🏛️ Friedhofsgebührensatzung im Volltext
1. Friedhofsgebührensatzung Stand: 2020 Volltext anzeigen ▼
Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.
Gebuehrenordnung
S a t z u n g über die Erhebung von Gebühren im Friedhofswesen Friedhofsgebührensatzung der Stadt Laucha an der Unstrut -
Aufgrund des § 25 Abs. 1 des Gesetzes über das Friedhofs- und Leichenwesen (Bestattungsgesetz) i.V. mit der Friedhofssatzung der Stadt Laucha an der Unstrut und der §§ 5, 8 und 45 des Kommunalverfassungsgesetzes des Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBI. LSA S.288), in Verbindung mit §§ 2 und 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG-LSA) in der Fassung vom 13.12.1996 (GVBl. LSA S. 370), jeweils in den derzeit gültigen Fassungen hat der Gemeinderat der Stadt Laucha an der Unstrut in seiner Sitzung am 24.09.2020 folgende Satzung über die Erhebung von Gebühren im Friedhofswesen Friedhofsgebührensatzung der Stadt Laucha an der Unstrut - beschlossen:
§ 1 Gebührenpflicht
Für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Laucha an der Unstrut in den Ortsteilen Burgscheidungen, Tröbsdorf, Dorndorf und Kirchscheidungen und deren Einrichtungen, für die Verleihung von Grabnutzungsrechten sowie für mit der Friedhofsbenutzung im Zusammenhang stehenden Leistungen werden auf der Grundlage nachfolgender Satzung Gebühren erhoben.
§ 2 Gebührenschuldner
Gebührenschuldner ist, wer die Bestattungs- und Friedhofseinrichtungen in Anspruch nimmt. Gebührenschuldner ist auch, wer durch schriftliche Erklärung gegenüber der Stadt Laucha an der Unstrut die Gebührenverpflichtung übernommen hat oder sonst nach Gesetz oder letztwilliger Verfügung des Verstorbenen die Bestattungskosten zu tragen hat. Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner.
§ 3 Fälligkeit der Gebühren
Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Friedhofseinrichtung, bei Grabnutzungsgebühren mit Verleihung des Nutzungsrechtes. Die Gebührenschuld wird mit Bekanntgabe der Gebührenfestsetzung an den Schuldner fällig. Die einmaligen Friedhofsgebühren sind zwei Wochen nach Erhalt des Bescheides zu zahlen. Rückständige Gebühren werden im Verwaltungszwangsverfahren eingezogen.
§ 4 Stundung und Erlass von Gebühren
Gebühren können im Einzelfall gestundet, in Raten gezahlt oder erlassen werden. Dazu gelten die Bestimmungen des KAG LSA in Verbindung mit der Abgabenordnung. Dafür sind im Einzelfall gemäß Hauptsatzung Beschlüsse des Gemeinderates erforderlich.
§ 5 Rückzahlung von Gebühren
Wird auf eine Grabstelle vor Ablauf des Nutzungsrechtes verzichtet, werden bereits gezahlte Gebühren nicht erstattet.
§ 6 Auslagen
Auslagen für nicht in der Friedhofsgebührensatzung enthaltene, aber nachweisbar erbrachte Leistungen sind vom Gebührenschuldner in voller Höhe zu erstatten.
§ 7 Gebührentarife
- 1. Grabnutzungsgebühr
1.1 Im Ortsteil Dorndorf
Nutzungsdauer
Verlän-
in Jahren
gerung
in € in € pro Jahr Reihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5.Lebensjahr 217,03 Reihengrabstätte für Verstorbene ab vollendetem 5.Lebensjahr 719,75 Wahleinzelgrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten
- 5. Lebensjahr 740,79 24,69 Wahleinzelgrabstätte für Verstorbene ab vollendetem 5. Lebensjahr 946,75 31,56 Wahldoppelgrabstätte 1.956,62 65,22 Urnenreihengrabstätte 199,32
Urnenwahlgrabstätte 880,31 29,34 Urnenreihengrabstätte für anonyme Beisetzungen 415,24
1.2 Im Ortsteil Burgscheidungen/ Tröbsdorf
Nutzungsdauer
Verlän-
in Jahren
gerung
in € in € pro Jahr Reihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5.Lebensjahr 190,46 Reihengrabstätte für Verstorbene ab vollendetem 5.Lebensjahr 310,05 Wahleinzelgrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten
- 5. Lebensjahr 700,93 23,36 Wahleinzelgrabstätte für Verstorbene ab vollendetem 5. Lebensjahr 880,31 29,34 Wahldoppelgrabstätte 1.810,45 60,35 Urnenreihengrabstätte 221,46
Urnenwahlgrabstätte 913,53 30,45 Urnenreihengrabstätte für anonyme Beisetzungen 415,24
1.3 Im Ortsteil Kirchscheidungen
Nutzungsdauer
Verlän-
in Jahren
gerung
in € in € pro Jahr Reihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5.Lebensjahr 190,46 Reihengrabstätte für Verstorbene ab vollendetem 5.Lebensjahr 332,19 Wahleinzelgrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten
- 5. Lebensjahr 700,93 23,36 Wahleinzelgrabstätte für Verstorbene ab vollendetem 5. Lebensjahr 913,53 30,45 Wahldoppelgrabstätte 1.876,89 62,56 Urnenreihengrabstätte 221,46
Urnenwahlgrabstätte 913,53 30,45 Urnenreihengrabstätte für anonyme Beisetzungen 415,24
- 2. Gebühr für die Erlaubnis zur Beisetzung von Verstorbenen in noch nicht belegte Gräber je Fall
63,30 €
- 3. Gebühr für die Erlaubnis zur Beisetzung von Verstorbenen in vorhandene Gräber je Fall
42,20 €
- 4. Gebühr für die Erlaubnis für das Ausgraben und Umbetten einer Leiche oder einer Urne
21,10 €
- 5. Trauerhallenbenutzung je Fall im Ortsteil Dorndorf 375,00 € Trauerhallenbenutzung je Fall im Ortsteil Burgscheidungen 240,00 € Trauerhallenbenutzung je Fall im Ortsteil Tröbsdorf 45,00 € Trauerhallenbenutzung je Fall im Ortsteil Kirchscheidungen 30,00 €
- 6. Gebühr für die Erlaubnis der Durchführung von gewerblichen Arbeiten auf dem Friedhof für Gärtner pro Jahr und Grabstelle 13,93 €
- 7. Gebühr für die Erlaubnis des Aufstellens eines Grabmals 13,93 €
- 8. Gebühr für die Erlaubnis zur Nutzung der Trauerhalle 7,03 €
Für Leistungen, die in diesem Tarif nicht aufgeführt sind, wird die zu entrichtende Gebühr im Einzelfall nach dem tatsächlichen Aufwand festgesetzt bzw. sind die durch ein zu beauftragenden Drittleistenden entstehenden Kosten diesem zu erstatten.
§ 8 Inkrafttreten
Diese Satzung über die Erhebung von Gebühren im Friedhofswesen -Friedhofsgebührensatzung der Stadt Laucha an der Unstrut - tritt am 01.11.2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Gebühren im Friedhofswesen -Friedhofsgebührensatzung- in der Stadt Laucha an der Unstrut, beschlossen am 26.10.2017, außer Kraft.
Laucha an der Unstrut, den 25.09.2020
M. Bilstein
( Siegel ) Bürgermeister
Ausfertigungsvermerk
Die S a t z u n g über die Erhebung von Gebühren im Friedhofswesen - Friedhofsgebührensatzung der Stadt Laucha an der Unstrut - wurde dem Burgenlandkreis am 13.10.2020 angezeigt und wird hiermit ausgefertigt.
Laucha an der Unstrut, den 14.10.2020
M. Bilstein Bürgermeister
Siegel
Veröffentlichungsvermerk Die S a t z u n g über die Erhebung von Gebühren im Friedhofswesen - Friedhofsgebührensatzung der Stadt Laucha an der Unstrut wurde im Amtsblatt 10/2020 vom 30.10.2020 der Verbandsgemeinde Unstruttal in vollem Wortlaut bekannt gemacht.
Freyburg (Unstrut), den 02.11.2020
Krämer Hauptamtsleiter
(Siegel)
Tag des Inkrafttretens ist der 01.11.2020
2. Änderungssatzung Volltext anzeigen ▼
Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.
Aenderungssatzung der Laucha an der Unstrut, Stadt
Amtsblatt Ausgabe 06/2012 (29.06.2012)
Amtsblatt Ausgabe 06/2012 (29.06.2012) Notrufe Polizei .......................................................................................1 10 Feuerwehr ..................................................................................1 12 Rettungsdienst ...........................................................................1 12 Wichtige Telefonnummern Polizeistation Freyburg (Unstrut) .......................03 44 64 / 35 58 90 Polizeistation Nebra (Unstrut) ...................................03 44 61 / 6 90 Kreisstelle Naumburg für Brand- und Katastrophenschutz, Rettungswesen ......................0 34 45 / 7 52 90 Kreiskrankenhaus Saale-Unstrut Naumburg ............... 0 34 45 / 72-0 EURA-Wasser ....................................................... 03 44 64 / 6 61-0 envia Mitteldeutsche Energie AG Montag – Freitag .......................................................0 34 45 / 75 10 Entstörertelefon ....................................................0 18 02 / 30 50 70 Abwasserzweckverband „Untere Unstrut“ .............03 44 64 / 3 55 60 01 71 /4 45 58 97 Abwasserzweckverband Unstrut-Finne .................03 44 61 / 3 54 61 Zweckverband Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Gewerbegebiet Görschen ....................................... 03 44 45 / 22 3-0 Amtsgericht Naumburg und Grundbuchamt ................0 34 45 / 2 80 Sitz Freyburg (Unstrut) Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut) sowie Außenstellen Laucha an der Unstrut und Nebra (Unstrut) Sprechzeiten: dienstags 09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhrdonnerstags 09:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhrfreitags 09:00-12:00 Uhr Telefonverzeichnis VerbGem Unstruttal ......................................................... 03 44 64 / 3 00-0 Fax Freyburg ................................................................. 03 44 64 / 3 00-60 Bereitschaftsdienst außerhalb der Dienstzeiten ...............01 77 / 3 39 06 25 Verbandsgemeindebürgermeisterin ............................... 03 44 64 / 3 00-20 Hauptamt ...................................................................... 03 44 64 / 3 00-20 Poststelle .................................................................. 03 44 64 / 3 00-20 Ordnungsamt ................................................................ 03 44 64 / 3 00-30 Einwohnermeldeamt.................................................. 03 44 64 / 3 00-33 Standesamt ............................................................... 03 44 64 / 3 00-34 Straßenverkehrsamt / Fundbüro / KSA....................... 03 44 64 / 3 00-32 Gewerbeamt / Feuerwehr / Friedhofsamt .................... 03 44 64 / 3 00-30 Finanzverwaltung .......................................................... 03 44 64 / 3 00-41 Grundsteuern ............................................................ 03 44 64 / 3 00-45 Kasse ........................................................................ 03 44 64 / 3 00-42 Elternbeiträge / Grundsteuer Goseck ...........................03 44 64 / 3 00 44 Gewerbesteuer............................................................03 44 64 / 3 00 48 Bauverwaltung .............................................................. 03 44 64 / 3 00-61 Bauanträge/Vorkaufsrecht.......................................... 03 44 64 / 3 00-54 Bauplanung/Stadtsanierung ...................................... 03 44 64 / 3 00-50 Dorferneuerung ......................................................... 03 44 64 / 3 00-59 Vermessung/Kataster................................................. 03 44 64 / 3 00-50 Straßenausbau- und Erschließungsbeiträge............... 03 44 64 / 3 00-56 Liegenschaften .......................................................... 03 44 64 / 3 00-15 Referat Öffentlichkeitsarbeit und Wirtschaftsförderung . 03 44 64 / 3 00-13
- 3. Arbeitsmarkt.......................................................... 03 44 64 / 3 00-14 Schiedsstelle Rathaus Freyburg (Unstrut) – Verwaltungsgebäude II (hinter der Kirche, Sitzungsraum) Sprechzeiten: jeden letzten Dienstag im Monat von 18:00-19:00 Uhr Sprechzeiten und Telefonnummern der Mitgliedsgemeindender VerbGem Unstruttal Stadt Freyburg (Unstrut) nach Vereinbarung 03 44 64 / 3 00-10 Gemeinde Balgstädtdienstags...........................17.00-18.00 Uhr 03 44 64 / 2 80 30 Gemeinde Gleinadienstags...........................15.00-18.00 Uhr 03 44 62 / 2 04 89 donnerstags ......................15.00-16.00 Uhr Gemeinde Goseckdienstags...........................18.30-19.00 Uhr 01 71 / 1 76 90 10 Gemeinde Karsdorfdienstags 15.00-17.30 Uhr 03 44 61 / 5 52 36 sowie nach Vereinbarung Stadt Laucha an der Unstrut
- 1. u. 3. Dienstag im Monat 16.00-18.00 Uhr 03 44 62 / 7 00 11, Bereitschaft Bauhof 01 74 / 2 13 81 29 OT Kirchscheidungen,
- 2. Dienstag im Monat ........16.00-18.00 Uhr Dorfgemeinschaftshaus, Lindenstraße 37 OT Burgscheidungen,
- 4. Dienstag im Monat 16.00-18.00 Uhr Gemeindebüro, Schlossbergstraße 54 sowie nach Vereinbarung Stadt Nebra (Unstrut) dienstags...........................16.00-18.00 Uhr 03 44 61 / 2 21 01 o. 2 20 16 donnerstags ......................14.00-16.00 Uhr IHRE ANSPRECHPARTNER IN STÄDTEN UND GEMEINDEN % Verbandsgemeinde Unstruttal Außenstelle Laucha an der Unstrut Markt 1, 06636 Laucha an der Unstrut Faxnummer ....................................................................03 44 62 / 2 02 02 Telefonverzeichnis Außenstelle Laucha ......................................................... 03 44 62 / 7 00-0 Einwohnermeldeamt ..................................................... 03 44 62 / 7 00-17 Sprechz.: Di 10:00-12:00/14:00-17:00 Uhr Kultur ........................................................................... 03 44 62 / 7 00-18 Schiedsstelle Markt 1 Sprechzeiten: jeden 1. Dienstag im Monat von 17:00-18:00 Uhr Außenstelle Nebra (Unstrut) Promenade 13, 06642 Nebra (Unstrut) Faxnummer ....................................................................03 44 61 / 2 56 81 Telefonverzeichnis Einwohnermeldeamt ......................................................03 44 61 / 2 56 76 Sprechz.: Di 10:00-12:00/14:00-17:00 Uhr Amtsblatt .......................................................................03 44 61 / 2 55 64 Schiedsstelle Poststraße 1 in 06638 Karsdorf/OT Wetzendorf Sprechzeiten: jeden 1. Dienstag im Monat von 16:00-18:00 Uhr E-mail-Adressen der Ämter Verbandsgemeindebürgerm.: ... [email protected] Hauptamt: .............................................hauptamt@verbgem-unstruttal.de Ordnungsamt: .................................ordnungsamt@verbgem-unstruttal.de Finanzverwaltung: .................... [email protected] Ref. Wirtschaftsförderung: [email protected] Bauverwaltungsamt: [email protected]
Amtsblatt Ausgabe 06/2012 (29.06.2012) Dienstgebiet Weißenfels Für folgende Orte der VerbGem Unstruttal: Goseck mit OT Markröhlitz Der kassenärztliche Hausbesuchsdienst ist zu folgenden Dienstzeiten Mo., Di., Do.: 19:00 Uhr bis Folgetag 07:00 Uhr Mi., Fr.: 14:00 Uhr bis Folgetag 07:00 Uhr Sa., So. und alle Feiertage 07:00 Uhr bis Folgetag 07:00 Uhrunter der zentralen Rufnummer: 0 34 43 / 30 52 52 zu erreichen. Eine Notfallsprechstunde findet in den entsprechenden diensthabenden Praxen Sa., So. und Feiertags: 09:00-11:00 Uhr statt. Datum Sprechstunde Sonntag, 01.07. Dr. Jacob, Sigrid Samstag, 07.07. Dr. Michalski, Iris Sonntag, 08.07. Dr. Michalski, Iris Samstag, 14.07. Dr. Winkler, Heiderose Sonntag, 15.07. Dr. Winkler, Heiderose Samstag, 21.07. Dr. Schlee, Hendrik Sonntag, 22.07. Dr. Schlee, Hendrik Samstag, 28.07. Dr. Lasse, Gabriele Sonntag, 29.07. Dr. Lasse, Gabriele Bereitschaftsdienste Wohnungsbaugesellschaften / Wohnungsgenossenschaften / Grundstücksverwaltungen für dringende Havariefälle bzw. Hausverwalter Freyburger Wohnungsbau GmbH Sektkellereistraße 2, 06632 Freyburg ................. Tel. 03 44 64 / 2 86 70 und 01 71 / 5 47 60 50 Karsdorfer Wohnungsbau GmbHvon Montag bis Freitag zu erreichen unter ............... Tel. 03 44 61 / 5 52 84 an den Wochenenden und Havarie .......................... Tel. 03 44 61 / 5 58 92 Wohnungsgenossenschaft „Frieden“ Nebra e.G. Geschäftsstelle ........................................................ Tel. 03 44 61 / 2 42 70 Nebra Wohnungsgesellschaft mbHvon Montag bis Freitag erreichbar unter .................. Tel. 03 44 61 / 2 20 83 von Freitag 12:30 Uhr bis Montag 07:00 Uhr ist nur bei dringenden Havariefällen ausschließlich Tel. 03 44 61 / 2 45 70 anzuwählen. Stadt Nebra (Unstrut) OT Reinsdorf Böckeler, Goetheweg 3, 06618 Naumburg ................. Tel. 0 34 45 / 70 86-0 Stadt Nebra (Unstrut) OT Klein- und Großwangen Hausverwalter Johannes Birke ................................. Tel. 03 46 72 / 2 42 70 Gemeinde Goseck und Gleina R. Cholewa, Weimarer Str. 17, 06618 Naumburg .... Tel. 0 34 45 / 70 23 32 Fax 0 34 45 / 70 10 95 AZV Unstrut-Finne Störmeldung Einzugsbereich Kläranlage Karsdorf .. Tel. 03 44 61 / 5 52 50 Fax 03 44 61 / 5 52 49 Störmeldung Einzugsbereich Kläranlage Laucha ..... Tel. 03 44 62 / 2 16 58 Fax 03 44 62 / 2 16 56 AZV Untere Unstrut Bereitschaftsdienst .................. Tel. 01 71 / 4 45 58 97 AZV Naumburg Bereitschaftdienst ........................... Tel. 01 71 / 7 49 08 40 EURA-Wasser Bereitschaftsdienst ............................. Tel. 03 44 64 / 6 61-0 Trinkwasser Goseck ............................................... Tel. 01 71 / 1 76 90 10 envia Mitteldeutsche Energie AG Entstörertelefon: ...................................................... Tel. 01 80 / 2 30 50 70 MITGAS ................................................................... Tel. 01 80 / 2 700 701 Entstörertelefon: ..................................................................01 80 / 2 20 09 Frauennotruf .................................................................01 73 / 9 46 20 79 Tierschutzverein Freyburg e.V., Am Ententeich, 06632 Freyburg (Unstrut) Mo-So 10.00-12.00 Uhr u. 15.00-16.00 Uhr Tel. 01 52 / 24 49 69 48 Apotheken Freyburg Elisabeth-Apotheke Oberstraße 54, 06632 Freyburg (Unstrut) .......................03 44 64 / 2 90 04 Jahn-Apotheke Markt 3, 06632 Freyburg (Unstrut) .................................03 44 64 / 2 73 65 Karsdorf Unstrut-Apotheke Straße der Befreiung 1a, 06638 Karsdorf OT Wetzendorf ..03 44 61 / 5 70 11 Laucha Löwen-Apotheke Golzener Straße 1, 06636 Laucha an der Unstrut ...........03 44 62 / 2 03 39 Nebra Georg-Apotheke Am Markt 3, 06642 Nebra (Unstrut) ...............................03 44 61 / 2 24 05 Kindertagesstätten Integrative Kindertagesstätte „Unstrut-Knirpse“ Nebra ....03 44 61 / 2 20 01 Integrative Kindertagesstätte „Schlosszwerge“ Burgscheidungen ...............................03 44 62 / 2 18 00 Kindertagesstätte „Freundschaft“ Karsdorf .....................03 44 61 / 5 52 89 Kindertagesstätte „Glöckchen“ Laucha ...........................03 44 62 / 2 07 09 Kindertagesstätte „Haus des Kindes“ Reinsdorf ..............03 44 61 / 2 27 93 Kindertagesstätte „Hühnerjagd“ Freyburg .......................03 44 64 / 2 74 75 Kindertagesstätte „Pittiplatsch“ Gleina ...........................03 44 62 / 2 06 61 Kindertagesstätte „Sonnenschein“ Freyburg ...................03 44 64 / 2 82 01 Kindertagesstätte „Zwergenschloss“ Balgstädt ...............03 44 64 / 2 76 84 Kindertagessteätte „Buddelflink“ Goseck ........................0 34 43 / 20 02 88 Kindertagesstätte „Kleine Rebläuse“ Freyburg ................03 44 64 / 6 68 33 Notdienst - Ärzte Dienstgebiet Unstruttal – Bad Bibra Für folgende Orte der VerbGem Unstruttal: Balgstädt mit OT Größnitz, Hirschroda und Städten; Stadt Freyburg (Unstrut) mit OT Nißmitz, Schleberoda, Zeuchfeld, Zscheiplitz und Weischütz; Gleinamit OT Baumersroda, Ebersroda und Müncheroda; Karsdorf mit OT Wennungen und Wetzendorf; Stadt Laucha an der Unstrut mit OT Burgscheidungen, Dorndorf, Kirchscheidungen, Tröbsdorf und Plößnitz, Stadt Nebra (Unstrut) mit OT Großwangen und Kleinwangen; Reinsdorf Der kassenärztliche Bereitschaftsdienst ist zu erreichen: Mo., Di., Do.: 19:00 Uhr bis Folgetag 07:00 Uhr Mi., Fr.: 14:00 Uhr bis Folgetag 07:00 Uhr Sa., So. und alle Feiertage 07:00 Uhr bis Folgetag 07:00 Uhrunter der zentralen Rufnummer: 03 47 72 / 3 33 88. Notfallsprechstunde: In der genannten Praxis: Sa.: 09:00-10:00 Uhr, So.: 10:00-11:00 Uhr Dienstgebiet Naumburg (Saale) Für folgende Orte der VerbGem Unstruttal: Pödelist, Dobichau, Burkersroda und Dietrichsroda Dienstzeiten Mo., Di., Do.: 19:00 Uhr bis Folgetag 07:00 Uhr Mi., Fr.: 14:00 Uhr bis Folgetag 07:00 Uhr Sa., So. und alle Feiertage 07:00 Uhr bis Folgetag 07:00 Uhr Notfallsprechstunde In der genannten Praxis: Sa., So. und Feiertags: 09:00-11:00 Uhr. Aus organisatorischen Gründen wird der Dienstplan für den Bereich Naumburg (Saale) 14-tägig unter folgender Internetadresse veröffentlicht: http:// www.aerzte-naumburg.de/. Sollten Sie über keinen Internetanschluss verfügen, wenden Sie sich bitte an die Rettungsleitstelle in Naumburg (0 34 45 / 7 52 90) oder wählen Sie den Notruf 112.
