Gebührenordnung – Havixbeck

Vollständige Gebührenordnung für Havixbeck.

Gebührenordnung

Gebührentarif (PDF-Extraktion)

Leistung Gebühr
5. Lebensjahr (Ruhezeit 20 Jahre) 426
(Ruhezeit 25 Jahre) 1.216
3. für ein Wiesengrab(Ruhezeit 25 Jahre 1.428
4. für ein Urnenreihengrab (Ruhezeit 25 Jahre) 821
5. für ein Grab in einem anonymen Urnengrabfeld (Ruhezeit 25 Jahre) 989
6. für eine Grabstelle innerhalb eines Aschestreufeldes (Ruhezeit 25 Jahre) 821
7. für ein Wiesenurnenreihengrab (Ruhezeit 25 Jahre) 989
8. für ein Baumurnengrab (Ruhezeit 25 Jahre) 989
1. je Grabstelle in Wahlgräbern (Ruhezeit 25 Jahre) 1.336
2. je Urnenwahlgrabstätte für 4 Grabstellen (Ruhezeit 25 Jahre) 2.552
3. je Urnenwahlgrabstätte für 2 Grabstellen (Ruhezeit 25 Jahre) 1.238
4. je Grabstelle für ein Wiesenurnenwahlgrab (Ruhezeit 25 Jahre) 1.454
bei Wahlgräbern pro Grabstelle und Jahr 53,44
pro Urnenwahlgrabstätte und Jahr für 4 Grabstellen 102,08
pro Urnenwahlgrabstätte und Jahr für 2 Grabstellen 49,52
pro Urnenwahlgrabstelle und Jahr in einem Wiesenfeld 58,16
Verlängerung je Grabstelle 53,44 € in Wahlgräbern, 102,08 € pro Jahr für die Urnenwahlgrabstätte für 4
Die Nutzungsgebühr für die Friedhofskapelle beträgt 193
Die Nutzungsgebühr für die Kühlzellen beträgt pro Tag der Inanspruchnahme 41
a) im Wahlgrab/im Reihengrab 536
b) im Kindergrab 298
c) im Urnengrab 149
d) im Urnengrab in einem Aschegrabfeld 149
e) auf einem Aschestreufeld 40

Original-Gebührenordnung als PDF

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