Gebührenordnung – Furth_im_Wald

Vollständige Gebührenordnung für Furth_im_Wald.

Gebührenordnung

4 Abschnitte.

§ 4 Grabnutzungsgebühr

Grabnutzungsgebühr

Die Grabnutzungsgebühr beträgt pro Jahr für

a) eine Einzelgrabstätte 36 €
b) eine Doppelgrabstätte 74,50 €
c) eine Dreifachgrabstätte 110,50 €
d) eine Vierfachgrabstätte 147 €
e) eine Sechsfachgrabstätte 221,50 €
f) eine Achtfachgrabstätte 329 €
g) eine Urnengrabstätte für zwei Urnen pro weitere Urne 80 € 38,50 €
h) eine Urneneinzelgrabstätte 38,50 €
i) eine Urneneinzelgrabstätte (bei Baum) 38,50 €
j) ein Urnenfach für zwei Urnen in der Urnenwand oder Stele pro weitere Urne 76 € 38 €
k) eine anonyme Urnenbestattung 20,50 €

§ 5 Bestattungsgebühren

Bestattungsgebühren

Die Gebühr für die Benutzung des Leichenhauses beträgt je angefangenem Benutzungstag 66 €

Die Gebühr für die Benutzung der Leichenkühlzelle beträgt je angefangenem Benutzungstag 20 €

Die Gebühr für das Ausschmücken der Aussegnungshalle (Grundausstattung mit Trauerschmuck) beträgt 20 €

Die Gebühr für das Ausheben und Verfüllen des Grabes beträgt

a) bei einer Einzelgrabstätte 357 €
b) bei einer Kindergrabstätte vor Vollendung des 10. Lebensjahres 115,50 €
c) bei einer Urnenbestattung (Erd- oder Baumgrabstätte) 105 €
d) Die Gebühr für das Tieferlegen beträgt
bei einer Einzelgrabstätte 71 €
bei einer Kindergrabstätte 57,50 €
5.
Die Gebühr für den Transport des Sarges auf dem Friedhof einschließlich Sargträger beträgt 200 €
6.
Die Gebühr für das Versenken des Sarges beträgt 20 €
7.
Die Gebühr für den Transport einer Urne auf dem Friedhof einschließlich Träger beträgt 20,50 €
8.
Die Gebühr für die Beisetzung einer Urne beträgt 105 €
9.
Die Gebühr für Ausgrabungen und Umbettungen beträgt bei
a) Ausgrabung einer Leiche 459,50 €
b) Ausgrabung von Gebeinen 250,50 €
c) Ausgrabung einer Urne 125 €
d) Umbettung von Gebeinen in ein Behältnis 83,50 €
e) Umbettung von Urnen und Aschenresten nach Ablauf des Nutzungsrechtes (§ 11 Nr. 5 FS) 167 €
10.
Zuschläge bei Gebühren bei Bestattungsleistungen an einem Samstag von 13 bis 24 Uhr 20%
Sonntag ab 0 bis 24 Uhr 25%
Gesetzlichen Feiertag von 0 bis 24 Uhr 35%
11.
Für Leistungen, die in dieser Satzung nicht aufgeführt sind, werden gesonderte Vereinbarungen über die Kostenerstattung getroffen. Das für solche Leistungen erhobene Entgelt bestimmt sich nach dem tatsächlichen Zeitaufwand und beträgt je Stunde
41,80 €

§ 6 Sonstige Gebühren

  1. Die Gebühr für das Ausstellen einer Graburkunde beträgt 23,60 €

  2. Die Gebühr für die Umschreibung des Grabnutzungsrechts beträgt 47,20 €

Die Gebühr für die Erlaubnis, ein Grabmal oder eine sonstige bauliche Anlage errichten oder verändern zu dürfen, beträgt 47,20 €

Die Gebühr für die Erlaubnis, ein Grabmal oder eine sonstige bauliche Anlage vor Ablauf der Ruhefrist entfernen zu dürfen, beträgt 23,60 €

Die Gebühr für Kontrollaufgaben im Friedhof zur ordnungsgemäßen Überführung einer Leiche nach auswärts beträgt 47,20 €

§ 7 Inkrafttreten

Inkrafttreten

Diese Gebührensatzung tritt am 01.01.2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Benutzungsgebührensatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Furth im Wald vom 18.03.2011 in der Fassung der Änderungssatzung vom 07.12.2015 außer Kraft. außer Kraft

Furth im Wald, den 05.11.2021

Stadt Furth im Wald

Erster Bürgermeister**

Original-Gebührenordnung als PDF

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