Gebührenordnung – Göppingen

Vollständige Gebührenordnung für Göppingen.

Gebührenordnung

5 Abschnitte.

§ 1 Gebührenpflicht

Für die Benutzung der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen und für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Leichen- und Bestattungswesens werden Gebühren nach den folgen- den Bestimmungen erhoben.

§ 2 Gebührenschuldner

(1) Zur Zahlung der Verwaltungsgebühren ist verpflichtet, a) wer die Amtshandlung veranlasst oder in wessen Interesse sie vorgenommen wird; b) wer die Gebührenschuld der Gemeinde gegenüber durch schriftliche Erklärung übernommen hat oder für die Gebührenschuld eines anderen kraft Gesetzes haf- tet. (2) Zur Zahlung der Benutzungsgebühr ist verpflichtet, wer die Benutzung der Be- stattungseinrichtung beantragt. (3) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.

§ 3 Entstehung und Fälligkeit der Gebühren

(1) Die Gebührenschuld entsteht a) bei Verwaltungsgebühren mit der Beendigung der Amtshandlung, b) bei Benutzungsgebühren mit der Inanspruchnahme der Bestattungseinrichtungen und bei Grabnutzungsgebühren mit der Verleihung des Nutzungsrechts. (2) Die Verwaltungsgebühren und die Benutzungsgebühren werden einen Monat nach Bekanntgabe der Gebührenfestsetzung fällig.

November 2014

1

Friedhofsgebührensatzung

73/02

§ 4 Verwaltungs- und Benutzungsgebühren

(1) Die Höhe der Verwaltungs- und Benutzungsgebühren richtet sich nach dem als Anlage zu dieser Satzung beigefügten Gebührenverzeichnis. (2) Ergänzend findet die Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren – Verwaltungsgebührensatzung – in der jeweiligen Fassung entsprechend Anwendung.

§ 5 Inkrafttreten

(1) Diese Friedhofsgebührensatzung tritt am 01. Januar 2015 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Friedhofsgebührensatzung vom 10. September 1992, zuletzt geändert am 21. Juni 2012, außer Kraft.

Ausgefertigt:

Göppingen, den 28. November 2014

Gez.

Guido Till

Oberbürgermeister

November 2014

2

Friedhofsgebührensatzung

73/02

Gebührenverzeichnis (Anlage zur Friedhofsgebührensatzung; zuletzt geändert durch Beschluss des Gemeinderats vom 21.07.2016):

Nr . Gebührenart in €
1-3 Benutzungsgebühren
1 Grundleistungen
1.1 Erdbestattung
1.11 Grundgebühr für die Erdbestattung
Die Grundgebühr umfasst folgende Leistungen: Die Tätigkeit der Friedhofsverwaltung, das Herstellen und Schließen des Grabes, das Personal bei der Trauerfeier und der Beisetzung
1.111 Erwachsene und Kinder über 10 Jahre 1.150,00
1.112 Kinder von 2 bis 10 Jahre 920,00
1.113 Kinder unter 2 Jahre 580,00
1.12 Gebühr für die Grabherstellung in Hohenstaufen Mit der Gebühr ist das Herstellen und Schließen des Grabes in Hohenstaufen einschließlich der Fahrt und Wegekosten abgegolten.
1.121 Erwachsene und Kinder über 10 Jahre 600,00
1.122 Kinder von 2 bis 10 Jahre 480,00
1.123 Kinder unter 2 Jahre 300,00
1.2 Feuerbestattung
1.21 Grundgebühr für die Tätigkeit der Verwaltung bei Feuerbestattungen
Die Grundgebühr umfasst die Anforderung der Urne, die Überprüfung der Papiere und die Terminvereinbarung. Sie ist in Kombination mit folgenden Vorgängen zu bezahlen: Trauerfeier (1.22 oder 1.23), Beisetzung (2.21.) und Entnahme einer Urne (2.22)
1.211 Erwachsene und Kinder über 10 Jahre 200,00
1.212 Kinder von 2 bis 10 Jahre 160,00
1.213 Kinder unter 2 Jahre 100,00
1.22 Durchführung einer Trauerfeier mit Sarg 300,00
1.23 Durchführung einer Trauerfeier mit Urne 200,00
2 Zusatzleistungen
2.1 Erdbestattung
2.11 Ermäßigung der Grundgebühr bei gleichzeitiger Bestattung mehrerer Familienangehöriger
2.111 In einem oder mehreren Gräbern: Für die erste Bestattung die volle höhere Gebühr, für jede weitere Bestattung die halbe Gebühr entsprechend der Altersstufe
2.112 In einem Sarg: Für die Bestattung eines Elternteils und eines Kindes bis zum vollendeten ersten Lebensjahr wird die Gebühr für einen Erwachsenen berechnet.

