
In Abwesenheit:
Frauen mit ihren Kindern erhalten bei seelischer und körperlicher Miss
Amt Ortrand Tel.: 035755 605 0
handlung sofort unter 03574 / 2693 Unterkunft und Beratung im Frau
en und Kinderschutzhaus. Über diese Telefonnummer sind auch
n Sprechzeiten der Revierpolizei Ortrand
Terminvereinbarungen für die mobilen Beratungen möglich.
Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr
Die Vermittlung in der Nacht und an Sonn und Feiertagen erfolgt über
oder telefonisch unter: 03575550489 / 035747650
die Polizeiwache Lauchhammer, Tel.-Nr. 03574/7650 oder den Notruf
110.
n Öffnungszeiten der DRK-Kleiderkammer (Vereinshaus II)
Wenn aus Liebe Leben wird, bekommt das Glück einen Namen
Am Kirchplatz 6
01990 Ortrand Willkommen im Leben!
Wir freuen uns, unsere neuen Erdenbürger
Öffnungszeiten:
Donnerstag 14 bis 17 Uhr Nia Mwaura-Henning
Außerhalb der Öffnungszeiten Zoé Endres
Terminabsprache mit Frau Gerlach Tel. 0157/58230635 Ella Schneider
im Amt Ortrand begrüßen zu dürfen. Jede Geburt bringt neues
n Wahrnehmung der Aufgaben des Wohngeldgesetzes
Leben, frische Perspektiven und ganz viel Zukunft mit sich.
für den Bereich Ortrand
Den Kindern und ihren Familien wünschen wir einen guten Start,
Gesundheit, Glück und viele unvergessliche gemeinsame
Zuständig für Wohngeld und Kinderzuschlagsangelegenheiten im
Amtsbereich Ortrand ist der Landkreis OSL in Senftenberg, Dubinaweg 1. Momente.
Schön, dass ihr da seid.
Wer keinen Internetzugang hat, kann sich unter der Telefonnummer
03573 870 4101 im Sozialamt bzw. in der Wohngeldstelle der Kreisver Ihr Amtsdirektor Niko Gebel
waltung OSL melden.
Mehr Informationen: www.amtortrand.de
Amtsblatt für das Amt Ortrand 14 04.04.2026
Ortrand
Liebe Ortrander Bürgerinnen und Bürger,
der Frühling ist da! Überall sind die ersten Blumen und Blüten zu sehen. und zu diskutieren. Deshalb danke ich allen teilnehmenden Unternehmen!
Sie sind ein Zeichen, dass wir den Winter hinter uns haben und Ostern Auch der Jugendclub hat seit Ende März nun offiziell seine Türen im
vor der Tür steht. alten „Vodafone“Geschäft auf dem Altmarkt geöffnet. Viele Ortrander
Bürger haben in den letzten Wochen Stühle, Tische oder ganze Couch
garnituren gespendet. Ich wünsche den Jugendlichen viel Erfolg und
Spaß in ihrem Jugendbüro. Ich danke den Jugendlichen für Ihr Engage
ment in unserer Stadt!
