Gebührenordnung
5 Abschnitte.
§ 1 Gebührenerhebung
Gebührenerhebung
Für die Benutzung des kommunalen Friedhofs werden nach Maßgabe dieser Gebührensatzung für die in ihr bezeichneten Leistungen Gebühren erhoben.
§ 2 Gebührenschuldner
Gebührenschuldner
Schuldner der Gebühr für Leistungen der Friedhofssatzung ist der Antragsteller oder derjenige, der sich der Gemeinde Kauern gegenüber zum Tragen der Bestattungskosten verpflichtet hat. Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner.
§ 3 Entstehen der Gebührenpflicht und Fälligkeit
Entstehen der Gebührenpflicht und Fälligkeit
Die Gebührenpflicht entsteht bei Inanspruchnahme der Leistungen nach der Friedhofsatzung. Die Gebühren sind einen Monat nach der Bekanntgabe des Gebührenbescheides zur Zahlung fällig.
§ 4 Gebühren und Kosten für Leistungen aufgrund der Friedhofssatzung
Gebühren und Kosten für Leistungen aufgrund der Friedhofssatzung
- Für die Benutzung der Friedhofshalle zur Aufnahme einer Leiche/Urne bis zur Bestattung/Beisetzung wird eine Gebühr von 100,- € erhoben. (2) Für die Entnahme von Gießwasser und die Entsorgung von Grünabfällen wird eine einmalige Gebühr von 71,78 € für ein Urnengrab, und 143,55 € für ein Erdbestattungsgrab und 287,10 € für ein Doppelerdbestattungsgrab erhoben. (3) Für die Überlassung einer Grabstände wird eine Gebühr von 787,71 € erhoben. (4) Für die Verlängerung des Nutzungsrechts wird ein Zwanzigstel der Überlassungsgebühr pro Jahr erhoben. (5) Eine Grabstände in der Urnengemeinschaftsanlage kosten 1046,62 €.
§ 5 Inkrafttreten
Inkrafttreten
Diese Gebührensatzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Kauern vom 05.06.2001 außer Kraft.
Kauern, den 14.01.2016
Amm Bürgermeisterin

Bekanntmachungsvermerk
Die Bekanntmachung dieser Satzung erfolgte im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Wünschendorf/Elster vom 23.1.2016 und auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Wünschendorf/Elster http://www.vg-wuenschendorf-elster.de
Kauern, den 26.01.2016
Amm Bürgermeisterin
