Gebührenordnung – Offenbach_an_der_Queich

Vollständige Gebührenordnung für Offenbach_an_der_Queich.

Gebührenordnung

3 Abschnitte.

§ 2 Gebührenschuldner

Gebührenschuldner sind:

  1. Bei Erstbestattungen die Personen, die nach § 9 Bestattungsgesetz verantwortlich sind, der Antragsteller,
  2. bei Umbettungen und Wiederbestattungen der Antragsteller.

§ 3 Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit

  1. Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistungen nach der Friedhofssatzung, bei antragsabhängigen Leistungen mit der Antragstellung.
  2. Die Gebühren werden innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids fällig.

§ 4 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Friedhofssatzung vom 05.10.2021 außer Kraft.

Offenbach an der Queich, den 09.10.2025 gez. Simon Wingerter Ortsbürgermeister

Original-Gebührenordnung als PDF

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