Gebührenordnung
2 Abschnitte.
§ 7 Gebührentarife
§ 7 Gebührentarife
1. Grabnutzungsgebühr
| Grabart | Nutzungsdauer | Gebühr für die gesamte Nutzungsdauer | Gebühr für die Verlängerung pro Jahr |
|---|---|---|---|
| Kindergrabstätte* | 25 Jahre | 109,00 € | |
| Kinderwahlgrabstätte* | 25 Jahre | 253,00 € | 10,00 € |
| Einzelreihengrabstätte | 25 Jahre | 193,00 € | |
| Einzelwahlgrabstätte | 25 Jahre | 337,00 € | 13,00 € |
| Urnenreihengrabstätte | 25 Jahre | 115,00 € | |
| Urnenwahlgrabstätte | 25 Jahre | 317,00 € | 12,00 € |
| Doppelwahlgrabstätte | 25 Jahre | 692,00 € | 27,00 € |
| Urnengrabstätte für anonyme Beisetzung | 25 Jahre | 219,00 € |
*bis zum 5. Lebensjahr
-
Gebühr für die Erlaubnis zur Beisetzung von Verstorbenen in noch nicht belegte Gräber je Fall 59,24 €
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Gebühr für die Erlaubnis zur Beisetzung von Verstorbenen in vorhandene Gräber je Fall 39,49 €
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Gebühr für die Erlaubnis für das Ausgraben und Umbetten einer Leiche oder einer Urne 19,75 €
5. Gebühr für die Trauerhallenbenutzung je Fall
| Trauerhalle Gleina | 100,00 € |
|---|---|
| Trauerhalle Müncheroda | 20,00 € |
| Trauerhalle Baumersroda | 100,00 € |
| Trauerhalle Ebersroda | 100,00 € |
6.a Gebühr für die Erlaubnis der Durchführung von gewerblichen Arbeiten auf dem Friedhof für Gärtner pro Jahr und Grabstelle 13,03 €
6.b Gebühr für die Erlaubnis der Durchführung von gewerblichen Arbeiten auf dem Friedhof für Steinmetze pro Jahr und Grabstelle 13,03 €
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Gebühr für die Erlaubnis des Aufstellens eines Grabmals 13,03 €
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Gebühr für die Erlaubnis zur Nutzung der Trauerhalle 6,58 €
Für Leistungen, die in diesem Tarif nicht aufgeführt sind, wird die zu entrichtende Gebühr im Einzelfall nach dem tatsächlichen Aufwand festgesetzt bzw. sind die durch ein zu beauftragenden Dritttleistende entstehenden Kosten diesem zu erstatten.
§ 8 Inkrafttreten
Diese Satzung über die Erhebung von Gebühren im Friedhofswesen -Friedhofsgebührensatzung- in der Gemeinde Gleina - tritt am 01.01.2019 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Gleina vom 20.10.2015, gültig ab 01.01.2016, außer Kraft.
Gleina, den 21.11.2018
Bürgermeister
( Siegel )
Ausfertigungsvermerk
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren im Friedhofswesen- Friedhofsgebührensatzung in der Gemeinde Gleina wurde dem Burgenlandkreis am 29.11.2018 angezeigt und wird hiermit ausgefertigt.
Gleina, den 30.11.2018
Blankenburg Bürgermeister
Veröffentlichungsvermerk
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren im Friedhofswesen- Friedhofsgebührensatzung in der Gemeinde Gleina wurde im Amtsblatt 12/2018 vom 21.12.2018 der Verbandsgemeinde Unstruttal in vollem Wortlaut bekannt gemacht.
Freyburg (Unstrut), den 21.12.2018
Krämer Hauptamtsleiter
(Siegel)
Tag des Inkrafttretens ist der 01.01.2019