Gebührenordnung – Mühldorf_am_Inn

Vollständige Gebührenordnung für Mühldorf_am_Inn.

Gebührenordnung

8 Abschnitte.

§ 4 Grabgebühren

Grabgebühren

(1) Grabgebühren

Euro

a) Gräber
1. Einzelgräber 492,00 €
2. Doppelgräber (Wahlgräber) 984,00 €
3. Dreifach Gräber 1.476,00 €
4. Kinder bis zu 8 Jahren (Kindergrab) 162,00 €
5. Anonyme Urnengrabstätte 200,00 €
6. Erd-Urnengräber 464,00 €
7. Kleingrabstätten für Urnen – mit grauer Platte 300,00 €
8. Kleingrabstätten für Urnen – mit farbiger Platte 380,00 €
9. Anna-Hospiz-Grab (Fötus unter 500g) gebührenfrei
b) Urnennischen in Urnenmauern
1. Urnennische Abdeckplatte (bei Neuerwerb) 130,00 €
2. Bei Grabaufgaben von Erdurnen wird für die Ausräumung eine einmalige Gebühr berechnet. Die Gebühr beträgt 100,00 €
c) Arkaden
Erwerb und Wiedererwerb eines Arkadengrabes 2.470,00 €

Die vorgenannten Beträge beziehen sich auf eine 10-jährige Laufzeit (Kindergräber 7 Jahre). Auf Wunsch kann bei Grabverlängerungen die 10-jährige Regellaufzeit auf 5 Jahre verkürzt werden. Die Gebühr wird dann anteilig berechnet.

Ortsrecht Nr. 11

Gebührensatzung für die Friedhöfe der Kreisstadt Mühldorf a. Inn

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(2) Besondere Gebühren

(a) Friedhof Mühldorf-Stadt

Bei Neuerwerb einer Erdgruft, oder einer Arkade, wird für das Ausräumen der Gruft eine Gebühr fällig.

Die Gebühr beträgt 500,00 €

(b) Friedhof Altmühldorf

Auf Unterbau verlegte Grabeinfassungsplatten werden nach den jeweiligen Gestehungskosten verrechnet.

Der Preis je m² beträgt 104,00 €

dies ergibt:

für ein Familiengrab = 2,0 m² 208,00 €

für ein Einzelgrab = 1,5 m² 156,00 €

Unterhaltspauschale für Grüngutentsorgung bei Bestattungen auf dem kirchlichen Teil 45,00 €

§ 5 Verlängerung und Aufgabe von Nutzungsrechten

Verlängerung und Aufgabe von Nutzungsrechten

(1) Bei Verlängerung von Nutzungsrechten gilt § 4 entsprechend.

(2) Bei Verzicht auf ein Nutzungsrecht, vor Ablauf des eigentlichen Nutzungsrechts, werden die Grabgebühren für die verbleibende Laufzeit nicht rückerstattet.

Ortsrecht Nr. 11

Gebührensatzung für die Friedhöfe der Kreisstadt Mühldorf a. Inn

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§ 6 Bestattungsgebühren

Bestattungsgebühren

Gebührenpauschalen nach Bestattungsarten: Euro
1. Erdbestattung 270,00 €
2. Erdurnenbestattung 35,00 €
3. Urnennischenbestattung 20,00 €
4. Sarglose Bestattungen 540,00 €
5. Exhumierung von Leichnamen
a) ohne Umbettung 270,00 €
b) mit Umbettung
von Einfachgrab zu Einfachgrab 280,00 €
von Einfachgrab zu Tiefgrab oder umgekehrt 295,00 €
6. Exhumierung von Urnen
a) ohne Umbettung 35,00 €
b) mit Umbettung
von Gruft zu Gruft 95,00 €
von Einfachgrab zu Gruft oder umgekehrt 95,00 €
7. Zuschläge für Arbeiten an Sonn- und Feiertagen je Träger 15,00 €
8. Zuschlag je Totengräber bei Frostwetter (ab 20 cm Bodenfrost – Feststellung trifft Friedhofswärter)
bei Leichnam 35,00 €
bei Urne 20,00 €
9. Zuschlag für Tieferlegung
a) bei Erdbestattungen 50,00 €
b) bei Urnenbestattungen in Kleingrabstätten gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 6 der Friedhofssatzung der Stadt Mühldorf a. Inn 25,00 €
10. zusätzlicher Bedarf eines Leichenträgers je Person 30,00 €
11. Kosten Totengräber bei Ausräumung
oder Umrichten von Särgen in einer Gruft 95,00 €