Amtsblatt Ausgabe 06/2012 (29.06.2012) Mülltermine Hausmüll Samstag, 30.06.2012 Markröhlitz, Karsdorf, Wetzendorf, Reinsdorf Dienstag, 03.07.2012 Burkersroda, Dietrichsroda, Laucha, Plößnitz Donnerstag, 05.07.2012 Balgstädt, Größnitz, Städten, Hirschroda, Goseck, Zscheiplitz, Weischütz, Dorndorf Freitag, 06.07.2012 Freyburg, Nißmitz Dienstag, 10.07.2012 Nebra Mittwoch, 11.07.2012 Baumersroda, Ebersroda, Gleina, Müncheroda, Pödelist, Dobichau, Schleberoda, Zeuchfeld Donnerstag, 12.07.2012 Wennungen, Burgscheidungen, Tröbsdorf, Kirchscheidungen, Groß- und Kleinwangen Freitag, 13.07.2012 Markröhlitz, Karsdorf, Wetzendorf, Reinsdorf Dienstag, 17.07.2012 Burkersroda, Dietrichsroda, Laucha, Plößnitz Donnerstag, 19.07.2012 Balgstädt, Größnitz, Städten, Hirschroda, Goseck, Zscheiplitz, Weischütz, Dorndorf Freitag, 20.07.2012 Freyburg, Nißmitz Dienstag, 24.07.2012 Nebra Mittwoch, 25.07.2012 Baumersroda, Ebersroda, Gleina, Müncheroda, Pödelist, Dobichau, Schleberoda, Zeuchfeld Donnerstag, 26.07.2012 Wennungen, Burgscheidungen, Tröbsdorf, Kirchscheidungen, Groß- und Kleinwangen Freitag, 27.07.2012 Markröhlitz, Karsdorf, Wetzendorf, Reinsdorf Dienstag, 31.07.2012 Burkersroda, Dietrichsroda, Laucha, Plößnitz Bioabfall Samstag, 30.06.2012 Freyburg, Nißmitz Dienstag, 03.07.2012 Nebra Mittwoch, 04.07.2012 Baumersroda, Ebersroda, Gleina, Müncheroda, Pödelist, Dobichau, Schleberoda, Zeuchfeld Donnerstag, 05.07.2012 Wennungen, Burgscheidungen, Tröbsdorf, Kirchscheidungen, Groß- und Kleinwangen Freitag, 06.07.2012 Markröhlitz, Karsdorf, Wetzendorf, Reinsdorf Dienstag, 10.07.2012 Burkersroda, Dietrichsroda, Laucha, Plößnitz Donnerstag, 12.07.2012 Balgstädt, Größnitz, Städten, Hirschroda, Goseck, Zscheiplitz, Weischütz, Dorndorf Freitag, 13.07.2012 Freyburg, Nißmitz Dienstag, 17.07.2012 Nebra Mittwoch, 18.07.2012 Baumersroda, Ebersroda, Gleina, Müncheroda, Pödelist, Dobichau, Schleberoda, Zeuchfeld Donnerstag, 19.07.2012 Wennungen, Burgscheidungen, Tröbsdorf, Kirchscheidungen, Groß- und Kleinwangen Freitag, 20.07.2012 Markröhlitz, Karsdorf, Wetzendorf, Reinsdorf Dienstag, 24.07.2012 Burkersroda, Dietrichsroda, Laucha, Plößnitz Donnerstag, 26.07.2012 Balgstädt, Größnitz, Städten, Hirschroda, Goseck, Zscheiplitz, Weischütz, Dorndorf Freitag, 27.07.2012 Freyburg, Nißmitz Dienstag, 31.07.2012 Nebra Gelber Sack Dienstag, 03.07.2012 Goseck, Freyburg, Pödelist, Dobichau Mittwoch, 04.07.2012 Balgstädt, Laucha, Markröhlitz Freitag, 06.07.2012 Burkersroda, Dietrichsroda Montag, 09.07.2012 Hirschroda, Tröbsdorf, Plößnitz Dienstag, 10.07.2012 Größnitz, Städten, Baumersroda, Ebersroda, Gleina, Müncheroda, Nißmitz, Zscheiplitz, Schleberoda, Weischütz, Zeuchfeld, Dorndorf Mittwoch, 11.07.2012 Burgscheidungen, Kirchscheidungen, Nebra, Klein- und Großwangen Donnerstag, 12.07.2012 Karsdorf, Wennungen, Wetzendorf, Reinsdorf Dienstag, 17.07.2012 Goseck, Freyburg, Pödelist, Dobichau Mittwoch, 18.07.2012 Balgstädt, Laucha, Markröhlitz Freitag, 20.07.2012 Burkersroda, Dietrichsroda Montag, 23.07.2012 Hirschroda, Tröbsdorf, Plößnitz Dienstag, 24.07.2012 Größnitz, Städten, Baumersroda, Ebersroda, Gleina, Müncheroda, Nißmitz, Zscheiplitz, Schleberoda, Weischütz, Zeuchfeld, Dorndorf Mittwoch, 25.07.2012 Burgscheidungen, Kirchscheidungen, Nebra, Klein- und Großwangen Donnerstag, 26.07.2012 Karsdorf, Wennungen, Wetzendorf, Reinsdorf Dienstag, 31.07.2012 Goseck, Freyburg, Pödelist, Dobichau Blaue Tonne Dienstag, 03.07.2012 Karsdorf, Wetzendorf Mittwoch, 04.07.2012 Nebra Donnerstag, 05.07.2012 Groß- und Kleinwangen Freitag, 06.07.2012 Markröhlitz, Wennungen, Burgscheidungen, Kirchscheidungen, Tröbsdorf, Reinsdorf Donnerstag, 12.07.2012 Balgstädt, Größnitz, Städten, Hirschroda, Müncheroda, Zscheiplitz, Weischütz, Dorndorf, Plößnitz Freitag, 13.07.2012 Laucha Montag, 16.07.2012 Freyburg, Nißmitz Dienstag, 17.07.2012 Baumersroda, Ebersroda, Gleina, Schleberoda, Zeuchfeld Donnerstag, 19.07.2012 Goseck Dienstag, 24.07.2012 Burkersroda, Dietrichsroda Donnerstag, 26.07.2012 Pödelist, Dobichau
Amtsblatt Ausgabe 06/2012 (29.06.2012) Bekanntmachungen der Mitgliedsgemeinden der Verbandsgemeinde Unstruttal Stadt Freyburg (Unstrut) Bebauungsplan Nr. 8 der Stadt Freyburg (Unstrut) „Schnittstelle Öffentlicher Personennahverkehr“ Der Gemeinderat der Stadt Freyburg (Unstrut) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.06.2012 den Bebauungsplan Nr. 8 „Schnittstelle Öffentlicher Personennahverkehr“ als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan Nr. 8 „Schnittstelle Öffentlicher Personennahverkehr“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie der Begründung werden hiermit bekannt gemacht. Die Satzung über den Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung am 29.06.2012 in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan ab diesem Tage im Bauverwaltungsamt der Verbandsgemeinde Unstruttal, Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut), während der Dienststunden Montag 08:00-12:00 u. 13:00-15:00 Uhr Dienstag 08:00-12:00 u. 13:00-18:00 Uhr Mittwoch 08:00-12:00 u. 13:00-15:00 Uhr Donnerstag 08:00-12:00 u. 13:00-16:00 Uhr Freitag 08:00-12:00 Uhreinsehen und über den Inhalt Auskunft erlangen. Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Freyburg (Unstrut) geltend gemacht worden ist. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründensoll, darzulegen. Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres gegenüber der Stadt Freyburg (Unstrut) geltend gemacht wordensind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründensoll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB). Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche fürnach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretenen Vermögensnachteile, wennnicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Es wurde ein beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt (Bebauungsplan der Innenentwicklung), von einer zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB wird deshalb abgesehen. Freyburg (Unstrut), den 29.06.2012 Mänicke Bürgermeister Bebauungsplan Nr. 8 „Schnittstelle Öffentlicher Personennahverkehr“ Prof. Dr. Jürgen Leirichlebt nicht mehr Die Friedrich-Ludwig-Jahn-Gesellschaft, die ihren Sitz in Frey-burg (Unstrut) hat und die Träger des Jahn-Museumsist, beklagt den Tod ihres Vizepräsidenten Prof. Dr. Jürgen Leirich. Der emeritierte Hochschullehrer an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg war höchst engagiert im Einsatz fürdie Gesellschaft, die das Leben und Wirken Jahns vertrittund erforscht. Er war der erste Vorsitzende des 1992 gegründeten Jahn-Fördervereins (Förderverein zur Traditionspflege und Erhaltung der Friedrich-Ludwig-Jahn-Gedenkstätten), des Vorgängers der jetzigen Jahn-Gesellschaft, und seit 2004 Vizepräsident. In einer bewegenden Trauerfeier auf dem Gertraudenfriedhofin Halle würdigte der Präsident der Jahn-Gesellschaft, Hansgeorg Kling (Kassel), die Lebensleistung Jürgen Leirichs: Der Weg des begeisterten Gerätturners, geboren 1938, führte vom 12-jährigen Leistungsturner zum Turner der Meisterklasse in Halle und zum internationalen Kampfrichter. Nach dem Studium der Körpererziehung und Germanistik erwarb er sich als Sportwissenschaftler vor allem mit seinen Veröffentlichungenüber die Theorie und Praxis des Gerätturnens sowie als Institutsleiter in Halle Anfang der 90er Jahre große Verdienste. Er war über längere Zeit Dekan eines Fachbereichs, der auchdie Musikwissenschaft und die Angewandten Sprachwissenschaften umfasste. Was er bei seiner Verabschiedung aus dem Hochschuldienst 2004 über seine wissenschaftlichen Ziele sagte, trifft bezeichnenderweise auch für die Jahn-Gesellschaft zu: „Die Anerkennung eines Vereins gelingt nur dann dauerhaft, wenn er einklares Profil hat, wenn Kooperationsfähigkeit und Ausstrahlung in die Gesellschaft gegeben sind.“ Redaktionsschluss für Textbeiträge für die Amtsblattausgabe 07/2012 (27.07.2012) ist am 16.07.2012 Tel. 03 44 61 / 2 55 64, Fax 03 44 61 / 2 56 81 E-Mail: [email protected]
Amtsblatt Ausgabe 06/2012 (29.06.2012) Nachruf Tiefbewegt nehmen wir Abschied von unseremehemaligen Mitarbeiter Hans-Günther Exneraus Freyburg (Unstrut), der pflichtbewusst seine Tätigkeit ausführte. Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Im Namen der Stadtverwaltung Freyburg (Unstrut) Udo Mänicke Bürgermeister Nachruf Tiefbewegt nehmen wir Abschied von unseremehemaligen Mitarbeiter Herrn Heinz Jähnaus Freyburg (Unstrut), der pflichtbewusst seine Tätigkeit ausführte. Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Im Namen der Stadtverwaltung Freyburg (Unstrut) Udo Mänicke Bürgermeister Bekanntmachungder Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Ortsteil Zeuchfeld nach § 34 Abs. 4 BauGB Der Gemeinderat der Stadt Freyburg (Unstrut) hat in seiner Sitzung am 19.06.2012 die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Zeuchfeld nach § 34 Abs. 4 BauGB (siehe Kartenauszug) als Satzung beschlossen. Die Satzung einschließlich Begründung wird hiermit bekannt gemacht. Die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Zeuchfeld nach
§ 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB tritt mit der Bekanntmachung im Amtsblattam 29.06.2012 in Kraft.
Jedermann kann die Satzung ab diesem Tage im Bauverwaltungsamt der Verbandsgemeinde Unstruttal, Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut), während der Dienststunden Montag 08:00-12:00 u. 13:00-15:00 Uhr Dienstag 08:00-12:00 u. 13:00-18:00 Uhr Mittwoch 08:00-12:00 u. 13:00-15:00 Uhr Donnerstag 08:00-12:00 u. 13:00-16:00 Uhr Freitag 08:00-12:00 Uhreinsehen und über den Inhalt Auskunft erlangen. Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 Baugesetzbuch (BauGB) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Freyburg (Unstrut) geltend gemacht worden ist. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründensoll, darzulegen. Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres gegenüber der Stadt Freyburg (Unstrut) geltend gemacht wordensind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründensoll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB). Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche fürnach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretenen Vermögensnachteile, wennnicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Freyburg (Unstrut), den 29.06.2012 Mänicke Bürgermeister Stadt Freyburg (Unstrut) / OT Zeuchfeld Stadt Freyburg (Unstrut) in der Verbandsgemeinde Unstruttal „Klarstellungsund Ergänzungssatzung Ortsteil Zeuchfeld“ nach § 34 Abs. 4 BauGB Planzeichnung Teil A
Amtsblatt Ausgabe 06/2012 (29.06.2012) Stadt Laucha an der Unstrut OT Kirchscheidungen Satzungüber die Erhebung wiederkehrender Beiträge fürdie öffentlichen Verkehrsanlagen des Ortsteils Kirchscheidungen der Stadt Laucha an der Unstrut Straßenausbaubeitragssatzung (SABS – W) Aufgrund der §§ 4 und 6 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. August 2009 (GVBl. LSA S. 383) in der derzeit geltenden Fassung in Verbindungmit den §§ 2, 6 und 6a des Kommunalabgabengesetzes (KAG-LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.12.1996 (GVBl. LSA S. 405) in derderzeit geltenden Fassung, hat der Gemeinderat der Stadt Laucha an der Unstrut in seiner Sitzung am 22.05.2012 mit Beschl.-Nr. 11/12/19 dienachfolgende Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge (SABS – W) für die öffentlichen Verkehrsanlagen des Ortsteils Kirchscheidungender Stadt Laucha an der Unstrut beschlossen:
§ 1 Wiederkehrende Beiträge für Verkehrsanlagen
(1) Die Stadt Laucha an der Unstrut erhebt in ihrem Ortsteil Kirchscheidungen wiederkehrende Beiträge zur Deckung ihrer Investitionsaufwendungen, die der Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung oder Erneuerung von Verkehrsanlagen dienen (öffentliche Straßen, Wege, Plätze sowie unselbständige Grünanlagen und unselbständige Stellflächen). (2) Ausbaubeiträge werden für die Maßnahmen an erstmals hergestellten Verkehrsanlagen, die der Herstellung, der Anschaffung, der Erneuerung, der Erweiterung oder der Verbesserung dienen, erhoben. 1. „Herstellung“ ist die erstmalige Herstellung gemeindlicher Verkehrsanlagen, sofern diese nicht als Erschließungsanlagen im Sinne von § 127 BauGB sind. 2. „Anschaffung“ ist der Erwerb einer Anlage von einem Dritten gegen Entgelt zur Übernahme als gemeindliche Anlage. 3. „Erweiterung“ ist jede flächenmäßige Vergrößerung einer fertiggestellten Anlage oder deren Ergänzung durch weitere Teile. 4. „Verbesserung“ sind alle Maßnahmen zur Hebung der Funktion, Änderung der Verkehrsbedeutung i. S. der Hervorhebung des Anliegervorteils sowie der Beschaffenheit und Leistungsfähigkeit einer Anlage. 5. „Erneuerung“ ist die Wiederherstellung einer vorhandenen, ganz oderteilweise unbrauchbaren, abgenutzten oder schadhaften Anlage in einenden regelmäßigen Verkehrsbedürfnissen genügenden Zustand. (3) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten nicht für die Herstellung von Erschließungsanlagen, soweit sie im Sinne von § 127 Abs. 2 BauGBbeitragsfähig sind.
§ 2 Beitragsfähiger Aufwand
(1) Beitragsfähig ist insbesondere der Aufwand für: 1. Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung der Erschließungsanlagenbenötigten Grundflächen (einschließlich der Grunderwerbsnebenkosten), 2. den Wert der von der Gemeinde aus ihrem Vermögen bereitgestellten Flächen zum Zeitpunkt der Bereitstellung (zuzüglich der Nebenkosten), 3. die Herstellung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung von:
a) Fahrbahnen,
b) Gehwegen,
c) Radwegen,
d) Park- und Halteflächen, die Bestandteil der Verkehrseinrichtung sind,
e) unselbständigen Grünanlagen/Straßenbegleitgrün,
f) Straßenbeleuchtungseinrichtungen,
g) Einrichtungen zur Oberflächenentwässerung der Straße,
h) Böschungen, Schutz- und Stützmauern,
i) Randsteinen und Schrammborden,
j) Trenn-, Seiten-, Rand- und Sicherheitsstreifen. 4. die Beauftragung Dritter mit der Planung und Bauleitung. (2) Zum beitragsfähigen Aufwand gehören auch die Aufwendungen für die Fremdfinanzierung der in § 2 (1) bezeichneten Maßnahmen. (3) Zum beitragsfähigen Aufwand gehören auch die Aufwendungen, dieder Gemeinde im Zusammenhang mit der Straßenausbaumaßnahme zum Ausgleich eines Eingriffs in Natur und Landschaft entstanden sind, sofernnicht dafür ein Kostenerstattungsbetrag nach den §§ 135 a ff BauGB erhoben wird. (4) Nichtbeitragsfähig sind die Kosten 1. für die laufende Unterhaltung und Instandsetzung der in § 2 (1) genannten Anlagen, Die Stadt Laucha an der Unstrut bietetfolgendes Grundstück zum Verkauf an 06636 Laucha an der Unstrut, Golzener Straße - vertragsfrei Objekt: Erholungsgrundstück, bebaut mit einem massiven Gartenhaus mit den Abmessungen von 5,50 m x 3,50 m. Kein Wasser- und Stromanschluss. Eine mögliche Bebauung richtet sich nach § 34 BauGB.
Lage: Das Grundstück liegt an der Bundesstraße B 176. Angrenzend befindensich erschlossene Wohngrundstücke, gegenüberliegend ein vollerschlossenes Gewerbegebiet mit einem Supermarkt. Grundstücksgröße: 404 m² Verkehrswert: 5.500,00 Euro Bewerbungen sind zu richten an: Stadt Laucha an der Unstrut Markt 1 06636 Laucha an der Unstrut
Ansprechpartner:
- Herr Bilstein, Bürgermeister
- Frau C. Tilgner, Verbandsgemeinde Unstruttal (03 44 64 / 3 00 16)
Bilstein Bürgermeister Stadt Laucha an der Unstrut
Amtsblatt Ausgabe 06/2012 (29.06.2012) 2. für Hoch- und Tiefstraßen sowie für Straßen, die für den Schnellverkehrmit Kraftfahrzeugen bestimmt sind (Schnellverkehrsstraßen), ferner für Brücken, Tunnel und Unterführungen mit den dazugehörigen Rampen, 3. für Kinderspielplätze, 4. für Beweissicherungsverfahren, 5. für Gestaltungselemente wie Brunnen, Teichanlagen, Stadtmöbel, Verkehrszeichen etc. und 6. für Kunstbauten. (5) Die Gemeinde kann im Einzelfall durch ergänzende Satzung bestimmen, dass über die genannten Kosten hinaus weitere genau bezeichnete Kosten zum beitragsfähigen Aufwand gehören.
§ 3 Beitragstatbestand
Die wiederkehrenden Beiträge werden für alle an der Abrechnungseinheit Kirchscheidungen gelegenen Grundstücke erhoben, die die Möglichkeiteiner Zufahrt oder eines Zuganges zu der Abrechnungseinheit haben.
§ 4 Ermittlung des beitragsfähigen Aufwandes
(1) Der beitragsfähige Aufwand wird nach den tatsächlichen Aufwendungen in der Ortslage Kirchscheidungen ermittelt. Soweit die Gemeinde eigene Grundstücke für die Durchführung einer Maßnahme bereitstellt, ist der Verkehrswert im Zeitpunkt der Bereitstellung des Grundstückes als Aufwand anzusetzen. (2) Mehrkosten, die neben der Verbesserung durch gestalterische Ziele der Gemeinde entstehen, jedoch für die Funktionsfähigkeit der Verkehrsanlagenicht notwendig sind, können aus dem beitragsfähigen Aufwand herausgerechnet werden.
§ 5 Abrechnungseinheit und Gemeindeanteil
(1) Der beitragsfähige Aufwand wird für die im räumlichen und funktionalen Zusammenhang stehenden Verkehrsanlagen (Abrechnungseinheit) des Ortsteils Kirchscheidungen gemäß § 4 nach den jährlichen Investitionsaufwendungen ermittelt. (2) Gemäß § 5 (1) wird folgende Abrechnungseinheit festgelegt: Die innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage Kirchscheidungengelegenen Verkehrsanlagen werden zur Abrechnungseinheit 1 (AE 1) zusammengefasst. Die AE 1 und die daraus in Verbindung mit § 3 SABS-Wheranzuziehenden Grundstücke ergeben das Abrechnungsgebiet 1, wie inder Anlage 1 dargestellt. (3) Der Anteil der Stadt Laucha am beitragsfähigen Aufwand beträgt 1. Für die Abrechnungseinheit 1, gemäß § 5 (1) 38,40 v.H. Der beitragsfähige Aufwand gemäß § 5 (1) SABS-W reduziert um denprozentualen Gemeindeanteil stellt den umlagefähigen Aufwand dar undwird auf die Beitragspflichtigen nach Maßgabe dieser Satzung verteilt.
§ 6 Zuschüsse Dritter
(1) Zuschüsse Dritter können, soweit es sich dabei um Zuschüsse des Landes Sachsen-Anhalt beziehungsweise um solche privater Zuschussgeber handelt und der Zuschussgeber nichts anderes bestimmt hat, mindestens jeweils hälftig auf den Gemeindeanteil und auf den von den Beitragspflichtigen zu tragenden Anteil am beitragsfähigen Aufwand angerechnet werden. (2) Es liegt im Ermessen der Gemeinde, den auf ihren beitragsfähigen Aufwand anzurechnenden Anteil an einem Zuschuss kleiner als 50 v.H. festzulegen. (3) Andere öffentliche Zuschüsse, insbesondere solche aus Bundesmitteln, sind zunächst ausschließlich auf den Gemeindeanteil anzurechnen, sofern der Zuschussgeber nicht ausdrücklich eine andere Verwendungvorsieht. Sofern der der Gemeinde anzurechnende Zuschussbetrag die Höhe des von ihr zu tragenden Anteiles an dem beitragsfähigen Aufwandübersteigt, kann der Restbetrag zu Gunsten der Beitragspflichtigen angerechnet werden wenn der Zuschussgeber dies zulässt.
§ 7 Beitragsmaßstab
Beitragsmaßstab für die Verteilung des umlagefähigen Aufwandes ist die Grundstücksbemessungsgröße. Sie ergibt sich aus der Vervielfältigung der Grundstücksfläche mit dem Zuschlag für das Maß der baulichen Nutzung (Vollgeschossfaktor) unddem Zuschlag für die Art der baulichen Nutzung (Nutzungsfaktor).
§ 8 Ermittlung der Grundstücksfläche
Als Grundstücksfläche nach § 7 gilt: 1. das in einem Grundbuch unter einer laufenden Bestandsverzeichnisnummer stehende Flurstück. Sind unter einer Bestandsverzeichnisnummer mehrere Flurstücke aufgeführt und liegen diese im räumlichen Zusammenhang, wird die Gesamtfläche dieser Flurstücke als Grundstücksfläche herangezogen. 2. bei nicht vermessenen und im Bestandsverzeichnis des Grundbuchesunter einer eigenen Nummer eingetragenen Flurstücken die von den Beitragspflichtigen zusammenhängend genutzte Fläche. Der Beitragspflichtige ist in diesem Fall verpflichtet, die Grundstücksgröße nachprüfbar, insbesondere durch amtlich beglaubigte Dokumente, nachzuweisen. 3. vermessene Grundstücke (Splitterflächen), die unter einer eigenen Nummer im Grundbuch stehen und deren Fläche kleiner als 5 m² ist, sindflächenmäßig einem Nachbargrundstück zuzurechnen, sofern eine Eigentümeridentität zwischen beiden Grundstücken besteht. 4. vermessene Grundstücke (Splitterflächen), die unter einer eigenen Nummer im Grundbuch stehen und deren Fläche kleiner als 5 m² ist, sind indie Aufwandsverteilung einzubeziehen, werden aber nicht beschieden, sofern mit den Nachbargrundstücken eine Eigentümerverschiedenheitbesteht.
§ 9 Ermittlung des Vollgeschossfaktors als Maß der baulichen
Nutzung (1) Der Vollgeschossfaktor für die Berücksichtigung des Maßes der baulichen Nutzung beträgtfür Grundstücke ohne Bebauung 1,00 für 1 Vollgeschoss 1,10 für 2 Vollgeschosse 1,20 für 3 Vollgeschosse 1,30 für jedes weitere Vollgeschosserhöht sich der Faktor um 0,10 (2) Als Vollgeschosse gelten Geschosse, deren Deckenoberfläche im Mittelmehr als 1,60 m über die Geländeoberfläche hinausragt und die eine lichte Raumhöhe von mindestens 2,00 m haben. (3) Dachgeschosse im Dachraum gelten nur dann als Vollgeschosse, wennihre Grundfläche mit einer lichten Höhe von mindestens 2,00 m über 2/3 der Gebäudegrundfläche liegt. (4) Für die Zahl der Vollgeschosse gilt: 1. die im Bebauungsplan festgesetzte höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse. Ist im Einzelfall eine größere Geschosszahl genehmigt, so istdiese zugrunde zulegen. 2. Hat ein Bebauungsplan den Verfahrensstand des § 33 BauGB erreicht, ist dieser maßgebend. 3. Bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan nicht die Zahl der Vollgeschosse, sondern nur die Höhe der baulichen Anlagen oder eine Baumassenzahl festgesetzt ist, gilt in Gewerbe-, Industrie- und Sondergebieten im Sinne von § 1 (2) Ziff. 7-9 BauNVO die durch 3,5 und in allenanderen Baugebieten gemäß § 1 (2) Ziff. 1-6 BauNVO die durch 2,3 geteilte höchstzulässige Traufhöhe bzw. höchstzulässige Baumassenzahl, wobei Bruchzahlen auf volle Zahlen auf- und abgerundet werden. Enthält ein Bebauungsplan sowohl Festsetzungen über die Höhe derbaulichen Anlagen als auch über die Baumassenzahl, so ist die Gebäudehöhe vor der Baumassenzahl maßgeblich. 4. Bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan eine gewerbliche Nutzungohne Bebauung festgesetzt ist, gilt die Zahl von 1 Vollgeschoss. 5. Bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan eine industrielle Nutzungohne Bebauung festgesetzt ist, die Zahl von 2 Vollgeschossen. 6. Bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan eine gesonderte Nutzungfestgesetzt ist oder die außerhalb von Bebauungsplangebieten tatsächlich so genutzt werden (z. B. Sport-, Fest- und Campingplätze, Freibäder, Friedhöfe), wird 1 Vollgeschoss angesetzt. 7. Soweit kein Bebauungsplan besteht oder in dem Bebauungsplan wederdie Zahl der Vollgeschosse noch die Baumassenzahl bzw. die Gebäudehöhe bestimmt sind, gilt:
a) die Zahl der auf dem Grundstück tatsächlich vorhandenen Vollgeschosse.
b) bei Grundstücken, die mit einer Kirche bebaut sind, die Zahl von 1 Vollgeschoss.
c) bei Grundstücken, die gewerblich und/oder industriell genutztwerden, ist die Traufhöhe geteilt durch 3,5 anzusetzen.
d) bei Grundstücken, die zu Wohnzwecken genutzt werden, ist die Traufhöhe geteilt durch 2,3 anzusetzen.
e) Entstehende Bruchzahlen sind auf ganze Zahlen auf- oder abzurunden. 8. Bei Grundstücken, die mit Garagen, Carports, Scheunen, Schuppen, Ställen und anderen Nebenanlagen bebaut sind, die dem Nutzungszweckder Grundstücke dienen (§ 14 (BauNVO)), wird 1 Vollgeschoss festgesetzt. Ausgenommen von dieser Regelung sind fliegende Bautenentsprechend § 81 Bauordnung Sachsen-Anhalt (BauO LSA) vom 20.12.2005 (GVBl. LSA S. 769) in der derzeit geltenden Fassung. 9. Für Grundstücke im Außenbereich (§ 35 BauGB) gilt:
a) liegt ein Grundstück im Außenbereich (§ 35 BauGB), bestimmt sichdie Zahl der Vollgeschosse nach der genehmigten oder bei nichtgenehmigten aber geduldeten Bauwerken nach der tatsächlichen Bebauung.
b) Bei Grundstücken im Außenbereich (§ 35 BauGB), für die durch Planfeststellungsbeschluss eine der baulichen Nutzung vergleichbare Nutzung zugelassen ist (z.B. Abfalldeponien), wird 1 Vollgeschoss angesetzt.
