Evangelische Kirchengemeinde Hessisch Lichtenau
Satzung (Originalwortlaut)
Die Marienkapelle im Januar 2018 (Foto: Lothar Röß)
Die Marienkapelle im Januar 2018 (Foto: Lothar Röß)
Die Marienkapelle im Januar 2018 (Foto: Lothar Röß)
Ein Spaziergang
Ein Spaziergang
Ein Spaziergang
auf dem Alten Friedhof
auf dem Alten Friedhof
auf dem Alten Friedhof
in Hessisch Lichtenau
in Hessisch Lichtenau
in Hessisch Lichtenau
2
3
Der „Alte Friedhof“ in Hessisch Lichtenau
Mit Bildern und Worten möchten
wir Sie einladen zu einem kleinen
„Spaziergang“
auf
dem
Alten
Friedhof in Hessisch Lichtenau:
Der Alte Friedhof in Hessisch
Lichtenau hat eine rund 800-jährige
Geschichte und wird derzeit von der
Evangelischen
Kirchengemeinde
verwaltet. Als Friedhofsträgerin ist
uns daran gelegen, das Areal würdig
zu gestalten.
Christliche Trauerfeiern können in
der Evangelischen Stadtkirche (Land-
grafenstraße), in der Katholischen
Kirche Christkönig (Riedweg) oder
in jeder anderen Kirchengemeinde
gefeiert werden.
Für ganz kleine und einfache Trauer-
feiern
kann
die
Marienkapelle
(Foto: Lothar Röß) auf dem Alten
Friedhof an der Friedrichsbrücker
Straße genutzt werden.
Als Kirchengemeinde ist es uns
wichtig, unseren Verstorbenen ein
ehrendes Andenken zu bewahren.
Unsere Friedhöfe mögen Orte sein,
uns ihrer zu erinnern. In guter
jüdisch-christlicher Tradition
schreiben wir ihre Namen auf.
In der Schöpfungsgeschichte erzählt
uns die Bibel (1. Mose 2), wie Gott
uns Menschen schuf: aus Erde und
seinem Lebensatem. Mag heißen:
Als Menschen sind wir endlich
und bisweilen gebrechlich, aber
dennoch unendlich wertvoll in
Gottes Augen und Herz.
Diese Wertschätzung gilt uns über
den Tod hinaus.
4
„Und
Gott
wird
ab-
wischen
alle
Tränen
von
ihren
Augen.“
Das ist
der ganz
weite
Blick!
Weit nach vorn schauen ...
Ist es nicht ein wenig seltsam, sich
zu Lebzeiten mit Themen wie Tod
und Bestattung zu befassen?
Vielleicht ja.
Für viele Menschen ist es jedoch
auch beruhigend, die letzten Dinge
in Ruhe zu bedenken und mit den
Angehörigen zu besprechen.
Bei der Auswahl des Friedhofs und
der Art des Grabfeldes werden nicht
finanzielle Aspekte allein ausschlag-
gebend sein, vielmehr auch Fragen
wie: Ist der Friedhof gut erreichbar
auch in späteren Jahren?
Welche Art von Grabfeld entspricht
der Lebenscharakteristik?
Und vor allem: Ist die Gestaltung
und Pflege des Grabes durch Ange-
hörige möglich und gewünscht?
Wir möchten Sie ermutigen, diese
Fragen miteinander zu bedenken,
und stellen Ihnen den kirchlichen
Friedhof mit seinen Grabfeldern als
Möglichkeiten vor .
Auf dem Alten Friedhof gibt es tra-
ditionelle und neuere Grabfelder:
Es gibt Erdgräber und Urnengrä-
ber(Seiten 4-7), die durch die Ange-
hörigen gestaltet werden. Die Unter-
stützung und Handwerkskunst der
Steinmetzbetriebe und Gärtnereien
stehen Ihnen dabei zur Seite.
Die Wiesengräber(Seiten 8+9) sind
eine teilanonyme Bestattungsform;
die Namen der Verstorbenen werden
durch die Friedhofsverwaltung auf
das mittig gelegene Wiesenkreuz
geschrieben. Die Rasenfläche wird
ausschließlich durch die Friedhofs-
verwaltung gepflegt.
