Gebührenordnung
4 Abschnitte.
§ 1 Allgemeines
Allgemeines
Für die Benutzung der Einrichtung des FinalForests und dessen Anlagen werden Benutzungsgebühren erhoben. Die Gebührensätze ergeben sich aus der Anlage zu dieser Satzung.
§ 2 Gebührenschuldner
Gebührenschuldner
Gebührenschuldner sind:
- bei Erstbestattungen die Personen, die nach § 9 Bestattungsgesetz verantwortlich sind und der Antragsteller,
- bei Umbettungen, Wiederbestattungen und Grabsteinaufstellungen der Antragsteller.
§ 3 Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit
Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit
(1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistungen nach der Friedhofssatzung, bei antragsabhängigen Leistungen mit der Antragstellung. (2) Die Gebühren werden innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.
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§ 4 Anlage zur Friedhofsgebührensatzung
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Zeitgleich tritt die Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren für den FinalForest der Ortsgemeinde Hümmel vom 10.12.2020 außer Kraft.
53520 Hümmel, den 05.10.2023
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Demian Taschenmacher, Ortsbürgermeister
Ortsbürgermeister

(Siegel)
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Anlage zur Friedhofsgebührensatzung
I. Ausheben und Schließen der Gräber
Für die Herstellung der Graböffnung, die Beisetzung der Urne sowie das Verschließen des Grabes wird eine Gebühr von …337,00 € erhoben.
Die Gebühr reduziert sich auf…237,00 € sofern die Beisetzung ohne Angehörige durchgeführt wird.
II. Genehmigung für die Aufstellung eines Grabsteins
Für die Genehmigung und Vorort-Prüfung für die Aufstellung eines Grabsteins sowie die anschließende Prüfung der ordnungsgemäßen Aufstellung wird eine Gebühr von …200,00 € erhoben.
III. Urnengestellung
Für die Gestellung einer biologisch abbaubaren, durch ein Krematorium abfüllbaren und versiegelbaren Schmuckurne (einschließlich des Versands an einen Bestatter oder ein Krematorium) wird eine Gebühr von …125,00 € erhoben.
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