Aber auch in den nächsten Wochen werden in Ortrand eine Vielzahl von
Möglichkeiten geboten, den Frühling zu feiern und mit seinen Nachbarn
ins Gespräch zu kommen. Mitte April wird das Autocross am Kutschen
berg bereits zum 75. Mal ausgetragen. Am letzten AprilWochenende
findet ein Treffen von Posaunenchören, anlässlich des 50jährigen Beste
hens des Posaunenchors unserer Kirchgemeinde statt. Der Festgottes
dienst beginnt am 26. April um 14 Uhr in der St. BarbaraKirche. Eine
Woche später steht das diesjährige Stadt und Musikfest an. Mit viel
Musik, Spaß und Spiel auf dem Altmarkt und – neu – auf dem Topfmarkt
In unserem Seniorenclub standen in diesem Jahr sogar zwei Tage an, an wird für Jung und Alt sicher etwas dabei sein. Am 2. Mai erwarten wir
denen Ostern gefeiert wurde. Das ist ein eindeutiges Zeichen, dass der dann „De Randfichten“ auf dem Ortrander Altmarkt. Falls das Wetter
Club sehr gut angenommen wird und nicht alle Senioren bei großen nicht mitspielt, findet das Konzert in der Pulsnitzhalle statt. Die Karten
Veranstaltungen im Vereinshaus Platz finden. Ich danke an dieser Stelle für dieses Konzert können Sie online unter www.ortrandtickets.de oder
dem Vereinsvorstand für seine Arbeit! in den Vorverkaufsstellen im Rathaus, in Silvia´s Schreibwarenladen, im
Schon einige Wochen vorher fand der 16. Schneeglöckchenlauf in GDS Getränkemarkt Ortrand und in der Löwenapotheke erwerben.
Ortrand statt. Bei kühlem, aber schönem (Lauf)Wetter fanden wieder Ende April treffen sich die Stadtverordneten zu ihrer nächsten Sitzung.
viele Sportler an diesem Wochenende den Weg in unsere Stadt. Danke Mehr dazu können Sie in meinem nächsten Bürgermeisterbrief erfah
an alle Organisatoren und Unterstützer dieses Laufevents! ren.
Ebenfalls im März fand der diesjährige Wirtschaftsempfang statt. Diesmal Ich wünsche Ihnen wunderschöne und ruhige Osterfeiertage und einen
trafen sich mehr als dreißig Unternehmerinnen und Unternehmer in der tollen Monat April.
PTO Polymertechnik Ortrand. Das Unternehmen begeht in diesem Jahr
sein 30jähriges Firmenjubiläum. Neben einigen Förderinformationen Bleiben Sie gesund und bis bald!
durch die Handwerkskammer Cottbus und die Investitionsbank des
Landes Brandenburg standen auch aktuelle Themen in und um die Stadt Mit freundlichen Grüßen
im Fokus. Solche Veranstaltungen sind wichtig, um miteinander zu reden Ihr Maik Bethke
„Wenn Enkel die Bühne erobern“:
Unvergessliche Momente beim OmaOpaNachmittag in Ortrand
Bei den diesjährigen OmaOpa Tagesablauf und präsentierten
Nachmittagen der Kita Regenbo dann so, als kleine Künstler, ein
gen in Ortrand, die im März 2026 abwechslungsreiches Programm
stattfanden, erlebten die zahlrei mit fröhlichen Liedern, liebevoll
chen Gäste drei rundum gelungene vorgetragenen Gedichten und
und herzliche Nachmittage. niedlichen Fingerspielen. Ein
besonderes Highlight war in
Schon Wochen vorher war die diesem Jahr ein bunt und aufre
Aufregung groß bei den Kindern. gend gestaltetes Theaterstück, bei
Mit viel Vorfreude sangen, tanzten dem die Vorschulkinder ihr schau
und spielten sie immer wieder im spielerisches Talent stolz unter
04.04.2026 15 Amtsblatt für das Amt Ortrand
Beweis stellten und für viele strahlende Gesichter im Publikum sorgten. te die Nachmittage zu einem besonderen Erlebnis für alle Beteiligten.
Die Großeltern waren begeistert und sehr stolz auf ihre Enkelkinder, Ein herzliches Dankeschön gilt den Großeltern für ihre großzügigen
aber auch des Lobes voll für das Engagement und die Leistung der Erzie Spenden, sowie den Eltern für ihre tatkräftige Unterstützung beim
her. Backen und bei den Vorbereitungen. Ohne ihre Mithilfe wäre eine so
Im Anschluss an das Programm wurde es gemütlich: Bei Kaffee und gelungene Veranstaltung nicht möglich gewesen.
