Gebührenordnung
5 Abschnitte.
§ 1 Paragraph 1
Gebührenpflicht und Gebührenarten
(1) Der Markt Frickenhausen erhebt für die Inanspruchnahme ihrer Bestattungseinrichtungen sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen Gebühren.
(2) Als Gebühren werden erhoben:
a) eine Grabgebühr (§ 4) b) Bestattungsgebühren (§ 5) c) Sonstige Gebühren (§ 6)
§ 2 3
Gebührenschuldner
(1) Gebührenschuldner ist,
a) wer zur Tragung der Bestattungskosten gesetzlich verpflichtet ist, b) wer den Antrag auf Benutzung der Bestattungseinrichtung gestellt hat, c) wer den Auftrag zu einer Leistung erteilt hat, d) wer das Nutzungsrecht an einer Grabstätte erwirbt.
(2) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.
Markt Frickenhausen Friedhofsgebührensatzung (Inkrafttreten: 01.10.2024)
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(1) Die Gebühr entsteht
a) im Fall des § 2 Abs. 1 Buchst. a mit der Inanspruchnahme der nach dieser Satzung gebührenpflichtigen Leistung, b) im Fall des § 2 Abs. 1 Buchst. b mit der Bestätigung der Antragstellung durch die Gemeinde, c) im Fall des § 2 Abs. 1 Buchst. c mit der Auftragserteilung, d) im Fall des § 2 Abs. 1 Buchst. d mit der Zuteilung des Nutzungsrechts.
(2) Die Gebühr wird mit Zustellung/Bekanntgabe des Gebührenbescheids fällig.
ZWEITER TEIL
Einzelne Gebühren
§ 4
Grabgebühr
(1) Die Grabgebühr beträgt pro Grabstätte und Nutzungsrecht für
| a) ein Einzelgrab (Nutzungsrecht 20 Jahre) | 1.144,80 Euro |
|---|---|
| Nutzungsverlängerung 1 Monat | 4,77 Euro |
| b) ein Doppelgrab (Nutzungsrecht 20 Jahre) | 1.584,00 Euro |
| Nutzungsverlängerung 1 Monat | 6,60 Euro |
| c) ein Urnengrab (Feld / 4) (Nutzungsrecht 20 Jahre) | 907,20 Euro |
| Nutzungsverlängerung 1 Monat | 3,78 Euro |
| d) ein Urnengrab (Wand / 2) (Nutzungsrecht 20 Jahre) | 787,20 Euro |
| Nutzungsverlängerung 1 Monat | 3,28 Euro |
| e) ein Urnengrab (Wand/ 4 ) (Nutzungsrecht 20 Jahre) | 907,20 Euro |
| Nutzungsverlängerung 1 Monat | 3,78 Euro |
(2) Erstreckt sich die Ruhefrist über die Dauer des Grabnutzungsrechts hinaus, so ist die zur Verlängerung des Nutzungsrechts festgesetzte Gebühr anteilig bis zum Ablauf der Ruhefrist im Voraus zu entrichten.
(3) Bei Verzicht auf ein Grabnutzungsrecht erhält der Verzichtende vom Tag der Rechtswirksamkeit ab für die vollen Jahre, die das Nutzungsrecht noch bestanden hätte, die bei Erwerb bzw. Verlängerung des Rechts für diese Jahre geleistete Grabgebühr zurückerstattet.
Markt Frickenhausen Friedhofsgebührensatzung (Inkrafttreten: 01.10.2024)
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§ 5 Paragraph 5
Bestattungsgebühren
- Allgemeine Dienstleistungen
1.1. Vorbereitung und Durchführung der Trauerfeier 18,00 Euro 1.2. Beerdigungsdienst (Verrechnungssatz pro Sargtäger) 25,00 Euro
- Erdbestattungen
Die Gebühr für das Öffnen und Schließen des Grabes beträgt je Grabstätte
2.1. für Erdbestattungen (Normaltiefe bis zur Sohle 1,80 m) 230,00 Euro 2.2. für Erdbestattungen (Tieferlegung bis zur Sohle 2,40 m) 70,00 Euro
- Urnenbeisetzungen
3.1. Öffnen und Schließen des Grabes bei Urnenbeisetzung 120,00 Euro 3.2. Beisetzung in der Urnenwand 75,00 Euro
- Besondere Aufwendungen
4.1. Zuschlag für Bestattungen außerhalb der Regelbestattungszeiten— 200,00 Euro (Montag – Freitag)
- Exhumierungen
Der Zuschlag für Exhumierungen beträgt
5.1. von Leichen 380,00 Euro 5.2. von Urnen aus einem Erdgrab 65,00 Euro
- Eventualposition
Der Stundensatz pro Mitarbeiter bei Sonderarbeiten beträgt 53,00 Euro.
§ 6 DRITTER TEIL
Sonstige Gebühren
Die Leichenhausbenutzungsgebühr gliedert sich wie folgt auf:
- Grundgebühr 75,00 Euro
- Benutzungsgebühr pro angefangenen Tag 20,00 Euro
Markt Frickenhausen Friedhofsgebührensatzung (Inkrafttreten: 01.10.2024)
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DRITTER TEIL
Schlussbestimmungen
§ 7 Paragraph 7
In-Kraft-Treten
(1) Diese Satzung tritt am 01.10.2024 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung vom 18.01.2022 außer Kraft.
Bekanntmachungsvermerk:
Die Verordnung wurde am 05.06.2024 in der Verwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Eibelstadt sowie im Markt Frickenhausen zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Hierauf wurde durch Anschlag an den Amtstafeln hingewiesen.
Die Anschläge wurden am 05.06.2024 angeheftet und am 20.06.2024 wieder abgenommen.
Frickenhausen, 21.06.2024
gez.
Günther Hofmann
- Bürgermeister