- 10. Sind auf einem Grundstück mehrere Gebäude mit unterschiedlicher Zahlvon Vollgeschossen zulässig oder vorhanden, gilt die vorhandene Zahlder Vollgeschosse bei dem Gebäude, dass der Hauptnutzung des Grundstückes dient. Sollte die Hauptnutzung nicht eindeutig bestimmbar sein, gilt die bei dem Gebäude mit der größten Baumasse (m³ Rauminhalt des Gebäudes) vorhandene Zahl der Vollgeschosse.
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§ 10 Ermittlung des Nutzungsfaktors als Art der baulichen Nutzung
Der Nutzungsfaktor für die Art der Nutzung, mit dem die nach § 8 ermittelte Grundstücksfläche unter Berücksichtigung des nach § 9 ermittelten Vollgeschossfaktors zu vervielfältigen ist, beträgt im Einzelnen: 1. 0,02 - bei Grundstücken im Außenbereich mit Waldbestand oder gewerblich genutzten Wasserbestand 2. 0,04 - bei Grundstücken im Außenbereich, die als Gartenland, Grünland oder Ackerland genutzt werden 3. 0,50 - wenn das Grundstück nur in einer der baulichen oder gewerblichen Nutzung vergleichbaren Weise nutzbar ist oder außerhalb von Bebauungsplangebieten tatsächlich so genutzt wird (z.B. Friedhöfe, Sportplätze, Freibäder, Einzelgärten ohne Bebauung und Dauerkleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes (BKleinG)) 4. 1,10 - wenn das Grundstück teilweise gewerblich oder teilweise ineiner der gewerblichen Nutzung ähnlichen Weise genutzt wird (gemischte Nutzung) 5. 1,20 - wenn das Grundstück ausschließlich gewerblich oder ausschließlich in einer der gewerblichen Nutzung ähnlichen Weisegenutzt wird 6. 2,00 - wenn das Grundstück ausschließlich industriell genutzt wird 7. 1,00 - wenn das Grundstück als Wohngrundstück genutzt wird, miteinem Wohngrundstück zusammenhängt und mit diesem gemeinsam genutzt wird oder in keiner der unter Ziff. 1. bis Ziff.
- 6. beschriebenen Art genutzt wird (zum Beispiel Einzelgärtenmit aufstehender Bebauung). § 11 Beitragssatz (1) Der umlagefähige Aufwand ermittelt sich gemäß § 5 (3) SABS-W ausdem beitragsfähigen Aufwand abzüglich des prozentualen Anteils der Gemeinde. (2) Unter Berücksichtigung der Maßgaben der §§ 8 bis 10 SABS-W ermittelt sich die Grundstücksbemessungsgröße des einzelnen Grundstücks. (3) Der ermittelte umlagefähige Aufwand ist durch die Summe der Bemessungsgrößen aller an dem Verteilungsvorgang zu beteiligenden Grundstücke zu dividieren. Der sich ergebende Zahlenwert ist der Beitragssatz (€/Grundstücksbemessungsgröße). (4) Durch Vervielfältigung des Beitragssatzes mit der Grundstücksbemessungsgröße des einzelnen Grundstücks ergibt sich der auf ein Grundstück entfallende Ausbaubeitrag. (5) Der Beitragssatz wird nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Satzung aus den jährlichen Investitionsaufwendungen ermittelt und in einerjährlich zu erlassenden Beitragssatzung festgesetzt. § 12 Entstehung, Veranlagung und Fälligkeit des Beitragsanspruchs (1) Der Beitragsanspruch entsteht mit Ablauf des 31.12. für das abgelaufene Jahr. (2) Der Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheidsfällig. (3) Kommunale Abgaben werden nicht festgesetzt, erhoben, nachgefordertoder erstattet, wenn der Betrag niedriger als fünf Euro ist. Centbeträge sindbei der Festsetzung von kommunalen Abgaben auf volle Euro abzurundenund bei der Erstattung auf volle Euro aufzurunden. Kommunale Abgaben, die ratenweise erhoben werden, können bei der Festsetzung so abgerundetwerden, dass gleichhohe Raten entstehen. (4) Der Beitragsbescheid enthält mindestens: 1. die Bezeichnung des Beitrages, 2. die Bezeichnung des Beitragsschuldners, 3. die Bezeichnung des Grundstücks, 4. den zu zahlenden Betrag, 5. die Berechnung des zu zahlenden Betrages unter Mitteilung der beitragsfähigen Kosten, des Gemeindeanteils und der Berechnungsgrundlagennach dieser Satzung, 6. die Festsetzung des Fälligkeitstermins, 7. die Eröffnung, dass der Beitrag als öffentliche Last auf dem Grundstückruht und eine Rechtsbehelfsbelehrung. § 13 Vorausleistungen (1) Ab Beginn des Erhebungszeitraumes können von der Stadt Laucha Vorausleistungen bis zu 70 % auf wiederkehrende Beiträge erhoben werden, soweit der Beitragsanspruch nach § 12 (1) noch nicht entstanden ist. (2) Die Vorausleistungen werden nach der voraussichtlichen Beitragshöheauf das laufende Jahr bemessen. § 14 Beitragsschuldner (1) Beitragspflichtig ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer des Grundstücks ist. Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so ist anstelle des Eigentümers der Erbbauberechtigte beitragspflichtig. Ist das Grundstück mit einem dinglichen Nutzungsrecht nach Art. 233 § 4 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.09.1994 (BGBl. I S. 2494) in der derzeit gültigen Fassung belastet, so istanstelle des Eigentümers der Inhaber dieses Rechts beitragspflichtig. (2) Mehrere Beitragspflichtige haften als Gesamtschuldner. Bei Wohnungs- oder Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig. (3) Für Grundstücke und Gebäude, die im Grundbuch noch als Eigentumdes Volkes eingetragen sind, tritt an die Stelle des Eigentümers der Verfügungsberechtigte im Sinne von § 8 Abs. 1 des Vermögenszuordnungsgesetzes (VZOG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.03.1994 (BGBl. I S. 709), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 03.07.2009 (BGBl. I S. 1688) in der derzeit gültigen Fassung. § 15 Auskunftspflichten (1) Die Beitragspflichtigen sind verpflichtet, der Gemeinde alle zur Ermittlung der Beitragsgrundlagen erforderlichen Auskünfte zu erteilen, auf Verlangen geeignete Unterlagen vorzulegen und jeden Eigentumswechsel, jede Veränderung der Grundstücksfläche bzw. der Anzahl der Vollgeschosse sowie jede Nutzungsänderung anzuzeigen. (2) Eine vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlung gegen eine dersich aus § 15 (1) ergebenden Auskunfts- und Anzeigepflichten kann als Ordnungswidrigkeit gem. § 16 (2) und (3) KAG LSA mit einer Geldbuße biszu 10.000 € geahndet werden. § 16 Sonderregelung für übergroße Wohngrundstücke (1) Übergroße Grundstücke, die vorwiegend der Wohnnutzung dienen, sind nur begrenzt zur Beitragszahlung heranzuziehen. (2) Als übergroß im Sinne des § 16 (1) gilt ein Grundstück dann, wennseine Fläche die in der Gemeinde vorhandene durchschnittliche Fläche vonüberwiegend der Wohnnutzung dienenden Grundstücken um mindestens 30 v. H. überschreitet. (3) Hat ein zur Beitragsleistung heranzuziehendes Grundstück eine Flächevon mehr als 130 v. H. der durchschnittlich bei Wohngrundstücken in der Gemeinde vorhandenen Grundstücksfläche, so ist es nur bis zu der Flächevon 130 v. H. der durchschnittlichen Wohngrundstücksfläche zum vollen Beitrag heranzuziehen. (4) Die durchschnittliche Größe der Wohngrundstücke in der Stadt Lauchaan der Unstrut beträgt 729,51 m2. Übergroß sind demnach Grundstücke abeiner Größe von mehr als 948 m2. § 17 Billigkeitsregelungen (1) Ansprüche aus dem Abgabenschuldverhältnis können ganz oderteilweise gestundet werden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durchdie Stundung nicht gefährdet erscheint. Ist deren Einziehung nach Lage des Einzelfalles unbillig, können sie ganz oder zum Teil erlassen werden. Die Entscheidung über Billigkeitsmaßnahmen steht unter dem Vorbehalt, nach Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit im Einzelfall zusozialverträglichen Belastungen zu gelangen. Für die Verwirklichung, die Fälligkeit und das Erlöschen von Ansprüchen aus dem Abgabenschuldverhältnis gelten die §§ 218 bis 223, 224 Abs. 1 und 2, §§ 225, 226, 227 Abs.1, §§ 228 bis 232 der Abgabenordnung in der jeweils geltenden Fassung entsprechend. (2) Straßenausbaubeiträge können, ohne dass die Voraussetzungen nach § 17 (1) vorliegen, für die ersten fünf Jahre nach Entstehen der Beitragsschuld zinslos gestundet werden. (3) Werden Grundstücke landwirtschaftlich im Sinne des § 201 des Baugesetzbuches oder als Wald genutzt, ist der Beitrag so lange zinslos zustunden, wie das Grundstück zur Erhaltung der Wirtschaftlichkeit des eigenen landwirtschaftlichen Betriebs genutzt werden muss. Satz 1 gilt auch fürdie Fälle der Nutzungsüberlassung und Betriebsübergabe an Familienangehörige im Sinne des § 15 der Abgabenordnung. Bei bebauten Grundstücken und Teilflächen eines Grundstücks im Sinne von Satz 1 dieses Absatzes gilt dies nur, wenn die Bebauung ausschließlich der landwirtschaftlichen Nutzung dient. (4) Der Beitrag kann auch zinslos gestundet werden, solange Grundstückeals Kleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes vom 28. Februar 1983 (BGBl. I S. 210) in der derzeit geltenden Fassung, genutzt werdenoder Grundstücke oder Teile von Grundstücken aus Gründen des Naturschutzes mit einer Veränderungssperre belegt sind. (5) Die Gemeinde kann zur Vermeidung sozialer Härten im Einzelfall zulassen, dass der Beitrag nach § 13a (5) KAG LSA in Form einer Rente gezahltwird. In diesem Fall ist der Beitrag durch Bescheid in eine Schuld umzuwandeln, die in höchstens 20 Jahresleistungen zu entrichten ist. In dem Bescheid sind Höhe und Zeitpunkt der Fälligkeit der Jahresleistung zubestimmen. Der jeweilige Restbetrag ist jährlich mit 2 v.H. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verzinsen. Die Jahresleistungen stehen wiederkehrenden Leistungen im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung in der im BGBl. III Gliederungsnummer 310-14 veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 4 Absatz 4a des Gesetzesvom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2258) in der derzeit geltenden Fassung, gleich. (6) Über Billigkeitsmaßnahmen entscheidet die Gemeinde auf Antrag des Beitragspflichtigen nach pflichtgemäßem Ermessen.
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§ 18 Übergangsregelung
Erhebt die Stadt Laucha im Ortsteil Kirchscheidungen wiederkehrende Beiträge für Verkehrsanlagen, werden Grundstücke erstmals 20 Jahre nach Entstehung des letzten Anspruchs auf Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch, auf Kosten der erstmaligen Herstellung aufgrund öffentlich-rechtlicher Verträge, insbesondere Erschließungsverträge, sonstigerstädtebaulicher Verträge oder aufgrund eines Vorhaben- und Erschließungsplanes (§§ 11, 12 BauGB) oder auf einmalige Beiträge nach § 6 KAG-LSA beitragspflichtig.
§ 19 Datenerhebung, Datenverarbeitung
(1) Zur Ermittlung der Beitragspflichtigen und zur Festsetzung der Beiträge im Rahmen der Veranlagung nach dieser Satzung ist die Erhebung folgender Daten - unter Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften zum Datenschutz - erforderlich und zulässig, so insbesondere 1. aus Datenbeständen, die der Gemeinde aus der Prüfung des gemeindlichen Vorkaufsrechts zustehen, 2. aus dem automatisierten Liegenschaftsbuch und der automatisierten Liegenschaftskarte, 3. aus den beim Grundbuchamt geführten Grundbüchern, 4. aus den bei der Bauaufsichtsbehörde geführten Bauakten sowie 5. aus verwaltungsseitig erstellten Fotodokumentationen. (2) Die Daten dürfen nur zum Zwecke der Beitragserhebung nach dieser Satzung weiterverarbeitet werden.
§ 20 Sprachliche Gleichstellung
Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten in weiblicher und männlicher Form.
§ 21 Schlussvorschriften / Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2010 in Kraft. Gleichzeitigtritt die Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Kirchscheidungen beschlossen am 11.09.2000 einschließlich der 1. Änderungssatzung über die Erhebungwiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Kirchscheidungen beschlossen am 24.03.2009 außer Kraft. Laucha an der Unstrut, den 23.05.2012 Bilstein Bürgermeister Ausfertigungsvermerk: Die Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen des Ortsteils Kirchscheidungen der Stadt Laucha ander Unstrut Straßenausbaubeitragssatzung (SABS – W) wurde dem Burgenlandkreis am 19.06.2012 angezeigt und wird hiermit ausgefertigt. Laucha an der Unstrut, den 21.06.2012 Bilstein Bürgermeister Stadt Nebra (Unstrut)
- 2. Änderungssatzungzur Friedhofssatzung der Stadt Nebra (Unstrut) Gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 und § 8 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.08.2009 (GVBl. S. 383) in der derzeit gültigen Fassung und § 25 des Gesetzes überdas Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Sachsen-Anhalt (Bestattungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BestattG)) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.03.2004 (GVBl. LSA S. 234) jeweils inderzeit gültigen Fassungen, hat der Gemeinderat der Stadt Nebra (Unstrut) in seiner Sitzung am 31.05.2012 nachfolgende 2. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Nebra (Unstrut) beschlossen: Artikel I Die Friedhofssatzung der Stadt Nebra (Unstrut) vom 22.09.2009 geändertdurch die 1. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Nebra (Unstrut) vom 28.01.2010 wird wie folgt geändert: 1. § 5 (1) wird um Punkt 8. Ehrengrabstätten ergänzt. 2. nach § 11 wird ein neuer § 12 eingefügt, der folgenden Wortlaut hat: § 12 Ehrengrabstätten Die Zuerkennung, die Anlage und die Unterhaltung von Ehrengrabstätten obliegt ausschließlich der Stadt Nebra (Unstrut). 3. Die Nummerierung der nachfolgenden §§ verschiebt sich entsprechend (§ 12 alt wird § 13 neu, …). Artikel II Die 2. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Nebra (Unstrut) tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Nebra (Unstrut), den 01.06.2012 Hildebrandt Bürgermeister Ausfertigungsvermerk: Die 2. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Nebra (Unstrut) wurde dem Burgenlandkreis am 06.06.2012 angezeigt und wird hiermitausgefertigt. Nebra (Unstrut), den 19.06.2012 Hildebrandt Bürgermeister Ersatzbekanntmachung Die abgebildete Anlage (Anlage 1: Abrechnungseinheit 1 Ortslage Kirchscheidungen) können in der Bauverwaltung der Verbandsgemeinde Unstruttal, Markt 1 in 06632 Freyburg (Unstrut), Zimmer 208 während der Dienstzeiten Montag 08:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr Dienstag 08:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr Mittwoch 08:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr Donnerstag 08:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr Freitag 08:00-12:00 Uhrin der Zeit vom 02.07. bis 13.07.2012 eingesehen werden. Abrechnungseinheit gemäß § 5 SABS-W Abrechnungsgebiet gemäß § 5 SABS-W - Darstellung aller beitragspflichtigen Flurstücke (Abrechnungsgebiet) gemäß § 5 (2) SABS-W Anlage 1: Abrechnungseinheit 1 Ortslage Kirchscheidungen
Amtsblatt Ausgabe 06/2012 (29.06.2012) Ausschreibung Die Stadt Nebra (Unstrut) schreibt das Gebäude Wasserweg 20 in Nebra (Unstrut) zum Verkauf aus. Das Haus wurde vor ca. 230 Jahren aus Sandstein erbaut und steht unter Denkmalschutz. Es diente in seiner wechselvollen Geschichte sowohl als landwirtschaftlicher Betrieb und später, bis zum Jahr 2000, als Drogerie. 1984 wurden im Obergeschoss 2 Wohnungen saniert. Die Wohnungen und die ehemalige Drogerie im Erdgeschoss sind leer und stark renovierungsbedürftig. Die Wohnfläche im Obergeschoss beträgt ca. 135 m². Die Gewerbeflächenund Lagerräume im Erdgeschoss haben eine analoge Größe. Das Gebäude kann als Wohn- und Gewerbeobjekt genutzt werden. Verkaufspreis: Verhandlungsbasis Interessenten melden sich bitte bei: Stadt Nebra, Promenade 13, 06642 Nebra (Unstrut) oder Verbandsgemeinde Unstruttal, Bauverwaltung / Liegenschaften Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut) Hildebrandt Bürgermeister Gebäude Wasserweg 20 Mitteilung des Steueramtesder Verbandsgemeinde Unstruttal Das Steueramt der Verbandsgemeinde Unstruttal weist alle Steuerpflichtigen in den zur Verbandsgemeinde Unstruttal gehörenden Städten und Gemeinden zur Zahlung der Steuern und Abgaben auf den nächsten Zahlungstermin hin. Zum Zahlungstermin 01.07. werden für die Jahreszahler folgende Steuernfällig: Grundsteuer B Friedhofsgebühren Gemeinde Goseck Bitte beachten Sie auch, dass bei Übertragungen bzw. Verkäufen von Gebäuden an einen neuen Eigentümer, dies schriftlich beim Steueramt der Verbandsgemeinde Unstruttal, Markt 1, in 06632 Freyburg (Unstrut), anzuzeigen ist! Wolfert Leiterin Finanzverwaltung Förderung Dorferneuerungund Dorfentwicklung LEADER-Projekte können bis 31.08.2012 angemeldet werden Bis zum 31.08.2012 können Vereine, Verbände, Unternehmen und Privatpersonen Fördermaßnahmen beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd (ALFF) voranmelden, welche 2013 umgesetztwerden sollen. Bereits in den vergangenen Jahren wurden Projekte zur Dorferneuerungund Dorfentwicklung gefördert. Grundlage bildet die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung in Sachsen-Anhalt (RELE). Einen Schwerpunkt bilden darin die sogenannten LEADER-Projekte. Ein Vorteil der LEADER-Vorhaben besteht in einer höheren Priorität gegenüber sonstigen Projekten der Dorferneuerung und Dorfentwicklung und einem Förderbonus. Die LEADER-Regionen im Burgenlandkreis sind: Naturpark Saale-Unstrut-Triasland (VBG An der Finne; VBG Unstruttal; Stadt Naumburg; VBG Wethautal; VBG Droyßiger-Zeitzer Forst; Stadt Weißenfels OTe Leißling, Uichteritz und Storkau, Stadt Teuchern OTe Prittitz und Gröbitz) Zeitz-Weißenfelser-Braunkohlerevier (Stadt Zeitz außer OT Döbris, Gemeinde Elsteraue; Stadt Hohenmölsen; Stadt Lützen; Stadt Teuchernaußer OTe Prittitz und Gröbitz, Stadt Weißenfels außer OTe Leißling, Uichteritz und Storkau) Vorhaben, die innerhalb der Kernstädte liegen, können nicht gefördert werden. Informationen und Wissenswertesaus dem Verwaltungsamt Einwohnermeldeamtjeden 1. Samstag im Monat geöffnet Achtung Änderung: Aus organisatorischen Gründen wird die Öffnungszeit 07.07. aufden 30.06.2012 vorverlegt. Am Samstag, dem 30. Juni 2012 hat das Einwohnermeldeamtder Verbandsgemeinde Unstruttal in Freyburg (Unstrut), Markt 1, von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet. Alle Bürger aus den Mitgliedsgemeinden der VerbGem Unstruttalhaben damit die Möglichkeit, einmal im Monat auch am Wochenende den gewohnten Service des Einwohnermeldeamtes in Anspruch zu nehmen. Winter Einwohnermeldeamt
Amtsblatt Ausgabe 06/2012 (29.06.2012) In den LEADER-Regionen können beispielsweise folgende Projekte gefördert werden: - Verbesserung der touristischen Infrastruktur entlang der touristischen Hauptrouten (überregionale Radwege, Straße der Romanik, Weinstraße, Blaues Band) z.B. Gastronomie, Ausschilderung von Radwegen, Beschilderung touristisch interessanter Orte, - Um- und Ausbaumaßnahmen im gewerblichen Bereich, - Eigenheimsanierung durch junge Familien mit mindestens einem Kind (selbstgenutzten Wohneigentum, vorrangig Außensanierung), - Maßnahmen im Bereich Soziales, Kinder- und Jugendarbeit, - Abbruch von Gebäuden, wenn dies der Verbesserung des Ortsbildesoder der Verkehrssituation oder der Aufwertung des Landschaftsbildesdient, Im Naturpark Saale-Unstrut-Triasland kann darüber hinaus gefördertwerden: - Sanierung u.a. von Kirchen, Brücken, Wasserbauten und sakralen Bauten, wenn diese im Antragsgebiet für das UNESCO-Welterbe liegenund festgelegte Kriterien erfüllen, Im Zeitz-Weißenfelser Braunkohlerevier können darüber hinaus gefördert werden: - Sanierung bedeutender denkmalgeschützter Gebäude (z.B. Kirchen, Herrenhäuser), und von Gebäuden, die eng mit der Regionalgeschichteoder bedeutenden Persönlichkeiten verbunden sind, - Vorhaben zur Darstellung der Regionalgeschichte, besonders Bergbauund Industriegeschichte, Militärgeschichte, bedeutende Persönlichkeiten. Um den Status eines LEADER-Projektes zu erlangen, sind vorab mehrere Voraussetzungen zu erfüllen. Das Projekt muss der Umsetzung der Themen des LEADER-Konzeptes dienen, im Bereich einer LEADER-Regionliegen und die Zustimmung der Lokalen Aktionsgruppen LEADER (LAG) finden. Letztere setzen sich aus Vertretern der Region zusammen, die voreiner eigentlichen Antragstellung das Projekt bestätigen. Die Formulare für die Bedarfsanmeldung und Informationen erhalten Siebei der: Verbandsgemeinde Unstruttal -Bauverwaltung-Markt 1 06632 Freyburg (Unstrut) und beim LEADER-Management. In welchem Umfang Mittel für Projekte 2013 zur Verfügung stehen werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht bekannt. Auskünfte zu Förderbedingungen und zum Ablauf erteilt das LEADER-Management: LEADER-Management Naturpark Saale-Unstrut-Triasland Frau Steffi Einecke, Tel. 03 44 61 / 2 20 86, E-Mail: [email protected] LEADER-Management Zeitz-Weißenfelser Braunkohlerevier Herr Mirko Seidel, Tel. 03 44 41 / 4 21 29, E-Mail: [email protected] Weitere Informationen finden Sie unter www.leader-saale-unstrutelster.de Hinweise Diese Zusammenstellung beruht nicht auf Vollständigkeit. Die konkreten Bedingungen sind in den jeweiligen Antragsformularen enthalten und müssen projektspezifisch geprüft werden. Bekanntgabe von Straßensperrungen Das Straßenverkehrsamt des Burgenlandkreises informiert hiermit übernachfolgend aufgeführte, zur Realisierung von Baumaßnahmen erforderlich werdende Straßensperrung: 1. Vollsperrung der Bundesstraße B 87, Ortslage Naumburg, Kösener Straße, in der Zeit vom 17.04.2012, 08:00 Uhr bis voraussichtlich 30.11.2012 (Kanal- und Straßenbau). Die Umleitung des Verkehrs erfolgt aus Richtung der Bundesstraße B 180 kommend über Roßbach – Weinstraße – zur K 2234 – Naumburg / Almrich – zur B 87. Aus Richtung der Bundesstraße B 87 / Bad Kösen kommend erfolgt die Umleitung des Verkehrs über die K 2636 – Kukulau – Crölpa-Löbschütz – K 2637 – Heiligenkreuz – B 88 – Naumburg. Aus Richtung B 87 / Naumburg (Wenzelsring) kommend erfolgt die Umleitung über die B 88 – Heiligenkreuz – K 2637 – Crölpa-Löbschütz – K 2636 – Kukulau – Bad Kösen – zur B 87. Zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit wird in den Ortslagen Crölpa-Löbschütz und Heiligenkreuz der Verkehr mittels Lichtsignalanlagen geregelt. Der 1. Bauabschnitt umfasst den Bereich zwischen Sachsenholzstraßeund Johann-Sebastian-Bach-Straße. Die weiteren Bauabschnitte werdenje nach Baufortschritt bekannt gegeben. 2. Vollsperrung der Kreisstraße K 2213, Ortslage Tröglitz, Brückeüber die Schwennigke, in der Zeit vom 10.04.2012 bis voraussichtlich 26.10.2012 (Ersatzneubau Brücke). Die Umleitung des Verkehrserfolgt über die L 193 – Gewerbegebietserschließungsstraße – K 2213 – u.z. 3. Vollsperrung der Landesstraßen L 212 / L 214 in der Ortslage Memleben, Freiheit und Thomas-Müntzer-Straße (vom Abzweig Klosterbreite bis Abzweig Herzrain), in der Zeit vom 02.05.2012 bisvoraussichtlich 27.07.2012 (Kanal- und Straßenbau). Die Umleitungdes Verkehrs erfolgt ab Allerstedt über die L 215 – Wohlmirstedt – Bucha – L 214 – Saubach – B 176 – Bad Bibra – B 250 – Altenroda – Nebra – L 212 – Memleben – u.z. Die Befahrbarkeit der Landesstraße von Nebra / Memleben in Richtung Wendelstein u.z. ist über die Landesstraße L 214 (Volkmar-Kroll-Straße und Lützower Straße) stets gewährleistet. 4. Vollsperrung der Landesstraße L 200, freie Strecke zwischen Wetterscheidt und Wettaburg, Brückenbauwerke bei der Mühle Wetterscheidt, in der Zeit vom 02.05.2012, 08:00 Uhr, bis voraussichtlich 14.12.2012 (Brückenbau). Die Umleitung des Verkehrserfolgt ab Wethau über die B 87 – B 180 – Pretzsch – L 190 – Osterfeld – L 200 – Beuditz – u.z. 5. Halbseitige Sperrung der Bundesstraße B 176, Ortsdurchfahrt Balgstädt, in der Zeit vom 29.05.2012 bis voraussichtlich 31.07.2012 (Kabelverlegung und Gehwegbau). Die Regelung des Verkehrs erfolgt mittels Lichtsignalanlage. Die Umsetzung der Maßnahmeerfolgt im o.g. Zeitraum an ca. 20 Arbeitstagen als Tages- und Wanderbaustelle.