Kuchen blieb genügend Zeit für Gespräche, gemeinsames Lachen und ein Die Erzieher und Kinder blicken dankbar auf drei wunderbare Tage
schönes Beisammensein für Jung und Alt. Die familiäre Atmosphäre mach zurück, die noch lange in schöner Erinnerung bleiben werden.
Ein unvergessliches Schulkonzert
Am 20.01.2026 durften wir in der Kreativität wurden im Vorfeld bunte Plakate gebastelt,
Pulsnitzhalle in Ortrand ein ganz die beim Konzert stolz präsentiert wurden. Eine beson
besonderes Schulkonzert erleben: dere Überraschung wartete später: Einige dieser Plakate schafften es
Die Berliner Sängerin Senta war zu sogar in die InstagramStory der Sängerin. Die Freude darüber war riesig
Gast und sorgte für einen unver und machte diesen Tag noch ein Stück unvergesslicher. Es war ein rund
gesslichen Vormittag voller Musik um gelungenes Schulkonzert, das sicher noch lange in Erinnerung blei
und Emotionen. Zahlreiche Kinder ben wird.
gärten aus dem Amt Ortrand folg Vielen Dank an Frau Reiß, die das Konzert organisiert hat und vor Ort für
ten unserer Einladung, ebenso wie Sentas Wohlergehen sorgte.
die Grundschule Großthiemig.
Gemeinsam verwandelten die
vielen kleinen und großen Gäste
die Pulsnitzhalle in einen Ort voller
Freude, Bewegung und Begeiste
rung. Mit Liedern wie „Ich bin
stark“ und „Farben sind für alle da“
brachte Senta die Kinder nicht nur
zum Mitsingen, sondern auch zum Mitfühlen. Die Botschaften der
Songs – Selbstvertrauen, Zusammenhalt und Vielfalt – waren überall
spürbar. Es herrschte eine tolle Atmosphäre mit viel Stimmung, leuch
tenden Kinderaugen und sogar einigen Gänsehautmomenten. Im
Anschluss an das Konzert nahm sich Senta viel Zeit für eine Autogramm
stunde. Die Kinder konnten persönliche Autogramme bekommen und
gemeinsame Fotos machen – ein Highlight für viele kleine Fans. Mit viel
Zamper Zamper König und Helau
Am 12. und 17. Februar 2026 standen die Unterrichtstage in der Ortran men Kindertag auszurichten und wieder eine gemeinsa
der Grundschule unter dem Motto „Traditionen unserer Region leben“. me Theaterfahrt zu unternehmen. Am Dienstag ging es dann für alle
Am Donnerstag, den 12., machten wir uns in Ortrand und Kroppen in Grundschulkinder in die geschmückte Pulsnitzhalle. Die Schüler der
Kleingruppen auf den Weg, um singend von Haustür zu Haustür zu sechsten Klasse haben in Zusammenarbeit mit dem Hort in liebevoller
ziehen. Dabei wurden wir überall herzlich empfangen. Am Ende konnten Vorbereitung Spiele und verschiedene Unterhaltungen aufgebaut.
wir uns über eine Summe von 1.720 € und ganz viele Leckereien freuen. Natürlich stand auch für alle die gemeinsame Polonaise auf dem Plan.
Wir möchten uns bei allen Einwohnern von Kroppen und Ortrand ganz Nach zwei Stunden tanzen, malen und rennen waren alle glücklich.
herzlich bedanken, die uns an diesem Tag so großzügig unterstützt Wir freuen uns, dass wir diese schöne Tradition zusammen feiern
haben. Das gezamperte Geld wollen wir nutzen, um einen unterhaltsa können.
