Gebührenordnung – Oranienburg

Vollständige Gebührenordnung für Oranienburg.

Gebührenordnung

4 Abschnitte.

§ 1 Paragraph 1

Gebührenpflicht und Gebührenschuldner

(1) Die Stadt Oranienburg erhebt für die Benutzung der städtischen Friedhöfe und der städtischen Trauerhallen sowie für damit verbundene Amtshandlungen Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung.

(2) Gebührenschuldner ist,

a) wer gesetzlich verpflichtet ist, die Bestattung zu veranlassen, b) derjenige, der Antrag auf Benutzung der städtischen Friedhofseinrichtungen stellt zum Zwecke der Bestattung oder Verleihung eines Grabbenutzungsrechtes oder auf Durchführung sonstiger Leistungen und c) derjenige, der Leistungen im Sinne des § 3 in Anspruch nimmt.

Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.

§ 2 3

Entstehen und Fälligkeit der Gebühren

(1) Die Gebühren entstehen mit Antragstellung und Bestätigung durch die Friedhofsverwaltung (§ 1 Abs. 2 Buchst. b).

In den Fällen, in denen kein Antrag vorliegt, Leistungen aber erbracht werden, entsteht die Gebühr mit der Beendigung der gebührenpflichtigen Amtshandlung.

(2) Die Gebühren werden 2 Wochen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.

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Art der Leistung

I Gebühren für den Erwerb des Nutzungsrechts

  1. Überlassung einer Reihengrabstätte für a) einen Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr bei einer Nutzungszeit von 20 Jahren 790,00 EUR b) einen Verstorbenen ab dem vollendeten 5. Lebensjahr bei einer Nutzungszeit von 20 Jahren 810,00 EUR c) einen Verstorbenen Nutzungszeit von 20 Jahren inklusive Pflege Rasenreihengrabstätte Erdbeisetzung (Sachsenhausen, Friedrichsthal, Wensickendorf) 2.125,00 EUR d) einen Verstorbenen Nutzungszeit von 20 Jahren inklusive Pflege Rasenreihengrabstätte Urnenbeisetzung (Sachsenhausen, Friedrichsthal, Wensickendorf) 2.020,00 EUR e) einen Verstorbenen Nutzungszeit von 20 Jahren inklusive Pflege Bestattungshain Urnenbeisetzung (Lehnitz und Friedrichsthal) 1.325,00 EUR
  2. Wahlgrabstätte a) Erwerb des Nutzungsrechtes an einem Einzelwahlgrab für 25 Jahre 1.010,00 EUR b) bei mehrfachen Grabstätten vervielfacht sich die vorstehende Gebühr entsprechend.

Bei der Verlängerung des Nutzungsrechts werden die Gebühren für die Zeit vom Ablauf des Nutzungsrechts an einer Grabstätte bis zum Ablauf der neuen Ruhefrist berechnet.

  1. Urnenwahlgrabstätten (bis max. 4 Urnen) Erwerb des Nutzungsrechts für 20 Jahre 780,00 EUR

Bei der Verlängerung des Nutzungsrechts werden die Gebühren für die Zeit vom Ablauf des Nutzungsrechts an einer Grabstätte bis zum Ablauf der neuen Ruhefrist berechnet.

  1. anonyme Urnengemeinschaftsanlage Überlassung einer anonymen Urnengrabstätte für 20 Jahre 870,00 EUR

2

  1. Urnenbeistellung in denkmalgeschützten, dauergrabgepflegten Grabstellen für 20 Jahre 775,00 EUR

II Gebühren für die Bestattung

  1. Benutzung der Trauerhalle 204,00 EUR
  2. Bestattungskosten (Öffnen und Schließen des Grabes) a) bei einer Urnenwahlgrabstätte 88,00 EUR b) bei einer anonymen Urnengrabstätte, Waldhain, Föten, Rasenreihengrab, Urnenbeistellung in denkmalgeschützten dauergrabgepflegten Grabstellen 68,00 EUR

III Ausgrabungen und Umbettungen

Umbettung einer Urne 125,00 EUR

IV Sonstige Gebühren

  1. Erteilung der Genehmigung zur Errichtung eines Grabmales 56,00 EUR
  2. Erteilung der Genehmigung zur Errichtung einer Einfassung 17,00 EUR

§ 4 Geschlechtsspezifische Formulierungen

Soweit in dieser Satzung ein geschlechtsspezifischer Begriff verwendet wird, gilt die jeweilige Bestimmung auch für das andere Geschlecht gleichermaßen.

§ 5 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 15.09.2016 in Kraft.

Mit Inkrafttreten dieser Satzung verliert die Friedhofsgebührensatzung für die städtischen Friedhöfe der Stadt Oranienburg, beschlossen am 29.04.2013, ihre Gültigkeit.

Oranienburg, den 19.07.2016

(Siegel)

Hans-Joachim Laesicke Bürgermeister

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Original-Gebührenordnung als PDF

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