Gebührenordnung – Monschau

Vollständige Gebührenordnung für Monschau.

Gebührenordnung

7 Abschnitte.

§ 1 Paragraph 1

Gegenstand und Höhe der Gebühren

Für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Monschau und ihrer Bestattungseinrichtungen sowie für besondere Leistungen der Friedhofsverwaltung werden Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung erhoben.

§ 2 Paragraph 2

Gebührenschuldner

(1) Zur Zahlung der Gebühr ist verpflichtet,

a) wer die Leistung beantragt

b) wer sie durch eine vor der Friedhofsverwaltung abgegebenen Erklärung übernommen hat

c) wer für die Gebührenschuld eines anderen oder selbst kraft Gesetzes haftet oder wer nach dem Bestattungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 17. Juni 2003 (GV NRW s. 313) bestattungspflichtig ist.

(2) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.

§ 3 Paragraph 3

Entstehen und Fälligkeit der Gebühren

(1) Die Gebühr entsteht mit der Inanspruchnahme des Friedhofes bzw. dessen Einrichtungen.

(2) Die Gebühr ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides an die Stadt Monschau zu leisten.

§ 4 Paragraph 4

Verlängerung von Nutzungsrechten

[2]

Findet die Belegung einer Grabstätte mit der Möglichkeit der Nutzungsrechtsverlängerung zeitlich so statt, dass die Ruhefrist der zu bestattenden Person die Nutzungsfrist der Grabstätte überschreitet, so ist für den Zeitraum, um den die Nutzungsfrist überschritten wird und für jedes zur Grabstätte gehörende Grab eine Verlängerungsgebühr zu zahlen.

Die Gebühr für die Verlängerung des Nutzungsrechtes ist aus dem Gebührentarif zur Gebührensatzung ersichtlich. Sie richtet sich nach der Art der Grabstätte und wird jeweils für ein volles Jahr berechnet.