Amtsblatt für das Amt Ortrand 16 04.04.2026
Ortrander Schradenmuseum
Das ist ein Paukenschlag im Ortrander Schradenmuseum, Kirchplatz 6. Ideenreichtum und der Nähe zur Heimat. „Höchste Zeit, dass wir dieses
In der Reihe „Künstler aus der Region stellen aus“ hat der „Heimatverein Talent aus der Region mit seinen Werken kennen lernen“ meint ein
1912 und Umgebung“ HansJürgen Schöbel aus Jannowitz eine Bühne Besucher aus Lindenau. Aquarelle vom Jannowitzer Dub, der Pulsnitz in
gegeben. Das Angebot dieses Künstlers überraschte die Besucher zur Kroppen und dem Rathaus in Ortrand halten reizvolles aus der Heimat
Eröffnung der Ausstellung am 7.3.26 in seiner Gestaltungsvielfalt, mit fest. Werke, wie Sturm „Kyrill 2007“, erschließen sich dem Betrachter
nicht auf den ersten Blick. Kleine Skulpturen bilden ein weiteres Tätig
keitsfeld, auf dem Schöbel aktiv ist und von dem er hier einige Arbeiten
präsentiert. Das mit einer umgebauten, sich drehenden Bohrmaschine
Farben auf Papier strahlende, eindrucksvolle Gemälde gestaltet werden
können, ist eine Erfindung des Künstlers. In Schulklassen und Altenhei
men nutzt er diese Möglichkeit, Kindern und Senioren zu zeigen, dass
jeder kleine Kunstwerke und etwas Bleibendes schaffen kann. „Malen
hat mich schon immer interessiert, aber erst als Rentner habe ich die
nötige Zeit für dieses Hobby gefunden“, so der 71jährige Diplomchemi
ker Schöbel. Es lohnt sich zu den Öffnungszeiten im Schradenmuseum
diese interessante Ausstellung zu besuchen. Führungen sind in Abspra
che mit dem Vereinsvorsitzenden Danny Duismann möglich.
EMail: [email protected].
Rudolf Kupfer
HansJürgen Schöbel (rechts) stellt bei der Ausstellungserö?nung seine
Werke vor
Wie Bilder mit einer sich drehenden umgebauten Bohrmaschine entstehen,
zeigt bei der Ausstellungserö?nung im Schradenmuseum Ortrand der Künst
ler HansJürgen Schöbel
22. Stadt und Musik
fest in Ortrand
Am 1. und 2. Mai 2026 findet auf dem
Altmarkt in Ortrand das 22. Stadt- und
Musikfest statt. Besucher erwartet ein
abwechslungsreiches Programm für die
ganze Familie mit Spiel, Spaß und
Vereinsaktionen, einem HumanKicker
Turnier sowie einer Traktorenschau.
Auch die Kita Regenbogen präsentiert
ein eigenes Programm.
Am 2. Mai 2026 sorgt die bekannte
Band De Randfichten für musikalische
Unterhaltung am Abend. Bei schlech
tem Wetter steht die Pulsnitzhalle
Ortrand als Ausweichort zur Verfügung.
Tickets erhältlich im Vorverkauf unter:
www.ortrandtickets.de, GDSGeträn
kemarkt Ortrand, Apotheke Ortrand,
Silvia’s Schreibwarenladen Ortrand,
Rathaus Zimmer 101, 1. Etage
04.04.2026 17 Amtsblatt für das Amt Ortrand
Lindenau
SAVE THE DATE –
Playa im Park!
MallorcaFeeling mitten in Lindenau! ??
Am 10. Juli 2026 verwandelt sich der Park in Lindenau wieder in eine sommerliche PartyOase.
Unter dem Motto „Playa im Park – Lindenau am Limit“ erwartet euch ein unvergessliches Open
AirErlebnis im MallorcaStyle.
Freut euch auf:
• beste Party und MallorcaHits
• kühle Getränke und sommerliche Cocktails
• gute Stimmung bis in die Nacht
Mallorca Open-Air – Lindenau 2.0
Seid dabei, wenn Lindenau wieder am Limit feiert!
