ℹ️ Kein kommunaler Friedhof: Dieser Friedhof gehört der Evang.-Luth. Kirchengemeinde St. Peter Leutershausen (Evangelisch-Lutherisch). Die Satzung und Gebühren werden von der Kirchengemeinde festgelegt — nicht von der Gemeindeverwaltung.

Evang.-Luth. Kirchengemeinde St. Peter Leutershausen

Die Kirchengemeinde stellt bisher keine digitalen Satzungs-Dokumente bereit. Wir nehmen amtliche Beschlüsse gerne entgegen — Kontakt.

Gebührenordnung (Originalwortlaut)

Friedhofsgebührenordnung
für den Friedhof der Evang.-Luth. Kirchengemeinde
St. Peter Leutershausen

§ 1 Gebührenerhebung
Für die Inanspruchnahme der Bestattungsanstalt des Friedhofsträgers
werden Gebühren nach dieser Satzung erhoben. Die Gebühren sind im
Voraus zu entrichten. Die Gebührenschuld entsteht, sobald eine Leistung
beantragt wird.

§ 2 Zahlungspflicht
(1) Gebührenpflichtiger ist,
a) wer zur Tragung der Bestattungskosten gesetzlich verpflichtet ist,
b) wer den Antrag auf Benutzung der Bestattungseinrichtung gestellt hat,
c) wer das Nutzungsrecht an einer Grabstätte erwirbt,
d) wer den Auftrag zu einer Leistung erteilt hat.
(2) Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner.
(3) Zur Zahlung der Grabnutzungsgebühren ist der oder die Grabnutzungsberechtigte verpflichtet.

§ 3 Gebühren für die Grabstätten
(1) Wahlgräber
(Nutzungszeit 20 Jahre pro Grabstätte)
a) Einzelgräber
800,00 €
b) Einzelgräber doppeltief
1.060,00 €
c) Doppelgräber
1.600,00 €
d) Doppelgräber doppeltief
1.860,00 €
e) 3-/4-fach Gräber (Altbestand)
3.120,00 €
f) Gruft (2-fach)
1.600,00 €
g) Gruft (4-fach)
3.120,00 €
h) Gruft (6-fach)
4.800,00 €
i) Rasensarggrab
1.200,00 €
j) Rasensarggrab doppeltief
1.460,00 €

= 40,00€/Jahr
= 53,00€/Jahr
= 80,00€/Jahr
= 93,00€/Jahr
= 156,00€/Jahr
= 80,00€/Jahr
= 156,00€/Jahr
= 240,00€/Jahr
= 60,00€/Jahr
= 73,00€/Jahr

(2) Wahlgräber
(Nutzungszeit 10 Jahre pro Grabstätte)
a) für Kinder bis zu 5 Jahren
b) Urnenwahlgräber
c) Baumurnengrab
d) Mehrfachurnengrab

240,00 €
400,00 €
600,00 €
480,00 €

(3) Grabplatte für Rasensarggrab oder
Baumurnengrab (inkl. Beschriftung
und Versetzen der Platte)

650,00 €

(4) Einarbeitung eines schlichten Kreuzes

20,00 €

(5) Zusätzliche Beisetzung einer Urne in
belegtem Erdgrab pro Urne (zuzüglich
anteiliger Verlängerung der jeweiligen
Grabnutzungsgebühr)

100,00 €

= 24,00 €/Jahr
= 40,00 €/Jahr
= 60,00 €/Jahr
= 48,00 €/Jahr

§ 4 Bestattungsgebühren
(1) Kühlvitrine je angefangenen Tag
(2) Organist*in
(3) Verwaltungsgebühr
(4) Genehmigung des Grabmals
(5) Kreuzträger*in
(6) Grabnutzungsverlängerung

25,00 €
30,00 €
30,00 €
36,00 €
11,00 €
30,00 €

§ 5 Grabmacherarbeiten und Zeremoniedienste
(1) Gebühren für das Öffnen und Schließen des Grabes:
a) bei Beerdigung einer Person über 5 Jahren
(einfachtiefes Grab)
b) bei Beerdigung einer Person über 5 Jahren
(doppeltiefes Grab)
c) bei Kindern unter 5 Jahren
d) für die Beisetzung einer Urne
e) bei einer Totgeburt
(2) Überführung der Leiche von der Friedhofshalle zum
Grab
(3) Verbringung der Leiche ins Leichenhaus
(4) Verbringung der Kränze von der Kapelle zum Grab

595,00 €
774,00 €
331,00 €
179,00 €
179,00 €
150,00 €
185,00 €
30,00 €

§ 6 Ausgrabung, Wiederbeisetzung, Umbettung,
Überführung
(1) Ausgrabung und Wiederbeisetzung von Leichen und
Gebeinen pro Stunde

58,00 €

Ausgrabungen und Umbettungen, einschließlich Öffnen und Schließen
des Grabes werden im Einzelfall nach tatsächlich aufzuweisenden
Leistungen berechnet

§ 7 Inkrafttreten
Die Gebührenordnung tritt nach ihrer aufsichtlichen Genehmigung mit
ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Leutershausen, den 01.11.2024
Der Kirchenvorstand

Quelle

Evang.-Luth. Kirchengemeinde St. Peter Leutershausen

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