Gebührenordnung – Freiberg

Vollständige Gebührenordnung für Freiberg.

Gebührenordnung

5 Abschnitte.

§ 1 Paragraph 1

Geltungsbereich

Die Friedhofsgebührensatzung gilt für den Zentralfriedhof, den Donatsfriedhof und den Friedhof des Stadtteiles Zug (städtische Friedhöfe).

§ 2 Paragraph 2

Gebührenpflicht

(1) Die Benutzung der städtischen Friedhöfe und deren Einrichtungen sowie die Inanspruchnahme der damit im Zusammenhang stehenden Leistungen der Friedhofsverwaltung sind gebührenpflichtig. Es werden Benutzungsgebühren und Verwaltungsgebühren erhoben.

(2) Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem als Anlage beigefügten Gebührenverzeichnis.

§ 3 Paragraph 3

Gebührenschuldner

(1) Gebührenschuldner ist

  1. derjenige, der Antrag auf eine Leistung nach dieser Satzung stellt,
  2. der nach den Vorschriften der gültigen Friedhofssatzung Nutzungsberechtigte,
  3. wer zur Kostentragung gesetzlich verpflichtet ist.

(2) Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner.

§ 4 Paragraph 4

Entstehen und Fälligkeit der Gebühren

(1) Die Benutzungsgebühren entstehen mit der Inanspruchnahme der Bestattungs- und Friedhofseinrichtungen, bei Grabbenutzungsgebühren mit der Verleihung des Nutzungsrechtes. Bei Verwaltungsgebühren entsteht die Gebührenschuld mit der Beendigung der Amtshandlung oder sonstigen Tätigkeit.

(2) Die Gebühren werden zwei Wochen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.

¹ Zuletzt geändert am 02.12.2021, veröffentlicht im Amtsblatt vom 23.12.2021

Stand: 105. Ergänzung Januar 2022

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§ 5 Paragraph 5

Inkrafttreten

(1) Die Satzung tritt zum 01.01.2017 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Friedhofsgebührensatzung für die städtischen Friedhöfe der Stadt Freiberg vom 09.04.1999, zuletzt geändert am 12.10.2012, außer Kraft.

Anlage (zu § 2)

Verzeichnis über die Benutzungs- und Verwaltungsgebühren der Friedhöfe der Stadt Freiberg (Gebührenverzeichnis)

A Grabbenutzungsgebühren

Reihengräber
1 Erdgrab Liegezeit 20 Jahre 1.260,00 €
2 Urnengrab Liegezeit 20 Jahre 950,00 €
3 Urnengrab Fötusbeisetzung Liegezeit 10 Jahre 460,00 €
Wahlgräber
4 Urnenwahlgrab Liegezeit 20 Jahre 1.420,00 €
5a Urnenstelen (bis 2 Urnen) Liegezeit 20 Jahre 2.050,00 €
5b Urnenstelen (bis 4 Urnen) Liegezeit 20 Jahre 2.450,00 €
6 Baumgrab (bis 2 Urnen) Liegezeit 20 Jahre 1.950,00 €
7 Kindergrab bis vollendetes 2. LJ (Grabfeld 13 K) Liegezeit 10 Jahre 490,00 €
8 Kindergrab bis vollendetes 13. LJ (Grabfeld 13 K) Liegezeit 20 Jahre 1.010,00 €
9 Kindergrab bis vollendetes 2. LJ (Grabfeld 25 K) Liegezeit 10 Jahre 630,00 €
10 Kindergrab bis vollendetes 13. LJ (Grabfeld 25 K) Liegezeit 20 Jahre 1.460,00 €
11 einfaches Wahlgrab Liegezeit 20 Jahre 1.720,00 €
12 Doppeltes Wahlgrab Liegezeit 20 Jahre 2.680,00 €
Gemeinschaftsgräber
13 Urnengemeinschaftsgrab anonym einschließlich 20-jähriger Grabpflege Liegezeit 20 Jahre 860,00 €
14 Urnengemeinschaftsgrab mit Grabstein einschließlich 20-jähriger Grabpflege Liegezeit 20 Jahre 1.950,00 €
15 Buchstabengravur für Gemeinschaftsgrabstein je Buchstabe 6,70 €
16 Erdgemeinschaftsgrab anonym Liegezeit 20 Jahre 1.250,00 €

