Gebührenordnung
8 Abschnitte.
§ 4 Grabgebühren
Grabgebühren
(1) Grabgebühren
Euro
a) Gräber
| 1. Einzelgräber | 492,00 € |
|---|---|
| 2. Doppelgräber (Wahlgräber) | 984,00 € |
| 3. Dreifach Gräber | 1.476,00 € |
| 4. Kinder bis zu 8 Jahren (Kindergrab) | 162,00 € |
| 5. Anonyme Urnengrabstätte | 200,00 € |
| 6. Erd-Urnengräber | 464,00 € |
| 7. Kleingrabstätten für Urnen – mit grauer Platte | 300,00 € |
| 8. Kleingrabstätten für Urnen – mit farbiger Platte | 380,00 € |
| 9. Anna-Hospiz-Grab (Fötus unter 500g) | gebührenfrei |
b) Urnennischen in Urnenmauern
| 1. Urnennische Abdeckplatte (bei Neuerwerb) | 130,00 € |
|---|---|
| 2. Bei Grabaufgaben von Erdurnen wird für die Ausräumung eine einmalige Gebühr berechnet. Die Gebühr beträgt | 100,00 € |
c) Arkaden
| Erwerb und Wiedererwerb eines Arkadengrabes | 2.470,00 € |
|---|
Die vorgenannten Beträge beziehen sich auf eine 10-jährige Laufzeit (Kindergräber 7 Jahre). Auf Wunsch kann bei Grabverlängerungen die 10-jährige Regellaufzeit auf 5 Jahre verkürzt werden. Die Gebühr wird dann anteilig berechnet.
Ortsrecht Nr. 11
Gebührensatzung für die Friedhöfe der Kreisstadt Mühldorf a. Inn
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(2) Besondere Gebühren
(a) Friedhof Mühldorf-Stadt
Bei Neuerwerb einer Erdgruft, oder einer Arkade, wird für das Ausräumen der Gruft eine Gebühr fällig.
Die Gebühr beträgt 500,00 €
(b) Friedhof Altmühldorf
Auf Unterbau verlegte Grabeinfassungsplatten werden nach den jeweiligen Gestehungskosten verrechnet.
Der Preis je m² beträgt 104,00 €
dies ergibt:
für ein Familiengrab = 2,0 m² 208,00 €
für ein Einzelgrab = 1,5 m² 156,00 €
Unterhaltspauschale für Grüngutentsorgung bei Bestattungen auf dem kirchlichen Teil 45,00 €
§ 5 Verlängerung und Aufgabe von Nutzungsrechten
Verlängerung und Aufgabe von Nutzungsrechten
(1) Bei Verlängerung von Nutzungsrechten gilt § 4 entsprechend.
(2) Bei Verzicht auf ein Nutzungsrecht, vor Ablauf des eigentlichen Nutzungsrechts, werden die Grabgebühren für die verbleibende Laufzeit nicht rückerstattet.
Ortsrecht Nr. 11
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§ 6 Bestattungsgebühren
Bestattungsgebühren
| Gebührenpauschalen nach Bestattungsarten: | Euro |
|---|---|
| 1. Erdbestattung | 270,00 € |
| 2. Erdurnenbestattung | 35,00 € |
| 3. Urnennischenbestattung | 20,00 € |
| 4. Sarglose Bestattungen | 540,00 € |
| 5. Exhumierung von Leichnamen | |
| a) ohne Umbettung | 270,00 € |
| b) mit Umbettung | |
| von Einfachgrab zu Einfachgrab | 280,00 € |
| von Einfachgrab zu Tiefgrab oder umgekehrt | 295,00 € |
| 6. Exhumierung von Urnen | |
| a) ohne Umbettung | 35,00 € |
| b) mit Umbettung | |
| von Gruft zu Gruft | 95,00 € |
| von Einfachgrab zu Gruft oder umgekehrt | 95,00 € |
| 7. Zuschläge für Arbeiten an Sonn- und Feiertagen je Träger | 15,00 € |
| 8. Zuschlag je Totengräber bei Frostwetter (ab 20 cm Bodenfrost – Feststellung trifft Friedhofswärter) | |
| bei Leichnam | 35,00 € |
| bei Urne | 20,00 € |
| 9. Zuschlag für Tieferlegung | |
| a) bei Erdbestattungen | 50,00 € |
| b) bei Urnenbestattungen in Kleingrabstätten gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 6 der Friedhofssatzung der Stadt Mühldorf a. Inn | 25,00 € |
| 10. zusätzlicher Bedarf eines Leichenträgers je Person | 30,00 € |
| 11. Kosten Totengräber bei Ausräumung | |
| oder Umrichten von Särgen in einer Gruft | 95,00 € |
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Abschlag für Leichenträger und Totengräber bei Kindern bis zu 8 Jahren ausgenommen bei Gruften = 50 % des Normalsatzes
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Nutzungsgebühr für Kühlung pro Tag 35,00 €
§ 7 Leichenhausgebühren
Leichenhausgebühren
| Aufbahrung eines Leichnams | Euro |
|---|---|
| vom 1. bis zum 3. Tag jeweils | 30,00 € |
| Jeder weitere Tag | 40,00 € |
| Aufbahrung einer Urne | |
|---|---|
| vom 1. bis zum 3. Tag jeweils | 30,00 € |
| jeder weitere Tag | 40,00 € |
Auch für sonstige Nutzungen des Leichenhauses (z.B. religiöse Waschungen etc.) fallen vorgenannte Gebühren an.
