Gebührenordnung
2 Abschnitte.
§ 1 Verwaltungsgebühren
Das Gebührenverzeichnis zur Friedhofssatzung erhält folgende Fassung:
Verwaltungsgebühren
Die Gebühren betragen
| 1. Genehmigung zur Aufstellung und Veränderung eines Grabmals | 50,00 EURO |
|---|---|
| 2. Zulassung von gewerbsmäßiger Tätigkeit | |
| 2.1 Einzelfall | 40,00 EURO |
| 2.2 Befristete Zulassung auf zwei Jahre | 200,00 EURO |
| 3. Zustimmung zur Ausgrabung von Leichen und Gebeinen | 50,00 EURO |
| 4. Urnen-Annahme-Erklärung / Unbedenklichkeitsbescheinigung | 15,00 EURO |
Benutzungsgebühren
Es werden erhoben für
§ 2 Hinweis:
Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2026 in Kraft.
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Ketsch, den 17. November 2025
Timo Wangler Bürgermeister