Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Neukloster
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Gebührenordnung (Originalwortlaut)
Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde
23992 Neukloster
Kirchstraße 2
Beschluss
zur Schließung eines Teils des Friedhofes in Passee als Bestattungsplatz
Auf Grund des § 36 (§ prüfen!) der Friedhofsordnung der Kirchengerneinde Neukloster hat der
Kirchengemeinderat den nachstehend zu veröffentlichenden Beschluss für den Friedhof in
Passee am
gefasst:
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Beschluss:
Auf dem Friedhof in Passee, Gemarkung Passee, Flur 3, Flurstück 91/2, mit einer Größe von
3.875 m? wird die südliche und westliche Friedhofsseite mit einer Größe von 2.925 m2 (laut
Grafik) zu Bestattungszwecken geschlossen.
DidJiNtdi' 10 Juni 20jn. K(i NcuMosk't. ! cikrhiielUmo Passee. Ncik’ I
Bei Grabstätten deren Nutzungsdauer beendet ist, ist eine Verlängerung des Nutzungsrechts
nicht mehr möglich.
Bestehende Nutzungsrechte an Grabstätten, deren Ruhefrist noch nicht abgelaufen ist, bleiben
so lange erhalten, bis die letzte Ruhefrist abgelaufen ist.
Bestehende Nutzungsrechte an teilbelegten Grabstätten, deren Ruhefrist noch nicht abgelaufen
ist, behalten das Recht auf Bestattung in der freien Grabstelle.
In-Kraft-Treten
Dieser Beschluss tritt am Tage nach seiner öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Der Kirchengemeinderat am
(Unterschrift)
(Unterschrift)
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(Name in Blockschrift)
Vorsitzendes oder stellvertretendes
vorsitzendes Mitglied des Kirchenge
meinderates
(Name in Blockschrift)
weiteres Mitglied des Kirchenge
meinderates
Dienstag, 16. Juni 2020, KO Neukloster, Teilschließung Plissee, Seile 2/2