Amtsblatt Ausgabe 06/2012 (29.06.2012) Wir gratulieren herzlichzum Geburtstag Gemeinde Balgstädt Hollmann, Alfred 01.07., 70 J. Staub, Bernd 01.07., 65 J. Krause, Uwe 03.07., 60 J. Brehme, Christa 05.07., 81 J. Portius, Edeltraud 05.07., 72 J. Michael, Seltraud 06.07., 87 J. Krause, Gerda 15.07., 84 J. Böttger, Rita 22.07., 71 J. Kästner, Christel 27.07., 79 J. OT Burkersroda Ecke, Rosemarie 08.07., 65 J. Ehrhardt, Albin 10.07., 91 J. Brendel, Johanna 11.07., 90 J. Ehrhardt, Irmgard 13.07., 78 J. Hendrich, Helga 21.07., 75 J. Sperling, Gunter 22.07., 78 J. OT Hirschroda Kleinschmidt, Ingrid 01.07., 70 J. Schumann, Elfriede 02.07., 73 J. Lange, Günter 14.07., 71 J. Mauer, Kurt 16.07., 79 J. Schumann, Willy 19.07., 74 J. Kirschnick, Heinz 24.07., 82 J. OT Städten Mänicke, Maritta 10.07., 70 J. Stadt Freyburg (Unstrut) Heinrich, Harry 29.06., 76 J. Jenss, Reina 29.06., 82 J. Querfurth, Christa 29.06., 72 J. Waitz, Lothar 29.06., 81 J. Werner, Günther 29.06., 65 J. Knobloch, Gerlinde 30.06., 72 J. Pfeifer, Gerlinde 30.06., 72 J. Franz, Kurt 01.07., 78 J. Meyer, Kurt 01.07., 77 J. Pechmann, Erich 01.07., 77 J. Rehwald, Wilhelm 01.07., 74 J. Morgenstern, Gertrud 02.07., 92 J. Goette, Joachim 03.07., 73 J. Polomski, Helmut 03.07., 60 J. Schumann, Ursula 03.07., 86 J. Könitz, Hermann 04.07., 77 J. Pochmann, Hans 04.07., 80 J. Schmoock, Jochen 04.07., 71 J. Gäbe, Ilse 05.07., 88 J. Kathe, Melitta 05.07., 87 J. Scheibe, Fritz 05.07., 91 J. Zeising, Ruth 05.07., 83 J. Bartsch, Marie 06.07., 90 J. Eberhardt, Gerhard 08.07., 78 J. Heuer, Hans Jürgen 08.07., 71 J. Lewerenz, Helmut 09.07., 74 J. Schöne, Jochen 09.07., 74 J. Wagner, Dietmar 09.07., 70 J. Bachmann, Werner 10.07., 86 J. Behrens, Rolf 10.07., 71 J. Berg, Linda 10.07., 79 J. Klause, Sigrid 10.07., 73 J. Triebe, Anita 10.07., 74 J. Hartmann, Brigitte 11.07., 70 J. Müller, Marion 11.07., 82 J. Menzel, Rainer 12.07., 60 J. Raschke, Jutta 13.07., 76 J. Schulze, Werner 13.07., 74 J. Draht, Emil 14.07., 77 J. Stottmeier, Herbert 14.07., 86 J. Berger, Anneliese 15.07., 101 J. Dobisch, Günter 15.07., 71 J. Galle, Klaus-Dieter 15.07., 60 J. Odenthal, Heinz 15.07., 92 J. Arnold, Günter 16.07., 74 J. Hoffmann, Gerda 19.07., 65 J. Krause, Dieter 19.07., 70 J. Schulz, Inge 19.07., 65 J. Tschetschorke, Gerhard 19.07., 86 J. Butter, Hildegard 20.07., 74 J. Fischer-Münch, Edeltraud 20.07., 65 J. Große, Annelies 20.07., 81 J. Janz, Guntram 20.07., 60 J. Keck, Gertrud 20.07., 87 J. Völker, Wally 20.07., 85 J. Winarsky, Charlotte 20.07., 90 J. Bornschein, Dieter-Michael 21.07., 71 J. Gawrisch, Helmut 21.07., 85 J. Scheffel, Erika 21.07., 65 J. Artelt, Irmgard 22.07., 91 J. Borchmann, Karla 22.07., 72 J. Sonntag, Grete 22.07., 84 J. Borchmann, Brigitte 23.07., 79 J. Gerlach, Horst 23.07., 73 J. Heinze, Charlotte 23.07., 71 J. Hetzschold, Sybille 23.07., 60 J. Schreiter, Isa 23.07., 71 J. Weber, Gerda 23.07., 60 J. Zimmermann, Gertrud 23.07., 85 J. Braune, Kurt 24.07., 84 J. Kiefer, Elsa 24.07., 86 J. Schrader, Hans-Jürgen 24.07., 72 J. Stähr, Karin 24.07., 79 J. Leibe, Fred 25.07., 80 J. Ripsch, Kurt 26.07., 60 J. Scharf, Herbert 26.07., 80 J. Wanie, Margarete 27.07., 85 J. OT Dobichau Brauer, Hans 29.06., 75 J. Günther, Helga 05.07., 76 J. OT Nißmitz Lautenschläger, Karl 03.07., 78 J. Reimann, Elfriede 05.07., 89 J. Walther, Klaus 12.07., 72 J. OT Pödelist Stephan, Herbert 18.07., 87 J. Schmidt, Frank 25.07., 70 J. OT Weischütz Bubel, Joachim 29.06., 60 J. Elste, Waltraut 06.07., 77 J. Schulze, Helga 08.07., 80 J. Förster, Liesbeth 09.07., 84 J. Ziegler, Eberhard 10.07., 87 J. OT Zscheiplitz Borth, Engelbert 04.07., 60 J. Kretzschmar, Volker 09.07., 60 J. Borth, Wally 22.07., 84 J. Ganswind, Günter 25.07., 80 J. Gemeinde Gleina Kretschmer, Günter 30.06., 75 J. Trautmann, Irmgard 30.06., 75 J. Eulau, Maritta 09.07., 80 J. Rödel, Valeska 11.07., 83 J. Böttcher, Alfred 12.07., 84 J. Peter, Karin 12.07., 60 J. Precht, Siegfried 16.07., 72 J. Weise, Thea 21.07., 81 J. Bose, Ursula 23.07., 76 J. OT Baumersroda Christel, Armin 06.07., 74 J. Skupin, Ursula 26.07., 83 J. OT Ebersroda Werner, Amanda 12.07., 79 J. Rockstroh, Reinhold 17.07., 92 J. Gemeinde Goseck Fuchs, Helga 29.06., 74 J. Rothe, Hildegard 30.06., 86 J. Sorge, Edith 02.07., 78 J. Kaminski, Dieter 09.07., 72 J. Rockstroh, Helmut 09.07., 87 J. Weber, Rosa 10.07., 93 J. Zeymer, Reinhilde 10.07., 82 J. Lange, Erika 14.07., 76 J. Bernot, Helmut 15.07., 60 J. Gorzelitz, Ursula 16.07., 79 J. Reinhäkel, Maritta 17.07., 72 J. OT Markröhlitz Thieme, Anna 21.07., 71 J. Langer, Marlene 23.07., 78 J. Gemeinde Karsdorf Ostermann, Gisela 02.07., 74 J. Wrobel, Hildegard 06.07., 75 J. Domek, Leni 07.07., 72 J. Kolata, Ingeborg 08.07., 83 J. Mühlbach, Karin 08.07., 60 J. Geißler, Waltraut 15.07., 80 J. Süssig, Karl 16.07., 75 J. Thiele, Dora 17.07., 88 J. Hickethier, Renate 22.07., 85 J. OT Wennungen Nimschofsky, Giesela 04.07., 76 J. Ritter, Manfred 15.07., 71 J. Wolter, Hansjoachim 17.07., 72 J. Schmidt, Herbert 26.07., 72 J. OT Wetzendorf Kotschi, Karl 30.06., 76 J. Kranz, Ilse 01.07., 79 J. Ringleb, Helga 04.07., 82 J. Pänzer, Gisela 05.07., 72 J. Meinhardt, Erich 07.07., 70 J. Schiffler, Ilse 07.07., 83 J. Abelmann, Regina 10.07., 72 J. Kotschi, Renate 14.07., 76 J. Abelmann, Walter 16.07., 75 J. Tittmann, Werner 16.07., 76 J.
Amtsblatt Ausgabe 06/2012 (29.06.2012) Schmidt, Irmgard 18.07., 80 J. Zeigermann, Margrit 21.07., 72 J. Eberling, Gerhard 22.07., 78 J. Adelsberger, Siegfried 24.07., 81 J. Bendiks, Eva 24.07., 78 J. Litzkow, Kurt 24.07., 76 J. Reiß, Edwin 24.07., 79 J. Bluhm, Charlotte 25.07., 76 J. Simolka, Emmi 25.07., 87 J. Fleischer, Rudi 26.07., 79 J. Rauchhaus, Manfred 26.07., 79 J. Waldeck, Edgar 26.07., 72 J. Amelung, Irmgard 27.07., 81 J. Stadt Laucha an der Unstrut Wagner, Reiner 29.06., 71 J. Fitzner, Ernst 30.06., 76 J. Lange, Alfred 01.07., 71 J. Böttger, Roswitha 02.07., 72 J. Ziehme, Erna 03.07., 84 J. Heft, Hildegard 04.07., 81 J. Zeise, Jürgen 04.07., 65 J. Hirsch, Rosemarie 05.07., 65 J. Kaschel, Doris 06.07., 60 J. Klitzschmüller, Gerhard 06.07., 84 J. Pauland, Hans-Ulrich 07.07., 60 J. Backert, Josef 10.07., 75 J. Maiwald, Hildegard 10.07., 73 J. Mauer, Erich 13.07., 73 J. Wurzel, Luise 13.07., 79 J. Kapgenoß, Ruth 15.07., 71 J. Knabe, Fritz 15.07., 86 J. Haelbig, Wolfgang 16.07., 70 J. Markowetz, Klaus 16.07., 72 J. Stieber, Gerhard 16.07., 71 J. Thater, Siegfried 16.07., 72 J. Adolph, Sigrid 17.07., 77 J. Rude, Kurt 17.07., 74 J. Staudte, Monika 17.07., 70 J. Katzung, Gerhard 19.07., 72 J. Kothe, Horst 19.07., 85 J. Röder, Gertrud 19.07., 81 J. Sauer, Horst 19.07., 86 J. Hentschel, Brigitte 20.07., 79 J. Wuttke, Manfred 20.07., 71 J. Blaue, Günther 21.07., 70 J. Heinisch, Wilfried 21.07., 60 J. Krebs, Karl 21.07., 77 J. Pietzsch, Jochen 21.07., 60 J. Palme, Erna 22.07., 89 J. Becker, Claus 23.07., 80 J. Haelbig, Erika 24.07., 92 J. Trautmann, Otto 24.07., 77 J. Belau, Helmut 25.07., 76 J. Gorsegner, Christel 25.07., 76 J. Paloch, Gisela 25.07., 72 J. Herlt, Hannelore 26.07., 70 J. Schmidt, Margret 26.07., 65 J. OT Burgscheidungen Pfützner, Adelheid 01.07., 81 J. Buddrus, Erika 13.07., 74 J. Schmidt, Hans 16.07., 87 J. Rößner, Klaus 18.07., 73 J. Klautzsch, Gisela 20.07., 79 J. Längricht, Rudolf 22.07., 60 J. OT Dorndorf Wurzel, Konrad 18.07., 85 J. OT Kirchscheidungen Göhler, Hans 04.07., 73 J. Abendroth, Otfried 08.07., 73 J. Kisker, Brigitte 08.07., 73 J. Trappein, Gertraud 11.07., 86 J. Funke, Gertrud 14.07., 85 J. Rühlmann, Werner 26.07., 65 J. Marschner, Jutta 27.07., 70 J. OT Plößnitz Beberhold, Gerd 27.07., 65 J. OT Tröbsdorf Ölke, Alfred 10.07., 73 J. Zelisinski, Eberhard 20.07., 82 J. Stadt Nebra (Unstrut) Beyer, Annerose 30.06., 60 J. Schmidt, Karl-Heinz 30.06., 65 J. Hecht, Ingeborg 03.07., 79 J. Mahner, Helmut 03.07., 71 J. Trautwein, Joachim 04.07., 73 J. Schön, Heinrich 05.07., 74 J. Schulze, Christel 05.07., 76 J. Wernicke, Otto 05.07., 82 J. Nagel, Marta 06.07., 100 J. Wienke, Werner 06.07., 70 J. Hinkeldey, Siegrid 08.07., 75 J. Kannegießer, Inge 08.07., 74 J. Cepa, Elli 09.07., 76 J. Krause, Walter 09.07., 75 J. Lautenschläger, Elli 09.07., 87 J. Frischbier, Elsbeth 10.07., 80 J. Hoffmann, Erika 10.07., 75 J. Am Sonnabend, dem 19.05.2012 trafen sich zum 6. Mal die Freyburger Schulabgänger des Geburtsjahrganges 1942/1943 auf dem Marktplatz ihrer schönen und gern besuchten Heimatstadt. Sie kamen alle aus den verschiedensten Richtungen. Sehr freudig wurde ihr ehemaliger Mitschüler, der wegen einer schweren Erkrankung nicht an der gemeinsamen Wanderung nach Zeddenbach undder Besichtigung der Mühle teilnehmen konnte, begrüßt. Aber eine Begegnung und ein Foto mit allen Teilnehmern sollte ihm Trost spenden. Nach dem offiziellen absolvierten Programm mit Begrüßungstrunk ging esin die Gaststätte „Zur Feiße“. Hier konnten wir in fröhlicher Runde viel Neues und Erlebtes berichten. Durch eine namentliche Verlesung erinnerten wir uns an 17 Mitschüler, die nicht mehr unter uns weilen können. Herzlich begrüßen konnten wir Dr. Weiße und seine Ehefrau, die uns bei allunseren Treffen begleiteten. Es ist schon etwas Besonderes, dass nach 55 Jahren Lehrer und Schüler dieses Zusammentreffens begehen können. Leider war es einigen durch Krankheit und anderer Termine nicht vergönnt, teilzunehmen. Vielleicht klappt es beim nächsten Mal. Siegrun Leibich und Annelies Heuer Foto: Annelie Leiblich
- 6. Treffen der Freyburger Schulabgänger des Geburtsjahres 1942/1943 Stadler, Josef 10.07., 93 J. Borgis, Herta 11.07., 89 J. Ludwig, Anni 11.07., 86 J. Reh, Brigitte 12.07., 60 J. Wiewicke, Günter 12.07., 79 J. Ulrich, Renate 14.07., 65 J. Lüttwitz, Werner 15.07., 79 J. Blankenburg, Christa 16.07., 70 J. Jasef, Eleonore 16.07., 73 J. Aschenbrenner, Anni 17.07., 81 J. Gläßer, Waltraut 17.07., 80 J. Liebe, Lieselotte 17.07., 76 J. Krug, Gerda 18.07., 83 J. Müller, Wolfgang 18.07., 60 J. Bretnütz, Hildegard 20.07., 91 J. Gleitsmann, Werner 21.07., 75 J. Hyronimus, Waltraud 21.07., 73 J. Nimmler, Waltraud 21.07., 88 J. Pelc, Heinz 21.07., 79 J. Pfeifer, Lieselotte 21.07., 80 J. Scholz, Günter 22.07., 71 J. Lubrich, Anna 23.07., 75 J. Stricker, Edith 23.07., 75 J. Schulschefski, Klaus 24.07., 73 J. Thiel, Lisbeth 24.07., 87 J. Kraft, Brigitte 25.07., 76 J. Möder, Hasso 25.07., 70 J. Kotulek, Ingeborg 26.07., 82 J. Kammler, Friedhelm 27.07., 60 J. Schmidt, Anni 27.07., 79 J. OT Großwangen Heinrich, Liane 30.06., 76 J. Damm, Heinz 05.07., 81 J. Möder, Renate 15.07., 73 J. Dolinski, Erna 21.07., 76 J. OT Kleinwangen Leger, Maximilian 30.06., 79 J. Seidenbusch, Gerd 03.07., 72 J. Fritsche, Annaliese 06.07., 78 J. Wittenberg, Jutta 07.07., 75 J. OT Reinsdorf Rockrohr, Illka 01.07., 76 J. Ola, Heidi 04.07., 60 J. Kausch, Wilhelm 05.07., 81 J. Lösch, Walter 07.07., 72 J. Bruder, Ingeborg 09.07., 77 J. Langer, Emmi 15.07., 80 J. Scheer, Ute 16.07., 76 J. Kausch, Gisela 21.07., 81 J.
