Gebührenordnung – Heidelberg

Vollständige Gebührenordnung für Heidelberg.

Gebührenordnung

Gebührentarif (PDF-Extraktion)

Leistung Gebühr
A 7. 5
1.1.1 Benutzung der Leichenhalle 260,00
1.1.2 Benutzung des muslimischen Waschraumes (nur im Friedhof Pfaffengrund) 35,00
1.2.1 Regelbenutzungszeit (30 Minuten) 360,00
1.2.2 Zuschlag für verlängerte Benutzungszeit (weitere 30 Minuten) 140,00
1.2.3 Benutzung des Abschiedsraumes am Krematorium 220,00
1.2.4 Beiwohnung bei der Feuerbestattung (Sargeinführung in den Verbrennungsofen) 49,00
1.3.1 Honorar bei Regelbenutzungszeit gem. Nr. 1.2.1 66,00
1.3.2 Zuschlag bei verlängerter Benutzungszeit gem. Nr. 1.2.2 33,00
2.1 Erdbestattung im Reihen- oder Wahlgrab (auch Beisetzung im jüdischen Friedhof) 1 190,00
2.2 Bereitstellung von 2 zusätzlichen Sargträgern 114,00
2.3 Zuschlag für Tiefbettung (nur in Wahlgräbern möglich) 370,00
- 2 - A 7. 5
2.4 Zuschlag für Tiefumbettung innerhalb der Ruhezeit 1 718,00
3.1 Feuerbestattung inkl. Aschekapsel 320,00
3.2 Feuerbestattung (hoheitliche Leistungen) 74,00
3.3.1 Beisetzung einer Urne 249,00
3.3.2 Versand einer Urne im Inland 44,00
3.3.3 Beisetzung einer Urne von auswärts (Einäscherung erfolgte nicht in Heidelberg) 264,00
3.3.4 Umbettung einer Urne (innerhalb der Heidelberger Friedhöfe) 407,00
3.3.5 Ausbettung einer Urne zum Versand nach auswärts 215,00
4.1.1 Reihengrab für Erwachsene und Kinder ab 10 Jahre 1 390,00
4.1.2 Reihengrab für Kinder unter 10 Jahre 680,00
4.1.3 Reihengrab in gärtnergepflegten Gemeinschaftsgrabfeldern 730,00
4.1.4 Urnenreihengrab 770,00
4.1.5 Anonymes Urnengrab 710,00
4.1.6 Besonderes Urnengrab - einschl. Namensplatte (nur Friedhof Kirchheim) 980,00
4.1.7 Urnenreihengrab innerhalb gärtnergepflegten Gemeinschaftsgrabfeldern 460,00
4.1.8 Besonderes Reihengrab -einschl. Namensplatte (nur Friedhof Kirchheim) 1 300,00
4.2.1 Einzelgrab in 1. Reihe 2 750,00
4.2.2 Jede weitere Grabstelle einer Grabstätte in 1. Reihe 2 860,00
4.2.3 Einzelgrab in 2. und 3. Reihe 2 420,00
4.2.4 Jede weitere Grabstelle einer Grabstätte in 2. und 3. Reihe 2 600,00
4.2.5 Einzelgrab in gärtnergepflegten Gemeinschaftsgrabfeldern 2 730,00
4.2.6 Jede weitere Grabstelle einer Grabstätte in gärtnergepflegten 2 950,00
- 3 - A 7. 5
4.3.1 Einzelgrab in 1. Reihe 2 195,00
4.3.2 Einzelgrab in 2. Reihe 1 980,00
4.3.3 Besonderes Urnenwahlgrab 2 470,00
4.3.4 Baumgrab 2 460,00
4.3.5 Urnenwahlgrab in gärtnergepflegten Gemeinschaftsgrabfeldern 2 185,00
4.3.6 Baumgrab in gärtnergepflegten Gemeinschaftsgrabfeldern 1 255,00
4.4.1 Urnennischen in Mauern und Stelen 2 200,00
4.4.2 Urnennische im denkmalgeschützten Gebäudeteil des Krematoriums 3 600,00
4.5 Nebenland mit einer Nutzungsdauer von 25 Jahren je qm 730,00
5.1 Ausbettungen - zur Überführung nach auswärts 1 774,00
5.2 Ausbettung und Wiederbeisetzung der sterblichen Überreste 3 000,00
5.4 Tiefzuschlag in Höhe der Nr. 2.3 auf die Leistungen der Nr. 5.1 bis 5.3 450,00
5.6.1 Erdbestattung - Samstagszuschlag 358,00
5.6.2 Trauerfeier ohne Beisetzung - Samstagszuschlag 115,00
5.6.3 Urnenbeisetzung - Samstagszuschlag 115,00
5.6.4 Orgel- und Harmoniumspiel (je 30 Minuten) - Samstagszuschlag 13,00
6.1.1 Grabmalgenehmigung 89,00
6.1.2 Kleinstgrabzeichen 44,00
6.2 Ausstellung eines Leichenpasses 37,00
6.3 Ausstellung einer Grabbescheinigung 38,00
- 4 - A 7. 5
6.4 Unbedenklichkeitsbescheinigung der Ortspolizeibehörde 21,00
6.5 Ausnahmegenehmigung nach § 33 Bestattungsgesetz 57,00

Original-Gebührenordnung als PDF

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