Gebührenordnung
2 Abschnitte.
§ 1 Paragraph 1
Die Friedhofsgebührensatzung für die Friedhöfe des Ev.-Luth. Kirchenkreises Altholstein vom 24. November 2016 (KABl. 2017 Seite 34) in der Fassung vom 13.03.2020 (KABl. 2020 Seite 159) wird wie folgt geändert:
§ 2 Paragraph 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach der amtlichen Bekanntmachung im Kirchlichen Amtsblatt in Kraft.
Die vorstehende Zweite Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung des Ev.-Luth. Kirchenkreises Altholstein wird hiermit ausgefertigt. Die Satzung wurde mit Schreiben des Landeskirchenamtes vom 27. Mai 2022 (Az.: 10. KKr. Altholstein - RPi) gem. Art. 46 Absatz 1 Nummer 1 der Verfassung kirchenaufsichtlich genehmigt.
Kiel, 2. Juni 2022
Für den Kirchenkreisrat des Ev.-Luth. Kirchenkreises Altholstein
Pröpstin Almut Witt (Vorsitzendes Mitglied des Kirchenkreisrates)
(L.S.)
Propst Stefan Block (Mitglied des Kirchenkreisrates)
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