Gebührenordnung
4 Abschnitte.
§ 1 Paragraph 1
Gebührenpflicht
(1) Für die Benutzung der Friedhöfe sowie für die damit zusammenhängenden Amtshandlungen (gebührenpflichtigen Leistungen) werden Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung erhoben.
(2) Bare Auslagen sind zu erstatten, wenn im Übrigen keine Gebührenpflicht angeordnet ist.
§ 2 Paragraph 2
Gebührenschuldner
(1) Gebührenschuldner sind
- der Antragsteller,
- wer nach bürgerlichem Recht die Bestattungskosten zu tragen hat,
- wer sich der Stadtverwaltung Ilmenau zur Tragung der Gebühren verpflichtet hat,
- unterhaltspflichtige Angehörige des Verstorbenen in gerader Linie.
(2) Mehrere Verpflichtete haften als Gesamtschuldner.
§ 3 4
Entstehen und Fälligkeit der Gebührenschuld
(1) Die Gebührenschuld entsteht bei Benutzungsgebühren mit Inanspruchnahme der Bestattungs- und Friedhofseinrichtungen, bei Grabnutzungsgebühren mit der Verleihung des Nutzungsrechtes und bei Verwaltungsgebühren mit Beendigung der Amtshandlung.
(2) Die Gebühren sind innerhalb von 3 Wochen nach Rechnungslegung zur Zahlung fällig.
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Bei vorzeitiger Aufgabe des Nutzungsrechtes werden keine Gebühren zurückerstattet.
§ 5
Rechtsbehelfe/Zwangsmittel
(1) Die Rechtsbehelfe gegen Gebührenbescheide aufgrund dieser Satzung regeln sich nach den Bestimmungen der Verwaltungsgerichtsordnung in der jeweils gültigen Fassung. (2) Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen die Heranziehung zu Gebühren nach dieser Gebührensatzung wird die Verpflichtung zu sofortiger Zahlung nicht aufgehoben. (3) Für die zwangsweise Durchführung der im Rahmen dieser Satzung erlassenen Gebührenbescheide gelten die Vorschriften des Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes in der jeweils gültigen Fassung.
§ 6
Gebühren für Grabnutzungsrechte
(1) Die Grabnutzungsgebühr bemisst sich nach der in der Friedhofssatzung festgelegten Nutzungsdauer:
| Erdreihengrab (25 Jahre) für 1 Erdbestattung | 795,00 EUR |
|---|---|
| Erdwahlgrab (25 Jahre) einfach | 863,00 EUR |
| Erdwahlgrab (25 Jahre) einfach, als Rasengrab | 1.490,00 EUR |
| Erdwahlgrab (25 Jahre) doppelt | 1.785,00 EUR |
| Erdwahlgrab (25 Jahre) doppelt, als Rasengrab | 2.760,00 EUR |
| Urnenwahlgrab (20 Jahre) 4 Urnen | 1.157,00 EUR |
| Urnenwahlgrab (20 Jahre) 4 Urnen, als Rasengrab | 1.612,00 EUR |
| Urnenwahlgrab (20 Jahre) 2 Urnen | 772,00 EUR |
| Urnenwahlgrab (20 Jahre) 2 Urnen, als Rasengrab | 1.373,00 EUR |
| Urnengemeinschaftsanlage (15 Jahre) | 530,00 EUR |
| Urnengemeinschaftsanlage mit Namensnennung (15 Jahre) | 1.369,00 EUR |
| Partnerbaumgrabstätte (15 Jahre) pro Urnenstelle | 1.415,00 EUR |
| Urnenwand (20 Jahre) 2 Urnen | 1.913,00 EUR |
| Kolumbarium Fach (20 Jahre) 1 Urne | 1.976,00 EUR |
| Kolumbarium Fach (20 Jahre) 2 Urnen | 2.374,00 EUR |
| eine zusätzliche Urne über erworbenes Recht hinaus | 122,00 EUR |
Bei Verlängerung der Nutzungsdauer eines Wahlgrabes entsteht eine anteilige Grabnutzungsgebühr. Diese Grabnutzungsgebühr berechnet sich pro Jahr entsprechend der jeweiligen Wahlgrabstättenart, Nutzungszeit und deren Gebühr. Die Verlängerung der Nutzungszeit ist für ein Jahr oder mehrere Jahre möglich.