Ortsrecht Nr. 11

Gebührensatzung für die Friedhöfe der Kreisstadt Mühldorf a. Inn

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  1. Abschlag für Leichenträger und Totengräber bei Kindern bis zu 8 Jahren ausgenommen bei Gruften = 50 % des Normalsatzes

  2. Nutzungsgebühr für Kühlung pro Tag 35,00 €

§ 7 Leichenhausgebühren

Leichenhausgebühren

Aufbahrung eines Leichnams Euro
vom 1. bis zum 3. Tag jeweils 30,00 €
Jeder weitere Tag 40,00 €
Aufbahrung einer Urne
vom 1. bis zum 3. Tag jeweils 30,00 €
jeder weitere Tag 40,00 €

Auch für sonstige Nutzungen des Leichenhauses (z.B. religiöse Waschungen etc.) fallen vorgenannte Gebühren an.

§ 8 Sonstige Bestattungsgebühren und Kostenansätze

Sonstige Bestattungsgebühren und Kostenansätze

1. Grundgebühr je Bestattungsfall nach § 5 Nr. 1, 2, 3 und 4 210,00 €
2. Grundgebühr für Exhumierungen nach § 5 Nr. 5 und 6 180,00 €
3. Grundgebühr für Kinder bis zu 8 Jahren (Hälftebetrag des Normalsatzes) 105,00 €
4. Totgeburten/Leichenteile 60,00 €
5. Ausstellung von Urnenannahmebescheinigungen 10,00 €

Ortsrecht Nr. 11

Gebührensatzung für die Friedhöfe der Kreisstadt Mühldorf a. Inn

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6. Ausstellung Leichenpass 25,00 €
7. Genehmigungsgebühren für Exhumierung eines Leichnams 35,00 €
8. Genehmigungsgebühren für Exhumierung einer Urne 25,00 €
9. Benutzung der stadteigenen Lautsprecheranlage auf Antrag (die Nutzung der städtischen Anlage hat grundsätzlich Vorrang vor privaten Anlagen) 30,00 €
10. Benutzung des stadteigenen Keyboards auf Antrag 30,00 €
11. Nutzung der Räumlichkeiten bei Verabschiedungen und Beerdigungen, sowie bei religiösen Waschungen incl. Reinigung 40,00 €
12. Genehmigung einer Fristverlängerung für eine Bestattung nach § 19 Abs. 2 BestV. 20,00 €

Alle in der Gebührensatzung nicht aufgeführten Sonderleistungen werden nach dem tatsächlichen Aufwand berechnet. Für besondere Inanspruchnahme von Friedhofspersonal werden pro angefangene halbe Stunde 20,– Euro/je Person berechnet.

§ 9 Überführungen

Überführungen

Euro
Prüfung der Voraussetzungen für die Überführung 60,00 €
Leichenhausnutzung pro Tag 30,00 €
Nutzungsgebühr für Kühlung pro Tag 35,00 €

Ortsrecht Nr. 11

Gebührensatzung für die Friedhöfe der Kreisstadt Mühldorf a. Inn

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§ 10 Einsichtnahme in die Satzung

Einsichtnahme in die Satzung

Die Gebührensatzung wird dem Zahlungspflichtigen auf Ersuchen von der Stadt oder dem städtischen Bestattungspersonal zur Einsichtnahme vorgelegt.

§ 11 Inkrafttreten

Inkrafttreten

Diese Gebührensatzung tritt am 01.07.2022 in Kraft.

Gleichzeitig wird die Gebührensatzung für die städtischen Friedhöfe Mühldorf a. Inn vom 09.11.2016, in Kraft ab 01.01.2017, geändert durch 1. Änderungssatzung vom 01.08.2018, in Kraft ab 01.09.2018 und 2. Änderungssatzung vom 06.03.2019, in Kraft ab 01.04.2019, aufgehoben.

Mühldorf am Inn, 20.05.2022 Kreisstadt Mühldorf a. Inn

Michael Hetzl

  1. Bürgermeister

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Ortsrecht Nr. 11

Gebührensatzung für die Friedhöfe der Kreisstadt Mühldorf a. Inn

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