Amtsblatt Ausgabe 06/2012 (29.06.2012) Informationen / Veranstaltungen der Verbandsgemeinde Unstruttal Der Burgenlandkreis, im Herzen Mitteldeutschlands, lädt gemeinsam mitder Sparkasse Burgenlandkreis zur 2. Kreisfotoschau ein. Fotofreunde, die Motive im Kreisgebiet vorstellen wollen, können sich mit ihren Arbeitenbeteiligen. Jeder Teilnehmer/in kann bis zu max. 10 Fotos (im Foto-Papier-Format 20 x 30 cm sowie möglichst eine beigefügte elektronische Fassung), einsenden. Die Aufnahmen sind auf der Rückseite mit der Anschrift sowie Tel.-Nummer des Einsenders und dem Bildtitel zu versehen, bei Kindern und Jugendlichen ist das Alter zu vermerken. Adresse: Burgenlandkreis, Amt für Bildung, Kultur und Sport Schönburger Str. 41, 06618 Naumburg Um Einsendung wird ab sofort bis zum 01. September 2012 gebeten (Tel.-Kontakt: 0 34 45 / 73-21 51). Die Auswahl der Arbeiten erfolgt durch eine unabhängige, fachkundige Jury. Die interessantesten Fotos erhalten einen Geld-Preis zur Ausstellungs-Eröffnung am 11.10.2012 um 13:00 Uhr im Haus II des Landratsamtes in Naumburg, Schönburger Str. 41. Der Jugendpreis für Einsender bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, wirddurch den Weißenfelser Rotary-Club „Heinrich Schütz“ gestiftet. Weitere Sponsoren sind erbeten. Die Urheberrechte bleiben bei den Fotografen. Mit der Einsendung der Fotos wird allerdings die Zustimmung zur Veröffentlichung in Printmedienund im Internet gegeben. Ausschreibung zur 2. Kreisfotoschau 2012 „Im Burgenlandkreis zu Hause“ EUROPÄISCHE UNION Europäischer Fonds für regionale Entwicklung Investition in Ihre Zukunft Saale-Unstrut-Tourismus e.V. Lindenring 34 06618 Naumburg (Saale) Tel.: 0 34 45 / 23 37 90 [email protected] Pauschalangebot Romanik und Weinim Berghotel zum Edelacker Freyburg Leistungen: » Zwei Übernachtungen im komfortablen Doppelzimmermit reichhaltigem Frühstücksbuffet » Führung auf Schloss Neuenburg » Winzervesper und Weinverkostung in einem hiesigen Weingut » 4-Gang-Romantikdinner im Berghotel zum Edelacker » Weinpräsent Preise (pro Person im Doppelzimmer): Hauptsaison: (Mai bis Okt.) 184,00 Euro Einzelzimmerzuschlag: 38,00 Euro Buchung unter: Telefon: 03 44 64-3 50 [email protected] Freitag Turmführung am Merseburger Dom „Türme, Treppen und Geläut“
- 20.07. 14.00 Uhr ca. 1 h * 4,00 Euro/Person (Teilnehmer ab 6 Jahre, festes Schuhwerk) Anmeldung unter Tel.: 0 34 61- 21 00 45 Stolze Mauern, Erlebnisführung in Freyburg zur Zeit der Wettiner
- 20.07. 18.30 Uhr ca. 1,5 h * 3,00 Euro/Person * ab Tourist-Info, Markt 2 Anmeldung unter Tel.: 03 44 64 - 2 72 60 Stadtführung „Domfreiheit und Bürgerstadt“
- 20.07. 20.00 Uhr 3,00 Euro/Person, erm. 2,50 Euro * Naumburg ab Markt Samstag Stadtführung „Domfreiheit und Bürgerstadt“
- 21.07. 10.30 Uhr 3,00 Euro/Person, erm. 2,50 Euro * Naumburg ab Domund 14.00 Uhr Stadtführung „Erlebnis Merseburg“
- 21.07. 10.30 Uhr 4,00 Euro/Person * ab Tourist-Information, Burgstraße 5 Sonderführung – Romanische Ursprünge der Bischofsburg in Zeitz
- 21.07. 13.00 Uhr 5,00 Euro/Person, 3,00 Euro für Kinder bis 14 Jahre und Ermäßigungsberechtigte Führung durch das Zisterzienserkloster St. Marien zur Pforte
- 21.07. 10.30 Uhr 3,00 Euro/Person * Schulpforte, Kloster Pfortaund 14.00 Uhr Thematische Stadtführung „Roman(t)ische Neumarktkirche“
- 21.07. 14.00 Uhr 3,00 Euro/Person, erm. 1,50 Euro ab Neumarktkirche Merseburg Roman(t)ische Führung mit Episoden in und um die Haynsburg
- 21.07. 18.00 Uhr ca. 2 h * 3,00 Euro/Person * ab Innenhof der Burg Die Kapitelle in der Krypta des Klosters Memleben
- 21.07. 14.30 Uhr 7,50 Euro/Person, erm. 7,00 Euro Führung durch die Doppelkapelle „St. Crucis“ Landsberg
- 21.07. 15.00 Uhr 2,00 Euro/Person, erm. 1,00 Euro Steinmetzkurs im Klausurhof des Klosters Memleben
- 21.07. 15.30 Uhr 8,00 Euro/Person, inkl. Eintritt Merseburger DomMusik | Kammermusik im Kreuzgang
- 21.07. 17.00 Uhr 12,00 Euro/Person, erm. 10,00 Euro Führung durch die spätromanische Stadtkirche St. Marien in Freyburg
- 21.07. 17.00 Uhr ca. 1 h * 2,50 Euro/Person * ab Tourist-Info, Markt 2 Anmeldung unter Tel.: 03 44 64 - 2 72 60 Erlebnisführung „Sagen & Mythen“ Rudelsburg und Burg Saaleck
- 21.07. 18.30 Uhr 15,00 Euro/Person, inkl. Eintritt, Speis und Trankab Parkplatz Saaleck
- 1. Kapellenkonzert in Naumburg, Ägidienkapelle
- 21.07. 19.30 Uhr 15,00 Euro/Person * Domplatz 8 Anmeldung: 0 34 45 - 2 30 11 33 Sonntag „Die Sprache der Steine“ – bauhistorische Führung zur hochmittelalterlichen Neuenburg in Freyburg unter besonderer Berücksichtigung der Bauzier der Doppelkapelle
- 22.07. 11.00 Uhr 8,00 Euro/Personund 14.00 Uhr Stadtführung „Domfreiheit und Bürgerstadt“
- 22.07. 10.30 Uhr 3,00 Euro/Person, erm. 2,50 Euro * Naumburg ab Dom Führung durch die Doppelkapelle „St. Crucis“ Landsberg
- 22.07. 11.00 Uhr 2,00 Euro/Person, erm. 1,00 Euro „musica romanika“ - Schlosspark Zeitz | Chortreffen
- 22.07. 14.00 Uhr 3,00 Euro/Person Turmführung am Merseburger Dom „Türme, Treppen und Geläut“
- 22.07. 14.00 Uhr ca. 1 h | 4,00 Euro/Person (Teilnehmer ab 6 Jahre, festes Schuhwerk) * Anmeldung unter Tel.: 0 34 61- 21 00 45 KONZERT zum 400. Geburtstag von Andreas Hammerschmidt „Des edlen Schwanes Thon“
- 22.07. 15.00 Uhr 7,00 Euro/Person, Ermäßigte und Kinder 5,00 Euroin der Doppelkapelle „St. Crucis“ Landsberg SOMMERROMAN[T]IKan Saale und Unstrutein Erlebniswochenende vom 20.-22.07.2012
Amtsblatt Ausgabe 06/2012 (29.06.2012) Dieser Dreifachmarathon war einer der sportlichen Angebote der Premieredes HimmelswegeLaufes, bei dem fast 1000 Aktive aus 15 Bundesländernin den unterschiedlichsten Disziplinen an den Start gingen, um entlang der Himmelswege mit ihren bedeutenden archäologischen Stätten im Süden Sachsen-Anhalts diese Region für sich zu entdecken. Sowohl sportlich alsauch bei einer geführten Bustour, bei der unter anderem die Besichtigungder Himmelsscheibe im Landesmuseum für Vorgeschichte in Halle, der Besuch des Sonnenobservatoriums Goseck und das Kennenlernen der Arche Nebra die Höhepunkte waren. Für die Teilnehmer der Radtour war esein großes Erlebnis, gemeinsam einen Tag mit Radsportlegende Täve Schur zu verbringen, der alle mit seinem Optimismus ansteckte. Die Arche Nebra in der Nähe des Fundortes der Himmelsscheibe war der Zielpunkt aller Wettkämpfe an diesem Tag und es herrschte bis in die Abendstunden eine begeisterte Atmosphäre. Immer wieder mit großem Beifall wurden hier die Sieger und Platzierten empfangen. Darunter auchdie Sieger des Marathonlaufes Falk Cierpinski und Silvia Renz und die Sieger des Halbmarathons Hermann Lucas und Angela Hahn. So wie der Zweitplatzierte beim Ultramarathon Michael Frenz aus Berlinschwärmten viele der Aktiven nach dem Zieleinlauf von einer „traumhaftschönen Strecke“, die das Potential hat, zukünftig zu den großen Landschaftsläufen zu zählen, und versprachen ein Wiederkommen. Empfangen wurden die Sieger in den Hauptdisziplinen mit einem Extraständchen für sie vom Konzerthallenchor Halle. Ein Archäologe fühlte sich himmlisch Gelungene Premiere beim 1.HimmelswegeLauf Wenn das kein Wink vom Himmel war. Bei der Premiere des HimmelswegeLaufes am 16. Juni im Süden Sachsen-Anhalts kam mit Andreas Neubert ausgerechnet ein Archäologe aus Halle/S. nach 11:20:42 und 120 gelaufenen Kilometern als Erster des „Laufes der Heroen“ über die Ziellinie. Siegerehrung Dreifachmarathon Männer und Frauen Nicht nehmen ließ es sich an diesem Tag auch der Ministerpräsident Sachsen-Anhalts, Dr. Reiner Haseloff, die Premiere dieser Sportveranstaltunghautnah zu erleben. Dabei bedankte er sich vor allem bei den vielen fleißigen Helfern aus der Region, die zum Gelingen dieses Events beitrugen undsprach die Hoffnung aus, dass dem ersten HimmelswegeLauf weitere folgen mögen, um den Himmelswegen sportlich und kulturell weiter neue Impulse zu geben. Lobende Worte gab es auch an die Adresse der Organisatoren. Darüberfreuten sich Doppelolympiasieger im Marathon Waldemar Cierpinski als Vorsitzender des neu gegründeten Himmelswegelaufvereins und dessen Sohn Andrè Cierpinski, der als Organisationschef alle Fäden fest in der Hand hielt. Beide sprachen davon, dass das Zustandekommen des HimmelswegeLaufes eine große neue Herausforderung war und nur dankvieler Sponsoren, Unterstützer und der ehrenamtlichen Helfer erfolgreichüber die Bühne gehen konnte. Logistisch musste so manche Hürde genommen werden und dank des einen oder anderen Hinweises von Aktivenkonnten wertvolle Erfahrungen für die Zukunft gesammelt werden. Und hier alle Ergebnisse auf einem Blick: Dreifachmarathon/Männer
- 1. Andreas Neubert – LAV Halensia e.V. – 11:20:42
- 2. Michael Frenz – LG Mauerweg e.V. – 11:56:16
- 3. Thomas König – LC Oelsnitz/Erzgebirge Dreifachmarathon/Frauen
- 1. Daniela Rudel – LSG 80 Schmückeläufer – 12:32:58
- 2. Sabine Marre – GuthsMuths-Rennsteiglaufverein e.V. – 14:37:23 Marathon/Männer
- 1. Falk Cierpinski – SG Spergau – 02:29:22
- 2. Herrmann Lennart – 02:44:12
- 3. Erik Haß – SG Spergau – 02:53:05 Marathon/Frauen
- 1. Silvia Renz – Berlin – 03:15:32
- 2. Helga Brokat – 03:49:35
- 3. Angela Klausnitzer – 04:05:56 Halbmarathon/Männer
- 1. Herrmann Lucas – LG Süd Berlin – 01:13:53
- 2. Daniel Medenwald – Kids & Run Club Aschersleben – 01:18:38
- 3. Jens Sperlich – LG Rudelsburg Bad Kösen – 01:21:47 Halbmarathon/Frauen
- 1. Angela Hahn – TV Kalbach – 01:45:31
- 2. Steffi Debertshäuser – 01:47:47
- 3. Claudia Maria Becker – 01:49:14 Viertelmarathon/Männer
- 1. Mike Poch – TSG GuthsMuths 1860 Quedlinburg – 00:40:20
- 2. Samuel Diedering – LAV Hallensia e.V. – 00:41:22
- 3. Jonathan Cierpinski – SG Spergau – 00:44:31 Viertelmarathon/Frauen
- 1. Steffi Bernstein – SG Spergau – 00:51:00
- 2. Mathilda Neubauer – SSV Eintracht Naumburg – 00:55:53
- 3. Marion Fladda – Laufen-in-Dortmund.de – 00:56:57 Nordic Walking/Männer
- 1. Winne Lenz – Team Erdinger Alkoholfrei – 01:30:58
- 2. Kay Wack – NIX tun kann JEDER – 01:33:23
- 3. Michael Heine – Team Erdinger Alkoholfrei – 01:34:19 Nordic Walking/Frauen
- 1. Alexandra Doreen Koch – Biederitz – 01:33:33
- 2. Heike Draheim-Röhl – Weissenfelser Schwimmverein e.V. – 01:36:05
- 3. Ramona Hellwig – TSV Großkorbetha – 01:36:22
Amtsblatt Ausgabe 06/2012 (29.06.2012) Der Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt, Dr. Reiner Haseloff, überreichte Daniel Helbig die Finisher-Medaille und gratulierte ihm für seinesportliche Leistung. Trotz starker Wadenkrämpfe in beiden Waden konnte er den Zieleinlauf ander Arche Nebra passieren. Unstrutradwanderweg nun komplettausgebaut Sekunden vor dem um ca. 15 min. verzögerten Start (ca. 09:45 Uhr) auf dem Marktplatz in Naumburg. Planmäßig zum 1. HimmelswegeLauf konnte u.a. das Teilstück Laucha an der Unstrut in Richtung Brücke Weischütz am 06. Juni 2012 freigegeben werden. Erfolgreiche Teilnahme von Daniel Helbig, Mitarbeiter der Verbandsgemeinde Unstruttal am Marathon Von Kai Hellmund In der letzten Ausgabe des Amtsblattes (Amtsblatt 05/2012) berichtete ich, dass der Mitarbeiter, Daniel Helbig, einer der 149 Teilnehmer am Marathonlauf sein wird. Er erklärte mir, als ich im Vorfeld mit ihm über das Training und die Vorbereitungen sprach, dass das „Durchlaufen“ für ihn im Vordergrund steht. Das „Durchlaufen“ des Marathons mit einer Strecke von 42,195 km hat erin einer Laufzeit von 03:55:32 Stunden erfolgreich gemeistert und belegtedamit den 40. Platz in der Gesamtbewertung. Respekt kann ich nur dazu sagen! Dazu herzlichen Glückwunsch aller Kolleginnen und Kollegen der Verbandsgemeinde Unstruttal! Hier nun ein paar Eindrücke in Bilder gefasst.
Amtsblatt Ausgabe 06/2012 (29.06.2012) Tag der offenen Türim Friedrich-Ludwig-Jahn-Museum Der diesjährige Internationale Museumstag stand unter dem Motto „Weltim Wandel – Museen im Wandel“. Das Museum soll bilden, fördern, fordern und integrieren. Es soll ein Ort der Begegnung und Diskussion für allesein. Die Museen sind ein Teil der sich ständig verändernden Gesellschaft, in der sie sich täglich behaupten müssen und sollen. Auch das Jahnmuseum beteiligte sich mit einer Reihe von Aktivitäten am Internationalen Museumstag. Von 11.00 Uhr bis 17.00 Uhr standen das Museum und das Archiv für die Besucher offen. Etwa 60 Besucher, unterdenen sich auch in diesem Jahr zur Freude der Museumsleiterin wiederzahlreiche Freyburger befanden, nutzten bei schönem Wetter die verschiedenen Angebote für Groß und Klein. Einblicke ins Archiv, bei denen die Museumsleiterin unter anderem die wertvollen historischen Turnerfahnen, Originaldokumente Jahns und historische Fotoalben zeigte, fanden sehrgroßen Anklang. Das Weingut Familie Lückel (gegenüber vom Jahnmuseum) präsentiertesich in dieser Zeit mit einem Weinausschank, bei dem der von ihnen kreierte Jahnwein verkostet werden konnte. Ab 14.00 Uhr führten Kinder unter Leitung der Gemeindepädagogin Heike Kohn das Theaterstück „Der Frühling erwacht“ auf. Anschließend standen den Kindern eine Bastelstraße und verschiedene Bewegungsspiele auf dem Außengelände des Museums zur Verfügung. Zur Stärkung gab es am Nachmittag Kaffee und selbstgebackenen Kuchen. Ilona Kohlberg Leiterin des Jahnmuseums Stadt Freyburg (Unstrut) Aus den Mitgliedsgemeinden der Verbandsgemeinde Unstruttal Ortsvorstand der AWO Freyburg lädt ein Das diesjährige Sommerfest des Ortsvorstandes der Arbeiterwohlfahrt Freyburg findet am Donnerstag, dem 05. Juli 2012, 14:00 Uhrim Gartenlokal Loebelt, Promenade statt. Der Unkostenbeitrag beträgt für Mitglieder 5,00 € und Nichtmitglieder 7,00 €. Dafür erhalten Sie ein Kaffeegedeck und einen Imbiss. Der Kartenvorverkauf erfolgt am Donnerstag, dem 28. Juni 2012 von 10:00 bis 12:00 Uhr im Rathaus, Markt 1 in Freyburg (Unstrut). Wir würden uns freuen, Sie zu unserem diesjährigen Sommerfest begrüßenzu können. Der Vorstand Seniorenclub Freyburg Träger: Internationaler Bund Bildungszentrum Naumburg Tel.: 0151 / 25 62 67 53 Clubprogrammfür den Monat Juli 2012 Donnerstag, 05.07.2012 ab 14:00 Uhr Kaffeerunde - danach sportliche Tätigkeiten - anschließend Abendbrot Donnerstag, 12.07.2012 ab 14:00 Uhr Geburtstagsfeier eines Seniors Donnerstag, 19.07.2012 ab 14:00 Uhrgemütliches Kaffeetrinken Bastelnachmittag - danach Abendessen Donnerstag, 26.07.2012 ab 14:00 Uhr Wir trinken Kaffee Wir spielen Bingo - danach deftiges Abendessen Jeden Mittwoch im Monat ab 14:00 Uhr ist Tanzgymnastik im Sitzenunter der Leitung von Frau Buhn. Interessierte junggebliebene Senioren fürunsere Tanzgruppe sind herzlich willkommen! Änderungen vorbehalten! Für die Clubveranstaltungen wird ein Unkostenbeitrag von 1,00 €/p.P. erhoben. Täglich können Sie bei uns zum Selbstkostenpreis Kaffee trinkenund selbstgebackenen Kuchen essen. Öffnungszeiten: Montag-Dienstag 10:00 Uhr-16:00 Uhr Mittwoch 10:00 Uhr-16:30 Uhr Donnerstag 10:00 Uhr-16:30 Uhr Freitag 10:00 Uhr-14:00 Uhr Gern vermieten wir die Räume für Ihre Familienfeiern und helfen Ihnen beider Ausgestaltung. Sommerferien 2012 Angebote der Stadtbibliothek Freyburg Noch rund 3 Wochen, dann beginnen für alle Schüler die heiß ersehnten Sommerferien. Wie immer hält auch die Stadtbibliothek Freyburg ein Ferienprogramm bereit. An jedem Dienstag in den Ferien ist im Veranstaltungsraum der Bibliothek Lesen, Spielen und Basteln angesagt, Beginn ist immer 14:00 Uhr. Also vormerken: 23.07., 31.07., 07.08., 14.08., 21.08. und 28.08. - Treffpunkt Stadtbibliothek Freyburg. Eine weitere Ferienaktion gibt es schon zum dritten Mal in Sachsen-Anhalt, den Lesesommer XXL. Diese Aktion wendet sich an alle Kinder im Alterzwischen 10 und 12 Jahren und dauert vom 23. Juli bis zum 05. September, also die gesamte Ferienzeit. Ziel der Aktion ist es, während der Ferien mindestens 2 Bücher aus der Bibliothek zu lesen. Diese müssendann bei der Angabe kurz bewertet werden. Wer es schafft zwei (oder mehr) Bücher zu lesen, erhält am Ende der Ferien ein Zertifikat zur Vorlage in der Schule. Die Schulen honorieren diese Leseleistung dann mit einer guten Deutschnote! Mitmachen lohnt sich und jeder, der Lust hat, kann sich abdem 16. Juli zum Lesesommer XXL in der Stadtbibliothek Freyburg anmelden. Neugierig geworden? Dann einfach reinschauen in die Bibliothek! Ich wünsche uns allen spannende (Lese-) Sommerferien. Elisabeth Schumann
Amtsblatt Ausgabe 06/2012 (29.06.2012) Überraschung für Knirpse der KITA Sonnenschein Freyburg (Unstrut) Eines Morgens im Monat Mai erlebten die Kinder unserer KITA beim Blickauf den Spielplatz eine tolle Überraschung. Am Vorabend hatten viele fleißige Helfer gemeinsam mit Herrn Uwe Binas, Initiator des Vorhabens, eingroßes selbstgebautes Spielhaus, ursprünglich für den Winzerfestumzug 2011 gebaut, von Balgstädt nach Freyburg transportiert und aufgestellt. Mit staunenden Augen und lachenden Gesichtern wurde das Geschenksofort in Besitz genommen und für neue Spielideen genutzt. Ein herzliches Dankeschön deshalb an dieser Stelle an Herrn Binas undseine Freunde, der HMT GmbH Balgstädt, der Thüringer Pforte Freyburg, der Agrar GmbH Balgstädt und unseren Paten, der Ortsfeuerwehr Freyburg. Spaß und Spiel zum Kindertag Die Kinder der Freyburger Kindertagesstätte Hühnerjagd erwarteten in diesem Jahr mit großer Spannung den KINDERTAG. Für alle Kinder gab es ein leckeres Frühstücksbuffet. Die Krippenkinder besuchte der Kasper Seppel, er hatte viele Überraschungen mitgebracht. Die anderen Kids spazierten zum Rathaus, dort wartete ein großer Bus. Der Busfahrer Ingo Sielaff begrüßte alle ganz herzlich und die Fahrt ging in das Naherholungszentrum Hermannseck. Nach der Ankunft wanderten wir inden Wald. Bereits das Betreten des Waldes war sehr eindrucksvoll. Es gabviele Käfer, Schmetterlinge und Vögel zu beobachten. Geheimnisvoll wirkten die großen Bäume und die ungewohnten Geräusche regten zum Beobachten an. Im großen Tiergehege begrüßten die Kids die Rehe, Hirsche und Hasen und das Insektenhotel. Leider hatten sich die Wildschweine versteckt. Danach stürmten alle die Jägerhütte. Der Chef des Hauses Erich Klukas beantwortete am Kamin viele Fragen. Sehr beeindruckend warennatürlich die Waldtiere, welche die Kinder anfassen konnten. Der Jägerschmaus schmeckte allen super lecker. Mit viel Gesang und guter Launeging es zurück nach Freyburg. Es war ein wunderschöner Tag mit vielen unvergesslichen Erlebnissen. Ein herzliches Dankeschön an den Busfahrer Ingo Sielaff und an die Familie Klukas aus der Jägerhütte. Tiere suchen ein zu Hause Liebe Tierfreunde, Sie suchen eine Katze?? Eine kleine Katze….., eine große Katze….., eine schwarze Katze….., eine grau-getigerte Katze…, eine weiß-grau-getigerte Katze..., eine liebe Katze…., eine anspruchsvolle Katze …., eine junge Katze…., eine ältere Katze…. Besuchen Sie das Freyburger Tierheim!! Hier warten viele Katzen auf Ihre neuen Dosenöffner in einem schönen Zuhause. Öffnungszeiten: Mo-So: 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr Oder besuchen Sie unsere Homepage: www.tierheim-freyburg.de Telefon: 0152 / 03 96 47 81 (Tiervermittlung – Termine nach Vereinbarung) Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Amtsblatt Ausgabe 06/2012 (29.06.2012) MDR Musiksommer: Die Jungen Tenöre Samstag, 15.09.2012 19.30 Uhr – Freyburg (Unstrut) – Rotkäppchen Sektkellerei „…nicht so um die Ecke gedacht“ oder die wunderbare Welt der Pop Classics Seit 1997 gibt es Die Jungen Tenöre – eine Ewigkeit, wenn man die Halbwertszeit anderer Gesangsformationen betrachtet, die seitdem gekommenund gegangen sind. Elf Alben sind in der Zeit erschienen, in vielen hundert Auftritten haben Die Jungen Tenöre sich ihre Fangemeinde ersungen undsich dabei auch immer wieder neu erfunden. Die aktuelle Besetzung wirktseit mehr als drei Jahren zusammen und wenn Ilja, der Jüngste der Drei, davon erzählt, dass nach den Konzerten die Leute kommen und sagen, beieuch merkt man, dass ihr euch mögt’, dann hat das auch etwas mit dem Umgang untereinander zu tun. Es geht um die Entwicklung des Zusammenspiels auf der Bühne und die Zeit danach, dann, wenn die Scheinwerferausgeschaltet sind. Nein, sie sind keine Blutsbrüder, sondern drei starke Individuen, für die esgalt, im Lauf der Zeit zusammen zu wachsen. Drei Stimmen, die harmonieren müssen, um gut zu klingen. Dazu gehört neben all dem gesangstechnischen Können auch eine menschliche Ader, die zum richtigen Zeitpunkt das ‚Ich’ dem ‚Wir’ unterordnet, so dass daraus ein Ganzes entsteht. Wären Die Jungen Tenöre eine Formel, dann würde diese ‚Ich + Ich + Ich = Wir 3’ lauten und somit ist Hans Hitzeroth, Hubert Schmid und Ilja Martin mit der zwölften CD der Jungen Tenöre das gelungen, was man ‚einrundes Ding’ nennt. Rundes Ding: Die Jungs wollen sich nicht mehr permanent selbst überholen, sie lassen den Stimmen einfach freien Lauf, werden nicht unter Arrangement-Lawinen verdeckt und klingen so locker, gelöst, ja nahezu so coolwie schon lange nicht mehr. Sie ist unkompliziert, nicht so um die Eckegedacht’ erzählt Tenor Schmid über die neue CD und Kollege Hitzerothergänzt: ‚Die Platte ist ein Album aus einem Guss, nicht immer Vollgasgefahren und man merkt, dass es gut ist, sich nicht immer als Tenor zubeweisen. Einfach nur Singen reicht’. Florian Schäfer heißt der Mann, derdie CD arrangiert und produziert hat. Dabei hat der Vollblutmusiker genaudas Richtige gemacht, denn er hat vor allem auch darauf geachtet, dass das Repertoire von ‚Pop Classics’ sich auch auf der Bühne entsprechend umsetzen lässt. Eine heikle Angelegenheit, denn die CD ‚Pop Classics’ machtihrem Namen alle Ehre. Granatenmäßige Songs der Pop-Geschichte finden sich mit deutschen Texten wieder. ‚Wenn man Freunde hat’ (That’s what friends are for), ‚Ehrlichkeit’ (Honesty), ‚Geh mit mir durch den Regenbogen’ (Bridge over troubledwater) oder ‚Mein letztes Lied’ (All by myself), um nur einige zu nennen, sind Lieder die man kennt, deren Qualitäten geliebt werden und wenn diesedurch ungeschicktes Covern eigenartig verkleidet daher kämen, dann könnte der Weg des Interpreten schnell zum ungewollten Schmunzeln einladen: Ein heikles Unterfangen also wurde von den Jungen Tenören und Florian Schäfer mit Bravour gemeistert. ‚Pop Classics’ ist mit Sicherheit die kompakteste CD der drei Sänger. Die Authentizität jedes Einzelnen kommt genauso zur Geltung, wie es gelungenist, diese auch wieder zu einem Ganzen verschmelzen zu lassen. Es ist diebereits erwähnte Formel, die in der Tat aus zwölf Songs eine Platte gemachthat. ‚Durch den Titel weiß man sofort, was drauf ist’, sagt Ilja und Hanswiederum meint: ‚Wir sind gemeinsam in eine Richtung gegangen’. Hubertbringt es auf den Punkt wenn er daran erinnert, ‚dass wir alle mit diesen Klassikern aufgewachsen sind. Sie begleiten uns ja nahezu das ganze Leben’. Die wunderbare Welt der ‚Pop Classics’: Die CD ist außergewöhnlich, sielässt den Zuhörer Die Jungen Tenöre als vollkommene Einheit spüren. Drei Charaktere, die für sich selbst stehen und gemeinsam wirken. ‚Pop Classics’ ist ein Meilenstein in der Karriere der Jungen Tenöre. Ticketvorverkauf: PK II 28,00 Euro und PK III 25,00 Euro Ticket-Galerie Leipzig und Rotkäppchen Sektkellerei Freyburg (Unstrut) MDR Musiksommer: Justus Frantz Sonntag, 29. Juli 2012 17:00 Uhr – Freyburg (Unstrut) – Rotkäppchen Sektkellerei Ausführende: Philharmonie der Nationen Justus Frantz – Dirigent Programm: Peter Tschaikowski: „Romeo und Julia” Fantasie-Ouvertüre, 5. Sinfonie Wolfgang Amadeus Mozart: Violinkonzert A-Dur Talentierte junge Musiker aus mehr als 40 Ländern und fünf Kontinentenkommen in der Philharmonie der Nationen zusammen und tragen die Botschaft von Frieden und Freiheit in die Welt. Das Geheimnis des Ensemblesist seine gemeinsame Sprache: Musik schafft Verständigung über kulturelle Grenzen hinweg. Leonard Bernstein und Yehudi Menuhin haben Justus Frantz vor 17 Jahren inspiriert, die Philharmonie der Nationen als junges, internationales Profi-Orchester zu gründen. Seither treten Nachwuchs-Musiker aus Syrien und Israel, Serbien und Kroatien, China und Russlandgemeinsam auf. Mehr als tausend Konzerte haben das Ensemble weltweitbekannt gemacht. Mit Peter Tschaikowskis Fantasie-Ouvertüre »Romeound Julia« führt die Philharmonie der Nationen im gründerzeitlichen Innenhof der Rotkäppchen Sektkellerei u. a. ein Stück auf, das als das erste Meisterwerk des bekannten russischen Komponisten gilt. Justus Frantz hatdie künstlerische Leitung des Abends inne. Karten & Infos: Tickets: VVK: 35,00-45,00 € zzgl. 10 % VVK-Gebühr AK: 40,00-50,00 € Kinder (bis 16 Jahre): 6,00 € Vorverkauf: Ticketgalerie Leipzig (03 41 / 14 14 14) oder vor Ort Informationen: www.mdr-konzerte.de MDR Musiksommer: Pro und Kontrabass Samstag, 04. August 2012 17.00 Uhr – Freyburg – Rotkäppchen Sektkellerei Ausführende: Bassiona Amorosa Peter Bause – Sprecher Programm: Texte aus „Der Kontrabaß“ von Patrick Süßkind und Werke von Johann Sebastian Bach, Johann Matthias Sperger, Franz Liszt, Giovanni Bottesini, Camille Saint-Saëns u.a. Peter Bause steht seit 50 Jahren auf der Bühne, vor der Kamera und isthierzulande außerordentlich beliebt. Im MDR MUSIKSOMMER gibt er denim Grunde einsamen und unglücklichen Musiker aus Patrick Süßkinds Monolog »Der Kontrabass«. Dazu gestaltet »Bassiona Amorosa«, bereits 2006 zu Gast beim MDR MUSIKSOMMER, die musikalisch passende Begleitung. In dieser heiteren Stimmung kommt das Glas Sekt in der Pauseganz gelegen. Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen! Karten & Infos: Tickets: VVK: 21,00-25,00 € zzgl. 10 % VVK-Gebühr AK: 24,00-28,00 €
| Kinder (bis 16 Jahre): 6,00 € Vorverkauf: Ticketgalerie Leipzig (03 41 / 14 14 14) oder vor Ort Informationen: www.mdr-konzerte.de MDR Musiksommer: MDR Sinfonieorchester Samstag, 01. September 2012 20.00 Uhr – Freyburg – Rotkäppchen Sektkellerei Ausführende: MDR SINFONIEORCHESTER Viviane Hagner – Violine Gilbert Varga – Dirigent Programm: George Enescu: Enescu, George: Rumänische Rhapsodie A-Dur op. 11 Nr. 1 Antonín Dvorák: Slawische Tänze (Auswahl) Johannes Brahms: Ungarische Tänze WoO 1 (Auswahl) Max Bruch: Schottische Fantasie Es-Dur op. 46 (für Violine und Orchester) Zoltán Kodály: Tänze aus Galánta Musik verschiedener nationaler Schulen des 19. Jahrhunderts steht aufdem Programm dieses abwechslungsreichen Konzertes. Von den beliebten MDR-Musiksommerkonzerte in der Rotkäppchen Sektkellerei Melodien aus Antonín Dvoráks »Slawischen Tänzen« über ungarischeund rumänische Volksweisen spannt sich der Bogen, eindrucksvoll kontrastiert durch die »Schottische Phantasie« für Violine, Harfe und Orchestervon Max Bruch. Zur anspruchsvollsten Violinliteratur gehörend, gibt das Werk der international renommierten Solistin Viviane Hagner alle Möglichkeiten, ihr Können unter Beweis zu stellen. Karten & Infos: Tickets: VVK: 25,00-35,00 € zzgl. 10 % VVK-Gebühr AK: 28,00-40,00 € Vorverkauf: Ticketgalerie Leipzig (03 41 / 14 14 14) oder vor Ort Informationen: www.mdr-konzerte.de
Amtsblatt Ausgabe 06/2012 (29.06.2012) Rekordbeteiligung zur „20.“ zahlte sich aus Die besten Weingüter der Regionfahren reiche Medaillenernte ein Mit 127 Medaillen hat die 20. Landesweinprämierung von Saale-Unstrutihre bislang höchste Ausschüttung an Edelmetall zu verzeichnen. Schondie Verkostung der angestellten Weine sprengte bisherige Dimensionenund musste auf zwei Tage verteilt werden. Hier hatte eine siebenköpfigeunparteiische Jury aus Weinexperten 152 Weine, einen Sekt und einen Seccos zu verkosten. Nach diesem Prüfungsmarathon gab es zwölf Mal Gold, 56 Mal Silber und 59 Mal Bronze. „Das zeigt uns wieder einmal, wiestark der Wunsch unserer Winzer nach Qualitätsvergleich ist“, bewertet Weinbau-Präsident Siegfried Boy die große Resonanz auf die Jubiläumsverkostung. In der Konsumzentrale zu Leipzig konnten nun immerhin 29 Weinbaubetriebe die Urkunden empfangen. 15 Medaillen holte sich dabei die Winzervereinigung Freyburg, darunter auch drei goldene. Die gab es fürdrei Beerenauslesen, die vom Kerner, vom Riesling und vom Blauen Zweigelt gewonnen werden konnten. Fünf Silber- und sieben Bronzeauszeichnungen komplettieren die reiche Ausbeute. Vom Thüringer Weingut Bad Sulza kommen zwölf ausgezeichnete Weine, acht Mal wurde hier Silber und vier Mal Bronze vergeben. Das Landesweingut Kloster Pforta gehtmit zehn Medaillen nach Hause, je fünf silberne und bronzene. Mit drei Goldmedaillen überraschte das Weinhaus zu Weimar Prinz zur Lippe die Juroren. Dieses Weingut aus dem Bereich Thüringen ist noch sehr jungund trat erstmals zur Landesweinprämierung Saale-Unstrut an. Es überzeugte mit einem Sauvignon Blanc, einem Weißburgunder und einem Grauburgunder. Weitere zwei Weine erhielten Bronze. Die vier restlichen Goldmedaillen gingen an den Winzerhof Gussek (Blauer Zweigelt, Barrique, trocken, 2010, vom Kaatschener Dachsberg), das Weingut Zahn (Silvaner, trocken, ebenfalls Kaatschener Dachsberg), das Weingut Herzer, Roßbach (Müller-Thurgau, Naumburger Steinmeister, QbA) und das noch junge Weingut Beyer für eine Weißburgunder Spätlesevon der Karsdorfer Hohen Gräte. Stadt Freyburg (Unstrut) / OT Weischütz
- 15. Weischützer Unstrutparty Freitag, 06.07.2012 20:00 Uhr Disco mit DJ Erbse Eintritt frei! Samstag, 07.07.2012 14:00 Uhr Badewannen-Rennen
- Teilnahme kostenlos!
