Gebührenordnung – Höxter

Vollständige Gebührenordnung für Höxter.

Gebührenordnung

Gebührentarif (PDF-Extraktion)

Leistung Gebühr
Leistungen: Öffnen und Schließen des Grabes, Anlegen der Grabstätte, 1
Bodenaushubs etc. 378,00
1.1.0 Beisetzungsgebühr bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 523,00
1.1.1 Beisetzungsgebühr ab dem 6. Lebensjahr 305,00
1.3.0 Beisetzungsgebühr bis zum vollendeten 5. Lebensjahr für Tiefengrab 815,00
1.6.0 Beisetzungsgebühr für Urnen in ausgemauerten Gruften 232,00
Wegeunterhaltung etc. 1.446,00
2.1.0 Nutzungsgebühr bis zum vollendeten 5. Lebensjahr (Kindergrab) 1.928,00
2.1.1 Nutzungsgebühr ab dem 6. Lebensjahr (Reihengrab) 2.892,00
2.1.2 Nutzungsgebühr für ein Reihengrab in einer Erdgemeinschaftsanlage 2.313,00
2.1.3 Nutzungsgebühr für ein Reihengrab (anonym) 1.735,00
2.2.0 Nutzungsgebühr Grabkammer – 15 Jahre 1.542,00
2.2.1 Nutzungsgebühr 2-stell. Wahlgrabstätte (Grabkammer), mind. 15 Jahre 102,00
2.2.2 Nutzungsgebühr 2-stell. Wahlgrabstätte (Grabkammer), pro Jahr 771,00
2.3.0 Nutzungsgebühr für Urnenreihengräber 1.060,00
2.3.1 Nutzungsgebühr für 2-stellige Urnenwahlgräber, mind. 15 Jahre 70,00
Nutzungsgebühr für bis zu fünfstellige Urnenwahlgrabstätten, mind. 15 1.494,00
2.3. 3
Jahre 99,00
2.3.4 Nutzungsgebühr für bis zu fünfstellige Urnenwahlgrabstätten, pro Jahr 1.156,00
2.4.0 Nutzungsgebühr für Urnengemeinschaftsanlage, 15 Jahre 1.060,00
2.4.1 Nutzungsgebühr für Urnenreihengräber, anonym, 15 Jahre 1.638,00
2.4.2 Nutzungsgebühr für Urnenbeetanlage, mind. 15 Jahre 109,00
Nutzungsgebühr für einstellige Wahlgrabstätten (auch Tiefengrab) mind. 30 3.084,00
2.5. 0
Jahre 102,00
Nutzungsgebühr für 2-stellige Wahlgrabstätten (auch Tiefengrab) mind. 30 3.663,00
2.5. 2
Jahre 122,00
Nutzungsgebühr Wahlgrabstätten (je weitere Stelle) (auch Tiefengrab) pro 122,00
2.5. 4
Jahr 1.638,00
2.6.0 Nutzungsgebühr für 1 Urnenkammer im Kolumbarium, mind. 15 Jahre 109,00
2.6.1 Nutzungsgebühr für 1 Urnenkammer im Kolumbarium, pro Jahr 1.060,00
2.7.0 Nutzungsgebühr für 1 Urnenplatz (Baumgrab), mind. 15 Jahre 71,00
3.1.0 Benutzung der Friedhofskapelle für die Trauerfeier, je Trauerfall 432,00
3.1.1 Benutzung des Vorplatzes der Kapelle zur Trauerfeier, je Trauerfall 208,00
3.1.2 160,00
4.2 Umschreibung bestehender Nutzungsrechte 24,00
4.3 Gebühr für die Genehmigung einer Umbettung 24,00
4.4 Ausstellung einer Ersatzurkunde für das Nutzungsrecht 24,00
4.5 Gebühr für die Genehmigung der vorzeitigen Rückgabe / Einebnung 24,00
4.7 noch verbleibenden Ruherechtes zzgl. Bewirtschaftungserschwernis i. H. v. 149,00
4.9 Kammerverblendplatte im Kolumbarium einschl. Beschriftung 353,00
4.10 200,00
4.11 Namenstein für Baumbestattungen (Material, Namensgravur, Installation) 263,00

Original-Gebührenordnung als PDF

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