Juli 2016

3

Friedhofsgebührensatzung

73/02

Nr . Gebührenart in €
2.12 Zuschlag für ein doppeltiefes Grab in Hohenstaufen 250,00
2.2 Feuerbestattung
2.21 Beisetzen einer Urne 85,00
2.22 Entnahme einer Urne 135,00
2.23 Ermäßigung der Grundgebühr bei gleichzeitiger Bestattung/Trauerfeier mehrerer Familienangehöriger
2.231 Bestattung in einem oder mehreren Gräbern: Für die erste Feuerbestattung die volle höhere Gebühr, für jede weitere Bestattung die halbe Gebühr entsprechend der Altersstufe
2.232 Bestattung in einer Urne: Für die Bestattung eines Elternteils und eines Kindes bis zum vollendeten ersten Lebensjahr in einer Urne wird die Gebühr für einen Erwachsenen berechnet.
2.233 Für die gleichzeitige Trauerfeier für mehrere Familienangehörige wird für die erste Person die volle höhere Grundgebühr, für jede weitere Person die halbe Gebühr entsprechend der Altersstufe berechnet.
2.3 Benutzung der Feierhallen inkl. Orgel- bzw. E-Piano
2.31 Für eine Trauerfeier auf dem Hauptfriedhof von 30 Minuten Dauer 225,00
2.32 Für eine Trauerfeier in den Stadtbezirken von 30 Minuten Dauer 225,00
2.4 Benutzung des Leichenhauses pro Tag 45,00
2.5 Musikalische Begleitung der Trauerfeier mit CD 42,00
2.6 Orgelspiel 75,00
3 Rechte an Grabstätten Die Grabnutzungsgebühr bemisst sich nach der in der Friedhofssatzung festgelegten Ruhezeit/Nutzungsdauer
3.1 Reihengräber
3.11 Erdreihengrab (Ruhezeit 20 Jahre) 840,00
3.111 Verlängerung Erdreihengrab pro Jahr 42,00
3.12 Urnenreihengrab (Ruhezeit 15 Jahre) 360,00
3.121 Verlängerung Urnenreihengrab pro Jahr 24,00
3.13 Kinderreihengrab
3.131 Kinder im Alter von 2 – 10 Jahren (Ruhezeit 15 Jahre) 360,00
3.132 Kinder unter 2 Jahren (Ruhezeit 10 Jahre) 240,00
3.133 Verlängerung Kindergrab pro Jahr 24,00
3.14 Derzeit nicht belegt
3.15 Urengemeinschaftsgrab (Ruhezeit 15 Jahre) 360,00
3.16 Urnenrasengrab (Ruhezeit 15 Jahre) 450,00
3.17 Urensammelbestattungsplatz (Ruhezeit 15 Jahre) 140,00

Juli 2016

4

Friedhofsgebührensatzung

73/02

Nr . Gebührenart in €
3.2 Wahlgräber
3.21 Erdwahlgrab (Nutzungszeit 30 Jahre) je Grabstelle 1.800,00
3.211 Verlängerung Erdwahlgrab pro Jahr und Grabstelle 60,00
3.22 Urnenwahlgrab (Nutzungszeit 30 Jahre) je Grabstelle 1.650,00
3.221 Verlängerung Urnenwahlgrab pro Jahr und Grabstelle 55,00
3.23 Familienbaum im Bestattungshain (Nutzungszeit 30 Jahre) 3.750,00
3.231 Verlängerung Familienbaum im Bestattungshain pro Jahr 125,00
3.24 Familienbaum im Altbestand (Nutzungszeit 30 Jahre) 5.400,00
3.241 Verlängerung Familienbaum im Altbestand pro Jahr 180,00
3.25 Erhaltenswerte oder denkmalgeschützte Mehrfachgrabstätten: Für die Verlängerung dieser Grabstätten ist bei Wiederbelegung nur die tatsächlich genutzte Grabstelle auf die Dauer der vorgeschriebenen Ruhezeit für ein Wahlgrab zu bezahlen.
3.26 Partnergräber als Urnenwahlgräber( Nutzungszeit 15 Jahre) 600,00
3.261 Verlängerung des Partnergrabes pro Jahr 40,00
4 Besondere Leistungen / Verwaltungsgebühren
4.1 Verwaltungsgebühr für die Verlängerung von Nutzungsrechten unter 5 Jahre 25,00
4.2 Gebühr für die Genehmigung eines Grabmals 55,00
4.3 Stundensatz für Sonderleistungen durch Friedhofsarbeiter – Abrechnung je angefangene halbe Stunde - 42,00
4.4 Versand von Urnen 40,00
4.41 Zuschlag europäisches Ausland 10,00
4.42 Zuschlag sonstiges Ausland 28,00

Juli 2016

5

Original-Gebührenordnung als PDF

← Zur Gemeinde