- ohne thematische Vorgabe
- Es gewinnt nicht nur der Originellste, sondern auchwieder der Schnellste!
In der Pause besteht die Möglichkeit mit einem Schlauchboot (je 4 Mann oder Frau) um die Wette zustarten. Im Anschluss: ca. 15:30 Uhr Barnstädter Schalmeienkapelle Grün-Weiß e.V. ca. 16:30 Uhr Männerballett des LCV · Auf der Festwiese gibt es eine Hüpfburg und einen Schmink- und Malstand für die Kinder. · Eine Tombola wird aufgebaut. · Für das leibliche Wohl sorgen Kaffe und Kuchen sowieleckeres vom Grill. · Im Gemeinderaum findet eine Ausstellung mit Bildernund Videos aus 15 Jahren Unstrutparty statt. 21:00 Uhr Blue Life aus Naumburg Eintritt frei! Gold ging auch an eine Traminer Auslese trocken und an einen Spätburgunder Blanc de noir vom Gleinaer Weingut Böhme, das auch nochzwei silberne und eine bronzene Urkunde erhielt. Zudem holte sich Frank Böhme den Ehrenpreis des Landesverwaltungsamtes Halle für die beste Gesamtleistung. Der Preis des Burgenlandkreises ging diesmal an den Winzerhof Gussek aus Naumburg. Die jährlich von der Volksbank Halleausgelobte Ehrung erhielt das Rossbacher Weingut Herzer. Für diese Ehrenpreise wurde der Mittelwert aller Punkte gebildet, die die angestellten Weine eines Weinguts erreicht haben. Über den Spezialpreis des Weinbotschafters Gunther Emmerlich freute sich die Winzervereinigung Freyburg, deren Riesling Beerenauslese mit der Traumnote 4,95 bewertetwurde. Neue Gesichter und neue Weine belebten in diesem Jahr die Landesprüfung. So konnten auch die Weinhäuser Nitzschker, Krause, Waschfeld, das Weingut Kirsch, das Thüringer Weingut Hüttich sowie die Agrargenossenschaft Rastenberg Edelmetall erkämpfen, wenn auch einige Anstellungen auf Grund fehlender Mengen außer Konkurrenz liefen. Der Gewinner des diesjährigen Degustationsmarathons ist wieder einmalder Weißwein. Knapp über 75 Prozent der ausgezeichneten Säfte tragen diereine Farbe. Das Gros wurde im QbA-Bereich angestellt und erhielt auchdie meisten Medaillen (48). Aber mit 32 Auszeichnungen folgten schon die Spätlesen. Die Statistik weist zudem je vier Auslesen und Beerenauslesensowie eine Trockenbeerenauslese aus. Da nehmen sich die 22 roten Sieger-Tropfen eher bescheiden aus. Zudemsind zehn Roséweine auf den Gewinnerlisten der Jury zu finden. Beinahe 90 Prozent der Siegertropfen sind Jahrgang 2011, das geprägt warvon unklaren Witterungsbedingungen. Nach dem kurzen Winter beganndie Vegetationsphase sehr früh. Ein nur sehr durchschnittlicher Sommerund ein zunächst sehr nasser September ließen das Schlimmste befürchten, aber dann holten die letzten schönen Herbsttage noch einmal alles aus den Rebanlagen. Die Winzer können so sehr aromatische, extraktreiche undspritzige Jungweine einschenken, die in ihrem Charakter dem Ideal derhiesigen Tropfen entsprechen. Mit 5,5 Millionen Litern produziertem Wein war es das bisher ertragreichste des Anbaugebietes Saale-Unstrut. Die Juroren bewerteten die verkosteten Weine nach Farbe, Klarheit, Geruch, Geschmack und Harmonie. Anzeigen-Annahmeschlussfür die Amtsblattausgabe 07/2012 (27.07.2012) ist am 16.07.2012 Tel. 0 34 66 / 30 22 21, Fax 0 34 66 / 32 38 23 E-Mail: [email protected]
Amtsblatt Ausgabe 06/2012 (29.06.2012) Gemeinde Gleina 870 Jahre Gleina Programm zum Park- und Weinfest 2012 Freitag, 06.07.2012 20:00 Uhr Eröffnungsrock mit „HORIZONT“ Samstag, 07.07.2012 15:00 Uhr Eröffnung durch den Bürgermeister mit Krönung der
- 5. Gleinaer Weinprinzessinanschließend Konfuses Kulturprogramm mit DJ Fred und vielen Höhepunkten 20:00 Uhr Oldienacht mit Zack-Set und Leuna II Sonntag, 08.07.2012 08:00 Uhr Hähnekrähen 10:00 Uhr Frühschoppen Vorführungen der Feuerwehr Schleppertreffen mit historischer Technik 14:00 Uhr Vorführungen des Boxvereins Freyburg 14:45 Uhr „Aussichten in die Zukunft“ – ein Programm des Gleinaer Frauenchores 15:00 Uhr Eisweinlese Für das leibliche Wohl wird bestens gesorgt!!! Gemeinde Goseck Panne/Bierhorst-Sommer-Open-Airauf Schloss Goseck 05.07.2012 - 20:00 Uhr Sommer-open-air auf der Schlossterrasse mit Sven Panne & Rüdiger Bierhorst Rüdiger Bierhorst kennen vieleals Mitglied der „Monsters of Liedermaching“ und liebenihn wegen seiner mal traurigenund mal vor Wortwitz fast platzenden Alltagsgeschichten. Undnatürlich wegen seines einzigartigen Gitarrenpickings, das Imitatoren kategorisch ausschließt: nur Bierhorst kann Bierhorstspielen. Bierhorst ist etwas Besonderes. Er ist ironisch, schmutzig, sarkastisch, genial-witzig und tiefgründig. Ein Fußvolk-Entertainer, der sich klammheimlich in die Herzen der Zuhörerschleicht und im Regelfall für immer und ewig besetzt. Sven Panne, Liedermacher aus Hamburg, der inzwischen nicht nur dortfast Kultstatus genießt, spielt Klavier mit Händen und Füßen. Dazu singt erseine charmanten deutschen Texte über Liebe und Leid, Träume und Sehnsüchte - und das mit einer Stimme, die so klingt, als wäre sie ihre eigene Zerreißprobe zwischen Jubelschrei, verzweifelter Traurigkeit und aufmüpfiger Verschmitztheit. Oftmals wird Rio Reiser als Vergleich bemüht, wennes zu erklären gilt, wer Sven Panne ist und wie er klingt. In Wirklichkeitsind sich beide künstlerisch nahezu ebenbürtig - nur im Bekanntheitsgradeben noch nicht. Miteinander an einem Abend sind Panne & Bierhorst ein Feuerwerk der Kunst des „Liedermachings“. Eine musikalische Rakete nach der anderenwird gezündet, wenn sie zusammen auf der Bühne sitzen, sich gegenseitiganpeitschen und feiern. Nichts wird sein, wie es vorher war. Sie zelebrierenihre Auftritte und lassen nie einen Zweifel daran aufkommen, dass sie sichselber genau so genießen, wie es die Leute vor der Bühne tun. Sie verwandeln die Orte ihrer gemeinsamen Konzerte zu den schönsten und besten Plätzen, an denen man sich aufhalten kann und entlassen ihr Publikum stetsein wenig glücklicher, als es gekommen ist. Feste kann man feiern, wie sie fallen. Oder man wählt gleich die sicherere Variante: den Besuch eines PanneBierhorst-Konzertes! Tickets: Eintritt: 12,00 Euro (an der Abendkasse 16,00 Euro) Bestellung über den Raumklang-online-Shop www.asinamusic.com „Klassische“ Bestellung: 0 34 43 - 28 44 88 oder [email protected] 37. Gosecker Schenkenkonzert 12.07.2012 | Schloss-Schenke | 20:00 Uhr Manja Kendler & Stefan Jahrling - singer-songwriter, soul, reggae Insel-Tour light MANJA ist auch 2012 unterwegs, um Deutschlands Kulturinseln anzusteuern und dort eine Mischung ihrer bekannten, aktuellen und brandneuen Werke als ein Licht mitten im Alltag zu präsentieren. Mit Wärme, Herzlichkeit und Gelassenheit lädt die Musik den Zuhörenden zum Tanzen, Träumen und zum Urlaub von sich selbst ein – sei es auch nur für einen Abend. „Das unplugged-Set mit meinem Gitarristen Stefan Jahrling ist noch persönlicher als die Tour mit der Band und die Bindung zum Zuhörer istdadurch intensiver. Bei jeder Begegnung entsteht eine wunderbare neue Atmosphäre.“ beschreibt MANJA. Tickets: Eintritt: 12,00 € (incl. 1 Freigetränk eigener Wahl und einer „besonderen Suppe“ nach dem Konzert) Bestellung über den Raumklang-online-Shop www.asinamusic.com „Klassische“ Bestellung: 0 34 43 - 28 44 87 oder [email protected] Songfestival auf Schloss Goseck Singer & Songwriter Open Air 19.07.2012 - 20:00 Uhr 22 Jahre Liedertour - Sommer-open-air auf der Schlossterrasse Seit 1991 gehen Musiker unterschiedlicher Genres und Besetzungen – Liedermacher, Chansoninterpreten, Singer/Songwriter, Folk- und Rockpoeten, Solisten und Ensembles, Newcomer und Etablierte aus dem Inund Ausland auf gemeinsame Liedertour. Das jeweils Typische der einzelnen Handschriften spiegeltdie verschiedenen Erfahrungen, Ansichten und Erwartungen in ihren Songs und Textenwider. Francis D.D. String & Revision präsentieren: Bastian Bandt (Konstanz) Sascha Gutzeit (Wuppertal) Johannes Kirchberg (Hamburg) Jörg Kokott (Wanfried) Eigentlich sind alle 4 Interpreten als Solisten auf den Bühnen dieses Landes zu erleben. Beim diesjährigen „Songfestival der Liedertour“ auf der Schlossterrasse werden dieseprofilierten Liedermacher, diein einzelnen Konzerten allesamt bereits auf Schloss Goseck gastierten, von der vielseitigen Folkrockband REVI- SION um den umtriebigen Gitarristen Francis D.D. Stringbegleitet. So verspricht dieses Singer/Songwriter Open Air nicht nurdurch die stilistischen Unterschiede der wechselnden Frontmänner ein besonderes Konzerterlebnis jenseits von Mainstream und Belanglosigkeit zuwerden… Der poetisch-ausdrucksstarke Musiker und Schauspieler vom Bodensee, Bastian Bandt, gewann Ende November letzten Jahres auf seiner „Strohaus Gold-Tour“ den Jurypreis „Goldene Hoyschrecke“ beim gleichnamigen Liedermacher-Festival in Hoyerswerda. Sascha Gutzeit – Wuppertaler Allroundtalent mit Entertainerqualitäten – kehrt nach seiner „Monster of Rock“-Grusical-Tournee und dem Roman- Debüt „Doktor Schock“ zurück in das Singer/Songwriter-Milieu. Mit „Ich dagegen bin dafür“ feierte der Hamburger Johannes Kirchbergim Januar eine begeisternde Musikkabarett-Premiere, zeigt sich bei diesem Songfestival aber auch wieder als charismatischer Chansonier. Aus Anlass seines 40sten Bühnenjubiläums ist ex-Wacholder- und Hammer-Rehwü-Aktivist Jörg Kokott in diesem Jahr auf „Grappa to go-Tour“ und macht auch 2012 einen musikalischen Abstecher zur Liedertour. Die „Liedertour“ ist seit Februar 2009 unser Kooperationspartner für die „Gosecker Schenkenkonzerte“ im Rahmen der „Mitteldeutschen Schlössertour“ und wir freuen uns zum nunmehr dritten Male, dem „Songfestival der Liedertour“ Gastgeber sein zu dürfen. Tickets: Eintritt: 8,00 Euro (an der Abendkasse 10,00 Euro) Bestellung über den Raumklang-online-Shop www.asinamusic.com „Klassische“ Bestellung: 0 34 43 - 28 44 88 oder [email protected]
Amtsblatt Ausgabe 06/2012 (29.06.2012) Gemeinde Goseck OT Markröhlitz
- 2. Konzert „Rock für den Glockenturm“ in der Kirche in Markröhlitz Am 04.08.2012 findet unser 2. Konzert „Rock für den Glockenturm“ mit Carly Peran in unserer Kirche in Markröhlitz statt. 2011 organisierten wir das erste Konzert mit Carly Peran in unserer Dorfkirche. Carly Peran tritt bei uns solo auf mit Gitarre und Mundharmonika, er spielt Lieder für Jung und Alt,von Niel Young bis zu eigenen Liedern, von Balladen bis rockig. Die gute Akustik und das einmalige Ambientemachen den Abend zu einen unvergesslichen Erlebnis. 2011 kamen über 160 Besucher und wir konnten 1000 € an den Förderverein Dorfkirche Markröhlitz überweisen zum Erhalt des noch vorhandenen Stumpfes und des Wiederaufbaus des kompletten Turmes. Auchdiesmal werden wir den größten Teil des Erlöses an den Fördervereinspenden. Karten an der Abendkasse. Infos und Bilder unter www.carlyperan.de Gemeinde Karsdorf Seniorenclub Karsdorf Träger: Internationaler Bund Bildungszentrum Naumburg Ansprechpartner: Frau Meng Tel.: 03 44 61 / 5 62 47 Clubprogrammfür den Monat Juli 2012 Dienstag, 03.07.2012 13:30-14:00 Uhr Seniorengymnastik 14:00-16:00 Uhr Gemütliches Kaffeetrinken Dienstag, 10.07.2012 13.30-14.00 Uhr Sitzgymnastik - Bunte Tücher tanzen 14:00-16:00 Uhr Kaffee- und Spielenachmittag Dienstag, 17.07.2012 13.30-14.00 Uhr Fit in den Sommer 14.00-16.00 Uhr Kaffee- und Rommé-Runde Dienstag, 31.07.2012 14.00-16.00 Uhr Wir feiern unsere Geburtstagskinder Änderungen vorbehalten! Für die Clubveranstaltungen wird ein Unkostenbeitrag von 1,00 €/p.P. erhoben. Täglich können Sie bei uns zum Selbstkostenpreis Kaffee trinken undselbstgebackenen Kuchen essen. Öffnungszeiten: Montag 08:00 Uhr-14:30 Uhr Dienstag 08:00 Uhr-16:00 Uhr Mittwoch-Freitag 08:00 Uhr-14:30 Uhr Glockenturmkonzert – moderne und traditionelle Folkmusikin der Kirche in Markröhlitz Am 31.08.2012 findet das zweite Event der Glockenturmkonzerte in der Kirche statt. „Folk für den Glockenturm“ Alan Reid & Rob van Sante. Moderne und traditionelle Folkmusik. Alan Reid wurde mit der schottischen Battlefield Band bekannt. Er tourte mit berühmten Kollegen wie Van Morrison oder Mike Oldfield umdie Welt. Infos und Bilder unter www.reidvansante.com Karten an der Abendkasse oder im Vorverkauf im Eiskaffee Venezia Markröhlitz und in Kloßens Kaufstube in Markröhlitz. Für Essen und Trinken ist gesorgt. Dirk Glotz Kultur und Sportverein Markröhlitz Gemeinde Karsdorf OT Wetzendorf Veranstaltungen im Kinderund Jugendhaus „Free-Time“ mit Mehrgenerationenhaus Karsdorf Von Langeweile keine Spur! Der Sommer steht vor der Tür! Ihr wollt Action und Spaß? Dann seid ihrhier genau richtig! Hier im Kinder- und Jugendhaus „Free-Time“ mit Mehrgenerationenhaus, erlebt ihr unvergessliche Sommertage mit Spielen, Spaß und neuen Freunden. Unser Sommerprogramm bietet euch: Sport, Musik sowie eine kreative und abwechslungsreiche Zeit. Für jede und jeden ist etwas dabei. Habt ihr eigene Wünsche oder Ideen? Dann bringt sie mit, mal schauen, was wir zusammen noch auf die Beine stellen können! Wir freuen uns auf euch! Über spezielle Ferienaktionen, Ausflüge oder Projekte könnt ihr euch bei uns informieren. Angebote für die Sommerferien vom 23.07.2012 bis 05.09.2012 Öffnungszeiten des „Free-Time“ in den Sommerferien Montag bis Donnerstag 09:00 Uhr-19:00 Uhr Freitag 09:00 Uhr-21:00 Uhr Aktivitäten in der ersten Ferienwoche: 23.07.2012 bis 27.07.2012 Zeltlager vom 23.07.2012 bis 29.07.2012 am Kulkwitzer See in Leipzig (Infos gesondert) 23.07.2012 offene Angebote
Amtsblatt Ausgabe 06/2012 (29.06.2012) 24.07.2012 09:00 Uhr Badetag - Kinder können das Schwimmen bei unslernen Fahrt nach Nebra ins Bad - Unkostenbeitrag 3,- € (Eintritt + Fahrt) Wasserfrösche marsch! 25.07.2012 10:00 Uhr Wolltest Du schon immer mal Mode designen. Hierhast Du die Möglichkeit. Bringe einfach eine Jeans mit und los geht’s. Wir arbeiten mit Bügelbildern, Pailletten, Aufnähern oder Stofffarbe. Deiner Fantasie sind keine Grenzen gesetzt unddu kannst Dir ein modisches Unikat kreieren. Bitte eine Jeans in passender Größe mitbringen. 26.07.2012 09:00-15:00 Uhr „russischer Tag“ mit Lena und Emma (Unkostenbeitrag 1,50 €) 27.07.2012 13:00 Uhr Boysday! Alles was Jungs Spaß macht Aktivitäten in der zweiten Ferienwoche: 30.07.2012 bis 03.08.2012 30.07.2012 ab 10:00 Uhr Zeltreinigung und Auswertung unseres Camps 31.07.2012 10:00-12:00 Uhrkleine/große Barkeeper – Cocktails mixen (Unkosten 0,50 €) 01.08.2012 Abfahrt: 09:00 Uhr Fahrt ins Kino nach Naumburg und MC Donald´s Unkostenbeitrag 10,- € für Fahrt und Eintritt, Anmeldung u. Bezahlung bis 23.07.2012 02.08.2012 11:00-15:00 Uhr „griechischer Tag“ in Freyburg (Unkostenbeitrag 5,- €) Anmeldung u. Bezahlung bis 23.07.2012 03.08.2012 09:00 Uhr Badetag - Kinder können das Schwimmen bei unslernen Fahrt nach Nebra ins Bad - Unkostenbeitrag 3,- € (Eintritt + Fahrt) Aktivitäten in der dritten Ferienwoche: 06.08.2012 bis 10.08.2012 06.08.2012 09:00 Uhr Badetag - Kinder können das Schwimmen bei unslernen Fahrt nach Nebra ins Bad - Unkostenbeitrag 3,- € (Eintritt + Fahrt) 07.08.2012 15:30 Uhr Abenteuernacht auf dem Außengelände, mit Lagerfeuer Unkostenbeitrag für Verpflegung 5,- € Anmeldung u. Bezahlung bis 01.08.2012 08.08.2012 offene Angebote 09.08.2012 Abfahrt 09:00 Uhr Wir fahren zum Burg-Abenteuer nach Schönburg zum Familientag der MZ mit bärenstarken Spielmobil inkl. ein paar Wiener & 1 Getränk Unkostenbeitrag 10,- € für Fahrt und Eintritt Anmeldung u. Bezahlung bis 03.08.2012 10.08.2012 ab 09:00 Uhroffene Angebote im Haus oder Badetag Aktivitäten in der vierten Ferienwoche: 13.08.2012 bis 17.08.2012 13.08.2012 09:00 Uhr Badetag - Kinder können das Schwimmen bei unslernen, Fahrt nach Nebra ins Bad - Unkostenbeitrag 3,- € (Eintritt + Fahrt) 14.08.2012 13:00-15:00 Uhr Kid´s kreativ - Gestalten mit unterschiedlichen Materialien (Ton, Fimo, Farbe) Unkostenbeitrag 1,00 € 15.08.2012 Fahrt in den Erlebnispark Belantis nach Leipzig Unkostenbeitrag für Fahrt und Eintritt: Kinder bis 10 Jahre 25,- €, ab 11 Jahre 30,- €, Anmeldung u. Bez. bis 06.08.2012 16.08.2012 10:00-13:00 Uhr Kräuterbuffet - Kräutersuppe, Kräuterbrot, Kräutertee u.v.m. 17.08.2012 offene Angebote Aktivitäten in der fünften Ferienwoche: 20.08.2012 bis 24.08.2012 20.08.2012 11:00-16:00 Uhr Styling-Kurs für Mädchen! Typberatung und Styling Tipps. Es steht das perfekte Make-Up im Mittelpunktund das entsprechende Hair-Styling. Auch bei uns gibtes in diesen Ferien Germanys Topmodel. 21.08.2012 12:00-16:00 Uhr Saftbar und Sommerkuchen (Unkostenbeitrag von 0,50 €) 22.08.2012 10:00-13:00 Uhr „Summergames“ (Fußball, Brennball…) T-Shirt Malwettbewerb (Unkostenbeitrag von 1,00 €) 23.08.2012 10:00 Uhr Badetag - Kinder können das Schwimmen bei uns lernen, Fahrt nach Nebra ins Bad - Unkostenbeitrag 3,- € (Eintritt + Fahrt) 24.08.2012 13:00 Uhr Schöngemacht-Fashion Accessoires! Aus Stoff, Filz, Knöpfen, Nadeln und Faden macht Ihr wunderschöneprächtige Blumen. Als Haarklammer oder Ansteckblume. Bunte Blumen machen glücklich. Aktivitäten in der sechsten Ferienwoche: 27.08.2012 bis 31.08.2012 27.08.2012 ab 10:00 Uhroffene Angebote mit Lieblingsspielzeug 28.08.2012 10:00 Uhr Badetag - Kinder können das Schwimmen bei uns lernen, Fahrt nach Nebra ins Bad - Unkostenbeitrag 3,- € (Eintritt + Fahrt) 29.08.2012 Abfahrt 16:00 Uhr Euro Eddy in Leipzig über Nacht Unkostenbeitrag für Fahrt, Eintritt, Essen 25,- €, Warmes Abendessen, Wasser als Freigetränk, Toben im Riesenröhren-Klettergerüst, Klettern und Go-Kart fahren, Übernachtung in der Spieleanlage, leckeres Frühstücksbüffet Anmeldung u. Bezahlung bis 02.08.2012 30./31.08.2012 Sport-, Spiel- und Kreativangebote rund um das Motto Sommer, Sonne, Wasserspaß! An den letzten drei Ferientagen: 03.09.2012 bis 05.09.2012 Ferienausklang, wir bringen unser Haus wieder auf Vordermann und jederder hilft, erlebt mit uns einen Gaumenschmaus! Lasst Euch überraschen!!!! Nur wer fleißig hilft, wird am 05.09.2012 von uns verwöhnt! Alle haben die Möglichkeit, täglich für 0,50 € gesund zu frühstücken undfür 1,00 € Mittag zu essen. Unser Ferienplan ist für alle Generationen ausgerichtet und wir freuen unsüber jede Anmeldung, egal aus welchen Ort, wir versuchen alles möglichzu machen! Anmeldefrist verpasst - dann tut uns das Leid, wir können keine Ausnahmen machen! Probiert es in den nächsten Ferien! Der Ferienplan kann - je nach Wetterlage oder mangelnder Teilnehmerzahl
- jederzeit verändert werden!