Datum: 10.07.2026
Ort: Park Lindenau
Kroppen
Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Kroppen
Am Freitag, dem 17.04.2026 findet die diesjährige Genossenschaftsver 4. Bestätigung der Jahresrechnungen für das Geschäftsjahr
sammlung der Jagdgenossenschaft Kroppen statt. 2025/2026 zur Entlastung des Vorstandes
5. Bekanntgabe des Haushaltsplanes für das Jagdjahr 2026/2027
Ort: Sportlerklause Kroppen 6. Beschluss des Haushaltsplanes für das Jagdjahr 2026/2027
Beginn: 18:00 Uhr 7. Bericht des Jagdobmannes
8. Wahl des Vorstandes für die Legislaturperiode von 2026 2030
Tagesordnung: 9. Sonstiges – Fragen, Anregungen, Diskussion
1. Regularien
2. Bericht des Vorstandes der Jagdgenossenschaft Bernd Oßwald
3. Bekanntgabe der Jahresrechnungen für das Geschäftsjahr Jagdvorsteher Kroppen
2025/2026
Aufklärung und Austausch: Ein gelungener Nachmittag mit der Polizei
Am 12. März 2026 fand in Zusam Schlagstock. Besonders anschau
menarbeit mit der Revierpolizei lich war, dass die Teilnehmenden
Ortrand unser Angehörigennach die schwere Schutzweste sowie
mittag statt. Herr Nico Thiele von die Handschellen selbst in die
der Revierpolizei informierte Hand nehmen konnten.
umfassend über die Themen Trick
betrug und Kriminalität (z. B. Die Veranstaltung war sehr interes
Einbruch, Handtaschenraub) sowie sant und wurde bei Kaffee und
über Möglichkeiten des Selbst Kuchen in angenehmer Atmosphä
schutzes. Dabei erklärte er, an wen re durchgeführt. Herr Thiele nahm
man sich im Ernstfall wenden kann, sich außerdem Zeit, die Fragen der
welche Maßnahmen zu ergreifen Gäste und Angehörigen ausführ
sind und welche Telefonnummern lich zu beantworten.
gewählt werden sollten.
Claudia Simon
Zudem stellte Herr Thiele verschiedene Ausrüstungsgegenstände der P?egedienstleiterin
Polizei vor, darunter Schutzweste, Handschellen, Elektroschocker und DRK Kreisverband Lausitz e.V.
Amtsblatt für das Amt Ortrand 18 04.04.2026
Faschingsfeier mit ZeitreiseFlair
Zur Faschingszeit wurde auch in der DRKTagespflege Kroppen ausgelassen gefeiert. In diesem Jahr stand die Feier unter dem Motto „Reise in die
DDR“. Passend dazu verwandelte sich die Einrichtung in eine lebendige Erinnerungswelt vergangener Zeiten. Zahlreiche Dekorationsstücke aus der
damaligen Epoche boten Anlass für Gespräche und ließen persönliche Erinnerungen wieder lebendig werden. Für besondere Freude sorgten zudem
die Kinder der benachbarten Kita, die im Rahmen ihrer ZamperRunde einen Besuch in der Tagespflege einlegten.
Frauendorf
Frauendorferin unter den Top Five
Starkes Ergebnis bei den Deutschen Meisterschaften der U18 in Leipzig
der Frauendorferin Sophie Jäger. Mit einem super Start im höchsten
nationalen Wettkampf konnte Sophie in der Vorrunde alle Kämpfe
gewinnen und stand verdient im Halbfinale. Hier unterlag Sophie der
späteren deutschen Meisterin und hatte somit nur noch Chancen auf
Platz 3. Leider lief es im Kampf 3 nicht so rund und Sophie vergab die
Medaillenchance durch eine kleine Unachtsamkeit im Griffkampf. Mit
dem 5. Platz in der stärksten Gewichtsklasse der U18 zeigte die erst 15
Jährige aber dennoch ihr Talent und gesteigertes Leistungsvermögen
auf nationaler Ebene im Judo.