Stand: 105. Ergänzung Januar 2022

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Nachlösungen
17 Die Pos. 4 bis 12 können nachgelöst werden. Die Gebühr beträgt pro Jahr
a) 1/10 der vollen Gebühr bei Pos. 7 und 9
b) 1/20 der vollen Gebühr bei Pos. 4 bis 6, 8, 10 bis 12
18 Ruhestätte (bis zu 4 Grabanlagen) pro Jahr 230,00 €
19 einfaches Urnengrab (Friedhof Stadtteil Zug) (vor Gültigkeit der Satzung vom 02.02.2007 gelöst) pro Jahr 70,00 €
B Gebühren für Bestattungen und Nebenleistungen
I. Erdbestattungen
20 Erdbestattung / Erwachsene 850,00 €
21a) Erdbestattung / Kinder bis vollendeten 2. Lebensjahr 95,00 €
21b) Erdbestattung / Kinder bis vollendeten 6. Lebensjahr 110,00 €
21c) Erdbestattung / Kinder bis vollendeten 13. Lebensjahr 230,00 €
22 Zuschlag für ein erweitertes Grab bei übergroßen Särgen (> 2,0 m Länge) 90,00 €
23 Zuschlag auf Pos. 20, 21a bis 21c für Sargbestattung in einer Hohlgruft 30 %
24 Zuschlag auf Pos. 20, 21a bis 21c für Sargbestattung mit Trauerfeier am Grab 80,00 €
II. Urnenbeisetzungen
25 Beisetzung einer Urne 130,00 €
26 Zuschlag auf Pos. 25 für Beisetzung einer Urne in einer Hohlgruft 30 %
27 Zuschlag auf Pos. 25 für Beisetzung einer Urne mit Trauerfeier am Grab 15,00 €
III. Nebenleistungen
28 Abschiednahme am Sarg (Zentralfriedhof) je Nutzung 200,00 €
29 Nutzung der Feierhalle (Zentralfriedhof) je Feier 270,00 €
30 Nutzung des Urnenübergaberaumes je Nutzung 75,00€
31 Nutzung des Urnenfeierraumes (max. 12 Personen) je Feier 160,00 €
32 Nutzung der Kühlkammer je Tag 30,00 €
33 Musikalische Ausgestaltung Originalmusik je Feier … 65,00 €
34 Benutzung des Harmoniums je Feier 5,00 €
35 Musikalische Ausgestaltung Tonträger je Feier 33,00 €
36 Bereitstellung von Streugrün je Korb 12,50 €

Stand: 105. Ergänzung Januar 2022

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37 Benutzung eines vorläufigen Grabzeichens 95,00 €
C Ausgrabungen und Wiederbeisetzungen
38 Ausgrabungen von Ascheurnen je Arbeitsstunde siehe Pos. 45
39 Wiederbeisetzung von Ascheurnen o. Angehörige je Arbeitsstunde siehe Pos. 45
40 Wiederbeisetzung von Ascheurnen m. Angehörige siehe Pos. 25
41 Ausgrabung von Leichen und Leichenresten je Arbeitsstunde siehe Pos. 45
42 Wiederbeisetzung von Leichen und Leichenresten je Arbeitsstunde siehe Pos. 45
D Sondergebühren
43 Doppelzeit, wenn durch Wünsche der Angehörigen die übliche Dauer für Pos. 28 – 31 nicht ausreicht 50 % Zuschlag
44 Frostzuschlag auf Pos. 20, 21a bis 21c, 22 ab 10 cm Frosttiefe 10 % Zuschlag
45 Sonstige Leistungen, die nicht in der Gebührensatzung aufgeführt sind, werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen berechnet je Arbeitsstunde
Einsatz Personal 56,00 € / h
Einsatz Grabbagger 50,00 € / h
Einsatz Bestattungsfahrzeug 28,00 € / h
Einsatz Multicar 48,00 € / h
E Verwaltungsgebühren
46 Grabmalgenehmigung
46a) liegende Steine 20,00 €
46b) stehende Steine bis 1 m Höhe 21,50 €
46c) stehende Steine bis 1,50 m Höhe 24,00 €
46d) Grabtafel in Urnenstelen 20,00 €
47 Genehmigung für gewerbliche Tätige auf dem Friedhof 30,00 €
48 Ausstellung von Graburkunden, Eintragung ins Grab- und Kremationsregister 26,00 €
49 Beisetzungsbewilligung (§ 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung) 12,50 €
50 Vermittlungsgebühr für fremde Dienstleistungen 10,00 €
51 Erlaubnis für Lichtbildaufnahmen in den Räumen der Feierhalle, bei Urnenübergabe und Abschiednahme 10,00 €

Auslagen für Gebühren des Amtsarztes, der Gesundheitsämter oder anderer Behörden werden gesondert erhoben.

Freiberg, den 04.11.2016

  • Dienstsiegel -

Oberbürgermeister

Stand: 105. Ergänzung Januar 2022

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Die Neufassung ergibt sich aus:

(1) Satzung in der ursprünglichen Fassung vom 04.11.2016, veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Freiberg am 25.11.2016 (2) 1. Änderungssatzung vom 03.12.2021, veröffentlicht im Amtsblatt vom 23.12.2021

Stand: 105. Ergänzung Januar 2022

Original-Gebührenordnung als PDF

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