Gebührenordnung – Königs_Wusterhausen

Vollständige Gebührenordnung für Königs_Wusterhausen.

Gebührenordnung

2 Abschnitte.

§ 6 Gebühren für Grabstätten

(1) Für die Bestattung / Beisetzung in Grabstätten werden nachfolgende Gebühren erhoben:

1. für den Erwerb des Nutzungsrechts an einem Erdwahlgrab (25 Jahre): 820,00 €
für den Erwerb des Nutzungsrechts an einer zweier Erdwahlgrabstelle: 1.240,00 €
für den Erwerb des Nutzungsrechts an einer dreier Erdwahlgrabstelle: 1.660,00 €
2. für den Erwerb des Nutzungsrechts an einem Erbgrab (30 Jahre): 2.090,00 €
für eine Doppelwahlgrabstelle: 1.100,00 €
für eine Dreierwahlgrabstelle: 1.730,00 €
3. für den Erwerb des Nutzungsrechts an einer Reihengrabstätte:
a) für Personen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr (20 Jahre): 500,00 €
b) für Personen ab dem vollendeten 5. Lebensjahr (25 Jahre): 820,00 €
4. für den Erwerb des Nutzungsrechts an einer Erdgemeinschaftsreihengrab 820,00 €
5. für den Erwerb des Nutzungsrechts an einem Urnenreihengrab (20 Jahre): 400,00 €
6. für den Erwerb des Nutzungsrechts an einem Urnenwahlgrab (20 Jahre): 520,00 €
7. für den Erwerb des Nutzungsrechts an einer Stelle im anonymen Urnenfeld feld (20 Jahre): 650,00 €
8. für den Erwerb des Nutzungsrechts an einer Stelle in der Urnengemeinschaftsanlage (20 Jahre): 650,00 €
9. für den Erwerb des Nutzungsrechts an einer Urnengemeinschaft an der Mauer (20 Jahre): 650,00 €
10. für den Erwerb des Nutzungsrechts an einem Baumurnengrab (20 Jahre): 3.360,00 €
11. für den Erwerb des Nutzungsrechts an einer Stelle an der Urenstehle (20 Jahre): 3.810,00 €

(2) Bei Erdwahlgräbern und Erbgräbern mit mehreren Grabstellen ist die Gebühr auch für noch unbelegte Stellen zu entrichten.

(3) Die Gebühren für die Verlängerungen des Nutzungsrechtes betragen pro Jahr 1/20, 1/25, 1/30 des jeweiligen Gebührensatzes nach Absatz 1.

(4) Die Pflegekosten sind bei den Baumurnen, Stelen und den Urnengemeinschaftsgrabanlagen

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Stand 30.01.2024

enthalten.

§ 7 Benutzungsgebühren

(1) Für die Benutzung von Friedhofseinrichtungen werden folgende Gebühren erhoben:

Benutzung der Friedhofskapelle für eine Trauerfeier einschließlich Nutzung und Beheizung der Halle. Die Vorhaltegebühr für die Trauerhalle ist von jedem Nutzungsberechtigten zu entrichten, auch wenn diese nicht genutzt wird.

TH Deutsch Wusterhausen/ Diepensee 70,00 €
TH Königs Wusterhausen 50,00 €
TH Kablow 60,00 €
TH Niederlehme 80,00 €
TH Senzig 50,00 €
TH Wernsdorf 40,00 €
TH Zeesen 50,00 €
TH Zernsdorf 30,00 €
TH Zernsdorf Kablow Ziegelei 20,00 €
Vorhaltegebühr Trauerhalle: 100,00 €
1. Genehmigungs- und Änderungsverfahren für Grabmale/Grabstätten (Erlaubnisse, Änderungen, Urkundenerstellung, Übertragungen, Rückgaben, Adressermittlung bzw. Recherchen) 45,00 €
2. Zulassung, Ausstellen und Änderungen von Berechtigungskarten für gewerbliche Tätigkeiten sowie damit verbundenen Recherchen 45,00 €

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Original-Gebührenordnung als PDF

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