Gebührenordnung
2 Abschnitte.
§ 6 Gebühren für Grabstätten
(1) Für die Bestattung / Beisetzung in Grabstätten werden nachfolgende Gebühren erhoben:
| 1. für den Erwerb des Nutzungsrechts an einem Erdwahlgrab (25 Jahre): | 820,00 € |
|---|---|
| für den Erwerb des Nutzungsrechts an einer zweier Erdwahlgrabstelle: | 1.240,00 € |
| für den Erwerb des Nutzungsrechts an einer dreier Erdwahlgrabstelle: | 1.660,00 € |
| 2. für den Erwerb des Nutzungsrechts an einem Erbgrab (30 Jahre): | 2.090,00 € |
| für eine Doppelwahlgrabstelle: | 1.100,00 € |
| für eine Dreierwahlgrabstelle: | 1.730,00 € |
| 3. für den Erwerb des Nutzungsrechts an einer Reihengrabstätte: | |
| a) für Personen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr (20 Jahre): | 500,00 € |
| b) für Personen ab dem vollendeten 5. Lebensjahr (25 Jahre): | 820,00 € |
| 4. für den Erwerb des Nutzungsrechts an einer Erdgemeinschaftsreihengrab | 820,00 € |
| 5. für den Erwerb des Nutzungsrechts an einem Urnenreihengrab (20 Jahre): | 400,00 € |
| 6. für den Erwerb des Nutzungsrechts an einem Urnenwahlgrab (20 Jahre): | 520,00 € |
| 7. für den Erwerb des Nutzungsrechts an einer Stelle im anonymen Urnenfeld feld (20 Jahre): | 650,00 € |
| 8. für den Erwerb des Nutzungsrechts an einer Stelle in der Urnengemeinschaftsanlage (20 Jahre): | 650,00 € |
| 9. für den Erwerb des Nutzungsrechts an einer Urnengemeinschaft an der Mauer (20 Jahre): | 650,00 € |
| 10. für den Erwerb des Nutzungsrechts an einem Baumurnengrab (20 Jahre): | 3.360,00 € |
| 11. für den Erwerb des Nutzungsrechts an einer Stelle an der Urenstehle (20 Jahre): | 3.810,00 € |
(2) Bei Erdwahlgräbern und Erbgräbern mit mehreren Grabstellen ist die Gebühr auch für noch unbelegte Stellen zu entrichten.
(3) Die Gebühren für die Verlängerungen des Nutzungsrechtes betragen pro Jahr 1/20, 1/25, 1/30 des jeweiligen Gebührensatzes nach Absatz 1.
(4) Die Pflegekosten sind bei den Baumurnen, Stelen und den Urnengemeinschaftsgrabanlagen
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Stand 30.01.2024
enthalten.
§ 7 Benutzungsgebühren
(1) Für die Benutzung von Friedhofseinrichtungen werden folgende Gebühren erhoben:
Benutzung der Friedhofskapelle für eine Trauerfeier einschließlich Nutzung und Beheizung der Halle. Die Vorhaltegebühr für die Trauerhalle ist von jedem Nutzungsberechtigten zu entrichten, auch wenn diese nicht genutzt wird.
| TH Deutsch Wusterhausen/ Diepensee | 70,00 € |
|---|---|
| TH Königs Wusterhausen | 50,00 € |
| TH Kablow | 60,00 € |
| TH Niederlehme | 80,00 € |
| TH Senzig | 50,00 € |
| TH Wernsdorf | 40,00 € |
| TH Zeesen | 50,00 € |
| TH Zernsdorf | 30,00 € |
| TH Zernsdorf Kablow Ziegelei | 20,00 € |
| Vorhaltegebühr Trauerhalle: | 100,00 € |
| 1. | Genehmigungs- und Änderungsverfahren für Grabmale/Grabstätten (Erlaubnisse, Änderungen, Urkundenerstellung, Übertragungen, Rückgaben, Adressermittlung bzw. Recherchen) | 45,00 € |
|---|---|---|
| 2. | Zulassung, Ausstellen und Änderungen von Berechtigungskarten für gewerbliche Tätigkeiten sowie damit verbundenen Recherchen | 45,00 € |
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