Gebührenordnung – Jandelsbrunn

Vollständige Gebührenordnung für Jandelsbrunn.

Gebührenordnung

2 Abschnitte.

§ 6 FGS

Sonstige Gebühren

(1) Für den Erwerb eines Grabnutzungsrechts wird eine Gebühr von 22,00 € erhoben. (2) Für die Ausstellung einer Graburkunde wird eine Gebühr von 11,00 € erhoben. (3) Für die Verlängerung und Umschreibung des Grabnutzungsrechts wird eine Gebühr von 22,00 € erhoben. (4) Für die Erlaubnis, ein Grabmal oder eine sonstige bauliche Anlage errichten zu dürfen, wird eine Gebühr von 11,00 € erhoben. (5) Für die Erlaubnis, ein Grabmal oder eine sonstige bauliche Anlage vor Ablauf der Ruhefrist entfernen zu dürfen, wird eine Gebühr von 22,00 € erhoben. (6) Für die Genehmigung von Ausnahmen wird eine Gebühr von 44,00 € erhoben

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(7) Für die Erlaubnis zur Umbettung oder Ausgrabung einer Leiche wird eine Gebühr nach Zeitaufwand von 44,00 bis 88,00 € erhoben. (8) a) Für die Grabplatte einer Urnengrabstätte 60,00 Euro b) Für eine Messingplatte zur Beschriftung eines Urnengrabes 20,00 Euro (9) Für Leistungen, die in dieser Satzung nicht aufgeführt sind, werden gesonderte Vereinbarungen über die Kostenerstattung getroffen. Das für solche Leistungen erhobene Entgelt bestimmt sich nach tatsächlichem Zeitaufwand und 90,00 Euro pro Stunde.

§ 7 FGS

Inkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt am 01.08.2016 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benützung der Bestattungseinrichtung sowie der damit in Zusammenhang stehenden Amtshandlungen der Gemeinde Jandelsbrunn vom 05.12.2001 (Friedhofsgebühren-satzung – FGS -), zuletzt geändert mit Gemeinderatsbeschluss vom 22.10.2014 außer Kraft.

Gemeinde Jandelsbrunn

Jandelsbrunn, den 01.04.2025

Roland Freund Erster Bürgermeister

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Original-Gebührenordnung als PDF

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