BaustellenUpdates von gemeindeeigenen Baumaßnahmen
Großkmehlen, Elsterwerdaer Straße/ Ortrand, Kamenzer Straße
Ecke Blochwitzer Straße
Der Start des zweiten Bauabschnitts in der Blochwitzer Straße / Schul
straße ist für die 18. KW 2026 vorgesehen. Bis zu diesem Zeitpunkt
sollen die Gehwege sowie die Nebenanlagen des Bauabschnitts 1.2 (bis
zur Blochwitzer Straße) fertiggestellt werden.
Die Umverlegung der Trinkwasserleitung wird durch den WAL bis zum
10.04.2026 abgeschlossen. Anschließend erfolgt die Fertigstellung des
Durchlasses durch die beauftragte Baufirma.
04.04.2026 19 Amtsblatt für das Amt Ortrand
Amtsblatt für das Amt Ortrand 20 04.04.2026
04.04.2026 21 Amtsblatt für das Amt Ortrand
Nachrufe
Sprechzeiten der Bürgermeister
n Sprechstunde des ehrenamtlichen Bürgermeisters
Stadt Ortrand
Herr Maik Bethke
jeden ersten Dienstag im Monat von 16.00 bis 18.00 Uhr
oder telefonischer Terminabsprache unter
Telefon: 035755/60411 oder 60412
n Sprechstunde des ehrenamtlichen Bürgermeisters
Gemeinde Großkmehlen
Herr Dietmar Bruntsch
jeden ersten Dienstag im Monat von 16.00 bis 18.00 Uhr
oder telefonischer Terminabsprache unter
Telefon: 0171/4708482
n Sprechstunde der ehrenamtlichen Bürgermeisterin
Gemeinde Lindenau
Frau Anke Boeltzig
jeden letzten Mittwoch im Monat ab 18.00 Uhr im Torhaus
n Sprechstunde des ehrenamtlichen Bürgermeisters
Gemeinde Kroppen
Herr Reiner Krämer
nach telefonischer Terminabsprache unter
Telefon: 0152/26252313
n Sprechstunde des ehrenamtlichen Bürgermeisters
Gemeinde Tettau
Herr Joachim Nitzsche
jeden vierten Dienstag im Monat von 17.00 bis 18.00 Uhr
n Sprechstunde des ehrenamtlichen Bürgermeisters
Gemeinde Frauendorf
Herr Mirko Friedrich
nach persönlicher Vereinbarung
Gewerberaum in Ortrand ab 01.01.2027
Sonstiges zu vermieten
In Ortrand, Bahnhofstraße 39 (Physiotherapie Richter & Sickert), steht
ab dem 01.01.2027 ein Gewerberaum zur Vermietung. Alternativ
Fundsachen können in diesem Objekt ab dem 01.02.2027 auch zwei 2Raum
Wohnungen angemietet werden.
Liebe Einwohner! Weitere Informationen erhalten Sie unter: Tel.: 015731621855 oder per
Sie haben etwas verloren – oder etwas gefunden? EMail an manolislanger@tonline.de
Dann melden Sie sich im Amt Ortrand bei Frau Lesche! Manolis Langer
Wer etwas findet, kann die Fundsache ganz einfach bei Frau
Termine Amtsblatt
Lesche abgeben oder zusenden.
Wer etwas vermisst, ruft am besten bei uns an – vielleicht liegt Ihr
Monat Redaktionsschluss Erscheinungstermin
Eigentum ja schon hier!
