Gebührenordnung – Gummersbach

Vollständige Gebührenordnung für Gummersbach.

Gebührenordnung

Gebührentarif (PDF-Extraktion)

Leistung Gebühr
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1. Erwerb einer Erdwahlgrabstätte (Familiengrab) für die Dauer von 30 2.721,00
2. Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Erdwahlgrabstätte 91,00
3. Erwerb einer Erdwahlgrabstätte (Familiengrab) im Grabkammersystem (je 1.601,00
4. Verlängerung des Nutzungsrechtes an einer Erdwahlgrabstätte 107,00
5. Erwerb einer Erdwahlgrabstätte (Familiengrab) für Urnenbeisetzungen 1.400,00
6. Verlängerung des Nutzungsrechtes an einer Erdwahlgrabstätte 70,00
7. Erwerb einer Urnennische in einer Urnenwand (je Nische) für die Dauer 2.662,00
8. Verlängerung des Nutzungsrechtes an einer Urnennische in einer 133,00
9. Erwerb einer Wahlgrabstätte für Urnenbeisetzungen im Begräbniswald auf 1.719,00
10. Verlängerung des Nutzungsrechtes an einer Wahlgrabstätte für 86,00
a) Reihengrabstätte für Tote ab dem vollendeten 5. Lebensjahr 1.868,00
b) Reihengrabstätte für Tote bis zum vollendeten 5. Lebensjahr sowie 1.014,00
c) pflegefreie Reihengrabstätte 2.492,00
d) pflegefreie Reihengrabstätte (Grabkammersystem) – 15 Jahre 1.491,00
e) Reihengrabstätte in einem Feld für anonyme Beisetzungen 2.203,00
a) Urnenreihengrabstätte für die Dauer von 20 Jahren 1.117,00
b) pflegefreie Urnenreihengrabstätte für die Dauer von 20 Jahren 1.548,00
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c) Anonyme Urnenreihengrabstätte im Gemeinschaftsfeld für die Dauer 1.267,00
III. Recht auf Beisetzung durch Verstreuen der Asche auf dem Aschestreufeld 685,00
a) bei Tote bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 245,00
b) bei Tote ab dem vollendeten 5. Lebensjahr (Normallage) 630,00
2. Sargbeisetzungen im Grabkammersystem 321,00
a) in Urnenfamilien- und -reihengräbern sowie im Begräbniswald 185,00
b) Verstreuen der Asche auf dem Aschenstreufeld 16,80
c) Beisetzungen in Urnennischen 125,00
d) Beisetzungen in vorhandenen Gräbern für Erdbestattungen 185,00
a) Begleitung des Trauerzuges 38,00
a) bei Tote bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 480,00
b) bei Tote ab dem vollendeten 5. Lebensjahr aus Normallage 1.025,00
c) Urnen 160,00
a) bei Tote bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 850,00
b) bei Tote ab dem vollendeten 5. Lebensjahr aus Normallage in 1.650,00
c) Urnen 275,00
a) Benutzung von Friedhofshallen (ausgenommen Friedhofshalle 350,00
b) Benutzung der Friedhofshalle Lieberhausen 67,00
a) Friedhofshallen (ausgenommen Friedhofshalle Lieberhausen) 194,00
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b) Friedhofshalle Lieberhausen 37,00
a) einer Wahlgrabstätte im Rahmen einer weiteren Beisetzung 95,00
a) Erdgrabstätten 137,00
b) Urnengrabstätten 42,00
3. Gärtnerische Pflege von Grabstätten bis zum Ablauf der Ruhefrist (je 31,00
a) eines Wahl- bzw. Erdreihengrabes 210,00
b) eines Grabes für Tote bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 107,00
c) eines Wahl- bzw. Reihengrabes für Urnenbestattungen 105,00
a) Grabmale und bauliche Anlagen, die einer Fundamentierung bedürfen 127,00
b) Grabmale und bauliche Anlagen, die keiner Fundamentierung 89,00
a) erstmalige Genehmigung für die Dauer von 3 Kalenderjahren 210,00
b) Verlängerung der Gültigkeitsdauer für ein weiteres Kalenderjahr 70,00
c) Genehmigung einmaliger gewerblicher Arbeiten 16,00
3. Gebühr für die Teilung einer vorhandenen Grabstätte 78,00
6. Nutzung eines städtischen E-Pianos für Trauerfeiern 19,00
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Original-Gebührenordnung als PDF

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