§ 8 Sonstige Bestattungsgebühren und Kostenansätze
Sonstige Bestattungsgebühren und Kostenansätze
| 1. Grundgebühr je Bestattungsfall nach § 5 Nr. 1, 2, 3 und 4 | 210,00 € |
|---|---|
| 2. Grundgebühr für Exhumierungen nach § 5 Nr. 5 und 6 | 180,00 € |
| 3. Grundgebühr für Kinder bis zu 8 Jahren (Hälftebetrag des Normalsatzes) | 105,00 € |
| 4. Totgeburten/Leichenteile | 60,00 € |
| 5. Ausstellung von Urnenannahmebescheinigungen | 10,00 € |
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| 6. Ausstellung Leichenpass | 25,00 € |
|---|---|
| 7. Genehmigungsgebühren für Exhumierung eines Leichnams | 35,00 € |
| 8. Genehmigungsgebühren für Exhumierung einer Urne | 25,00 € |
| 9. Benutzung der stadteigenen Lautsprecheranlage auf Antrag (die Nutzung der städtischen Anlage hat grundsätzlich Vorrang vor privaten Anlagen) | 30,00 € |
| 10. Benutzung des stadteigenen Keyboards auf Antrag | 30,00 € |
| 11. Nutzung der Räumlichkeiten bei Verabschiedungen und Beerdigungen, sowie bei religiösen Waschungen incl. Reinigung | 40,00 € |
| 12. Genehmigung einer Fristverlängerung für eine Bestattung nach § 19 Abs. 2 BestV. | 20,00 € |
Alle in der Gebührensatzung nicht aufgeführten Sonderleistungen werden nach dem tatsächlichen Aufwand berechnet. Für besondere Inanspruchnahme von Friedhofspersonal werden pro angefangene halbe Stunde 20,– Euro/je Person berechnet.
§ 9 Überführungen
Überführungen
| Euro | |
|---|---|
| Prüfung der Voraussetzungen für die Überführung | 60,00 € |
| Leichenhausnutzung pro Tag | 30,00 € |
| Nutzungsgebühr für Kühlung pro Tag | 35,00 € |
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§ 10 Einsichtnahme in die Satzung
Einsichtnahme in die Satzung
Die Gebührensatzung wird dem Zahlungspflichtigen auf Ersuchen von der Stadt oder dem städtischen Bestattungspersonal zur Einsichtnahme vorgelegt.
§ 11 Inkrafttreten
Inkrafttreten
Diese Gebührensatzung tritt am 01.07.2022 in Kraft.
Gleichzeitig wird die Gebührensatzung für die städtischen Friedhöfe Mühldorf a. Inn vom 09.11.2016, in Kraft ab 01.01.2017, geändert durch 1. Änderungssatzung vom 01.08.2018, in Kraft ab 01.09.2018 und 2. Änderungssatzung vom 06.03.2019, in Kraft ab 01.04.2019, aufgehoben.
Mühldorf am Inn, 20.05.2022 Kreisstadt Mühldorf a. Inn
Michael Hetzl
- Bürgermeister

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