Im
„Efeuhain“
(Seiten
10+11)
werden
die
Namen
auf
das
„Sonnenkreuz“
geschrieben.
Im
Efeuhain können Angehörige im
kleinen Umfang Grabgaben wie Stei-
ne, Kerzen usw. auf die Urnengrab-
stätten legen
Der „Garten des Gedenkens“ ist
eine elegante, gärtnergepflegte Anla-
ge für Urnengrabstätten (Seiten
12+13) Die Namen der Verstorbenen
werden durch die Friedhofsverwal-
tung auf Findlinge geschrieben, die
im „Garten des Gedenkens“ verteilt
liegen. Die Angehörigen können die
Grabstätten ihrer Verstorbenen im-
mer gepflegt wissen. Eine eigene
Gestaltung ist hier nicht möglich.
Der weite Blick nach vorn erweist
sich manchmal eben doch als klug ...
Ein tröstendes Wort der Bibel
auf dem Sonnenkreuz im Efeuhain
auf dem Alten Friedhof (2015)
5
Individuell gestaltete Erdgrabstätten
Die Beisetzung mit Sarg in der Erde
ist die älteste Bestattungsform in
Europa. Auf dem Alten Friedhof gibt
es Einzelerdgrabstätten und Famili-
enerdgrabstätten.
Ruhefrist:
Die Ruhefrist beträgt auf unserem
Friedhof immer 30 Jahre für jede
Grabstätte. Bei Familiengrabstätten
berechnet sich die Ruhefrist der Ge-
samtanlage nach der Beisetzung, die
zuletzt darin vorgenommen wurde.
Nutzungsrechte:
Einzelerdgrabstätten werden für die
Dauer der Ruhefrist von 30 Jahren
abgegeben. Das Nutzungsrecht für
Familiengrabstätten wird für 40 Jah-
re übertragen, da i.d.R. die Beiset-
zungen nacheinander stattfinden.
Überschreitet die Ruhefrist die Nut-
zungszeit, muss diese kostenpflichtig
verlängert werden. Nutzungsrechte
für Erdgrabstätten können auf An-
trag verlängert werden.
Größe einer Einzel-Erdgrabstätte:
Für Erwachsene: 2,20m x 1,20m
Für Kinder (bis zu 5 Jahren):
1,50m x 0,90m
Für Familien-Erdgrabstätten wird die
Größe einer Einzel-Erdgrabstätte mit
der
entsprechenden
Anzahl
der
Grabstätten multipliziert;
geringe
Abweichungen in den Maßen sind
möglich.
Erstinstandsetzung:
Die Erstinstandsetzung nach der Bei-
setzung erfolgt durch die Angehöri-
gen oder durch ein durch sie beauf-
tragtes Fachunternehmen. Provisori-
sche Holztafeln oder Kreuze sind für
maximal zwei Jahre zulässig.
Gestaltung und Pflege:
Gestaltung und Pflege einer Erd-
grabstätte obliegt den Angehörigen
für die gesamte Nutzungszeit.
Erdgrabstätten können eine Einfas-
sung und Grabsteine erhalten. Diese
dürfen nur durch zugelassene Fach-
betriebe (nach Antrag und Genehmi-
gung durch die Friedhofsverwaltung)
errichtet werden.
Die Unterstützung und Handwerks-
kunst der Steinmetzbetriebe und
Gärtnereien stehen den Angehörigen
dabei zur Seite. Grundsätzlich ist
alles möglich, was der Würde des
Friedhofs entspricht und dem christ-
lichen Glauben nicht entgegensteht.
Abräumen:
Endet die Nutzungszeit, beauftragen
die Angehörigen ein Fachunterneh-
men mit dem Abräumen der Grab-
stätte. Neben den sichtbaren Elemen-
ten wie Einfassungen und Grabstei-
nen müssen dabei auch evtl. vorhan-
dene Fundamente sachgerecht gebor-
gen und entsorgt werden. Das Ab-
räumen geschieht im Auftrag der
Angehörigen und auf ihre Kosten.
Anschließend ist Rasen einzusäen.
Vorzeitiges Abräumen:
Es ist den Angehörigen auf Antrag
möglich, eine Grabstätte schon vor
Ablauf der Ruhefrist durch ein Fach-
unternehmen einebnen zu lassen.
Da für den Rest der Ruhefrist der
Rasen auf Kosten der Friedhofsver-
waltung gemäht wird, ist eine Ge-
bühr für vorzeitiges Abräumen zu
entrichten, die sich nach der verblei-
benden Ruhefrist richtet.
6
Ein Foto aus sommerlichen Tagen zeigt Erdgräber, die durch die Angehöri-
gen individuell gestaltet werden. Es gibt Einzel - und Familiengrabstätten.
Charakteristik
?
Für manche Menschen ist die
Erdbestattung nach wie vor
die „ehrlichste“ Bestattungs-
form.
?
Erdgrabstätten bieten den
größten Raum für individuelle
Gestaltung. Wem sie wichtig
ist und wer vielleicht auch
Freude am Gestalten hat,
die/der ist bei Erdgrabstätten
richtig.
?
Individuelle Erdgrabstätten
nehmen die Angehörigen je-
doch auch in die Pflicht, für
30 bzw. 40 Jahre für die
Pflege zu sorgen.
Kosten
(Stand der Gebührenordnung vom 24.6.2016)
Erwerb von Nutzungsrechten an
Grabstätten für Erdbestattungen
Einzelerdgrabstätte
(30 Jahre Nutzungszeit)
für Erwachsene
500 €
Einzelerdgrabstätte
(30 Jahre Nutzungszeit)
für Kinder (bis 5 Jahre)
250 €
Familienerdgrabstätte
(40 Jahre Nutzungszeit)
pro Grabstelle
650 €
Dazu kommen (einmalig) die
Bestattungsgebühren und jährlich
eine minimale Pflegegebühr.
Beides finden Sie auf Seite 14.
7
Individuell gestaltete Urnengrabstätten
Seit einigen Jahren gewinnt die
Form
der
Urnenbestattung
an
Beliebtheit. Auf dem Alten Friedhof
gibt es Urnen-Einzelgrabstätten und
Urnen-Familiengrabstätten
für
Asche -Urnen.
Ruhefrist:
Die Ruhefrist beträgt auf unserem
Friedhof immer 30 Jahre für jede
Grabstätte. Bei Familiengrabstätten
berechnet sich die Ruhefrist der Ge-
samtanlage nach der Beisetzung, die
zuletzt darin vorgenommen wurde.
Nutzungsrechte:
Urnen-Einzelgrabstätten werden für
die Dauer der Ruhefrist von 30 Jah-
ren abgegeben. Das Nutzungsrecht
für Familiengrabstätten wird für 40
Jahre übertragen, da i.d.R. die Bei-
setzungen nacheinander stattfinden.
Überschreitet die Ruhefrist die Nut-
zungszeit, muss diese kostenpflichtig
verlängert werden. Nutzungsrechte
für Urnen-Grabstätten können auf
Antrag verlängert werden.
Größe einer Urnen-Einzelgrabstätte:
0,5m x 1m
Größe Urnen-Familiengrabstätte:
1m x 1m für bis zu vier Urnen
Beisetzung in einer Erdgrabstätte
Außerdem dürfen Urnen in unbeleg-
te Erdgrabstätten beigesetzt werden
und auf Antrag bis zu zwei Urnen in
einer belegten Erdgrabstelle.
Erstinstandsetzung:
Die Erstinstandsetzung nach der Bei-
setzung erfolgt durch die Angehöri-
gen oder durch ein durch sie beauf-
tragtes Fachunternehmen. Provisori-
sche Holztafeln oder Kreuze sind für
maximal zwei Jahre zulässig.
Gestaltung und Pflege:
Gestaltung und Pflege einer Urnen-
Grabstätte obliegt den Angehörigen
für die gesamte Nutzungszeit.
Urnen-Grabstätten können eine Ein-
fassung und Grabsteine erhalten.
Diese dürfen nur durch zugelassene
Fachbetriebe (nach Antrag und Ge-
nehmigung durch die Friedhofsver-
waltung) errichtet werden.
Die Unterstützung und Handwerks-
kunst der Steinmetzbetriebe und
Gärtnereien stehen den Angehörigen
dabei zur Seite. Grundsätzlich ist
alles möglich, was der Würde des
Friedhofs entspricht und dem christ-
lichen Glauben nicht entgegensteht.
Abräumen:
Endet die Nutzungszeit, beauftragen
die Angehörigen ein Fachunterneh-
men mit dem Abräumen der Grab-
stätte. Neben den sichtbaren Elemen-
ten wie Einfassungen und Grabstei-
nen müssen dabei auch evtl. vorhan-
dene Fundamente sachgerecht gebor-
gen und entsorgt werden. Das Ab-
räumen geschieht im Auftrag der
Angehörigen und auf ihre Kosten.
Anschließend ist Rasen einzusäen.
Vorzeitiges Abräumen:
Es ist den Angehörigen auf Antrag
möglich, eine Grabstätte schon vor
Ablauf der Ruhefrist durch ein Fach-
unternehmen einebnen zu lassen.
Da für den Rest der Ruhefrist der
Rasen auf Kosten der Friedhofsver-
waltung gemäht wird, ist eine Ge-
bühr für vorzeitiges Abräumen zu
entrichten, die sich nach der verblei-
benden Ruhefrist richtet.
8
Kosten
(Stand der Gebührenordnung vom 24.6.2016)
Erwerb von Nutzungsrechten
an Grabstätten für Urnen
Urnen-Einzelgrabstätte
Größe 0,5m x 1m
(30 Jahre Nutzungszeit)
300 €
Urnen-Familiengrabstätte
für bis zu 4 Urnen
Größe 1m x 1m
(40 Jahre Nutzungszeit)
650 €
Jede weitere Urne in ein
bestehendes Erdgrab
200 €
Dazu kommen (einmalig) die
Bestattungsgebühren und jährlich
eine minimale Pflegegebühr.
Beides finden Sie auf Seite 14.
Charakteristik
?
Wie Erdgräber können auch
Urnengräber individuell
gestaltet werden.
?
Urnengräber sind kleiner als
Erdgräber. Vielleicht ist so
ein guter Kompromiss
gegeben aus individueller
Gestaltung und kleiner Fläche.
?
Jedoch nehmen auch
individuelle Urnengrabstätten
die Angehörigen in die
Pflicht, für 30 bzw. 40 Jahre
für die Pflege zu sorgen.
Ein neues Urnenfeld haben wir unterhalb der
Marienkapelle angelegt. Mittlerweile gibt es
dort schon einige Urnengräber.
Wie überall auf dem Alten Friedhof stehen
auch hier Bänke, die zum Verweilen einladen.
Wir danken den Handwerksbetrieben und
Privatpersonen, die sie uns gestiftet haben.
Das erste Urnenfeld
(rechtes Foto) zeigt
Möglichkeiten
der Gestaltung.
9
Wiesengräber
In der Nähe des Wiesenkreuzes
können Urnen und Särge beigesetzt
werden. Mit den Wiesengräbern hat
vor über zehn Jahren die Tradition
der
„pflegeleichten“
Grabfelder
begonnen.
Bestattungsform
Der genaue Ort , an dem sich Urne
oder Sarg befinden, ist nicht auszu-
machen. Als Friedhofsverwaltung
schreiben wir aber den Namen und
die Lebensdaten auf Metalltäfelchen,
die auf das Wiesenkreuz aufgebracht
werden; es handelt sich somit um
eine teilanonyme Bestattung.
Ruhefrist
Die Ruhefrist beträgt auch für die
Wiesengräber 30 Jahre.
Eine Verlängerung des Nutzungs-
zeitraums ist hier nicht möglich.
Pflege und Gestaltung
Die
einfache
Rasenfläche
wird
ausschließlich durch die Friedhofs-
verwaltung gepflegt.
Eine Pflege oder individuelle Gestal-
tung durch die Angehörigen ist nicht
möglich; ebenso wenig ein Grabstein
oder eine Einfassung.
Um unseren Mitarbeitern das Mähen
der Rasenfläche nicht zu erschweren,
dürfen keine Blumen oder Gestecke
auf das Wiesengrab gelegt werden.
Zu besonderen Gedenktagen der/des
Verstorbenen wird das Ablegen von
Schnittblumen im Bereich des Wie-
senkreuzes geduldet.
Charakteristik
?
Wiesengräber sind eine einfa-
che, teilanonyme Bestattungs-
form für Urnen und Särge.
?
Für die Angehörigen besteht
weder Verpflichtung noch
Möglichkeit einer individuel-
len Pflege oder Gestaltung.
?
Aufgrund der guten Erreich-
barkeit des Alten Friedhofs
können Trauernde jedoch
zu jeder Zeit die Grabstätte
besuchen.
Kosten (Gebührenordnung 24.06.2016)
Urnen-Grabstätte im Wiesengrab
(30 Jahre Nutzungszeit)
700 €
Erd-Grabstätte im Wiesengrab
(30 Jahre Nutzungszeit)
1.000 €
Dazu kommen die Bestattungsge-
bühren (Seite 14). Im Wiesengrab
wird keine Pflegegebühr erhoben.
10
Nach
intensiven
Beratungen
im
Friedhofs-Ausschuss haben wir uns
entschieden, auch für den kleinen
Geldbeutel eine Möglichkeit der orts-
nahen Bestattung anzubieten.
Im hinteren, oberen Bereich des Alten
Friedhofs soll eine einfache Rasen-
fläche entstehen, in der Urnen beige-
setzt werden können.
Die Friedhofsverwaltung lässt über
jede Urne eine kleine Steinplatte von
einheitlicher Größe und Beschaffen-
heit mit einem Kreuz als Kennzeich-
nung ebenerdig legen.
Auf
Wunsch
und
Kosten
der
Nutzungsberechtigten können durch
einen Fachbetrieb Name und Jahres-
zahlen der/des Verstorbenen auf die
Platte geschrieben werden.
Die Rasenfläche wird ausschließlich
durch die Friedhofsverwaltung gepflegt.
Die Ruhefrist beträgt auch hier
30 Jahre. Eine Verlängerung des
Nutzungszeitraums ist nicht möglich.
Es dürfen keine Grabgaben auf das
Rasengrab gelegt werden.
Friedhöfe
wollten immer ein Ort
der Ruhe und Besinnung sein,
des Friedens eben.
An manchen Tagen
sind sie auch ein Ort der Begegnung
mit Menschen, die vielleicht
Ähnliches erlebt haben
wie ich selbst.
„Wiesenkreuz
und Ruhebank“
(Foto: Pfarrer i.R. Gert Merkel)
In Planung: Rasengräber
Charakteristik
?
Rasengräber sind eine einfache
Bestattungsform für Urnen.
?
Für die Angehörigen besteht
weder Verpflichtung noch
Möglichkeit einer individuellen
Pflege oder Gestaltung.
?
Trauernde können die Grabstätte
zu jeder Zeit besuchen.
Kosten (Gebührenordnung 24.06.2016)
Rasengrabstätte (Urne)
300 €
Dazu kommen die Bestattungsgebühren
(Seite 14). Für Rasengräber wird keine
Pflegegebühr erhoben.
11
Urnengrabstätten im „Efeuhain“
Der „Efeuhain“ ist eine kleine
Gemeinschafts-Grabanlage unterhalb
der Marienkapelle. Im Efeuhain kön-
nen Urnen beigesetzt werden.
Das Besondere am Efeuhain ist,
dass die Angehörigen persönliche
Dinge wie kleine Namenssteine,
Kerzen, Engel oder Ähnliches auf
das Urnengrab legen dürfen.
Der Gesamteindruck des kleines
Hanges soll jedoch von Efeu und
anderen rankenden Pflanzen geprägt
sein (wie sein Name es sagt). Daher
sind Anzahl, Größe und Art der
Grabgaben begrenzt.
?
Pro
Urnengrabstätte
sind
maximal drei Dinge möglich.
?
Die Gesamtfläche der Grab-
gaben darf 25 cm im Durch-
messer nicht überschreiten (das
ist etwa die Fläche der runden
Trittsteine). Größere Namens-
steine, die im März 2017 be-
reits lagen, werden geduldet.
?
Fest montierte Gegenstände
dürfen im Efeuhain nicht ange-
bracht werden.
?
Auch das Einpflanzen von
Blumen ist nicht zulässig.
?
Wir bitten, auf Blumen oder
Dekorationsartikel aus Kunst-
stoffen zu verzichten und ...
?
schließlich
bitten
wir,
die
Grabfläche
so
wenig
wie
möglich zu betreten.
Wir bitten dafür um Ihr Verständnis!
So können zum einen die Efeupflan-
zen wachsen und auch die Angehöri-
gen der benachbarten Urnengrabstät-
ten persönliche Dinge niederlegen.
Ruhefrist:
Die Ruhefrist beträgt auch im Efeu-
hain 30 Jahre für jede Grabstätte.
Nutzungsrechte:
Es ist möglich, bereits zu Lebzeiten
eine oder mehrere Grabstätten im
Efeuhain zu erwerben, die dann zum
Beispiel nebeneinander liegen. Jede
Grabstätte wird für die Nutzungszeit
von 30 Jahren abgegeben.
Findet die Beisetzung dann Jahre
später statt, müssen die Nutzungs-
rechte um diese Zeit kostenpflichtig
verlängert werden, damit auch die
Ruhezeit von 30 Jahren wiederum
gegeben ist.
Auch über die Ruhefrist hinaus ist
eine Verlängerung der Nutzungs-
rechte im Efeuhain auf Antrag
möglich.
Kennzeichnung:
Eine Urnengrabstätte im Efeuhain
wird durch einen würfelförmigen
Stein gekennzeichnet: Ein weißer
Stein kennzeichnet eine gekaufte
Grabstätte; ein schwarzer Stein zeigt
eine bereits belegte Grabstätte an.
Gestaltung und Pflege:
Die Pflege des Hanges und der
Grünpflanzen geschieht durch ein
Gärtnerunternehmen im Auftrag der
Friedhofsverwaltung.
Die kleinen Grabgaben sind Sache
der Angehörigen.
Namen und Lebensdaten der Ver-
storbenen schreiben wir als Fried-
hofsverwaltung auf Metalltäfelchen,
die auf das „Sonnenkreuz“ aufge-
bracht werden, das am Beginn des
Efeuhains steht.
12
Im Laufe
der Jahre haben
wir gemerkt, wie
wichtig es vielen
Menschen ist, et-
was Persönliches
auf die Grabstätte
ihrer Lieben zu
legen, das dort
bleiben darf.
Diese Möglichkeit
ist im Efeuhain
gegeben.
Charakteristik
?
Der Efeuhain ist eine
Gemeinschafts-Grabanlage,
die im Grundbestand durch
einen Gärtner gepflegt wird.
Es ist daher nicht möglich,
den Urnengrabstätten eine
Einfassung, einen fest instal-
lierten Grabstein oder indivi-
duelle Bepflanzung zu geben.
?
Es ist jedoch gut möglich,
kleine, persönliche Dinge
auf die Grabstätte zu legen.
Wir bitten, die nebenstehen-
den Regeln zu beachten.
?
Nebeneinander liegende Grab-
stätten können bereits zu Leb-
zeiten erworben werden.
?
Namen und Lebensdaten wer-
den auf das „Sonnenkreuz“
geschrieben, das Leiden und
Auferstehung Jesu Christi
symbolisiert
(siehe Fotos oben & Seite 3).
Kosten
(Stand der Gebührenordnung vom 24.6.2016)
Erwerb von Nutzungsrechten
an Grabstätten für Urnen
im „Efeuhain“
Urnen-Einzelgrabstätte
(im Abstand von
ca. 0,50 m gesetzt)
für 30 Jahre Nutzungszeit
700 €
Verlängerung
pro Urne und Jahr
(700 € : 30 J.)
23 €
Dazu kommen (einmalig) die
Bestattungsgebühren und jährlich
eine minimale Pflegegebühr.
Beides finden Sie auf Seite 14.
Der Kranz des Kreuzes erinnert
an Sonnenstrahlen
und trägt die Inschrift:
„Und Gott wird abwischen alle
Tränen von ihren Augen.“
(Bibel, Offenbarung 21,4a)
13
Der „Garten des Gedenkens“
Der „Garten des Gedenkens“ ist
eine
elegante,
gärtnergepflegte,
kleine Anlage für Urnengrabstätten.
So können die Angehörigen die
Grabstätten ihrer Verstorbenen über
die
Jahrzehnte
immer
gepflegt
wissen. Der „Garten des Gedenkens“
lädt mit seinen kleinen Pfaden und
Sitzbänken in besonderer Weise zum
Verweilen ein.
Ruhefrist:
Die Ruhefrist beträgt auch im
„Garten des Gedenkens“ 30 Jahre für
jede Grabstätte.
Nutzungsrechte:
Es ist möglich, bereits zu Lebzeiten
eine oder mehrere Grabstätten im
„Garten des Gedenkens“ zu erwer-
ben, die dann etwa nah bei einander
liegen.
Jede Grabstätte wird für die Nut-
zungszeit von 30 Jahren abgegeben.
Findet die Beisetzung dann Jahre
später statt, müssen die Nutzungs-
rechte um diese Zeit kostenpflichtig
verlängert werden, damit auch die
Ruhezeit von 30 Jahren wiederum
gegeben ist.
Auch über die Ruhefrist hinaus ist
eine Verlängerung der Nutzungs-
rechte im „Garten des Gedenkens“
auf Antrag möglich.
Kennzeichnung:
Eine Urnengrabstätte im „Garten des
Gedenkens“ wird durch einen wür-
felförmigen Stein gekennzeichnet:
Ein weißer Stein kennzeichnet eine
gekaufte Grabstätte; ein schwarzer
Stein zeigt eine bereits belegte Grab-
stätte an.
Namens-Erinnerung:
Namen und Lebensdaten der/des
Verstorbenen
schreiben
wir
als
Friedhofsverwaltung auf Metalltäfel-
chen. Sie werden auf nahe gelegene
Findlinge
aufgebracht,
die
im
„Garten des Gedenkens“ verteilt
liegen.
Gestaltung und Pflege:
Die Pflege des „Garten des Geden-
kens“ geschieht durch ein Gärtner-
unternehmen im Auftrag der Fried-
hofsverwaltung.
Da der gesamte „Garten des Geden-
kens“ eine künstlerische Handschrift
trägt, ist eine eigene Gestaltung
durch die Angehörigen hier nicht
möglich.
Die
Möglichkeit
einer
Grab-
einfassung,
individueller
Grab-
zeichen oder einer individuellen
Bepflanzung ist im „Garten des
Gedenkens“ nicht gegeben.
Wahlmöglichkeit:
Soweit freie Plätze vorhanden sind,
kann die Urnengrabstätte im „Garten
des Gedenkens“ frei gewählt werden.
Die Urnen werden etwa in einem
Abstand von 0,5 m beigesetzt.
Planungen:
Wir erwägen derzeit Erweiterungen
des „Gartens des Gedenkens“ um
eine weitere Fläche für Urnen-
grabstätten und evtl. auch die Mög-
lichkeit
für
Erdbestattungen
im
oberen Teil des „Gartens des Geden-
kens“.
Wenn Sie Fragen haben, sprechen
Sie uns doch gerne an!
14
Charakteristik
?
Der „Garten des Gedenkens“
ist eine gärtnergepflegte
Anlage, die einem
kleinen Park gleicht.
Die Angehörigen können die
Grabstätten immer gepflegt
wissen. Eine eigene Gestal-
tung ist jedoch nicht möglich.
?
Grabstätten im „Garten des
Gedenkens“ können bereits
zu Lebzeiten ausgewählt
und erworben werden.
?
Namen und Lebensdaten
werden durch die Friedhofs-
verwaltung auf Findlinge
aufgeschrieben.
Kosten
(Stand der Gebührenordnung vom 24.6.2016)
Erwerb von Nutzungsrechten
an Grabstätten für Urnen
im „Garten des Gedenkens“
Urnen-Einzelgrabstätte
(im Abstand von
ca. 0,50 m gesetzt)
für 30 Jahre Nutzungszeit 2.000 €
Verlängerung
pro Urne und Jahr
(2.000 € : 30 J.)
67 €
Dazu kommen (einmalig) die
Bestattungsgebühren (Seite 14).
Im „Garten des Gedenkens“ wird
keine Pflegegebühr erhoben.
15
Impressum
Herausgeber: Der Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde
Hessisch Lichtenau. Redaktion: Pfarrerin Anja Peters, Grüner Weg 6,
37235 Hessisch Lichtenau ? 05602-4441.
Druck: Gemeindebriefdruckerei, Martin-Luther-Weg 1, 29393 Groß Oesingen.
„Alter Friedhof“ in der Vogelperspektive
1
5
6
7
2
3
4
8
9
10
1.