§ 5 Gebührensätze

Lfd. Nr. Gegenstand Gebühr
Erwerb und Verlängerung von Nutzungsrechten
1 Reihengrabstätte für Verstorbene vor dem vollendeten 5. Lebensjahr für die Zeit der Ruhefrist von 25 Jahren bei einer Erdbestattung 660,00 €
2 Reihengrabstätte für Verstorbene nach dem vollendeten 5. Lebensjahr für die Zeit der Ruhefrist von 30 Jahren 1.590,00 €
3 Reihengrabstätte für Verstorbene in Grabkammern für die Zeit der Ruhefrist von 15 Jahren 1.590,00 €
4 Pflegefreies Sonderreihengrab für Sargbestattungen 4.065,00 €
5 Urnenreihengrabstätte für Verstorbene vor dem vollendeten 5. Lebensjahr für die Zeit der Ruhefrist von 20 Jahren 530,00 €
6 Urnenreihengrabstätte für Verstorbene nach dem vollendeten 5. Lebensjahr für die Zeit der Ruhefrist von 20 Jahren 1.060,00 €
7 Beilegung einer Urne in einem vorhandenen Reihengrab für die Zeit der Ruhefrist von 20 Jahren 1.060,00 €
8 Sonderurnenreihengrab mit liegender Gedenktafel (ohne Grabeinfassung) einschl. der gärtnerischen Pflege für die Zeit der Ruhefrist von 20 Jahren 1.290,00 €
9 Pflegefreies Urnengemeinschaftsgrab mit Platte einschl. der gärtnerischen Pflege für die Zeit der Ruhefrist von 20 Jahren 1.230,00 €
10 Pflegefreies Urnengemeinschaftsgrab mit Grabliegekissen einschl. der gärtnerischen Pflege für die Zeit der Ruhefrist von 20 Jahren 1.400,00 €
11 Halbanonyme Baumurnengrabstätte einschl. der gärtnerischen Pflege für die Zeit der Ruhefrist von 20 Jahren 990,00 €
11.1 Aschenbeisetzung - ohne Urne 480,00 €
Erwerb und Verlängerung von Nutzungsrechten an Eigen-/Urnengrabstätten
12 Einzelwahlgrabstätte (Nutzungsdauer 40 Jahre) mit der Möglichkeit der Nutzungsrechtsverlängerung 2.800,00 €
12.1 Verlängerung des Nutzungsrechtes pro Jahr zu Pos. 12 70,00 €
13 Doppelwahlgrabstätte (Nutzungsdauer 40 Jahre) mit der Möglichkeit der Nutzungsrechtsverlängerung 5.600,00 €
13.1 Verlängerung des Nutzungsrechtes pro Jahr zu Pos. 13 140,00 €
14 Jede weitere Grabstelle (Nutzungsdauer 40 Jahre) mit der Möglichkeit der Nutzungsrechtsverlängerung 2.800,00 €
14.1 Verlängerung des Nutzungsrechtes pro Jahr zu Pos. 14 70,00 €
15 Tiefenwahlgrabstätte (Nutzungsdauer 40 Jahre) mit der Möglichkeit der Nutzungsrechtsverlängerung 5.600,00 €
15.1 Verlängerung des Nutzungsrechtes pro Jahr zu Pos. 15 140,00 €
16 Einzelgrabkammer (Nutzungsdauer 25 Jahre) mit der Möglichkeit der Nutzungsrechtsverlängerung 2.800,00 €
16.1 Verlängerung des Nutzungsrechtes pro Jahr zu Pos. 16 112,00 €
17 Doppelgrabkammer (Nutzungsdauer 25 Jahre) mit der Möglichkeit der Nutzungsrechtsverlängerung 5.600,00 €
17.1 Verlängerung des Nutzungsrechtes pro Jahr zu Pos. 17 224,00 €
18 Urneneinzelwahlgrab (Nutzungsdauer 30 Jahre) mit der Möglichkeit der Nutzungsrechtsverlängerung 2.100,00 €
18.1 Verlängerung des Nutzungsrechtes pro Jahr zu Pos. 18 70,00 €
19 Urnendoppelwahlgrab (Nutzungsdauer 30 Jahre) mit der Möglichkeit der Nutzungsrechtsverlängerung 4.200,00 €
19.1 Verlängerung des Nutzungsrechtes pro Jahr zu Pos. 19 140,00 €
Bestattungsgebühren
20 Sargbeisetzung für Verstorbene vor dem vollendeten 5. Lebensjahr 262,50 €
21 Sargbeisetzung für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr 525,00 €
22 Sargbeisetzung in einer Grabstätte mit der Möglichkeit der Nutzungsrechtsverlängerung 650,00 €
23 Urnenbeisetzung 185,00 €
24 Urnenbeisetzung in einer Grabstätte mit der Möglichkeit der Nutzungsrechtsverlängerung 225,00 €

[4]

25 Zuschlag auf die Gebühr der Pos. 20 – 24 bei Bestattungen an Samstagen 75,00 €
Nutzung der Friedhofskapellen
26 Aufbahrung - pauschal - 380,00 €
27 Nutzung der Friedhofskapelle einschl. Vorplatz am Tag der Beisetzung (bei Urnenbeisetzungen) 190,00 €
Sonstige Gebühren
28 Gebühr für die Erteilung der Genehmigung zur Errichtung von Grabzeichen und Grabeinfassungen 20,00 €
29 Gebühr für die Pflege vorzeitig eingeebneter Grabstellen je Grabstelle/Jahr 30,00 €
30 Namensschild für Gedenkstein einschl. Gravur und Anbringen bei halbanonymer Urnenbestattung bzw. Ascheverstreuung 83,00 €
31 Bronzeplatte mit Ornament im Format 34 x 10 cm für Stelengrabanlage 990,00 €

§ 6 Paragraph 6

Gebühren für Umbettungen und Ausgrabungen

Die Gebühren für Umbettungen und Ausgrabungen werden im Bedarfsfalle jeweils nach dem tatsächlich entstehenden Aufwand festgesetzt.

§ 7 Paragraph 7

In-Kraft-Treten

(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. (2) Mit dem gleichen Tage tritt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Monschau vom 01.01.1989 in der Fassung der 20. Änderungssatzung vom 29.12.2013, außer Kraft.

Original-Gebührenordnung als PDF

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