Wir wünschen allen Kindern und Jugendlichen gute Zeugnisse, erholsame Ferien und tolle Erlebnisse bei wunderschönem Wetter!!! Wellen, Strand und ganz viel Sonne, Meeresrauschen – Ferienwonne. Strandkorb, Ballspiel, Kinder lachen, so können Ferien Freude machen. Sonnenschein und Liegestuhl, die Ferien waren echt mega cool! Lebensfrohvor Glück erhält der Schulalltag euch zurück. Angela Reininger, Sandra Pfingst und das Team vom „Free-Time“
Amtsblatt Ausgabe 06/2012 (29.06.2012) Zeltlager in Leipzig am Kulkwitzer See Sehr geehrte Eltern, in den Sommerferien 2012 möchten wir Ihren Kindern als besonderen Höhepunkt für die Feriengestaltung wieder folgendes Angebot unterbreiten: Zeltlager in Leipzig am Kulkwitzer See vom 23.07.12 bis 29.07.12 (Montag bis Sonntag) (7 Tage = 6 Übernachtungen) Kosten: pro Person (6-17 Jahre) 95,00 € Kinder unter 6 Jahre 65,00 € pro Person (ab 18 Jahre) 100,00 € In diesen Kosten sind enthalten: Vollverpflegung, Zeltstellplatz, Übernachtungsgebühren, Duschchips! Eltern, die den Hin- und Rücktransport mit absichern können - wären wirsehr dankbar. Somit würden für Zug oder Bus keine Extrakosten entstehen. Schlafsäcke sind vorhanden; Zelte zum Teil. Bitte teilen Sie mir bis zum 13.07.2012 folgendes mit: Meine Tochter / mein Sohnmöchte von dem Angebot Gebrauch machenund fährt mit zum Zelten. Meine Tochter/ mein Sohn bringt mit: Zeltja / nein Luftmatratzeja / nein Schlafsackja / nein Wir können absichern den: Hintransportja / nein Rücktransportja / nein Hin- und Rücktransportja / nein Name und Anschrift des Kindes, Telefon: Datum, Unterschrift des Erziehungsberechtigten ! Über weitere Einzelheiten werden Sie von mir schriftlich informiert. Sollten Sie Fragen haben, können Sie mich persönlich sprechen oder telefonischunter der o. a. Telefonnummer erreichen. Mit freundlichen Grüßen A. Reininger Hausleiterin Kinder- und Jugendhaus „Free-Time“ Naturbildungsstätte und Steuerberatungsgesellschaft unter einem Dach vereint Tag der offenen Tür am 30.05.2012 50. Jahre Kita Freundschaftin Wetzendorf Anlässlich des Jubiläums 50 Jahre KiTa Freundschaft in Wetzendorf habensich die Organisatoren im Rahmen einer Festwoche viele Überraschungenfür die Kinder einfallen lassen. Höhepunkt des Jubiläums war die Festveranstaltung am 30.05.2012. v.l. Bürgermeister Olaf Schumann, Verbandsgemeindebürgermeisterin Jana Grandi, Geschäftsführer Treusorg GmbH Andreas Hauser, Regionalgeschäftsführer Bundesverband mittelständische Wirtschaft Ralf-Dieter Höfer, Büroleiterin des Hauptsitzes in Karsdorf Andre Weiße Zum Tag der offenen Tür hatten die Gäste die einmalige Gelegenheit, die Büroräume der Steuerberatungsgesellschaft, bevor die Akten der Mandanten umgelagert werden, zu besichtigen. Die Gemeinde Karsdorf hat denunsanierten Flachbau der Treusorg GmbH im November 2011 verkauft. Zu 1/3 nutzt die Gemeinde die Fläche des Gebäudes als Naturbildungsstätte, die Informationen über Landschaft, Weinanbau, Kultur- und Industriegeschichte bietet. Dafür hat sich die Gemeinde eine 12-jährige Nutzungsoption gesichert. Termine für die weiteren Amtsblattausgaben: Erscheinungstag Redaktionsschluss Ausgabe 07/2012 Freitag, 27.07.2012 Montag, 16.07.2012 Ausgabe 08/2012 Freitag, 31.08.2012 Montag, 20.08.2012 Ausgabe 09/2012 Freitag, 28.09.2012 Montag, 17.09.2012 Ausgabe 10/2012 Freitag, 26.10.2012 Montag, 15.10.2012
Amtsblatt Ausgabe 06/2012 (29.06.2012) Stadt Laucha an der Unstrut Baumpflanzung am Marktplatz In der Stadt Laucha an der Unstrut ist die Neupflanzung von Bäumenvorgesehen. Der Markt soll mit einem großkronigen Solitärbaum gestaltetwerden, ohne die Sicht auf das Rathaus zu verdecken. Der Zugang zur Kirche soll mit einer Gruppe kleinkroniger Bäume flankiert werden. Der Gestaltungsentwurf liegt im Rathaus der Stadt Laucha an der Unstrutaus und kann während der Sprechzeiten eingesehen werden. Weitere Vorschläge zu den Baumarten können bis zum 31. August 2012 beim Bauamtder Verbandsgemeinde eingereicht werden. Als Anregung sind nachfolgend einige Arten vorgestellt. Vorschlag Burgenlandkreis, SG Denkmalschutz Solitärbaum: Winterlinde Tilia cordata Rosskastanie Aesculus hippocastanum Baumgruppe: Rotdorn Crataegus laevigata ‚Paul Scarlet’ Vorschlag Resch + Stiefler + Partner, Architekten, Stadtplaner Solitärbaum: Winterlinde Tilia cordata ‚Greenspire’ Platane Platanus acerifölia Baumhasel Corylus colurna Rotblühende Rosskastanie Aesculus carnea Baumgruppe: Spitzahorn Acer platanoides ‚Allershausen’ Mehlbeere Sorbus aria ‚Magnifica’ Apfeldorn Crataegus lavallei ‚Carrierei’ Vorschlag Bauamt Solitärbaum: Blauglockenbaum Paulownia tomentosa Speierling-Hybride Sorbus x thuringiaca Tulpenbaum Liriodendron tulipifera Rosarote Robinie Robinia pseudoacacia ‚Casque Rouge’ Baumgruppe: Echter Rotdorn Crataegus laevigata ‚Paul’s Scarlet’ Magdeburg-Wildapfel Malus ‚Magdeburgensis’ Japanische Kirsche Prunus ‚Mikurama-gaeshi’ Seniorenclub Laucha Träger: IB BZ Naumburg Tel.: 0176 / 51 41 91 16 Clubprogrammfür den Monat Juli 2012 Donnerstag, 05.07.2012 14:00 Uhr Der Kindergarten singt Donnerstag, 12.07.2012 14:00 Uhr Fahrt nach Bad Kösen (unter Vorbehalt) Donnerstag, 19.07.2012 14:00 Uhr Vortrag über Diabetes durch Fr. Böhm Donnerstag, 26.07.2012 14:00 Uhr Sport mit bunten Tüchernmit Frau Mika Stadt Nebra (Unstrut) Veranstaltungen in der TRIAS-Ausstellung in Nebra (Unstrut) Bastelnachmittage für Kinder Die TRIAS-Ausstellung bietet für alle Kinder einige Bastelnachmittage zum Thema „Mastodonsaurier“ an. Der „Masti“ war ein Uhrlurch und gehört zu der Gruppe der Amphibien. Termine für Juli bis September:
- 17. und 18.07.2012; 14. und 15.08.2012 sowie 04. und 05.09.2012 jeweils in der Zeit von 16:00-17:30 Uhr Hier wollen wir gemeinsam einen „Masti“ aus Pappe basteln und anschließend farblich gestalten. Unkostenbeitrag: 2,00 € für Bastelmaterial Auf besonderem Wunsch kann dieses Angebot auch außerhalb der vorgegebenen Zeiten genutzt werden. Wir bitten lediglich um telefonische Rücksprache unter 03 44 61 / 2 69 05 oder 0152 / 06 63 09 45. Das TRIAS-Team würde sich sehr freuen, recht viele Kinder zu begrüßen. Wir nehmen auch gerne Eure Vorschläge entgegen, um einen schönen Nachmittag mit Euch zu gestalten. Angehörige, die die Kinder begleitenund in der Ausstellung bleiben wollen, zahlen den üblichen Eintrittspreis. ACHTUNG: Geänderte Öffnungszeiten: montags-freitags 10:00-16:00 Uhrsamstags u. sonntags nach Vereinbarung (Anmeldung bis freitags 16:00 Uhr) feiertags geschlossen. Projektveranstaltung für Schüler der Unterstufe In diesen Projekt soll den Schülern auf anschauliche Weise der Zeitabschnitt der Erdgeschichte vor 250-205 Millionen Jahren näher gebrachtwerden. Verständliche Schautafeln erklären wichtige Fachbegriffe, zeigendas Aussehen der Erde zur Trias-Zeit und erzählen von einer vielfältigen Flora und Fauna. Mit einem Wissensquiz kann das erlernte Wissen getestetwerden Aus organisatorischen Gründen bitten wir um telefonische Rücksprache unter 03 44 61 / 2 69 05 oder 0152 / 06 63 09 45. Dieses Projekt kann jederzeit genutzt werden. Unkostenbeitrag: 2,00 € für Eintritt und Schreibmaterial Erwachsene zahlen den üblichen Eintrittspreis von 3,00 € Stadtführung Kleine Stadtführung mit Besichtigung alter Bürgerhäuser sowie der Kirche „St. Georg“ Termin: 28.07.2012 Treffpunkt: Rathaus Nebra, Promenade 13 Zeit: 14:00 Uhr Dauer: ca.: 2 Std. Leitung: Herr Dannenberg Veranstalter: TRIAS-Austellung Nebra TRIAS-Ausstellung Nebra Promenade 13a 06642 Nebra (Unstrut) Tel.-Nr. 03 44 61 / 2 69 05 Funk: 0152 / 06 63 09 45 Kindertag in der Kita „Glöckchen“ Den Kindertag am 01.06. feierten dieses Jahr alle Kinder der Kita „Glöckchen“ gemeinsam mit ihren Eltern, Erziehern und anderen Gästen am Nachmittag ab 15:00 Uhr. Da das Wetter uns Regen bis zur Mittagszeit bescherte, konnten wir den Spielplatz nicht nutzen und feierten kurz entschlossen in der Kita und aufdem Thomaeplatz. In der Einrichtung konnte man sich bei verschiedenen Spielen, Kinderschminken, einer Bastelstraße und einer Tombola vergnügen. Der Förderverein der Kita „Glöckchen“ überraschte uns mit einer neu erstandenen Zuckerwattemaschine und leckerer grüner Zuckerwatte. Auf dem Thomaeplatz gab es den ganzen Nachmittag regen Andrang an der Hüpfburg, die uns die Volksbank zu Verfügung gestellt hatte. Bratwürstchen, Getränke und Sitzgelegenheiten unter den Linden auf dem Thomaeplatz wurden ebenfalls gut angenommen. So konnte man sich vom Herumtollen erholen bzw. stärken, um Kraft für neue Erlebnisse zu sammeln. Damit dieser Nachmittag zu einem schönen Fest für die Kinder werdenkonnte, waren viele fleißige Helfer tätig. Wir bedanken uns auf diesem Weg noch einmal recht herzlich bei: - Herrn Bilstein für die Bereitstellung der Sitzgarnituren und der Zusageder Stadtarbeiter - den Stadtarbeitern, die die Sitzgarnituren lieferten, abholten und beim Aufbau der Hüpfburg geholfen haben - der Volksbank für das Bereitstellen der Hüpfburg - den Vatis Herrn Fahnert und Herrn Fillsack für das Holen und Wegbringen der Hüpfburg - der freiwilligen Feuerwehr von Laucha, für das Unterstellen der Hüpfburg - Glockengold für den gesponserten Saft zum Kindertag - unserem Förderverein, für das Besorgen des Grillgutes, der Überraschung mit er Zuckerwattemaschine und dem Verkauf der Zuckerwatte - Cindy Ammelung für das spontane Grillen der 150 Würstchen - allen fleißigen Eltern, die beim Verkauf der Getränke und dem Einräumender Hüpfburg geholfen haben K. Goldstein
Amtsblatt Ausgabe 06/2012 (29.06.2012)
- 8. Zunftbaufestdes Handwerker- und Gewerbevereins Nebra Am Sonntag, dem 22.07.2012 ab 10:30 Uhr findet auf dem Festplatz in Nebra (Unstrut) das traditionelle Zunftbaumfest des Handwerker- und Gewerbevereins Nebra statt. Für die musikalische Umrahmung sorgen die Kranzberger Musikanten, für Speisen und Getränke die Mitglieder des HGV und die Frauen sorgen wieimmer für ein reichhaltiges Kuchenbuffet. Der HGV hofft auf schönes Wetter und viele gut gelaunte und hungrigebzw. durstige Gäste aus nah und fern! Sonja Will Vorsitzende des HGV Nebra Bibliothek & Stadtinformation Nebra (Unstrut) Ab sofort gelten wieder die folgenden Öffnungszeiten: Montag: 13:30-16:30 Uhr Dienstag: 10:00-12:00 Uhr u. 13:30-16:30 Uhr Donnerstag: 10:00-12:00 Uhr u. 13:30-16:30 Uhr Freitag: 15:00-18:00 Uhr Pünktlich zum Ferienbeginn am 23. Juli 2012 startet unsere 2. Aktion: „Lesesommer XXL – Sachsen-Anhalt“
Wie ist die Lesesommeraktion geplant? In unserer Bücherei werden zwei Bücher zum Schmökern über den Zeitraum der Sommerferien ausgewählt und gelesen, anschließend werden Fragen zum Inhalt beantwortet. Die Teilnehmer erhalten ein Zertifikat - einepositive Bewertung kann in die Leistungsbewertung der Schule - Fach: Deutsch - oder direkt auf dem Zeugnis einfließen. Die Lesepässe aus dem Jahr 2011 gelten ebenso für dieses Jahr. Auf der Entdeckungsreise durch die Bibliothek können die Leseinteressierten vielfältige Abenteuer- oder Krimibücher finden. Auch in diesem Jahr gibt esempfohlenen Lesestoff für die Aktion - eröffnet wird am Montag – 23. Juli 2012 – 13:30 Uhr in der Bibliothek Nebra (Unstrut). Mehr Informationen sind auf unserer Internetseite zu finden. Auf in die Bücherei Nebra (Unstrut) – ich freue mich auf den Besuch, Katrin Möder, Leiterin der Bibliothek & Stadtinformation Nebra Breite Straße 19 in 06642 Nebra (Unstrut) Tel.-Nr. 03 44 61 / 2 22 16 E-Mail: [email protected] Homepage: www.bibliothek-nebra.de Ein erlebnisreicher Tagfür die Löschzwerge aus Nebra und Reinsdorf Am Samstag, dem 02.06.2012 hieß es für die Löschzwerge „Früh aus den Federn und ab zur Feuerwehr“, denn da machten wir uns auf den Weg inden Belantis-Freizeitpark. Mit zwei Fahrzeugen und reichlich Verpflegungim Gepäck ging es los. Eingeladen zu diesem Aktionstag hatte die Landesjugendfeuerwehr Sachsen-Anhalt. Als einzige Kinderfeuerwehr aus dem Burgenlandkreis nahmen wir teil. Den ganzen Tag gehörte der Park uns undanderen Kinderfeuerwehren. Ob mit der Schiffsschaukel oder der Achterbahn es war für jeden etwas dabei. Sogar wir als Betreuer ließen es unsnicht nehmen und Testeten einige Fahrgeschäfte. Als besonderes Highlightdurften wir Peter Maffay und Tabaluga begrüßen. Am späten Nachmittagmachten wir uns wieder auf den Heimweg. Für die Kinder war dies einaufregender Tag den sie so schnell nicht vergessen werden. Dadurch habenwir auch Bekanntschaften mit anderen Kinderfeuerwehren gemacht, die ausanderen Regionen kamen. Ein besonderes Dankeschön geht an unseren Bürgermeister der Stadt Nebra und der Feuerwehr Nebra ohne die es nichtmöglich gewesen wäre an diesen Tag teil zunehmen. Die Löschzwerge aus Nebra - Reinsdorf Stadt Nebra (Unstrut) OT Reinsdorf Es ist ja nun schon zur Tradition geworden: Das Sommerfestim Kindergarten Reinsdorf! Auch in diesem Jahr möchten wir Sie wieder recht herzlich am 1. Samstagim Juli (07.07.2012) ab 15:00 Uhr in den Garten der Kindertagesstätte Reinsdorf (Reinsdorfer Landzwerge) einladen. Der Höhepunkt ist das Märchenspiel der Eltern, aber auch ein kleines Programm der Kindergartenkinder und das beliebte Kinderschminken bereichert diesen Tag. Für das leibliche Wohl wird mit Kaffee und Kuchen gesorgt. Ab 17:00 Uhr wird gegrillt und Sie können den Tag bei einem leckeren Würstchen, einer Flasche Bier oder einem Glas Bowle gemütlich ausklingen lassen. Feiern Sie mit und verbringen Sie einen schönen Tag bei und mit den Reinsdorfer Landzwergen. Wir sehen uns am 07.07.2012!
Amtsblatt Ausgabe 06/2012 (29.06.2012) Knochen aus der Grabungskiste Familienaktionstag in der Arche Nebra Tiere und Jagd stehen als Themen im Mittelpunkt des nächsten Familienaktionstags im Besucherzentrum Arche Nebra. Vor dem Haus gibt es beieiner „Übungsgrabung“ für Kinder die Gelegenheit, unter Anleitung spannende Fundstücke zutage zu fördern. Mammuts oder Höhlenbären werdenzwar nicht gerade ausgegraben, aber natürlich haben die Funde mit deraktuellen Sonderschau „Eiszeitriesen“ und dem Jägerlager bei Nebra zutun. Mit dem Einsatz von Kelle und Pinsel allein ist es allerdings noch nichtgetan: Auch ein Grabungsbericht und die Auswertung der Funde gehören – wie bei einer richtigen Ausgrabung – dazu. Belohnt werden die kleinen Archäologinnen und Archäologen am Ende: Fertige Grabungsberichte, einkleiner Preis und das Eiszeit-Quiz in der Sonderschau machen sie und diebegleitenden Erwachsenen zu echten Eiszeit-Experten. Der Aktionstag findet am Sonntag, 15. Juli, von 14:00 bis 18:00 Uhrstatt. Der Unkostenbeitrag beträgt 3,00 € pro Teilnehmer, zzgl. Eintritt. Die Familieneintrittskarte für Eltern oder Großeltern mit bis zu vier Kindernbzw. Enkeln gibt es für 20,00 €. Anmeldung ist erwünscht, spontane Teilnehmer sind aber ebenso willkommen. Mammuts – Riesen der Eiszeit Vortrag in der Arche Nebra Vielleicht auch für jüngere Zuhörer geeignet ist der nächste Vortrag in der Arche Nebra: Über „Mammut, Riesenhirsch und Ren-Tiere der Eiszeit“ berichtet am Mittwoch, 04. Juli, Dr. Elaine Turner vom Römisch-Germanischen Zentralmuseum. Damit auch Jugendliche den Vortrag besuchen können, beginnt der Vortrag ausnahmsweise bereits um 18:00 Uhr. Bei den Stichworten Eiszeit und Eiszeitalter denkt man unwillkürlich an daswollhaarige Mammut. Obwohl dieser ausgestorbene Elefant sich die Weiten Eurasiens und Amerikas mit vielen anderen Tieren, zum Beispiel Wollnashorn, Rentier und Pferd, teilte, ist das Mammut zum wirklichen Symboldes Eiszeitalters geworden. Was ist bekannt vom Körperbau und Aussehender riesigen Rüsseltiere? Gab es Ähnlichkeiten mit heutigen Elefanten? Wissen wir etwas über die Verhaltensweise von Mammuts? Dr. Elaine Turner führt in das Thema ein und beantwortet alle Fragen. Dr. Elaine Turner arbeitet im Forschungsbereich Altsteinzeit des Römisch-Germanischen Zentralmuseums am Standort Neuwied. Sie promovierte 1989 an der Universität Birmingham über die Biostratigrafie und Paläoumwelt der pleistozänen Tiere des Neuwieder Beckens am Mittelrhein. Ihr langjähriger Forschungsschwerpunkt ist die Analyse der Tierknochen von paläolithischen Fundstellen. Zurzeit ist sie mit der Analyseder Tierknochen aus der Kulna-Höhle in der Nähe von Brno in Tschechienaus der Zeit der Neandertaler in Europa und der Höhle Taforalt in Marokkoaus der Zeit des modernen Menschen in Nordafrika beschäftigt. Termin: Mittwoch, 04. Juli, 18:00 Uhr. Der Eintritt beträgt 3,00 €. Informationen unter T.: 03 44 61 / 2 55 20. Schreib- und Erzählwerkstatt „Zu Haus und in der Ferne – Wo ich am liebsten bin.“ So lautet das Themader Schreib- und Erzählwerkstatt, die an der Arche Nebra in Kooperationmit dem Friedrich-Bödecker-Kreis in Sachsen-Anhalt e.V. am 3. Auguststattfindet. Die eiszeitlichen Jäger waren Nomaden. Sie waren unterwegs, folgten den Tierherden, wichen unwirtlichem Klima aus, schlugen ihre Lager an ausgewählten Stellen gezielt, jedoch nur zeitweise auf. Wie sieht unser heutiges Leben aus? Wir reisen in unserer Freizeit, träumen von fernen Orten, kehren aber auch gern nach Haus zurück. Unter der Leitung der Theaterpädagogin Melanie Peter (Bühnen Halle) machen sich die Teilnehmer auf den Weg, erlaufen und erfahren die nahe Umgebung der Arche Nebra, suchen einen gemeinsamen Lagerplatz und halten ihre Erlebnisseauf dem Weg dorthin fest: mit Worten, Bildern oder Klang. Die Archäologie-Workshops richten sich an Erwachsene und Kinder ab 10 Jahren in Begleitung. Die Schreibwerk- und Erzählwerkstatt ist auch schonfür Kinder ab 8 Jahren geeignet. Alle Informationen zu den einzelnen Terminen, zur Dauer der Workshopsund zu den Preisen stehen unter www.himmelsscheibe-erleben.de oderkönnen unter Tel. 03 44 61 / 2 55 20 erfragt werden. Ferien im Eiszeit-Camp Sommerwerkstatt mit archäologischen Workshops in der Arche Nebra Unter dem Motto „Ferien im Eiszeit-Camp“ bietet die Arche Nebra erneutein umfangreiches Sommerferienprogramm an. In der Woche vom 30. Julibis 03. August wird jeder Tag mit Praxis-Angeboten gefüllt zum spannenden Ausflug in die Vorgeschichte. Archäologische Workshops Passend zur aktuellen Sonderschau „Eiszeitriesen – Mammuts in Nebra“ drehen sich die aufwändigen Workshops, die jeweils ein bis zwei Tagedauern, vor allem um die Eiszeit. - Im Zwei-Tages-Workshop „Jagd“ am 30. und 31. Juli werden unterfachkundiger Anleitung Speerschleudern gebaut. Als Neanderthaler und Jetztmensch (Homosapiens) noch nebeneinander lebten, entwickelte vorallem letzterer aufgrund seiner Spezialisierung auf Rentiere und Wildpferde im offenen Gelände neue Jagdwaffen: mit der Speerschleuderkonnte man gegenüber dem einfachen Speerwurf die Reichweite der Geschosse auf bis zu 30 m erhöhen. Ob die selbst gebauten Speerschleudern und Pfeile tauglich sind und ob genügend Geschick und Kraft fürderen Nutzung vorhanden ist, probieren die Teilnehmer auf dem Geländevor der Arche Nebra direkt aus. Im Sinne der experimentellen Archäologie ist wieder ausreichend Gelegenheit für die Arbeit mit Feuerstein undvorgeschichtlichen Werkzeugen und Materialien. Jüngere Teilnehmerkönnen ein eigenes Feuersteinmesser herstellen. - Der Workshop am 01. August widmet sich „Leder und Fell – Lichtund Feuerstein“. Die Teilnehmer erfahren, wie aus Tierhäuten Kleidung wird und was mandaraus noch herstellen kann. Es wird gegerbt und gefärbt, die Teilnehmernähen selbst mit Knochenpfriemen. Ein kleines Behältnis aus Lederentsteht. Auch in diesem Workshop können Werkzeuge aus Feuersteinhergestellt werden. - Erst aus der jüngsten Phase der Altsteinzeit sind Kunstwerke und Schmuck bekannt. Mit Sicherheit waren auch Glaube, Ritus und Mythen Hintergrund für Amulette oder Körperbemalung. Um „Kunst und Schmuck“ dreht sich alles im Workshop am 2. August. Die Teilnehmerlernen typische Materialien, Farben und Formen kennen. Eiszeitliche Bearbeitungstechniken werden unter kompetenter Anleitung selbst ausprobiert. Aus Mammutelfenbein entsteht die Venus von Nebra. Die archäologischen Workshops werden von Rudolf Wendling (1. und 2. Tag) und Frank Trommer (3. und 4. Tag) durchgeführt. Der Archaeotechniker und gelernte Schmied Frank Trommer und sein Team (www.trommerarchaeotechnik.de, Blaubeuren) bieten in zahlreichen Museen und Archäoparks Kurse zu vorgeschichtlichen Techniken an. Auch in der Arche Nebra waren sie bereits im letzten Jahr mit mehreren Workshops zu Gast. Frank Trommer hat darüber hinaus auch Studien zu den Fertigungstechniken der Himmelsscheibe durchgeführt. Rudolf Wendling beschäftigtsich schon seit vielen Jahren theoretisch und experimentell mit steinzeitlichen Techniken und Naturmaterialien. Der pensionierte Lehrer für Biologie, Chemie und Astronomie engagiert sich schon lange als ehrenamtlicher Bodendenkmalpfleger und führt regelmäßig Workshops mit Kindern und Erwachsenen durch.
