Gebührenordnung
5 Abschnitte.
§ 7 Paragraph 7
Verlängerung der Nutzungsrechte
(1) Für die Verlängerung des Nutzungsrechts einer Reihengrabstätte werden je verlängertem Jahr folgende Gebühren erhoben: a) einstellige Reihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr: 20,00 Euro, b) einstellige Reihengrabstätte für Verstorbene ab vollendeten 5. Lebensjahr: 29,00 Euro, c) doppelstellige Reihengrabstätte für Verstorbene ab vollendeten 5. Lebensjahr: 73,00 Euro.
(2) Für die Verlängerung des Nutzungsrechts einer Wahlgrabstätte werden je verlängertem Jahr folgende Gebühren erhoben: a) einstellige Wahlgrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr: 40,00 Euro, b) einstellige Wahlgrabstätte für Verstorbene ab vollendeten 5. Lebensjahr: 58,00 Euro, c) doppelstellige Wahlgrabstätte für Verstorbene ab vollendeten 5. Lebensjahr: 145,00 Euro.
(3) Für die Verlängerung des Nutzungsrechts einer Urnengrabstätte werden je verlängertem Jahr folgende Gebühren erhoben: a) Urnenreihengrabstätte: 12,00 Euro, b) Urnenwahlgrabstätte: 24,00 Euro.
§ 8 Paragraph 8
Gebühren für Grabräumung
Für die Räumung einer Grabstätte durch die Friedhofsverwaltung bzw. von ihr beauftragte Unternehmer werden folgende Gebühren erhoben:
(1) Für die Beseitigung von Grabmalen, Grabeinfriedungen und Fundamenten werden folgende Gebühren erhoben:
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a) einstellige Reihen- und Wahlgrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr: 101,00 Euro, b) einstellige Reihen- und Wahlgrabstätte für Verstorbene ab vollendeten 5. Lebensjahr: 121,00 Euro, c) doppelstellige Reihen- und Wahlgrabstätte für Verstorbene ab vollendeten 5. Lebensjahr: 249,00 Euro, d) Urnenreihen- und Urnenwahlgrabstätten 81,00 Euro.
(2) Für die Beseitigung von Abdeckplatten, Bäumen, Strauchwerk und Gebüsch wird ein Zuschlag von 25 % der jeweiligen Beräumungsgebühr berechnet.
§ 9 Paragraph 9
Befahren der Friedhofswege
Für das Befahren der Friedhofswege mit Kraftfahrzeugen werden folgende Gebühren erhoben:
a) je Kalenderjahr 45,00 Euro, b) für einmaliges Befahren wird nur die Verwaltungsgebühr berechnet.
§ 10 Paragraph 10
Verwaltungsgebühren
Verwaltungsgebühren werden erhoben für:
a) Veranlagung einer neuen Grabstätte 76,00 Euro, b) Zusetzung in eine vorhandene Grabstätte 61,00 Euro, c) Verlängerung oder Übertragung des Nutzungsrechts 15,00 Euro, d) Genehmigung für Räumung vor Ablauf der Ruhezeit 15,00 Euro, g) Genehmigung für Umbettung 182,00 Euro, h) Genehmigung für das Befahren der Friedhofswege 6,00 Euro.
§ 11 Paragraph 11
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.01.2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Friedhofsgebührenordnung der Gemeinde Marolterode vom 19.11.1999 in der Fassung der 1. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung vom 18.01.2002 und alle übrigen entgegenstehenden rechtlichen Vorschriften außer Kraft.
Marolterode, den 16.11.2018
Haase Bürgermeister
Siegel
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