Tel.: 035755605 217/ k.lesche@amtortrand.de Mai 15.04.26 02.05.26
Juni 20.05.26 06.06.26
Noch einfacher: Juli 17.06.26 04.07.26
Scannen Sie einfach den QRCode. So gelangen Sie
direkt zu unseren Fundsachen. August 15.07.26 01.08.26
Vielen Dank! September 19.08.26 05.09.26
Amtsblatt für das Amt Ortrand 22 04.04.2026
Der Ortrander Gewerbeverein e. V. lädt anlässlich seines 30jährigen Jubiläums
herzlich zum Jubiläumsbrunch mit anschließendem Unternehmerdialog ein.
Die Veranstaltung findet am Sonntag, den 26. April, von 10:00 bis 13:00 Uhr im Rathaussaal Ortrand statt.
Neben einem gemeinsamen Brunch bietet die Veranstaltung Gelegenheit zum Austausch, zur Vernetzung und zur Diskussion aktu
eller Themen der regionalen Wirtschaft. Ziel ist es, gemeinsam Impulse zu setzen und die zukünftige Entwicklung aktiv mitzugestal
ten. Um eine kurze Rückmeldung zur Teilnahme wird gebeten – entweder über den QRCode oder telefonisch unter 0163 5746297
Veranstaltungen 2026
n April 26.04.2026 n Juni
Ortrand Rabatz Puppentheater
02.04.2026 Ort: Kulturbahnhof 06.06.2026
Frauendorf Osterfeuer Beginn: 16:00 Uhr Frauendorf
Ort: Haus 55, Beginn: ab 17:00 Uhr Kindertagsparty
30.04.2026
02.04.2026 in allen Gemeinden Maifeuer 13.06.2026
Kleinkmehlen Osterfeuer Kleinkmehlen
Ort: Festplatz hinter dem ehemaligen n Mai Sommerfest
Feuerwehrgerätehaus, Beginn: ab 19:00 Uhr
01.-02.05.2026 13.06.2026
04.04.2026 Ortrand Lindenau
Lindenau Osterfeuer Stadt und Musikfest 100 Jahre Freiwillige Feuerwehr
Ort: Parkbühne, Beginn: ab 18:00 Uhr
03.05.2026 13.06.2026
06.04.2026 Ortrand FrauenFlohmarkt Ortrand
Kroppen Ostereierkugeln Freibadfest mit 6. Weinlauf
Ort: Park, Beginn: ab 14:30 Uhr 11.05.2026
Kroppen Verkehrsteilnehmerschulung 20.06.2026
11.04.2026 Ort: Fachwerkhaus, Beginn: 19:00 Uhr Tettau Sommerparty
Großkmehlen Kleine Ostern Ort: Kleiner Kulturgarten
Ort: Schlosspark, Beginn: ab 14:00 Uhr 14.05.2026 Beginn: ab 15:00 Uhr
Frauendorf
11.04.2026 Himmelfahrt 20.06.2026
Tettau Kleines Osterfest Kroppen
Ort: Nussgarten, Lauchhammer Str. 14.05.2026 Operation Kroppen
Beginn: 1012 Uhr Ortrand Männertag im Biergarten
26.06.2026
18.-19.04.2026 16.05.2026 Großkmehlen
Großkmehlen Frauendorf 42. Bauernmarkt Kmehlen Klänge OpenAir
75. Autocross am Kutschenberg mit Traktortreffen, Ort: Festplatz
Ort: Kutschenberg Beginn: ab 10:00 Uhr 27.-28.06.2026
Großkmehlen
19.04.2026 23.-25.05.2026 Sport und Kinderfest
Ortrand Kabarett Lindenau
mit Bernard Liebermann Parkfest 27.-28.06.2026
Ort: Kulturbahnhof, Einlass: Kroppen
ab 15:00 Uhr, Beginn: 16:00 Uhr Park und Dorffest
Anzeige(n)
Anzeigenschaltung im
Amtsblatt für das Amt Ortrand:
für Gewerbe: (037208) 876-200
für Privat: (037208) 876-199
per E-Mail: [email protected]
Internet: www.riedel-verlag.online
Amtsblatt für das Amt Ortrand 26 04.04.2026