Amtsblatt Ausgabe 06/2012 (29.06.2012) Veranstaltungskalenderder Verbandsgemeinde Unstruttal Juni 2012 30.06.2012, Balgstädt 90-jähriges Bestehen der Feuerwehr Balgstädt 30.06.2012, Gleina 20:00 Uhr, Gasthaus „Zum Goldenen Anker“ – Beatle-Sommer-Nacht, Live-Musik mit „The Nicely Beatle Show“, Einlass 18:00 Uhr, Eintritt 10,00 € Juli 2012 Bis 31.10.2012, Freyburg Neuenburg – Ausstellung im Bergfried „Dicker Wilhelm „Immer schön in Form bleiben“ Bis 04.11.2012, Kleinwangen Arche Nebra – Sonderpräsentation Eiszeitriesen – Mammuts in Nebra 04.07.2012, Kleinwangen 18:00 Uhr, Arche Nebra – Mammuts – Riesender Eiszeit / Vortrag 05.05.2012, Freyburg 14:00 Uhr, Gartenlokal Loebelt – Sommerfestdes Ortsvorstandes der Arbeiterwohlfahrt 05.07.2012, Wetzendorf 09:30 Uhr, Bürgerhaus – Puppentheater Zwickau, „Drei kleine Schweinchen“ Tülli, Knülli und Fülli; Eintritt 3,00 € 06.07.-08.07.2012, Tröbsdorf Kirschfest 06./07.08.2012, Weischütz Unstrutparty 07.07.2012, Reinsdorf Ab 15:00 Uhr, Kita Landzwerge – Sommerfest 08./15.07.2012, Burgscheidungen 10:00 Uhr, ab Anlegestelle „Burgmühle“ Freyburg – Sommerfahrt zum Schloss Burgscheidungen 14.07.2012, Wennungen Tag der offenen Tür der FFw Wennungenorganisiert vom Wennunger Heimat- und Feuerwehrverein e.V. 14.07.2012, Zscheiplitz 19:30 Uhr, Klosterkirche – Konzert mit dem Naumburger Kammerchor 15.07.2012, Kleinwangen 14:00-18:00 Uhr, Arche Nebra – Familienaktionstag „Knochen aus der Grabungskiste“ 22.07.2012, Nebra Ab 10:30 Uhr, Festplatz – 8. Zunftbaumfestdes Handwerker- und Gewerbevereins Nebrae.V. 28./29.07.2012, Goseck 40. Gosecker Weinbergfest 29.07.2012, Freyburg 17:00 Uhr, Lichthof der Rotkäppchen Sektkellerei – MDR Musiksommer – Philharmonieder Nationen, Dirigent: Justus Frantz 30.07.-03.08.2012, Kleinwangen Arche Nebra – Ferien im Eiszeitcamp – Sommerwerkstatt mit archäologischen Workshops Veranstaltungen Naturpark Saale-Unstrut-Triasland e.V. Juni 2012 Sa. 30.06. – Neu- / Jungimkerschulung Gesunderhaltung der Bienenvölker, Ökologischer Nutzen der Honigbienen, Bienenweide Treffpunkt: 09:00 Uhr Bienenlehrgarten Nebra, Unter der Altenburg 1 Preis: insgesamt für die 6 Kurse 60,00 € Dauer: 6,5 Stunden Leitung: Herr Breuer (Tel.: 03 44 61 / 2 31 09) Juli 2012 Sa. 07.07. – „Alles Geschmackssache“ – Der Wein und seine Aromen-Verkostungmit Voranmeldung Treffpunkt: 17:00 Uhr Freyburg, Herzoglicher Weinberg, Mühlstraße 23b Preis: 23,00 € pro Person Leitung: Frau Hölzer Veranstalter: NP Betriebsgesellschaft mbH Sa. 21.07. – „Erziehung leicht gemacht“ – Wie behandle ich meinen Weinstock im Laufe des Jahres? Treffpunkt: 09:00 Uhr Freyburg, Herzoglicher Weinberg, Mühlstraße 23b Preis: 6,00 € pro Person Dauer: 3 Stunden Leitung: Frau Hölzer Veranstalter: NP Betriebsgesellschaft mbH Sa. 28.07. – Neu- / Jungimkerschulung Spätsommerpflege, Tipps zur Einfütterung, Sommerbehandlung gegen Varroamilben Veranstaltungen Rund um das Thema Wein Juni 2012 29.06.2012, Freyburg 19:00 Uhr, Öffentliche Weinverkostung im Hotel Rebschule (Kartenvorverk.: Tel. 03 44 64 / 30 80) Juli 2012 06.07.-08.07.2012, Gleina Park- und Weinfest (Tel. 03 44 62 / 2 20 43) 07.07.2012, Freyburg (Unstrut) 17:00 Uhr, „Alles Geschmacksache – Der Weinund seine Aromen“ – Verkostung im Herzoglichen Weinberg (Kartenvorverkauf: Tel. 03 44 64 / 6 64 31) 07.07.2012, Freyburg OT Zscheiplitz „Wein, Jazz und Barbeque – Grillen und Chillenim Gutshof des Weingutes B. Pawis (Kartenvorverkauf: Tel. 03 44 64 / 2 83 15) 14./15./21./22.07.2012, Weischützab 11:00 Uhr, „Weischütz kulinarisch“ im Weingut Wölbling (Tel. 03 44 62 / 2 13 81) 21.07.2012, Freyburg (Unstrut) 09:00 Uhr, „Erziehung leicht gemacht“ – Wie behandle ich meinen Weinstock im Laufe des Jahres?“ im Herzoglichen Weinberg (Tel. 03 44 64 / 6 64 31) 27.07.2012, Freyburg 19:00 Uhr, Öffentliche Weinverkostung im Hotel Rebschule (Kartenvorverkauf: Tel. 03 44 64 / 30 80)
- 28. / 29.07.2012, Goseck 40. Gosecker Weinbergsfest (Tel. 0 34 43 / 28 44 88) Besichtigt werden können der Osterbergtunnel und die Unstruttalbrücke. Die Veranstaltung findet von 14:00 bis 19:00 Uhr auf der neuen Bahntrasse zwischendem Tunnel und der Brücke statt. Die Zufahrt mit dem Pkw ist nicht möglich. Deshalb zirkulieren Busse vom Parkplatz Straße der Einheit zum Veranstaltungsortund zurück. Bahn und Bauleute möchten sich mit dieser Veranstaltung für Verständnis und Zusammenarbeit bedanken. Die Bauwerke sind nun rohbaufertig. In denkommenden Jahren folgt die Ausrüstung mit einer Gleisfahrbahn sowie elektrischenund elektronischen Bahnanlagen. Mit diesem Bauabschnitt ist ein Meilenstein beider Verwirklichung der Aus- und Neubaustrecke Nürnberg-Berlin (VDE8) erreicht. Das neue Informationszentrum zu VDE8 in Kalzendorf hat Mittwoch bis Sonntag von 12:00 bis 19:00 Uhr geöffnet. www.vde8.de Die Deutsche Bahn lädt am 6. Juli 2012 zum Tag der offenen Baustelle ein
Amtsblatt Ausgabe 06/2012 (29.06.2012) Kirchliche Nachrichten Evangelische Kirche Gottesdienste
- 30.06. 15:00 Uhr Freyburg – SchulGD (Christopherus-Gymnasium Droyßig)
- 01.07. 09:30 Uhr Freyburg 10:00 Uhr Burgscheidungen 10:30 Uhr Laucha – Konfirmation 14:00 Uhr Balgstädt 14:00 Uhr Baumersroda – Taufe 14.00 Uhr Karsdorf – Gemeindefest 15:30 Uhr Dorndorf
- 07.07. 13:00 Uhr Kirchscheidungen – Trauung und Taufe 14:00 Uhr Tröbsdorf – Kirschfestgottesdienst 14:00 Uhr Wennungen – Trauung 16:30 Uhr Dorndorf – Taufen
- 08.07. 09:00 Uhr Dobichau 09:00 Uhr Hirschroda 09.00 Uhr Kleinwangen 09:30 Uhr Freyburg 10:30 Uhr Gleina 10:30 Uhr Laucha 10:30 Uhr Pödelist 10.30 Uhr Wetzendorf 14:00 Uhr Zeuchfeld – Gemeindefest
- 14.07. 16:00 Uhr Kirchscheidungen – GDanl. des Gemeindefestes
- 15.07. 09:00 Uhr Gleina – GD mit Gästenaus Frankreich 09:30 Uhr Freyburg (mit Collegiummusicum) 10.30 Uhr Großwangen 10:30 Uhr Laucha 10.30 Uhr Nebra 10:30 Uhr Reinsdorf 14:00 Uhr Größnitz – Gemeindefest 17:00 Uhr Weischütz – Andacht mit Orgelmusik 21.07. ab 14:30 Uhr Goseck – Gemeindefest
- 22.07. 09.00 Uhr Wennungen 09:30 Uhr Freyburg 10:30 Uhr Laucha – GD zum Abschluss der Kindersingetage mit Musical-Aufführung 14:00 Uhr Balgstädt
- 29.07. 09.00 Uhr Karsdorf 09:00 Uhr Markröhlitz 09:30 Uhr Freyburg 10:30 Uhr Goseck „Geistliche Sprechstunde“ mit Pfarrerin Wegener aus Laucha:
- 03.07. 18:00 Uhr Dorndorf
- 04.07. 18:00 Uhr Baumersroda 18:30 Uhr Ebersroda
- 05.07. 19:15 Uhr Laucha
- 06.07. 19:00 Uhr Gleina
- 07.07. 18:00 Uhr Burgscheidungen
- 11.07. 19:00 Uhr Kirchscheidungen
- 14.07. 17:30 Uhr Weischütz
- 18.07. 18:00 Uhr Baumersroda 18:30 Uhr Ebersroda
- 19.07. 17:30 Uhr Plößnitz 19:00 Uhr Hirschroda
- 20.07. 19:00 Uhr Gleina
- 21.07. 18:00 Uhr Tröbsdorf
- 28.07. 17:30 Uhr Weischütz Seniorenandacht Do 09:30 Uhr Nebra – Johanniterhaus Nebra (Altenpflegeheim)
- 12.07. 10:00 Uhr Freyburg (Hospital St. Laurentius)
- 27.07. 10:00 Uhr Laucha – DRK Pflegezentrum mit Pfarrer i.R. Bernd C. Weisker Kinder- und Jugendarbeit Christenlehre und mehr… Mo 15:00-16:00 Uhr Goseck – 1.-4. Kl. (Pfarrhaus) Di 13:15-14:15 Uhr Kleinjena – 1.-2. Kl. (Pfarrhaus) 14:15-15:15 Uhr Kleinjena – 3.-4. Kl. (Pfarrhaus) 15:00-16:00 Uhr Balgstädt – ab 5 Jahre („Pfarre“) 15:00 Uhr Gleina Mi 14:00 Uhr Freyburg –Hausaufgabenhilfe und Gitarrenunterricht (Gemeinderaum) 15:30-16:30 Uhr Freyburg – 1.- 6. Kl. (Gemeinderaum) 16:30 Uhr Burgscheidungen Do 15:00-16:00 Uhr Balgstädt – Pfadfinder („Pfarre“) Nebra – nach Absprache mit Frau Rothe
- 04.07. 14:30 Uhr Baumersroda
- 18.07. 14:30 Uhr Baumersroda Konfirmandentag/Stunde
- 03.07. 17:00-19:00 Uhr Goseck
- 10.07. 17:00-19:00 Uhr Gleina
- 17.07. 17:00-19:00 Uhr Goseck Junge Gemeinde Di 18:30-20:00 Uhr Freyburg (Gewölberaum) Mi 19:30 Uhr Kirchscheidungen Jugendtreff 06./20.07. 18:00 Uhr Gleina Krabbelgruppe Di 16:00 Uhr Laucha – Eltern- Kind-Gruppe 1-4 J. Do 09:30-10:30 Uhr Querfurt, Kirchspielzentrum, Kirchplan 2 (für Mütter u. Väter mit Kindernim Säuglingsalter) Kindertreff Fr 15:30 Uhr Querfurt – Kirchspielzentrum (füralle Kinder im Kirchspiel Querfurt)
- 1. Sa/Monat 09:00-11:30 Uhr Schleberoda (Gemeinderaum) Kindernachmittage/Familientage
- 06.07. 16:00-18:00 Uhr Kirchscheidungen
- 13.07. 16:30 Uhr Tröbsdorf
- 20.07. 16:00-18:00 Uhr Kirchscheidungen „Erzähl mir was“… Mi 14:30-15:00 Uhr Laucha (Kita „Glöckchen“ ab 3 J.) – Singen & Spaß Do 13:45 Uhr Laucha (Grundschule)
- 23.07. 14:30 Uhr Burgscheidungen (Kita „Schlosszwerge“) Pfadfinder Do 15:00-16:00 Uhr Balgstädt („Pfarre“) – „Wölflinge“, 6-9 J. Fr 16:30-17:30 Uhr Laucha (Pfadfinderraum) - „Adler“, 12-15 Jahre Pilates Mo 19:00 Uhr Laucha (Gemeinderaum) Gemeindekreise Frauenstunde / Frauenkreis / Frauenhilfe Do (14tg.) 14:00 Uhr Wangen (nach Absprache) 04.07 14:30 Uhr Gleina 05.07. 14:30 Uhr Balgstädt 09.07. 14:00 Uhr Laucha 10.07. 15:00 Uhr Kirchscheidungen 11.07. 19:30 Uhr Größnitz 12.07. 14:30 Uhr Burgscheidungen 25.07. 19:30 Uhr Zeuchfeld Eltern-Kind (2-6 Jahre) Kreis
- 14.07. 09:00-11:00 Uhr Querfurt (Kirchspielzentrum Kirchplan 2) Bibelstunde (Landeskirchliche Gemeinschaft) Do 16:00 Uhr Freyburg (Gemeinderaum) Mittelalterkreis 31.07. 20:00 Uhr Gleina Gesprächskreis
- 18.07. 19:30 Uhr Laucha Seniorenkreis
- 01.08. 15:00 Uhr Freyburg (Gemeindehaus) Kreis Offene Kirche
- 06.07. 15:00 Uhr Freyburg – Gewölberaum Kirchenmusik Mo 19:30 Uhr Freyburg – Bläserchorprobe (Gemeindehaus) Mi 19:00 Uhr Balgstädt – Kirchenchor Freyburg und Balgstädt („Pfarre“) 19:30 Uhr Freyburg – Freyburger Kirchenchor „Collegium musicum“ – Frühlingskonzerte (Gemeindehaus) 19:30 Uhr Laucha – „Kirchenblech“ Do 09:30-10:30 Uhr Querfurt, Seniorenchor (Kirchspielzentrum, Kirchplan 2) 18:00 Uhr Laucha – Kirchenchor 19:30 Uhr Laucha – Jugendchor 19:30-21:00 Uhr Bad Bibra – Nebra im Wechsel – Chorproben Fr 15:00 Uhr Laucha – Kinderchor I 16:00 Uhr Laucha – Kinderchor II 19:30 Uhr Gleina – Kirchenchor
Amtsblatt Ausgabe 06/2012 (29.06.2012) Sonstige Informationen Regionalkonvent
- 09.07. 19:00 Uhr Gleina (Pfarrhaus) Konzerte
- 14.07. 19:30 Uhr Zscheiplitz – Naumburger Kammerchor (Ltg. KMD Jan-Martin Drafehn)
- 28.07. 19:00 Uhr Laucha Kirche – Orgelkonzert & Gesang m. Dr. Christoph Förste, Werder/Havel u. Torsten Glas, Bariton, Lpz. Der Orgelvereinfreut sich auf Ihren Besuch – Eintritt frei – Spende erbeten! Gemeindefeste
- 01.07.14.00. Uhr Karsdorf 08.07.14:00 Uhr Zeuchfeld Kirche und Kirchgarten 14./15.07. Kirchscheidungen Gemeindefest des Kirchspiels Samstag 14:00 Uhr Kaffeetrinken im Kirchgarten, Ausstellung zum Thema „900 Jahre St. Johanneskirche Kirchscheidungen“ 15:15 Uhr Theater in der Kirche 16:00 Uhr Festgottesdienst m. Chören aus Dresden und Beutha – danachgemütliches Grillen und Gespräche im Kirchgarten 18:30 Uhr Gemäldeausstellung in der Kirche 19:30 Uhr Chorgesang mit dem Dresdner Chor und dem Lindenchor; Orgelspiel von Robert Müller 22:00 Uhr Musikprogramm in der Kirche (Rocknacht) 00:00 Uhr Schlussandacht im Altarraum Sonntag 15:00 Uhr Treff auf dem Sportplatz zuverschiedenen sportlichen Aktivitäten und gemeinsamem Essen
- 15.07. 14:00 Uhr Größnitz Kirche und Kirchweg
- 21.07. 14:30 Uhr Goseckfür alle Gemeinden im Pfarrgarten Sonstiges 11.07. „Ob du glaubst oder nicht“ dazu sind Erwachsene Christen und Nichtchristen ins Pfarrhaus Laucha eingeladen. In der Gesprächsrunde mit Pfrn. Wegner geht es um Grundfragen des christlichen Glaubens. Interessenten melden sich bitte im Pfarrhaus Laucha, damit wir uns auf eine für alle verträgliche Uhrzeit einigen. 15.07. 09:00 Uhr Gleina – Gastbesuch der Gemeinde von Pfarrerin Urban aus St. Etienne – Gottesdienst in der Trinitatiskirche 15.07. 17:00 Uhr Weischütz – Andacht mit Orgelmusik, traditionell spielt Tim Dietrich Meyeraus Halle, anschließend sind Sie eingeladenzur Gemütlichkeit unter der Linde 20.-22.07. KinderSingeTage im Pfarrhaus Laucha Seid Ihr zwischen 3 und 14 Jahre als? Dannmal los: Im Musical geht es diesmal um einenverlorenen Sohn, dessen Vater, der darübersehr traurig ist. Wie er wiedergefunden wird, erfahrt Ihr bei uns. Sonntag führen wir das Musical auf – alle Eltern, Verwandte, Bekannte und Freunde sind herzlich eingeladen! Freitag ab 15:00 bis 17:00 Uhr Samstag von 09:00 bis 16:00 Uhr für´s Essenist gesorgt! Sonntag 10:15 Uhr Aufführung im Gottesdienst 06.08.-11.08. Kinderrüste in Röhrsdorf mit Elisabeth Rothe und Antje Zeigermann; Anmeldungund Info: E. Rothe 03 46 32/2 44 53 und A. Zeigermann: 03 44 62/2 15 66 27.08.-31.08./02.09. Ferdinand im Pfarrhaus Laucha: Ferien dienoch anders sind, für Kinder ab 6 Jahre (Info & Anmeldung im Pfarrhaus Laucha) Sprechzeiten/Erreichbarkeit Evangelisches Pfarramt Freyburg Pfarrer Sven Hanson, Kirchstraße 7, 06642 Freyburg (Unstrut), Tel.-Nr. 03 44 64/2 74 51 (Büro) und 03 44 64/2 76 51 (privat), Fax-Nr. 03 44 64/6 64 43, e-mail: [email protected], Sprechzeit: Di 14:00-17:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Gemeindepädagogische Mitarbeiterin Heike Kohn, Dorfstraße 37, 06636 Laucha, OT Dorndorf, Tel. 03 44 62 / 2 19 55, e-mail: [email protected] Regionalkantor Gerhard Schieferstein, Reinsdorfer Straße 23, 06638 Karsdorf, Tel. 03 44 61 / 56 94 59, Fax-Nr. 03 44 61 / 56 94 63 e-mail: [email protected] Evangelisches Pfarramt Laucha – zuständig für Kirchspiel Laucha, Kirchscheidungen und Gleina Untere Hauptstraße 6, 06636 Laucha Tel.: 03 44 62/2 02 48; Fax 03 44 62/2 02 62 e-mail: [email protected] Bürozeiten im Gemeindebüro Laucha Di, Mi u. Do 09:00-11:00 Uhr Pfarrerin Wegener: Di, 09.00-11.00 Uhr, Fr 16:30-18:00 Uhr Friedhofsbüro Laucha; Bahnhofstr. 6 Tel.: 03 44 62/2 06 10; Fax: 03 44 62/2 27 50 Mo, Mi u. Fr 08:00-10:00 Uhr Evangelisches Pfarramt Nebra – zuständig für die Kirchspiele Nebraund Karsdorf Pfarrer Herr Röpke, Pfarrgasse 6, 06642 Nebra (Unstrut), Tel.: 03 44 61/2 22 62, Fax: 03 44 61/2 22 63, e-mail: [email protected], Bürozeiten: Di u. Do 09:00-11:00 Uhr, Sprechzeiten des Pfarrers: Di 09:00-11:00 Uhr Evangelisches Kirchspiel Querfurt Geschäftsführender Pfarrer Jürgen Pillwitz Kirchplan 2, 06268 Querfurt, Tel.: 03 47 71/42 75 95 Pfarrstelle Querfurt Süd (für Reinsdorf) Pfarrer Hermann Rotermund Tel.: 03 47 71/2 42 64, Fax: 03 47 71/7 18 41 Kirchspielsekretärin Frau Antje Kolbe Kirchplan 2, 06268 Querfurt, Tel.: 03 47 71/2 42 63, Fax: 03 47 71/2 78 60 e-mail: [email protected] Bürozeiten: Mo-Do 09.00-12.00 Uhr, Di 14.00-18.00 Uhr Evangelisches Pfarramt Goseck Pfarrer Schilling-Schön, Hugo-Heinemann-Straße 1, 06667 Goseck, Tel. 0 34 43/20 02 42, Fax 0 34 43/23 87 30 Bürozeiten: Do 08:30-11:30 Uhr im Pfarrhaus Goseck Katholischer Gemeindeverbund „Bruno von Querfurt“ Katholische Kapelle Sankt Josefin Nebra Heilige Messe
- 30.06. 18:00 Uhr
- 03.07. 09:00 Uhr Johanniter Altenpflegeh.
- 08.07. 10:30 Uhr mit Kindergottesdienst
- 10.07. 09:00 Uhr
- 14.07. 18:00 Uhr
- 17.07. 09:00 Uhr
- 22.07. 10:30 Uhr
- 24.07. 09:00 Uhr Chorproben: Mo 19:00 Uhr Erreichbarkeit Katholische Pfarrei „St. Bruno von Querfurt“ Pfarrer Gerhard Oppelt, Johannes-Schlaf- Straße 6, 06268 Querfurt, Tel.-Nr. 03 47 71/ 2 41 59
Friedhofsgebühren in Nachbargemeinden von Laucha an der Unstrut (Sachsen-Anhalt)
Direkter Gebühren- und Satzungsvergleich mit benachbarten Städten und Gemeinden im selben Landkreis bzw. PLZ-Gebiet: