Gebührenordnung – Herleshausen

Vollständige Gebührenordnung für Herleshausen.

Gebührenordnung

Gebührentarif (Anlagen)

Auslagen im Rahmen der Beisetzung:

Überführung (optional) 25,00 €
Herrichten der Friedhofskapelle sowie Vor- und Nachbereitung Trauerfeier (optional) 70,00 €
Personalgestaltung anlässlich der Trauerfeier (optional) 25,00 €
Aushub und Schließung Urnengrab (optional) 80,00 €
Aushub Erdbestattung gem. Rechnung des ausführenden Unternehmens
Verwaltungsaufwand (regelmäßig) 70,00 €

Grabstätten zur Erdbestattung (Leichen)

  • a) Grabstätten für Erwachsene und Kinder über 5 Jahre
Einzelgrab 350,00 €
Doppelgrab 700,00 €
  • b) Wiesengrabstätten
Einzelgrab 800,00 €
Doppelgrab 1.600,00 €

Die Gebühren für den Erwerb der Wiesengrabstätte beinhalten die Pflegekosten für die Ruhefrist von 30 Jahren

  • c) Grabstätten für Kinder bis zu 5 Jahren 110,00 €
  • d) Säuglinge bis 1 Jahr ohne Gebühr

Grabstätten zur Urnenbestattung (Aschen)

Urnen-Einzelgrab 300,00 €
Urnengemeinschaftsgrab 250,00 €
Urnen-Doppelgrab 450,00 €

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Gebührenordnung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Herleshausen, Werra-Meißner-Kreis

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  1. Die Nutzungsgebühr ist bei Doppelgräbern und Mehrfachgräbern für die gesamte Grabstätte bzw. Urnengrabstätte im Zeitpunkt des Erwerbs des Nutzungsrechts und nicht erst im Zeitpunkt der Belegung fällig.

IV. Verlängerungsgebühr

Überschreitet die Ruhefrist bei der zweiten Belegung das noch laufende Nutzungsrecht, so ist die Verlängerungsgebühr nach der Zahl der Jahre anteilig zu berechnen.

Sie beträgt im Einzelnen:

Einzelgrabstätte 12,00 €/Jahr
Doppelgrabstätte 23,00 €/Jahr
Urnen-Einzelgrabstätte 10,00 €/Jahr
Urnengemeinschaftsgrab 8,00 €/Jahr
Urnen-Doppelgrabstätte 15,00 €/Jahr
Wiesen-Einzelgrabstätte 27,00 €/Jahr
Wiesen-Doppelgrabstätte 54,00 €/Jahr

V. Bestattungsgebühr

  1. Benutzung der Leichenhalle: pro Tag 40,00 €
  2. Benutzung der Friedhofkapelle: zur Trauerfeier 110,00 €

VI. Genehmigungsgebühr

Für die Aufstellung oder Änderung eines Grabzeichens

a) für hölzerne und metallene Grabzeichen mit Ausnahme provisorischer Grabzeichen 65,00 € b) fur liegende Grabzeichen 65,00 € c) fur stehende Grabzeichen 65,00 € d) fur Graber von Kindern unter 14 Jahren ermäßigt sich die Gebühr auf (75%)

VII. Sonstige Gebühren

  1. Befestigung der Fläche zwischen den Grabeinfassungen (Ausnahme: Wiesengrabstätten)
Einzelgrab 50,00 €
Doppelgrab 75,00 €
  1. Einebnung einer Grabstätte im Auftrag der Friedhofsverwaltung

a) Verwaltungsgebühren 50,00 € b) Hinzu kommt nach der Friedhofssatzung die entstandenen Beseitigungskosten für die Grabstände inkl. Entsorgung der Grabeinfassungen und -steine sowie die Begrúnung der Fläche.

Gebührenordnung zur Friedhofssatzung

der Gemeinde Herleshausen, Werra-Meißner-Kreis

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VIII. Auslagen

  1. Die Auslagen, die sich auf Kosten für
  • Auslagen im Rahmen der Beisetzung (Kosten für die Überführung, Trauerfeier, Aushub und Schließung der Gräber und Herrichten der Halle, Verwaltungsaufwand usw.) und
  • Sonstige Auslagen (Kosten für Läute- und Trägertätigkeit, Orgelspiel und pauschale Entsorgungskosten usw.) beziehen, ergeben sich aus der separaten Anlage 1, die Bestandteil dieser Gebührenordnung ist.
  1. Der Gemeindevorstand wird ermächtigt, die Höhe der Auslagen (Anlage 1) je nach Kostenindexentwicklung anzupassen.

IX. Entstehung und Fälligkeit

  1. Die Gebührenpflicht incl. der Auslagen entsteht mit dem Beginn der Inanspruchnahme des Friedhofes oder seiner Einrichtungen, bei Amtshandlungen mit deren Vornahme. Bei einer befristeten Inanspruchnahme entsteht die Gebühr in voller Höhe für den gesamten Zeitraum.
  2. Gebühren und Auslagen (Anlage 1) werden mit Bekanntgabe des Bescheides fällig und sind an die Gemeindekasse Herleshausen zu zahlen.
  3. In Härtefällen kann die Friedhofsverwaltung die Gebühren ermäßigen oder erlassen.

X. Inkrafttreten

Die vorstehende Friedhofsgebührenordnung tritt am 01.06.2022 in Kraft.

37293 Herleshausen, den 26.04.2022

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Herleshausen Az.: 731 - 00

Böckmann Bürgermeister

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Veröffentlichungshinweis:

Die vorstehende Gebührenordnung zur Friedhofssatzung nebst Anlage 1 wurde gemäß § 7 der Hauptsatzung der Gemeinde Herleshausen in der Wochenzeitung “DER SÜDRINGGAU” Nr. 20/2022, Erscheinungstag: 19.05.2022, veröffentlicht.

Gebührenordnung zur Friedhofssatzung

der Gemeinde Herleshausen, Werra-Meißner-Kreis

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Anlage 1

Aufstellung der Auslagen zur Gebührenordnung zur Friedhofssatzung für die Friedhöfe der Gemeinde Herleshausen, Werra-Meißner-Kreis

Neben den in der Gebührenordnung aufgeführten Gebühren bezüglich der Inanspruchnahme (Benutzung) des Friedhofs oder seiner Einrichtungen sowie für damit zusammenhängende Amtshandlungen der Friedhofsverwaltung (gebührenpflichtige Leistungen), siehe Nr. 1 der Gebührenordnung, erhebt die Gemeinde Herleshausen Auslagen, die in Verbindung mit einer Beisetzung, gleich welcher Art, zuzüglich zu den Gebühren der Gebührenordnung entstehen/entstehen können.

Im Einzelnen können dies je nach Friedhof und Bestattungsform sein:

Sonstige Auslagen:

(gem. externer Vorgaben)

Auslagen für das Läuten (wenn es nicht abbestellt wird, regelmäßig) 15,00 €
Auslagen für die Pfarrei (nur bei evangelischen Trauerfeiern) 10,00 €
Auslagen für das Orgelspiel (wenn es nicht abbestellt wird, regelmäßig) 30,00 €
Auslagen für die Träger (Sarg und Urne), pro Träger (optional) 25,00 €
Auslagen für die Entsorgung von Grün- und Pflanzabfällen, pauschal (regelmäßig) 40,00 €

Herleshausen, den 26.04.2022

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Herleshausen

Az.: 731 - 00

Böckmann Bürgermeister

Original-Gebührenordnung als PDF

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