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(2) Bestattungsgebühren
| Benutzung der Trauerhalle in Ilmenau | 300,00 EUR |
|---|---|
| Benutzung der Trauerhalle in Gehren | 334,00 EUR |
| Benutzung der Trauerhalle in Manebach/ Gräfinau/Angstedt (Pavillon) | 68,00 EUR |
| Benutzung des Abschiedsraumes (kleine Trauerhalle Ilmenau) | 131,00 EUR |
| Musikalische Umrahmung am Grab | 29,00 EUR |
| Urnenbeisetzung | 278,00 EUR |
| Urnenbeisetzung Kinder (bis 6 Jahre) | 139,00 EUR |
| Beisetzungsbegleitung | 39,00 EUR |
| Urnenträger pro Träger | 87,00 EUR |
| Erdbestattung | 948,00 EUR |
| Erdbestattung Kinder (bis 6 Jahre) | 474,00 EUR |
| Sargträger pro Träger | 99,00 EUR |
| Erdbestattung (Öffnen und Schließen per Handschachtung) | 1.208,00 EUR |
| Erdbestattung Kinder (Öffnen und Schließen per Handschachtung) | 604,00 EUR |
| Urnenausbettung je Urne | 170,00 EUR |
| Urnenumbettung je Urne | 217,00 EUR |
(3) Verwaltungsgebühren
Es werden erhoben für:
| * Grabmalgenehmigung/ Kontrolle | 33,00 EUR |
|---|---|
| * Urnenversand zzgl. tatsächlich anfallender Versandkosten | 37,00 EUR |
| * Urnenanforderung | 12,00 EUR |
Eine Verwaltungsgebühr nach Zeitaufwand der Friedhofsverwaltung wird gemäß Verwaltungskostensatzung der Stadt Ilmenau (Gebühren nach Zeitaufwand für alle übrigen Beschäftigten) berechnet, z. B. für:
- Wechsel des Nutzungsberechtigten
- Grabstellenaufgabe
- Zweitschrift von Verträgen
- Ausstellen von Bescheinigungen
(4) Gebühren für Grabräumung
Für die Beräumung einer Grabstätte vor Ablauf der Ruhefrist (§ 10 der Friedhofssatzung) werden folgende Gebühren erhoben:
| a) Rasenpflege pro Erdwahlgrab einfach/Jahr | 25,00 EUR |
|---|
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b) Rasenpflege pro Erdwahlgrab doppelt/Jahr 39,00 EUR c) Rasenpflege pro Urnenwahlgrab 4 Urnen/Jahr 22,00 EUR d) Rasenpflege pro Urnenwahlgrab 2 Urnen/Jahr 30,00 EUR e) Rasenpflege pro Urnenwahlgrab 2 Urnen/Jahr 29,00 EUR
(5) Die Gebühren für Leistungen, die vorstehend nicht aufgezeigt sind, richten sich bzgl. ihrer Höhe nach den Gebühren, die in dieser Gebührensatzung für vergleichbare oder ähnliche Leistungen erhoben werden. Insbesondere sind dabei die Art der Leistungen, der damit verbundene Zeitaufwand und der Umfang der Inanspruchnahme der Friedhofseinrichtungen und der Verwaltung zu berücksichtigen.
§ 7 Paragraph 7
Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. (2) Die bisherige Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Ilmenau vom 05. Mai 2023 und alle übrigen entgegenstehenden ortsrechtlichen Vorschriften werden damit außer Kraft gesetzt.
Stadt Ilmenau
Dr. Daniel Schultheiß Oberbürgermeister
Ilmenau, den 12.02.2026
Verstöße i. S. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung oder die Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Stadt schriftlich unter Angabe von Gründen geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 ThürKO.
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