Marienkapelle
2.
Eingang
3.
Friedrichsbrücker Straße
4.
Kriegsgräber
5.
„Efeuhain“
6.
Neues Urnenfeld
7.
Arbeitshütte
8.
Abfallcontainer
9.
Wasserstellen
10.
Erdgrabstätten
11.
Erstes Urnenfeld
12.
Wiesenkreuz
mit Wiesengräbern
13.
Rasengräber
(geplant)
14.
„Garten des Gedenkens“
Das Kleingedruckte …
Bestattungsgebühren
Nutzung der Ev. Stadtkirche
für die Trauerfeier
100 €
Bestattung eines Sarges
700 €
Bestattung einer Urne
300 €
Ausschmücken des Grabes
mit Kunstrasenmatten
100 €
Verwaltungskosten
100 €
Für die Bestattung von Kindern gelten
besondere Regeln.
Pflege– und Unterhaltungsgebühr
Wir wollen den Angehörigen, die
Gräber pflegen, und auch uns gerne
den Komfort von Abfallbehältern
auf dem Alten Friedhof erhalten. Da
jedoch die Leerung der Container
teuer ist, müssen wir eine Gebühr
erheben, mit deren Hilfe wir die
Kosten decken. Die „Pflegegebühr“
liegt derzeit bei 9 € jährlich. Um
Verwaltungskosten zu senken, wird
sie jeweils für drei Jahre erhoben.
Legende:
Drohnenfotos: G. Merkel
11
12
13
14
9
16
Pfarrerin
Anja Peters
Unser Gemeindebüro:
Mühlweg 21, 37235 Hessisch
Lichtenau, Tel. 05602-2403,
Fax 1222, E-Mail:
Ev.KirchengemeindeHeli@t-
online.de,
Homepage: www.evangelische-
kirche-heli.de
Öffnungszeiten des Büros:
Montag: 15 Uhr bis 18 Uhr,
Dienstag und Freitag:
8 Uhr bis 12 Uhr
Evangelisches Pfarramt
Hessisch Lichtenau I
(mit den Ortsteilen Ret-
terode & Friedrichsbrück
& dem Alten Friedhof)
Pfarrerin Anja Peters,
Grüner Weg 6,
37235 Hessisch Lichtenau
E-Mail:
[email protected],
Tel. & Fax 05602-4441.
Und so erreichen Sie uns ...
Der Friedhofs-Ausschuss sorgt für die Belange des Alten Friedhofs und
berät den Kirchenvorstand. Ihm gehören an: Carmen Kraft, Barbara Anger,
Gerd Krause, Horst Islei, Sylke Goebel und Pfarrerin Anja Peters (von links).
Auf dem Foto (Januar 2018) fehlen Regina Zeretzke und Robert Metz.
17
Es ist ein Ros entsprungen
aus einer Wurzel zart,
wie uns die Alten sungen,
von Jesse kam die Art
und hat ein Blümlein bracht
mitten im kalten Winter
wohl zu der halben Nacht.
Das Blümlein, das ich meine,
davon Jesaja sagt,
hat uns gebracht alleine,
Marie, die reine Magd;
aus Gottes ewgem Rat
hat sie ein Kind geboren,
welches uns selig macht.
Das Blümelein so kleine,
das duftet uns so süß;
mit seinem hellen Scheine
vertreibt‘s die Finsternis.
Wahr‘ Mensch
und wahrer Gott,
hilft uns aus allem Leide,
rettet von Sünd und Tod.
(Evangelisches Gesangbuch 30)
Das große Fenster in der Marienkapelle, Hessisch Lichtenau,
nimmt das Weihnachtslied von der Geburt des Heilandes auf.
Zu sehen sind eine große, rote Rose,
Zeichen der ewigen Liebe Gottes,
und liegend Maria, die Mutter Jesu.
Ein kleineres Fenster ist zu dem Adventslied
„Maria durch ein Dornwald ging ...“ gestaltet.
Die Glasfenster der Marienkapelle auf dem Alten Friedhof
in Hessisch Lichtenau wurden 2012 fertiggestellt.
Entwurf: Pfarrer i.R. Dr. Fritz Krotz
Glaskunst: Hermann Radner
Foto und Bearbeitung: Lothar Röß
In der Marienkapelle